
Strassburg (kath.net) Von „geradezu grotesken Auflagen“ bei der geplanten Segnung einiger Abgeordnetenbüros im EU-Parlament berichtet Waldemar Hummer, Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, in einem Beitrag der Wiener Zeitung vom Mittwoch. Die Bischöfe dürfen bei der Segnung weder Weihrauch noch Weihwasser verwenden, "aufgrund der möglichen Beeinträchtigung der Innenarchitektur des Parlaments", wie die Parlamentsverwaltung bestimmt hat.
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Abgeordnete der größten Fraktionen im EU-Parlament - der Sozialdemokratischen Fraktion, der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischen Demokraten ebenso sowie der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa – haben kürzlich die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) gebeten, vor dem Europawahlkampf ihre Büros zu segnen. Dieser Einladung wollen die Bischöfe am 11. Mai nachkommen.
Ihre liturgischen Gewänder dürfen sie tragen, nicht aber den vorgesehenen Weihrauch oder das Weihwasser verwenden. Neben der möglichen „Beeinträchtigung der Innenarchitektur“ begründete die Parlamentsverwaltung diese Maßnahme damit, „insbesondere nach dem Deckensturz im Straßburger Plenarsaal des EP kein Risiko mehr eingehen“ zu wollen. |