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‚Der Bischof ist die Person für den Dialog mit dem Staat’

5. April 2008 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Ansprache von Bischof Vitus Huonder, Chur, beim Synodenstamm der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich am 3. April im Centrum 66 in Zürich.


Zürich (www.kath.net)
Schwerpunkte der bischöflichen Tätigkeit

Ich bin ein katholischer Bischof. Ich bin also der katholischen Identität verpflichtet. Damit sind die Schwerpunkte meiner bischöflichen Tätigkeit klar vorgegeben. Sie werden auch in der Liturgie der Bischofsweihe festgehalten. Ich habe sie bejaht und mich dazu verpflichtet. Deshalb wird es richtig sein, wenn wir den einzelnen Versprechen nachgehen. Denn möglicherweise ist nicht allen von euch klar, woran sich der Bischof bindet, wenn er sein Amt übernimmt.

Erste Frage: Bist du bereit, in dem Amt, das von den Aposteln auf uns gekommen ist und das wir dir heute durch Handauflegung übertragen, mit der Gnade des Heiligen Geistes bis zum Tod zu dienen?

Ausgangspunkt der bischöflichen Tätigkeit ist das Amt, das von den Aposteln auf uns gekommen ist. Der Bischof steht in der Nachfolge des Apostelkollegiums und verpflichtet sich damit zum apostolischen Dienst.

Richtlinie für diesen apostolischen Dienst ist das Leben und Wirken der Apostel, so wie dies uns im Neuen Testament vor Augen geführt wird. Der Bischof misst seine Tätigkeit am Dienst der Apostel, an ihrer Einsetzung durch Christus, an ihrer Lehre, an ihren Schreiben. Dieser Auftrag wird in den nachfolgenden Fragen konkretisiert.

Zweite Frage: Bist du bereit, das Evangelium Christi treu und unermüdliche zu verkünden?

Unter dem Evangelium kann man einerseits die vier Evangelien des Neuen Testamentes verstehen. Doch ist der Begriff weiter zu fassen. Er meint die ganze Botschaft von und über Christus.

Der Bischof soll den Menschen Christus nahe bringen; sie mit Christus vertraut machen. Er muss die Lehre und die Botschaft Christi erklären, auch zu einem Leben nach den Weisungen Christi einladen und ermuntern. Christus ist die Grundlage der bischöflichen Katechese. Alles, was auf Christus zuführt, also die ganze Heilige Schrift, ist Materie der bischöflichen Lehre.

Dritte Frage: Bist du bereit, das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben?

Mit dem überlieferten Glaubensgut ist die mündliche Überlieferung gemeint, welche wir respektvoll „Die Heilige Überlieferung“ nennen. Sie hat sich um den Kern der Heiligen Schrift gebildet. Dazu habe ich ganz kurz und gedrängt in meinem ersten Hirtenschreiben aufmerksam gemacht. Sie lebt durch alle Zeiten weiter und wird vom kirchlichen Lehramt behütet und interpretiert.

Mit der Heiligen Schrift und mit der Heiligen Überlieferung haben wir die Grundlage, von der her wir die Fragen und Probleme der jeweiligen Zeit - auch unserer Zeit - angehen und im Lichte des Glaubens erläutern, lösen und ins konkrete Leben umsetzen.

Hier findet sich auch der Ausgangspunkt für ein weites Gebiet, das dem Bischof ganz besonders am Herzen liegt, nämlich für die Katechese, die Verkündigung der Botschaft und die Einführung ins katholische Lebensverständnis.

Vierte Frage: Bist du bereit, am Aufbau der Kirche, des Leibes Christi, mitzuwirken und zusammen mit dem Bischofskollegium unter dem Nachfolger des heiligen Petrus stets die Einheit zu wahren?

Die Katechese, die Verkündigung, hat als Ziel den Aufbau des Leibes Christi, den Aufbau jenes geistigen Organismus, der die Gemeinde Christi darstellt und den wir schlicht und einfach Kirche nennen. Konkrete Gestalt nimmt dies im sakramentalen Leben an. Denn die Sakramente schenken uns das göttliche Leben, das wiederum den Leib Christi nährt und kräftigt. Der Bischof muss daher alles daran setzen, dass das sakramentale Leben in der Kirche gefördert wird. Dabei hat er eine besondere Verantwortung für das Sakrament der Firmung und der Weihe, die seinen Dienst unmittelbar kennzeichnen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe weiß sich der Bischof eingebunden in das gesamte Bischofskollegium, das heißt in die Weltkirche. Er geht keine Wege, die ihn und die Teilkirche ins Abseits führen und von der Gemeinschaft der Weltkirche, das bedeutet der Kirche in ihrer vollen und umfänglichen Dimension, abspalten.

