Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Einwanderer können fehlende Geburten ausgleichen
  2. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  3. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  4. Frühere CDU-Spitzenpolitikerin Kristina Schröder: Bin für Wehrpflicht, aber warum auch für Frauen?
  5. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  6. ,Jesus ließe sich eher von Elon Musk einladen als von Rüdiger Schuch‘
  7. Papst: Probleme durch Überbevölkerung ist "überholte These"
  8. Ex-Verfassungsrichter Steiner zu Scharia und Kalifat: Wir setzen Wertordnung des Grundgesetzes durch
  9. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  10. Wie man die Klobürste richtig hält
  11. „Von Beginn des Priesterwegs unseres Sohnes an war ich von einem großen Gefühl des Friedens erfüllt“
  12. Wir brauchen einen Beauftragten für die Theologie des Leibes
  13. "Die Bischöfe haben das Grundgesetz entweder nicht gelesen ..."
  14. Vorname „Mohammed“ in starkem Aufwind
  15. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"

Wollen Abtreibung nicht finanzieren: Religiöse Organisationen kämpfen vor Gericht gegen New York

21. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Bundesstaat New York wollte sie dazu verpflichten, die Kosten für Abtreibungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.


Albany (kath.net/LifeNews/jg)
In Albany, der Hauptstadt des US-Bundesstaates New York, geht der Prozess einer Gruppe religiöser Organisationen gegen den Bundesstaat weiter. Anglikanische und katholische Nonnen, katholische Diözesen, christliche Gemeinschaften und religiöse Sozialeinrichtungen haben den Bundesstaat New York geklagt, nachdem dieser sie dazu verpflichtet hat, Kosten für Abtreibungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.

Nachdem die Gerichte in New York dem Bundesstaat Recht gegeben hatten, gingen die religiösen Organisationen vor den Obersten Gerichtshof der USA. Dieser hob die bisher gefällten Urteile im Jahr 2021 auf und verwies den Fall an eine niedrigere Instanz zurück mit der Auflage, ihn unter Berücksichtigung neuerer Judikatur, konkret den Fall „Fulton v. Philadelphia“, zu überprüfen. Er liegt jetzt beim Berufungsgericht von New York.


Die neue Judikatur, auf die sich der Oberste Gerichtshof bezieht, meint einen Fall in Philadelphia, in welchem die Stadtverwaltung nicht bereit war, Kinder an Pflegeeltern zu vermitteln, die mit einer katholischen Pflegeeinrichtung zusammenarbeiten, weil diese nicht mit gleichgeschlechtlichen Paaren zusammenarbeiten. Der Oberste Gerichthof entschied zugunsten der katholischen Pflegeeinrichtung und der mit ihnen zusammenarbeitenden Familien.

Als der Bundesstaat New York beschloss, die Kosten für Abtreibungen verpflichtend in die Krankenversicherungen aufzunehmen, wurden Ausnahmen für Arbeitgeber versprochen, die dies aus religiösen Gründen ablehnen. Tatsächlich waren Ausnahmen dann nur für eine geringe Zahl religiöser Arbeitgeber möglich, nämlich religiöse Organisationen, die sowohl Religion lehren als auch ihr Angebot in erster Linie den Angehörigen ihres Glaubens anbieten. Ein Altersheim, das von einem katholischen Orden betrieben wird, fällt nicht unter die Ausnahmeregelung, weil es Menschen unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung aufnimmt.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 'Bidens Früchte' - Lebensschützerin unter Hausarrest darf die Sonntagsmesse nicht besuchen
  2. Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten
  3. USA: Vorsprung für Trump unter katholischen Wählern
  4. Nancy Pelosi: Wenn sie gewinnen, werden Demokraten Abtreibung landesweit legalisieren
  5. Mutter bestätigt: Abtreibungsverbot bei Herzschlag rettete das Leben ihres Sohnes
  6. USA: Demokraten wollen landesweit Abtreibung bis zur Geburt
  7. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien

Abtreibung

  1. Mutter lehnt Abtreibung ab – Kind entwickelt sich nach der Geburt gut
  2. Arzt berichtet, wie er Ungeborene bei medikamentösen Abtreibungen rettet
  3. Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten
  4. Nancy Pelosi: Wenn sie gewinnen, werden Demokraten Abtreibung landesweit legalisieren
  5. Mutter bestätigt: Abtreibungsverbot bei Herzschlag rettete das Leben ihres Sohnes
  6. USA: Demokraten wollen landesweit Abtreibung bis zur Geburt
  7. US-Bischöfe verurteilen Regelung, die Arbeitgeber zur Finanzierung von Abtreibungen verpflichtet







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  3. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  4. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  5. „Von Beginn des Priesterwegs unseres Sohnes an war ich von einem großen Gefühl des Friedens erfüllt“
  6. ,Jesus ließe sich eher von Elon Musk einladen als von Rüdiger Schuch‘
  7. Wie man die Klobürste richtig hält
  8. Papst: Einwanderer können fehlende Geburten ausgleichen
  9. Wir stehen vor einer neuen Epoche
  10. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"
  11. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  12. "Die Bischöfe haben das Grundgesetz entweder nicht gelesen ..."
  13. Frühere CDU-Spitzenpolitikerin Kristina Schröder: Bin für Wehrpflicht, aber warum auch für Frauen?
  14. Kritik an Video über ,selbstbestimmte Sexarbeiterin‘ und Christin
  15. ,Heute glaube ich, dass wir uns über die Schwangerschaft gefreut hätten‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz