Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  4. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Die Würde des sterbenden Menschen

vor Minuten in Schweiz, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


KATH.NET dokumentiert Auszüge aus einem Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe zur Frage der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung vom 4. Juni


... über kurz oder lang wird sich das Schweizervolk wohlin einer Volksabstimmung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe äussern müssen.

In dieser Diskussion geht es um mehr als nur um eine gesetzliche Regelungder Sterbehilfe. Es geht um Sinn und Würde des menschlichen Lebens undSterbens ... Die Autonomie des Individuums und sein Wohlergehen oder derfamiliäre Zusammenhalt und die gesellschaftliche Solidarität mit denSchwächsten? Im Hintergrund der Debatte stehen die zutiefst religiösenFragen nach dem Sinn des Leidens und eines körperlich oder geistigbehinderten Lebens.

In dieser Debatte wollen wir Bischöfe nicht nur an das biblische undchristliche Verbot der Tötung unschuldigen Lebens erinnern und an diezahlreichen Äusserungen des Lehramts zu dieser Frage. In diesemPastoralschreiben - das zweifellos nicht alle angerissen Fragen beantwortenkann - möchten wir unser grundsätzliches menschliches und christlichesVerständnis des menschlichen Lebens und Sterbens allen unseren Mitchristenzum Nachdenken vorlegen. Daraus ergeben sich nicht nur einige eindeutigeGrenzziehungen bezüglich der sogenannten Sterbehilfe, sondern auchseelsorgerliche Hinweise zur leiblichen und geistlichen Begleitungsterbender Menschen.

I. Der Ernst des menschlichen Sterbens

1. Das Leben und das Sterben Solange ihm das Leben nicht allzu grosse Lasten aufbürdet, will und suchtjeder Mensch das Leben und nicht das Sterben. Wir alle wissen zwar genau,dass der Tod das unausweichliche Ende, ja sozusagen die Frucht jedesMenschenlebens ist. Sobald ein Mensch geboren ist, wächst auch sein Sterbenheran. Und doch wünscht der Mensch in aller Regel nicht zu sterben, sondernso lange wie möglich zu leben. In dieser Hinsicht haben die letztenhundertfünfzig Jahre ungeahnte Fortschritte gebracht. Die mittlereLebensdauer der Menschen hat sich verdoppelt - allerdings mit beträchtlichenUnterschieden zwischen den verschiedenen Weltgegenden. In unserem Land sehenwir uns bereits mit dem Problem einer Überalterung der Bevölkerungkonfrontiert. Die Dauer der verschiedenen Lebensabschnitte beginnt sich zuverschieben, und damit auch ihr Verhältnis zueinander. Die Jahre desHeranwachsens und der Ausbildung werden länger, die Jahre der Reife und derberuflichen Tätigkeit bleiben ungefähr gleich, die Jahre des Alterns dagegenund der Vorbereitung auf den biologischen Tod verlängern sich.

Das Sterben kann nur vom Leben her begriffen werden. Jeder Mensch weiss mitabsoluter Gewissheit, dass er einmal sterben wird, aber er bleibt biszuletzt über Zeit und Art seines Sterbens im Ungewissen. So ragt seinSterben als eine ständige bedrohliche Möglichkeit mitten in sein Lebenhinein. Jeder Mensch lebt, ob er es will oder nicht, bewusst oder unbewusst,im Angesicht seines Todes, und die Frage nach dem Sinn des Sterbens wirdunabweisbar. Dieses Wissen um den Tod unterscheidet das menschliche Sterbenvom Verenden eines Tieres, und es macht einen wichtigen Teil dermenschlichen Würde aus. Die "Kunst des Sterbens" (ars moriendi) bildetdeshalb auch im ausserchristlichen Raum seit ältesten Zeiten einenunverzichtbaren Bestandteil jeder Lebenskunst.

Wenn ein Mensch seinen eigenen Tod dennoch aus den Augen verlieren sollte,dann mahnt ihn das Sterben liebgewordener Menschen immer wieder daran. Jeälter ein Mensch wird, umso mehr Menschen kennt er nur noch als Verstorbene,und umso dringlicher mahnen ihn die abnehmenden Kräfte und zunehmendeBeschwerden an sein eigenes Sterben. Dieser Schatten des Todes, der in ihrLeben hineinragt, macht es verständlich, dass alternde Menschen demSterbevorgang am liebsten aus dem Weg gehen möchten. Nicht wenige wünschensich als Ideal den unversehenen, plötzlichen Tod, ohne Leiden, ohneSchmerzen und ohne Abhängigkeit.

2. Die Religionen und der Sinn des Sterbens

Solange wir von der Menschheit wissen, haben sich die Menschen nach demSinn des Sterbens gefragt. Sie haben sich als "die Sterblichen" von denGöttern, den "Unsterblichen" unterschieden. Sie haben sich gefragt, was nachdem Tod kommt. Sie haben sich die Welt der Toten mit reichen mythischenVorstellungen ausgemalt, ja sie oft als die "eigentliche" Welt dem"unwirklichen" gegenwärtigen Leben gegenübergestellt. Sie haben denVerstorbenen sogar überirdische geistige Kräfte zugeschrieben.

Das Sterben, der Übergang in diese andere Welt, wurde mit reichen Ritualenausgestattet. Der Totenkult gehört zu den ältesten Zeugnissen menschlicherKultur und Religiosität. Er bezeugt, dass man dem Sterben einen Sinnabzugewinnen suchte. Wenn man die Toten in Fötalstellung begrub, dann wollteman damit anzeigen, dass das Sterben als Geburt zu einem neuen Leben zuverstehen ist. Wenn man den Toten unvergängliche Monumente errichtete - ameindrücklichsten die Pyramiden - und ihnen eine reiche Ausstattung mit insGrab gab, dann bezeugte man damit Hoffnung und Besorgnis für das andere, dasunvergängliche Leben. Wenn man schliesslich die Toten einfach der Erdeübergab oder sie verbrannte und ihre Asche in den heiligen Fluss streute,dann wollte man sie wieder in das Allleben der Natur zurückkehren lassen,aus dem sie herkamen.

3. Die drei Dimensionen des menschlichen Sterbens

Das menschliche Sterben kann nicht einfach als eine biologischeNotwendigkeit aufgefasst werden. Es weist mindestens drei Dimensionen auf:neben der schon genannten religiösen vor allem eine biographische und einesoziale.

3.1 Seiner biographischen Dimension nach ist das Sterben das Ende einesLebens und somit einer Biographie. Es hat als Wissen um die eigeneSterblichkeit schon das ganze Leben geprägt. Wie ein Mensch sich zum Sterbeneinstellt, bestimmt untergründig den Sinn seines Lebens: Ob er infortwährender, verdrängter Angst vor dem Tod lebt, ob sein Leben eineständige Flucht vor dem Tod ist, um so viel wie möglich vom Leben zuerhaschen und festzuhalten, oder ob er gefasst, ja hoffnungsvoll seinemSterben entgegensieht. Aus der Einsicht in diese lebensgestaltende Bedeutungdes Sterbens haben manche Philosophen ihre Philosophie als "Vorschule desSterbens" bezeichnet und festgestellt, dass wir Tag für Tag ein wenigsterben.

3.2 Die soziale Dimension des Sterbens liegt uns vielleicht noch näher. WasSterben heisst, erfahren wir zuerst am Tod von Menschen, die unsnahestanden, und deren Tod in unserem Leben eine spürbare Lücke hinterlässt.Sterben heisst Abschied nehmen aus der Gemeinschaft der Lebenden - einAbschiednehmen, das sich, Stufe für Stufe, oft über Monate und Jahrehinziehen kann. Das geht den Menschen, die dem oder der Sterbendennahestehen, nicht weniger nahe als dem oder der Sterbenden selbst. Siespüren, dass sie mit dem sterbenden Menschen auf dem Weg diesesAbschiednehmens immer weniger mitgehen können, und dass er in eineunerreichbare Einsamkeit entschwindet. Jeder Mensch stirbt für seineMitmenschen und doch ganz für sich allein.

3.3 Denn seiner religiösen Dimension nach führt das Sterben den Menschen indas Unbekannte, das "Andere", in etwas, das nicht so ist wie das diesseitigeLeben. Es ist ein Zeichen schwindender Religiosität in unserer Gesellschaft,wenn sich bei mehr und mehr Menschen der Gedanke festsetzt: "Mit dem Tod istalles aus". Doch auch so haftet dem Sterben immer noch etwas Geheimnisvollesan, das Ehrfurcht vor den Toten weckt - Respekt vor seiner Persönlichkeit,Angst vor dem eigenen Sterben, Fragen nach dem Nachher und nicht zuletztBefremden vor dem entseelten Körper. Alle drei Dimensionen zusammen, die biographische, die soziale und diereligiöse, unterstreichen den unvergleichlichen Ernst des menschlichenSterbens. Das Sterben gehört zum Menschsein nicht weniger als dasmenschliche Leben. Wie wir von der Würde und der Unantastbarkeit eines jedenmenschlichen Lebens sprechen, so müssen wir auch dem menschlichen Sterbendie gleiche Würde zugestehen und ihm mit der gleichen Ehrfurcht begegnen.

4. Versuche zur Bewältigung des Sterbens

In ausserordentlichen, belastenden Lebenssituationen kann in einem Menschender Wunsch aufkeimen, zu sterben oder tot zu sein. Und doch wehrt er sich,wenn es wirklich zum Sterben kommt, instinktiv und mit all seinen Kräftengegen das Sterben. Seinem tiefsten, sozusagen biologischen Willen nach willkein Mensch, dass sein Leben zu einem Ende komme. Er wehrt sich dagegen, vonseinen Lieben und von seinen Mitmenschen getrennt zu werden. Jeder Menschempfindet Angst vor der Unergründlichkeit des Sterbens und vor dem, was nachdem Sterben kommt. Keiner weiss, was das Sterben eigentlich ist, wie esgeschieht und wie man es erlebt - denn "erleben" kann man das Sterben jaerst im Augenblick des eintretenden Todes. Begreiflicherweise hat dieMenschheit deshalb seit jeher versucht, hinter das Geheimnis des Sterbens zublicken und das Sterben so weit wie möglich in den Griff zu bekommen.

4.1 In der wissenschaftlichen Erforschung des Sterbens haben die letztenJahrzehnte grosse Fortschritte gebracht. Wir kennen die verschiedenen Phasendes biologischen Sterbevorgangs und können sie beobachten und mitverfolgen.Um zu erfahren, was der Sterbende dabei seelisch erlebt, wurden Gesprächemit Sterbenden geführt und mit Menschen, die nach ihrem klinischen Todwieder ins Leben zurückgerufen wurden. Auch da konnten verschiedene Phasendes Sterbevorgangs unterschieden werden. Was diese Gespräche zeigten, isttröstlich. Nicht nur Angst und Not traten zutage, sondern auch Freude undLicht .

Das genauere Wissen um den Sterbevorgang ist jedoch noch keine Bewältigungdes Sterbens - auch nicht für die Überlebenden. Schon in diesem Leben mussder Mensch lernen, mit dem Wissen um seinen eigenen Tod und mit der Angstvor dem Sterben zu leben. Dieser naturgegebenen Aufgabe entgeht keiner. DreiGrundtypen solcher Bewältigung des Sterbens haben sich im Lauf derJahrhunderte herausgestellt. Sie sind auch heute noch aktuell.

4.2 Am aktuellsten ist die Verdrängung und Banalisierung des Sterbens.Verdrängt wird das Sterben, wenn man möglichst wenig davon spricht und es inKrankenhäuser und Kliniken verlegt, wo es möglichst "medizinisch",reibungslos und unauffällig ablaufen soll. Verdrängt wird das Sterben auch,wenn man der Verstorbenen möglichst wenig gedenkt, sie auf ihrem letztenGang nicht begleitet und den Kontakt mit den trauernden Angehörigen meidet.Manchmal deutet auch die Anonymität der Grabstätte (Gemeinschaftsgrab,Verstreuen der Asche) auf eine Verdrängung des Sterbens hin und auf einAusweichen vor der Frage nach dem Nachher - gerade wenn diese Begräbnisartvon dem oder der Verstorbenen selbst gewünscht wurde.

Banalisiert wird das Sterben vor allem durch die Medien. An einem einzigenFernsehabend werden unzählige Tode gezeigt. Meist ist es ein gewaltsamer Toddurch Mord, Krieg, Terror oder Unglücksfall. Das Sterben geht da unwirklichschnell; die Tötung wird als schlichtes Faktum registriert. Nur in seltenenFällen, bei grossen Katastrophen oder beim Tod einer hochgeschätztenPersönlichkeit, wird etwas vom Ernst des Sterbens sichtbar. Dann werdenEmotionen aufgerührt, und man besinnt sich auf religiöse Totenrituale.

4.3 Ein zweiter, schwierigerer, aber für manche bestechender Versuch, dasSterben zu bewältigen, ist das selbstbestimmte Sterben, der Freitod. Hierwill ein Mensch sein Sterben selbst in die Hand nehmen, den Zeitpunkt unddie Art seines Sterbens selbst bestimmen, und so aus einem verhängtenSchicksal einen Akt menschlicher Selbstbestimmung machen. Diese stoischeIdeologie der Selbsttötung oder des Verlangens nach Fremdtötung wird heutevon vielen Mitgliedern der sogenannten Sterbehilfe-Organisationen vertreten.Ihre Haltung ist zum Teil verständlich. Angesichts der wachsendenMöglichkeiten der Medizin möchte man lieber sich selbst ausgeliefert seinals den Ärzten. Man zieht ein rasches, möglichst schmerzloses Sterben einemlangen, abhängigen und "würdelosen" Dahinsiechen oder auch nur einembeschädigten Leben vor.

Diese scheinbar naheliegende Lösung verkennt jedoch alle drei Dimensionendes menschlichen Sterbens. In erster Linie verkennt sie die biographischeDimension. Die Spannung, die das Unberechenbare des gewissen, aber nie genaufestzulegenden Todes in jedes Leben hineinbringt, soll durch eineneigenmächtigen Akt ausgeschaltet werden. Ein Mensch mag so seine Autonomiebestätigen; er beraubt sich jedoch einer wesentlichen Dimension desMenschseins. Er "verkürzt" sein Leben nicht nur im zeitlichen Sinn; "ernimmt sich das Leben", wie wir treffend sagen.

Noch eindeutiger verkennt die Selbsttötung die soziale Dimension desSterbens. Wer sich als gesunder Mensch das Leben nimmt, scheint sich inerster Linie um das eigene Wohlergehen zu kümmern und wenig Rücksicht aufdas zu nehmen, was sein Sterben für andere Menschen bedeutet. Ein krankeroder behinderter Mensch mag vielleicht aus falsch verstandener Nächstenliebehandeln, um anderen nicht länger zur Last zu fallen oder grosse Kosten zuverursachen. Er übersieht dabei den Wert, den auch sein beschädigtes Lebenimmer noch für andere Menschen hat.

Dass auch die religiöse Dimension verkannt wird, ist offensichtlich. Wersich selbst tötet, lebt nicht im gläubigen Vertrauen, dass ein Grösserersein Leben und Sterben in der Hand hält. Er/sie wirft sich selbst zum Herrnüber Leben und Tod auf und nimmt keine Rücksicht auf das, was nach demSterben kommt.

4.4 Die dritte und älteste Art einer Bewältigung des Sterbens ist dagegengerade die religiöse. Jede Religion schärft in den Menschen den Sinn für dasGanz-Andere, das Geheimnisvolle. Von ihm erwarten sie ihr Heil. Mit dieserGrundhaltung kann der religiöse Mensch das Unberechenbare seines Sterbensmit grösserer Gelassenheit hinnehmen. Er erblickt darin sogar etwasHoffnungsvolles, eine Vorausahnung des Ganz-Anderen. So bereitet er sichschon in diesem Leben auf das Sterben vor.

Je nach der leitenden religiösen Vorstellung erhält diese Vorbereitung eineverschiedene Ausprägung. Wo das Jenseits als ein besseres, gottgeschenktesLeben vorgestellt wird, will sich der Mensch in diesem Leben dafür würdigmachen und die Gottheit gnädig stimmen. Wo dagegen das Allleben, das grossegöttliche Ganze als höchste Wirklichkeit gilt, versucht der Mensch, sich mitHilfe der Meditation und in Übung der Entsagung auf seine Auflösung in dasAllleben vorzubereiten. In dieser Sicht ist es das Schlimmste, was einemMenschen zustossen kann, wenn er zur Strafe noch einmal in ein irdisches,individuelles Leben zurückkehren muss. Für die Buddhisten ist das Nirwana,die Befreiung aus dem Kreislauf der Reinkarnationen, das höchste Ziel ihrerReligion.

Heute glauben auch bei uns viele Menschen an die Reinkarnation als einequasi religiöse Bewältigung des Sterbens. Sie erhoffen sich eineHöherentwicklung und eine wachsende Vervollkommnung in einer Reiheaufeinanderfolgender Leben. Dabei verkennen sie, dass in christlicher Sichtdie Würde des Menschenlebens gerade in seiner Einmaligkeit besteht. Indiesem seinem einzigen Leben kann und soll der Mensch zur höchstenVollendung kommen, indem er sein Leben in Gottes barmherzige Hand legt.Höchster Ausdruck für diese Übergabe ist die Hinnahme des Sterbens. Deshalbstellt das Sterben in christlicher Sicht die Vollendung des menschlichenLebens dar.

II. Die christliche Würde des Sterbens

1. Die Heiligkeit des Lebens in der Bibel

In der Welt der Bibel tritt der Gedanke an den Tod in den Hintergrundgegenüber der Ehrfurcht vor dem Leben. Gott selbst ist der Lebendige, derniemals stirbt. Jedes Leben ist ein Geschenk Gottes. So betet der 36. Psalm:"Bei dir ist die Quelle des Lebens, in deinem Licht schauen wir das Licht"(Ps 36,10). Der Prolog des Johannesevangeliums nimmt dieses Wort auf undbezieht es auf Jesus Christus: "In ihm war das Leben, und das Leben war dasLicht der Menschen" (Jo 1,4).

Jedes Leben muss deshalb heilig gehalten werden. Im Alten Bund (und heutenoch im Judentum und im Islam) war das Töten der Tiere nur dann erlaubt,wenn dabei das Blut, der Sitz des Lebens, Gott zurückgegeben wurde. Esdurfte von den Menschen nicht genossen werden. Noch heiliger ist das Lebender Menschen. Gott hat dem Menschen bei der Schöpfung seinen eigenengöttlichen Atem als Lebensatem eingeflösst (Gen 2,7, vgl. Weish 15,11). ImSterben kehrt dieser göttliche Atem wieder zu Gott zurück (Hiob 34,14-15,Koh 12,7). Die Verstorbenen führen in der Unterwelt, im Scheol, ein leblosesSchattendasein.

Gott hat jedoch "den Tod nicht gewollt und hat keine Freude am Untergangder Lebenden" (Weish 1,13). Wie die Erzählung vom Sündenfall zeigen will,muss deshalb das menschliche Sterben als eine Folge der Abkehr von Gottverstanden werden (Gen 3,3.19, Weish 2,24). Als ein Ausdruck dieser Abkehrist es auch anzusehen, wenn in der Bibel, trotz des gleich zu Anfangdeutlich ausgesprochenen Tötungsverbots (Gen 9,6), mehr als in irgend einemanderen Werk der Weltliteratur von gewaltsamem Tod aller Art die Rede ist.

Der Mensch aber soll sich dennoch seines Lebens freuen. Nur als Lebenderkann er Gott, den Lebendigen, erkennen und loben. Ein langes Leben und einSterben "betagt und lebenssatt", wie es den Patriarchen zuteil wurde (Gen25,8, 35,29, vgl. 1 Chr 29,28, Ps 91,18), galt als ein Zeichen besondererGottesgunst. Im Sterben wurde man "mit seinen Vätern vereint" (ebd.). DemAbschied von den Nachfahren und der auf ewige Dauer angelegtenBegräbnisstätte kamen deshalb grosse Bedeutung zu (Gen 23,11-18, 25,9-10,49,29-32, 50,25). Erst spät, vielleicht unter griechischem Einfluss, setztesich die Einsicht durch, dass "die Seelen der Gerechten in Gottes Hand" sind(Weish 3,1, vgl. Hiob 12,10, Dan 5,23). So kann auch ein früher Tod zu einemseligen Leben im Jenseits führen (Weish 3,2-8, 4,7-16).

2. Das Sterben Jesu Christi "für uns"

Eine Neubewertung des Sterbens findet sich im Neuen Testament. DasUnerhörte ist geschehen. Gott selbst hat in seinem Sohn das Sterben auf sichgenommen. Jesus Christus, der Sohn des Vaters, ist das Leben, das Gott allenMenschen schenkt. Der hl. Johannes betont das immer wieder (Jo 1,4, 5,26,11,25, 14,6, 1 Jo 1,1-2, 5,11-12). Und doch ist Jesus am Kreuz einesgewaltsamen Todes gestorben. Sein Sterben kann nur verstanden werden als einSterben "für uns", d.h. zu unseren Gunsten und stellvertretend für uns. "Esgibt keine grössere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freundehingibt", sagt Jesus von sich (Jo 15,13). Und wiederum: "Der Menschensohnist nicht gekommen, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen undsein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele" (Mk 10,45).

Der hl. Paulus hat dieses Sterben "für uns" schon in seinem erstenSchreiben, dem 1. Thessalonicherbrief bedacht. Christus "ist für unsgestorben, damit wir vereint mit ihm leben, ob wir nun wachen oderschlafen", d.h. ob wir noch leben oder schon gestorben sind (1 Th 5,10).Noch nachdrücklicher dann im 2. Korintherbrief: "Die Liebe Christi drängtuns, da wir erkannt haben: Einer ist für alle gestorben, also gilt sein Todfür alle. Er ist aber für alle gestorben, damit die Lebenden nicht mehr fürsich leben, sondern für den, der für sie starb und auferweckt wurde" (2 Kor5,14-15). Und nochmals im Römerbrief: "Christus ist schon zu der Zeit, dawir noch schwach und gottlos waren, für uns gestorben. Dabei wird nurschwerlich jemand für einen Gerechten sterben; vielleicht wird er jedoch füreinen guten Menschen sein Leben wagen. Gott aber hat seine Liebe zu unsdarin erwiesen, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünderwaren" (Rm 5,6-8).

Der hl. Johannes fügt diesem Sterben "für uns" einen weiteren Zug hinzu.Das Sterben Jesu ist sein Heimgang zum Vater (Jo 13,1, 14,27, 16,5.28,17,13). Auf diesem Weg werden ihm seine Jünger folgen - zwar nicht sogleich,aber später (13,36, 14,2.20, 17,24, 21,18-19). Der hl. Lukas hat diesesHeimgehen zum Vater in das Sterbegebet Jesu am Kreuz aufgenommen: "Vater, indeine Hände lege ich meinen Geist" (Lk 23,46).

3. Das Sterben der Christen

Das Sterben Jesu Christi hat den Sinn unseres eigenen Sterbens grundlegendgeändert. Nicht nur im Leben, sondern auch und gerade im Sterben sind wirmit Jesus Christus verbunden. "Keiner von uns lebt sich selber und keinerstirbt sich selber: leben wir, so leben wir dem Herrn und sterben wir, sosterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder sterben, wir gehören dem Herrn.Denn Christus ist gestorben und lebendig geworden, um Herr zu sein über Toteund Lebende" (Rm 14,7-8). Seit Jesus Christus für alle gestorben undauferstanden ist, gibt es kein einsames Sterben mehr. Jedes Sterben ist einMitsterben mit Christus, um auch mit ihm zu leben. "Das Wort istglaubwürdig: Wenn wir mit Christus gestorben sind, werden wir auch mit ihmleben" (2 Tim 2,11).

Das ist mehr als eine allgemeine und etwas unverbindliche Hoffnung auf eineAuferstehung der Toten. Es bedeutet, dass unser leibliches Sterben nichtmehr in den Tod führt, sondern in das Leben mit Jesus Christus im Angesichtdes Vaters. "Denn wir wissen, dass der, welcher Jesus, den Herrn auferweckthat, auch uns mit Jesus auferwecken und uns zusammen mit euch vor seinAngesicht stellen wird" (2 Kor 4,14).

Nach unserer christlichen Glaubensüberzeugung gilt das alles nicht nur fürdie Christen. Im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils unterstreichen PapstJohannes Paul II. und die neuere Theologie, dass alle Menschen, gleichwelcher Religion, in ihrem Leben wie in ihrem Sterben mit Jesus Christusvereint sind. Jesus ist das Licht und das Leben für alle Menschen - "fürjeden Menschen, der in diese Welt kommt" (Jo 1,9 Vulg.) - und so ist er auch"für alle" gestorben und auferweckt worden. In diesem Sinn schreibt der hl.Paulus im 1. Korintherbrief: "Nun aber ist Christus von den Toten auferwecktworden als der Erste der Entschlafenen. Da nämlich durch einen Menschen derTod gekommen ist, kommt durch einen Menschen auch die Auferstehung derToten. Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendiggemacht" (1 Kor 15,20-22).

4. Die christliche Hoffnung

Was also bleibt als Unterschied zwischen den Christen und den Menschen, dieChristus nicht kennen? Es ist die Taufe. Für die Christen hat die Taufe dasMitsterben mit Christus schon in diesem Leben vorweggenommen. "Wisst ihrdenn nicht, schreibt der hl. Paulus, dass wir alle, die wir auf ChristusJesus getauft wurden, auf seinen Tod getauft worden sind? Wir wurden mit ihmbegraben durch die Taufe auf den Tod, und wie Christus durch dieHerrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wirals neue Menschen leben. Wenn wir nämlich ihm gleich geworden sind in seinemTod, dann werden wir mit ihm auch in seiner Auferstehung vereinigt sein" (Rm6,2-5). Die Taufe gibt dem ganzen christlichen Leben eine neue,hoffnungsvolle, über den Tod hinausweisende Dimension, die auch diechristliche Liturgie prägt.

4.1 Zum einen ist für uns Christen das Sterben nicht mehr das bedrohlicheUnberechenbare, weil wir uns jetzt schon als Gestorbene und Auferstandenebetrachten dürfen. Das Sterben "enthüllt" nur, was verborgenerweise schonWirklichkeit ist. "Ihr seid mit Christus auferweckt, ruft der hl. Paulus denKolossern zu, darum strebt nach dem, was im Himmel ist, wo Christus zurRechten Gottes sitzt. Richtet euren Sinn auf das Himmlische und nicht aufdas Irdische! Denn ihr seid gestorben, und euer Leben ist mit Christusverborgen in Gott. Wenn Christus, unser Leben, offenbar wird, dann werdetauch ihr mit ihm offenbar werden in Herrlichkeit" (Kol 3,1-4).

Erst so kann sich die biographische Dimension des Sterbens voll entfalten.Dass wir jetzt schon mit Christus gestorben und auferstanden sind, sollunser ganzes Leben prägen - nicht die Angst vor dem Tod, sondern imGegenteil eine tragende Hoffnung, dass "weder Tod noch Leben..., wederGegenwärtiges noch Zukünftiges.., noch irgend eine andere Kreatur unsscheiden können von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unseremHerrn" (Rm 8,38-39). So leben wir in der echten Freiheit der Kinder Gottes,unter dem liebenden Blick des Vaters, der "weiss, was uns not tut" (vgl. Mt6,32). In dieser Hoffnung konnten die Heiligen, die Mönche und Nonnen unddie Bettelorden ihre irdischen Sorgen aufgeben, als wären sie jetzt schongestorben. Der gleiche Weg steht allen getauften Christen je auf ihre Weiseoffen.

4.2 Als zweites gibt uns die christliche Hoffnung Zuversicht für dasSchicksal der Verstorbenen. Wir sollen über die Verstorbenen nicht "trauern,wie die anderen, die keine Hoffnung haben. Wenn Jesus - das ist unserGlaube - gestorben und auferstanden ist, dann wird Gott durch Jesus auch dieVerstorbenen zusammen mit ihm zur Herrlichkeit führen" (1 Th 4,13-14).Deshalb singt die Kirche in der Liturgie für die Verstorbenen: "DeinenGläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn dieHerberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewigeWohnung bereitet." In dieser Zuversicht beten wir für die Verstorbenen,dass sie in der Freude bei Gott leben dürfen.

Mit der gleichen Zuversicht dürfen wir auch unserem eigenen Sterbenentgegen sehen und dem, was nach dem Tod kommt. Was uns erwartet, ist dievolle, erlebte Gemeinschaft mit Gott und mit Jesus Christus und mit allenseinen Heiligen. Wir brauchen uns nicht in einem nochmaligen Leben umgrössere Vervollkommnung zu bemühen; Gott selbst wird uns auf seine Weisezur Vollendung führen. Das ist der tröstliche Sinn der katholischen Lehrevom Reinigungsort ("Fegefeuer"). "Kein Auge hat es geschaut, kein Ohr hat esgehört, keinem Menschen ist es in den Sinn gekommen: das Grosse, das Gottdenen bereitet hat, die ihn lieben" (vgl. 2 Kor 2,9).

4.3 Nicht zuletzt hat die christliche Hoffnung zur Ausgestaltung einereigenen Sterbeliturgie geführt. In ihrer Vollform umfasst sie die Spendungder drei Sakramente der Versöhnung, der Krankensalbung und der Eucharistie.Die Eucharistie wird dabei als "Wegzehrung" verstanden, d.h. als Begleitungauf dem Weg zum Vater. Sie ist somit das eigentliche "Sterbesakrament".Zudem sollen die Sterbenden in ihren letzten Augenblicken mit Lesungen, vorallem aus der Passionsgeschichte, und mit entsprechenden Gebeten begleitetwerden. In dieser Liturgie ist das Sterben kein einsames Sterben mehr. Esgeschieht in Gemeinschaft mit dem sterbenden Christus und mit der ganzenKirche. Sie soll am Sterbebett durch die Familienangehörigen vertreten sein.Nach dem Verscheiden wird der Leichnam aufgebahrt zwischen Kerzen undWeihwasser, die beide an die Taufe erinnern. Schliesslich begleitet ihn diechristliche Gemeinde mit ihren Gebeten bis zum Grab.

Es gehört zu den bedauerlichen Verlusten an christlicher "Sterbequalität",dass die Sterbeliturgie in ihrer Vollform heute fast nur noch inKlostergemeinschaften gefeiert werden kann. Eine vordringliche Aufgabechristlicher Sterbebegleitung wird deshalb darin bestehen, in einfühlenderWeise mit Elementen der christlichen Sterbeliturgie den Sterbenden und ihrenAngehörigen nahe zu sein und ihnen Trost und Hilfe zu spenden.

III. Die Würde des sterbenden Menschen

Die Sterbeliturgie unterstreicht den Ernst, die Würde und dieUnantastbarkeit des menschlichen Sterbens. Der Heimgang eines Menschen zuGott und seine Begegnung mit Jesus Christus sollten menschlicher Machbarkeitentzogen bleiben. Sie verlangen jedenfalls von Ärzten wie Pflegenden grössteBehutsamkeit. Das christliche Verständnis des Sterbens hat das allgemeineTötungsverbot zu einer besonderen Ehrfurcht gegenüber jedem sterbendenMenschen vertieft. Diese Ehrfurcht hat bei Mutter Teresa in den Bemühungenum die Sterbenden in Kalkutta einen ergreifenden Ausdruck gefunden. Diegleiche Ehrfurcht gegenüber der Würde des sterbenden Menschen muss auch dasKriterium sein, das in der Sterbehilfe zwischen Gebotenem, Erlaubtem undUnerlaubten unterscheiden lässt.

Die Würde des sterbenden Menschen ist nicht immer leicht zu erkennen. DieGrundlage aller Menschenwürde sehen wir in der Fähigkeit, über sich selbstzu verfügen. Das II. Vatikanische Konzil nennt diese Selbstbestimmung "einerhabenes Kennzeichen des Bildes Gottes im Menschen". Doch je näher einMensch dem Sterben kommt, umso mehr gerät er in Abhängigkeit und wirdfremdbestimmt, bis schliesslich der Tod ganz ohne sein Zutun über ihnverfügt. Die Freitodbewegung versucht, dieser Abhängigkeit zu entkommen undArt und Zeit des Sterbens selbst zu bestimmen. Doch ist dieser Weg derrichtige? Ist Fremdbestimmung und Abhängigkeit nicht auch ein zutiefstmenschlicher Wert? Die gegenwärtige Diskussion über die Sterbehilfe ist imTiefsten eine Auseinandersetzung um Selbstbestimmung und Fremdbestimmung dessterbenden Menschen. Was ist dazu zu sagen?

1. Selbstbestimmung und Abhängigkeit des Menschen

Die Abhängigkeit gehört nicht weniger zum Wesen und zur Würde des Menschenals die Selbstbestimmung. Sie ist für seine Würde sogar grundlegend. DerMensch hat sich nicht selbst ins Leben gerufen. Er ist eine Frucht seinerEltern und ein Geschöpf Gottes. Erst dank dieser Geschöpflichkeit, erst alsein Geschenk Gottes besitzt er sein Leben, seinen Verstand und seinen freienWillen, und damit auch die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Als ein Kindliebender Eltern wächst er heran. Diese haben ihm zuerst alle Verantwortungfür sich abgenommen, um sie dann nach und nach in seine eigene Hand zulegen. Erst im Rahmen dieser grundlegenden Fremdbestimmung, nur alsursprünglich abhängiges Wesen lernt der Mensch, über sich selbst zuverfügen.

Auch als erwachsener Mensch bleibt ihm normalerweise nur die Wahl, in wasfür eine Abhängigkeit er sich in seinem Berufs- und Familienlebenhineinbegeben will. Die Vorgegebenheiten, mit denen er zu rechnen hat, engenseine Freiheit nicht ein; sie eröffnen ihm vielmehr neue Räume und neueMöglichkeiten. Manche Verantwortung wird ihm abgenommen; doch gerade soerhält sein Tun eine neue Tragweite und Fruchtbarkeit. Gegen Ende seinesLebens muss der Mensch sich dann mehr und mehr den Gesetzen seines Altersoder seiner Krankheit unterwerfen. Er muss sich in die Hand der Ärzte unddes Pflegepersonals geben, und was er noch selbstbestimmt zu tun vermag, istoft in einer Art kluger Politik seinen schwindenden Kräften undMöglichkeiten abgerungen. Die Würde des alternden, des kranken und dessterbenden Menschen besteht darin, dass er sich selbst in seinerHinfälligkeit annehmen kann und zu seinen Grenzen Ja sagt. Ja, auch derTodkranke kann, solange er noch bei Bewusstsein ist, immer noch selbstbestimmen, in welcher geistigen Haltung er dem Sterben entgegengeht und wieer es hinnimmt.

Aufgabe jeder Sterbehilfe muss es sein, den Übergang in die letzte undunaufhebbare Fremdbestimmheit des Sterbens leichter zu machen. DieserÜbergang wird erleichtert durch eine religiöse Grundhaltung, wenn ein Menschsich als ein Geschöpf Gottes anerkennt und es beruhigend findet, sich "inder Hand Gottes" zu wissen. Auf der menschlichen Ebene wird der Übergangerleichtert durch das Vertrauen in Ärzte und Pflegepersonal. Der sterbendeMensch soll spüren, dass die um ihn Besorgten nicht eigenmächtig handeln,sondern auf ihn und auf seine Krankheit eingehen und antworten.

Die um den sterbenden Menschen Besorgten sind ja letztlich genau sofremdbestimmt, wie dieser selbst. Sie sind fremdbestimmt durch die Art undden Verlauf der tödlichen Krankheit, durch die Möglichkeiten und Grenzenärztlicher Kunst, durch das Alter des sterbenden Menschen, durch dieRücksichtnahme auf seine Angehörigen, durch den mutmasslichen Willen desSterbenden und nicht zuletzt durch den Ernst des Sterbens. Erst in diesemvorgegebenen Rahmen gibt es für sie einen Entscheidungsspielraum, der ihreVerantwortung herausfordert. Ihre Entscheidungen können nicht willkürlichsein. Sie haben nicht nur auf das medizinische Wissen, sondern auch auf alledrei Dimensionen des menschlichen Sterbens zu achten, die biographische, diesoziale und die religiöse. Nie sollte medizinische Technik einen Menschen amSterben hindern, dessen Sterbeprozess bereits irreversibel eingesetzt hat,und der bereit ist, sein Sterben hinzunehmen. Nicht zuletzt beschenkt auchder sterbende Mensch die um ihn Besorgten durch die Art und Weise, wie erden Tod hinnimmt. Jedes Sterben erinnert die Umstehenden an ihren eigenenTod und mahnt sie, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden.

2. Die Patientenverfügung

Eine rechtzeitig abgefasste Patientenverfügung ist sinnvoll undwünschenswert. Durch sie kann die Selbstbestimmung eines Menschen auch nochin den letzten Phasen seines Lebens zum Zuge kommen. Wie wir gesehen haben,ist das ganze Leben ein Zugehen und eine Vorbereitung auf das Sterben. Darumist es sinnvoll, in einer ruhigen Stunde und im Gebet vor Gott darüber zuverfügen, in welchem Sinn die medizinischen Entscheidungen getroffen werdensollen, wenn man einmal nicht mehr imstande ist, sich selbst dazu zuäussern. Eine solche Verfügung muss, juristisch gesehen, unbedingt in dieärztliche Entscheidung mit einbezogen werden, mit dem gleichen Respekt, dereinem Testament entgegengebracht wird. Eine Ausnahme drängt sich auf, wennsicher feststeht, dass der oder die Verfügende seine/ihre Meinung geänderthat, oder wenn etwas ethisch Unerlaubtes, z.B. die gewaltsame Tötung,erbeten wird.

IV. Die sogenannte Sterbehilfe: Grenzziehungen

1. Begriffliche Abgrenzungen

Über die Sterbehilfe wird seit Jahren ein breiter gesellschaftlicherDiskurs geführt. Dabei haben sich einige Definitionen oder Sprachregelungeneingebürgert, die wir hier kurz zusammenfassen.

Unter Sterbehilfe (oder Euthanasie) versteht man die Lebensbeendigung(Tötung) oder das Sterbenlassen eines schwer leidenden oder sterbendenMenschen auf dessen Verlangen oder zu dessen Wohl. Die Sterbehilfe kannverschiedene Handlungen und/oder Unterlassungen am Lebensende umfassen.Dabei bleibt offen, ob die handelnde Person ein Arzt ist oder nicht, und die"Sterbehilfe" im weitesten Sinn kann auch Menschen betreffen, derenSterbeprozess noch nicht begonnen hat. Sie ist strafrechtlich jedenfalls vonMord oder Totschlag wie auch von der Selbsttötung zu unterscheiden.

Innerhalb dieser weiten Begriffsbestimmung werden in der gegenwärtigenpolitischen und strafrechtlichen Diskussion vier Handlungs- oderUnterlassungsweisen unterschieden, die ethisch verschieden zu beurteilensind:

1.1 Unter passiver Sterbehilfe ist der Verzicht auf lebenserhaltendeMassnahmen zu verstehen. Dabei handelt es sich in der Regel um ärztlicheEntscheidungen zum Behandlungsabbruch oder -verzicht.

1.2 Mit indirekter aktiver Sterbehilfe werden Handlungen bezeichnet, welchedie Linderung unerträglicher Leiden zum Ziel haben und dabei eine möglicheLebensverkürzung bewusst in Kauf nehmen.

1.3 Die direkte aktive Sterbehilfe meint dagegen die gezielte undabsichtliche Tötung eines Menschen, um dadurch dessen Leiden zu verkürzen.

1.4 In den Bereich der Sterbehilfe gehört auch die Beihilfe zum Suizid. Siebesteht in der Unterstützung eines suizidwilligen Menschen bei derDurchführung seiner Selbsttötung, sei es durch ärztliches Verschreiben undBesorgen tödlich wirkender Mittel, sei es durch Anleitung zu ihrerHandhabung. Wenn die Beihilfe zum Suizid einem sterbenden oder schwerstleidenden kranken Menschen geleistet wird, ist sie von der direkten aktivenSterbehilfe kaum mehr zu unterscheiden.

Ethisch und rechtlich bedeutsam ist es auch, ob diese Handlungen oderUnterlassungen mit oder ohne Zustimmung des Patienten/der Patientingeschehen. So spricht man von freiwilliger Sterbehilfe, wenn die Tötung oderLebensverkürzung auf sein/ihr Verlangen hin geschieht. Nicht-freiwilligeSterbehilfe bezeichnet Handlungen oder Unterlassungen am Lebensende, dieohne Rücksicht auf den Patientenwillen durchgeführt werden, beispielsweisebei noch nicht oder nicht mehr entscheidungsfähigen Menschen. Vonunfreiwilliger Sterbehilfe ist dann die Rede, wenn gegen den Willen des/derBetroffenen gehandelt wird.

2. Die passive Sterbehilfe: Behandlungsabbruch oder -verzicht

2.1 Grundsätzlich ist jedes menschliche Leben als ein hohes,gottgeschenktes Gut in jedem Fall zu schützen und zu bewahren. Die moderneMedizin kennt nun aber Mittel zur Lebensbewahrung, die den Tod alsnaturgegebenes Geschehen sozusagen überlisten. Im Falle eines irreversibelbegonnenen Sterbeprozesses besteht jedoch keine Verpflichtung, diesemedizinischen Behandlungsmöglichkeiten bis zum letzten auszuschöpfen. DerArzt ist auch nicht verpflichtet, dem Wunsch eines Todkranken nach einermaximalen Intensivbehandlung bis zum letzten Atemzug nachzukommen. Nur dieGrundpflege und die Schmerzbekämpfung müssen immer gewährleistet bleiben.

Schon Papst Pius XII. sah sich veranlasst, in seinen ethischen Überlegungenüber die Entscheidung zum Behandlungsabbruch oder -verzicht zwischenordentlichen und ausserordentlichen medizinischen Mitteln zu unterscheiden,was später als verhältnismässige und unverhältnismässige Mittel präzisiertwurde. Erstere müssen in jedem Fall eingesetzt werden, auf letztere darfman gegebenenfalls verzichten.

In diesem Sinn schreibt der Katechismus der katholischen Kirche: "Die Moralverlangt keine Therapie um jeden Preis. Ausserordentliche oder zum erhofftenErgebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährlichemedizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurchden Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zukönnen. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls erdazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlichBevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigtenInteressen des Patienten zu achten sind." (nr. 2278).

2.2 Damit bleibt ein weites Feld für konkrete Entscheidungen offen. VieleMenschen sehen sich früher oder später vor eine solche Entscheidunggestellt, sei es als Arzt, sei es für ihre Angehörigen, sei es für sichselber. Als Entscheidungshilfe wäre Folgendes zu bedenken:

Das erste Entscheidungskriterium soll der "vernünftige Wille des Patienten"sein, wie er sich in der gegebenen Situation oder in einer früherabgefassten Patientenverfügung äussert. "Vernünftig" ist dieser Wille, wenner sich so frei wie möglich entscheidet, ohne Druck von Seiten derAngehörigen oder des Pflegepersonals und nicht aus einer momentanenVerzweiflung heraus, und wenn dabei so gut wie möglich alle drei Dimensionendes menschlichen Sterbens berücksichtigt werden. Die Entscheidung einesreligiösen Menschen kann folglich anders ausfallen als die eines nur mitseinem diesseitigen Leben Befassten. In diesem Entscheidungskriterium kommtdie Selbstbestimmung des kranken und alten Menschen zum Zug.

In vielen Fällen ist jedoch eine freie Willensbildung nicht mehr möglich,z.B. im Fall von Altersdemenz, im Koma oder in einem lange andauerndenschweren Krankheitszustand. Dann ist es Sache des Arztes, in Zusammenarbeitmit den Angehörigen den mutmasslichen Willen des Patienten festzustellen undeine Güterabwägung vorzunehmen. Diese muss die medizinischen Aussichten, dieBelastung für den Patienten, seine Einstellung zum Sterben und die Folgeneiner Weiterführung der Behandlung oder eines Behandlungsverzichts inBetracht ziehen. Auch hier können die drei Dimensionen des Sterbens einenOrientierungsrahmen bieten.

Sicher ist einerseits, dass eine medizinische Überbehandlung undmedizinischer Übereifer ("acharnement thérapeutique") abzulehnen sind. Dasgilt ebenso zum Wohl des Patienten wie aus Ehrfurcht vor dem Sterben. Wokeine Besserung mehr zu erwarten ist, soll man den Tod nicht durchkünstliche Mittel ungebührlich hinauszögern. Dabei ist es unerlässlich, dassdie Absicht der Entscheidenden und Handelnden eindeutig bleibt und auf diebestmögliche Lebensqualität der sterbenden Person hinzielt. Der Arzt mussfrei von allen selbstbezogenen Überlegungen sein und darf nie den Tod einesMenschen direkt herbeiführen wollen. Hier gilt die allgemeine sittlicheRegel, dass eine gute Absicht eine falsche Handlung noch nicht gut macht,dass aber eine schlechte Absicht auch eine richtige Handlung schlecht macht.