Doch wird eben diese umfängliche Dimension auch zur tragenden Grundlage für den Bischof und seinen Dienst. Sie wird für den einzelnen Bischof zur Hilfe für alles Beengende. Durch diese Weite ist der einzelne Bischof nie allein.

Garant für die Einheit der Kirche, für ihre Lebensfähigkeit, - da sie ja ein Leib ist mit vielen Funktionen und Lebensäußerungen - Garant dafür ist der Nachfolger Petri. Er ist sozusagen das einende Band um das ganze der Kirche.

Fünfte Frage: Bist du bereit, dem Nachfolger des Apostels Petrus treuen Gehorsam zu erweisen?

Damit wird auf die vorausgehende Frage zurückgegriffen. Der Bischof weiß sich mit dem Nachfolger des heiligen Petrus, mit dem Papst, der ihn zum Bischof ernannt hat, besonders verbunden, weil er der Fels ist, auf den Christus seine Kirche bauen wollte.

Christus hat Petrus innerhalb des Apostelkollegiums eine besondere Stellung gegeben. Im Nachfolger des heiligen Petrus bleibt dieses Amt durch alle Zeiten bestehen. Die Verbundenheit des einzelnen Bischofs mit dem Heiligen Vater erhält durch den treuen Gehorsam seine Ausprägung.

Sechste Frage: Bist du bereit, zusammen mit deinen Mitarbeitern, den Presbytern und Diakonen, für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen und es auf dem Weg des Heiles zu führen?

Hier kommt eine andere Dimension des bischöflichen Dienstes zur Geltung: Die Dimension vom einenden Haupt her zu den vielen Gliedern. Die besondere Sorge des Bischofs ist die Sorge um das Volk Gottes seines Bistumsbereichs, wie oben schon erwähnt.

Das Volk Gottes soll den Weg zu Gott finden und gehen, den Weg des Heiles, wie es die Frage umschreibt. Der Bischof ist als Vater für diesen Weg besorgt und achtet darauf, dass das ihm anvertraute Volk Gottes auf diesem Weg vorankommt.

Diese Sorge teilt er mit den geweihten Mitarbeitern, den Priester und Diakonen, aber auch mit weiteren Helfern, die dem Laienstand angehören. Der Bischof muss daher auch um gute Mitarbeiter besorgt sein, die die Seelsorge mittragen.

Hier kommen wir zum Anliegen der Nachwuchsförderung, des Einsatzes der verschiedenen Dienste, der Begleitung der Mitarbeiter. Es ist der Bischof, der sendet, direkt durch die Ernennung zu einer Aufgabe oder durch die Missio canonica, indirekt durch die Priester vor Ort, welche weitere Personen in ihren Dienst nehmen.

Siebte Frage: Bist du bereit, um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein?

Hier öffnet sich das weite Gebiet der Caritas oder der Diakonie - neben der Verkündigung und der Liturgie der dritte tragende Bereich der kirchlichen Aktivitäten. Oft steht dieser Bereich am Anfang des Wirkens der Kirche und bereitet den Boden für die Aufnahme der Lehre und der Gnadengaben unseres Herrn vor.

Deshalb ist es notwendig, dass der Bischof selber die Diakonie lebt, ein offenes Herz hat für die Armen und Leidenden, geduldig ist mit physisch und psychisch Schwachen und die Menschen in ihren Nöten anhört, auch wenn er die großen Aufgaben anderen, fachlich dazu vorbereiteten Personen übertragen muss.

Achte Frage: Bist du bereit, den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen?

Da geht es um das Herz des guten Hirten. Jesus selber ist dieser gute Hirt, der für das ewige Heil des Menschen besorgt ist. Der Bischof hat die besondere Aufgabe, diese Sorge Christi mitzutragen. Es ist eine Sorge für alle Menschen, auch für jene, die den Bischof und die Kirche ablehnen. Es ist eine Sorge auch für die Menschen, welche die Botschaft des Evangeliums noch nicht kennen.

Diese Sorge zeigt sich vor allem in der Einladung des Bischofs, sich auf Christus einzulassen und sich ihm zu öffnen. Anderseits geht dieser Auftrag in die Individualseelsorge hinein. Es geht hier um den je einzelnen Menschen.

Neunte Frage: Bist du bereit, für das Heil des Volkes unablässig zu beten und das hohepriesterliche Amt untadelig auszuüben?

Der Bischof ist immer auch ein Mann des Gebetes und des Gottesdienstes, vor allem der Heiligen Messe. Er braucht Zeit für das Gebet und die Liturgie. Denn hier geht die Sorge des guten Hirten weiter. Das Gebet und die Liturgie sind immer auf das Heil der Welt ausgerichtet, auch auf das Heil jener, welche die Herde verlassen oder sich vom Leib Christi losgesagt haben.

Vor allem im Heiligen Messopfer vollzieht der Bischof sein hohepriesterliches Amt, in welchem er sich aufs höchste mit dem Hohenpriester Jesus Christus verbindet. Der Bischof wird daher auch immer besorgt sein müssen, dass überall in seinem Bistum die Heilige Messe zur Erbauung und zum Heil des Volkes Gottes gefeiert wird.

Nun, nach dieser kurzen Darlegung der Aufgaben und Pflichten eines katholischen Bischofs, kann ich die Schwerpunkte meines Wirkens festhalten, und das konkret und kurz zusammengefasst auf dem Hintergrund der Frage: Was tut in unserem Bistum besonders not? Wo sieht der Bischof Handlungsbedarf:

1. Handlungsbedarf besteht bei der Glaubensverkündigung, zunächst bei der Einführung der Kinder und Jugendlichen in das katholische Glaubensverständnis.
2. Handlungsbedarf besteht aber auch in der Erwachsenenkatechese. Junge Eltern beispielsweise sind nicht mehr in der Lage, ihren Kindern und Jugendliche den katholischen Glaubensreichtum zu vermitteln. Ihnen müssen wir beistehen und sie zur Weitergabe des Glaubens befähigen.
3. Die erneuerte Katechese kann alsdann zum Zentrum des katholischen Glaubens führen, zum sakramentalen Leben. Das Bewusstsein der Bedeutung der Sakramente, vor allem eines fruchtbaren, nicht nur äußerlichen Empfangs dieser Gaben Gottes, hat in den vergangenen Jahren stark gelitten und bedarf einer neuen Sinngebung und einer Vertiefung.
4. Handlungsbedarf besteht in der Befähigung Erwachsener allgemein, ihr Glaubenszeugnis, das einen engsten Zusammenhang mit der Firmung hat, in ihrer Umwelt abzulegen und dadurch die Gesellschaft christlicher (oder wiederum christlicher) werden zu lassen (Umweltpolitik, Familienpolitik, Erfahrungen mit der multikulturellen Welt etc.).
5. Handlungsbedarf ist angezeigt in der Ökumene, wo der Dialog bezüglich der ganz entscheidenden Fragen erst ganz zaghaft angelaufen ist. Die grundlegenden Probleme sind bislange zu wenig bezeichnet und erörtert worden.
6. Handlungsbedarf besteht auch bei der Weckung und Förderung von geistlichen Berufungen. Zum Teil stellen wir diesbezüglich - in gewissen Gegenden und Pfarreien - eine große Sterilität fest. Berufungen wachsen aus der Mitte unserer Gemeinschaften heraus.
7. Handlungsbedarf stellen wir auch im Bereich der Diakonie und der Caritas fest, beziehungsweise besteht die Notwendigkeit, das in den vergangenen Jahren erreichte weiterführen zu können. Der gesellschaftliche Wandel, vor allem die ökonomischen Probleme, fordern unsere ganze Aufmerksamkeit. Hier ist vor allem die kompetente Laienmitarbeit gefragt.
8. Handlungsbedarf besteht auch bei der Weiterentwicklung des Verhältnisses Kirche - Staat. Wie gestaltet sich dieses Verhältnis in Zukunft, und wie gestaltet es sich noch besser auf der Grundlage des Zweiten Vatikanischen Konzils? Hierher gehört auch die Frage, in welcher Form eine Kooperation von Kirche und Staat bezüglich der staatlichen Ordnung mit Blick auf die jeweiligen kirchlichen Organisationen in Zukunft möglich und sinnvoll sein wird (vgl. dazu die anschließenden besonderen Ausführungen zur aktuellen Situation).


Verhältnis Kirche - Staatskirchenrechtliche Institution

Wie es der Name sagt, ist die staatskirchenrechtliche Institution eine Institution, die der Kirche vom Staat her vorgegeben wird. Sie ist keine genuin kirchliche Einrichtung. Kurz gesagt können wir festhalten: Die Kirche ist eine Gründung Christi, die staatskirchenrechtliche Institution ist eine Gründung des Staates.

Deshalb wird die Kirche die staatskirchenrechtliche Institution nur bedingt annehmen können, insofern sie nämlich der Gründung Christi dient und diese fördert, beziehungsweise die Kirche in Freiheit das ihr von Christus gegebene Ziel verfolgen lässt.

Die positive Seite der staatskirchenrechtlichen Institution in unserer konkreten Situation ist das geordnete Zusammenwirken von Staat und Kirche (vgl. dazu auch Gaudium et Spes Nr. 76). Doch kann ein solches geordnetes Zusammenwirken natürlich auch über andere Modelle ablaufen, als dies zurzeit in den verschiedenen Kantonen unseres Bistums der Fall ist.

Insofern darf eine staatskirchenrechtliche Institution nicht absolut gesetzt werden, und man muss über sie in aller Freiheit, und ohne das Risiko verketzert zu werden, diskutieren können. Dies umso mehr, als das gegenwärtige System seine Grundlage unter anderem in kirchenfernen Modellen des 19. Jahrhunderts hat.

Beim gegenwärtigen System können die zwei Pole oder die zwei Hierarchien (Bischofskirche - staatliche Synodalkirche) negativ ins Gewicht fallen. Das entspricht nicht eigentlich dem Ideal und dem Bilde der Kirche als Leib Christi, auch nicht dem Bild der Kirche als heiliges Gottesvolk, wie dies im Alten Testament vorgegeben und im Neuen Testament auf die neue christliche Gemeinschaft übertragen wird.

Deshalb braucht es eine sorgfältige und genaue Kompetenzenregelung zwischen den zwei Gebilden, zwischen der staatskirchenrechtlichen Organen und den eigentlich kirchlichen Organen. Kontraproduktiv hingegen wirken Drohungen von der Seite staatskirchenrechtlicher Organisationen und ihrer Verfechter, um innerkirchliche Angelegenheiten zu beeinflussen.

Dazu möchte ich festhalten, dass das katholische Kirchenrecht durchaus auch das Mitwirken von Laien auf verschiedenen Ebenen vorsieht. Auf dieser Grundlage lässt sich ein kirchengerechtes Modell entwickeln, welches sich auf die Beziehung von Kirche und Staat anwenden lässt und eine entsprechende Regelung der rechtlichen Situation der Kirche.

Wir brauchen auch Vordenker, die uns zeigen, wie das Verhältnis Kirche - Staat (dahinein gehört auch die Frage der staatskirchenrechtlichen Ausformungen) auf einer soliden Grundlage aufgebaut werden kann. Dabei spielt der Bischof seine eigene Rolle, wenn wir uns innerhalb des Selbstverständnisses der katholischen Kirche bewegen wollen.

Denn der Bischof als der Garant der Einheit seines Bistums ist die geborene Person für den Dialog mit dem Staat. Mit ihm sind Diözesanverträge und jegliche Vereinbarungen auszuhandeln, wobei - wiederum nach dem katholischen Selbstverständnis - immer auch der Apostolische Stuhle einzubeziehen ist.

Zum Schluss dieser Gedanken möchte ich bekräftigen, dass ich mich auf die gegenwärtige Ordnung der staatskirchenrechtlichen Vorgaben einlassen möchte, die Zusammenarbeit suche und gute Beziehungen aufbauen will, anderseits aber auch in die Zukunft blicken und beim Aufbau neuer Modelle mitwirken möchte.

Kathpedia: Schweizer Staatskirchenrecht

Kathpedia: Bischof Vitus Huonder

Kathpedia: Bischof

Foto: © www.kath.net



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