Andererseits liegt die Grenze zwischen passiver Sterbehilfe und aktiverTötung auf Messers Schneide, wenn das Weiterleben einer sterbenden Personnur noch von den Apparaturen abhängt, an die sie angeschlossen ist. Hierwird vor allem auch die soziale Dimension des Sterbens zu bedenken sein,z.B. die Rücksichtnahme auf die Angehörigen und/oder andere Kranke. Die guteAbsicht jener, die die Entscheidung zum Behandlungsabbruch treffen, ist indiesem Fall besonders sorgfältig zu prüfen. Vor allem finanzielle Erwägungensollten hier keine Rolle spielen.

2.3 Auch dann, wenn keine kurativen Massnahmen mehr ergriffen werdenkönnen oder sollen, sind dem oder der Sterbenden jedenfalls alle zurVerfügung stehenden palliativen Möglichkeiten zu gewähren. Von diesenMassnahmen wird im folgenden Kapitel noch die Rede sein.

3. Die indirekte aktive Sterbehilfe: Symptom- oder Schmerzbehandlung mitlebensverkürzender Folge

Bereits Papst Pius XII. hat betont, dass der Arzt seine Pflicht, dieSchmerzen eines Sterbenden zu lindern, auch dann befolgen darf, wenn erdabei eine Verkürzung des Lebens des Betroffenen in Kauf nehmen muss.Oberste ethische Richtschnur ist die Wahrung der Menschenwürde im Sterben.Dies geschieht, wenn ein Arzt einen Sterbenden unter allen Umständen, auchbei voraussehbarer Todesfolge, palliativ bzw. schmerztherapeutischbehandelt, jedoch nie dessen Tod anstrebt.

In diesem Sinn schreibt der Katechismus der katholischen Kirche:"Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zuerleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlichder Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittelgewollt, sondern bloss als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommenwird." (nr. 2279)

Diese palliative Praxis stösst leider in der Schweiz immer noch auf Ängsteund Widerstand. Oft fehlt auch noch das entsprechende Wissen. DiePalliativpflege bringt jedoch deutlich zum Ausdruck, dass die Wahrung derWürde im Sterben weder in einer bloss zeitlichen Verlängerung des Lebensdurch Einsatz sinnloser Therapien noch im sinnlosen Ertragen von Schmerzenbesteht. Sie zeigt, dass durchaus medizinische Handlungen oderUnterlassungen angebracht sein können, die zu einer Lebensverkürzung führen,sofern diese nicht auf die schmerzlose Tötung des Patienten/der Patientinabzielen.

4. Die direkte aktive Sterbehilfe: Tötung (auf Verlangen)

Während wir die ersten beiden, schon genannten Formen der Sterbehilfe, inÜbereinstimmung mit der Schweizerischen Akademie der MedizinischenWissenschaften, als erlaubt betrachten, kann die dritte Form, die direkteund absichtliche Tötung niemals erlaubt sein. Sie hilft nicht, wie diebeiden ersten, einem Menschen beim Sterben, sondern kommt dem Sterben zuvor.So verhindert sie, dass ein Mensch zur ihm bestimmten Zeit seinen eigenenTod stirbt. Damit verletzt sie in schwerwiegender Weise nicht nur dasTötungsverbot, sondern auch die Würde des sterbenden Menschen.

4.1 Aus ethischer und christlicher Sicht ist somit die direkte aktiveSterbehilfe vorbehaltlos abzulehnen, auch wenn sie auf Verlangen des/derSterbenden oder aus Mitleid geschieht.

Ethisch ist sie abzulehnen, weil sie dem Verbot der Tötung unschuldigenLebens und der grundlegenden Schutzpflicht gegenüber allem menschlichenLeben widerspricht. Damit verletzt sie eine grundlegende, alles menschlicheZusammenleben sichernde Norm. Die absichtliche Tötung ist niemals mit demärztlichen Beruf zu vereinbaren, wie schon der hippokratische Eidunterstreicht. Sie widerspricht der ärztlichen Grundpflicht, "nicht zuschaden". Aufgabe des Arztes ist es, zu heilen und zu lindern, soweit diesmöglich ist, und gegebenfalls zu begleiten und zu trösten, nicht aber zutöten. Selbst dort, wo in Einzelfällen die Tötung auf Verlangen schwerleidender Patienten als "Mitleidspflicht" betrachtet würde, kann diese nichtdie Missachtung der strengen arztethischen Pflicht des Tötungsverbotslegitimieren. Auf dem Tötungsverbot beruht das grundlegende Vertrauen desPatienten in den Arzt. Der Arzt selbst ist auch erleichtert, wenn er einemPatienten sagen kann, dass er keine Sterbehilfe leistet, weil er das nichttun darf.

Aus christlicher Sicht ist zur Tötung auf Verlangen überdies zu sagen,dass sie einen menschlichen Entschluss an die Stelle des Vertrauens auf Gottund des Mitsterbens mit Christus setzt. So beraubt sie das menschlicheSterben seiner grössten christlichen Würde.

Der Katechismus der katholischen Kirche schreibt: "Die direkte Euthanasie(Sterbehilfe) besteht darin, dass man aus welchen Gründen und mit welchenMitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschenein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar. Eine Handlung oder eineUnterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, umdem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegendie Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, demSchöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallenkann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbietenund auszuschliessen ist." (nr. 2277)

4.2 Das angesprochene Fehlurteil, "dem man gutgläubig zum Opfer fallenkann", ist ein doppeltes: Einerseits die Meinung, der Arzt oder dasPflegepersonal dürfe oder müsse gar einem ausdrücklichen Tötungswunsch desPatienten entsprechen, andererseits ein falsch verstandens Mitleid, dasSchmerzen und "Entwürdigung" abkürzen möchte - vielleicht auch, weil wir unsselbst nicht fähig fühlen, solche Schmerzen mitanzusehen und sie mit-leidendmitzutragen. Auch da ist wiederum zu bedenken, dass eine (subjektiv) guteAbsicht, mag sie auch noch so gut gemeint sein, eine objektiv schlechteHandlung nicht zu rechtfertigen vermag.

Darüber hinaus ist zum Tötungswunsch eines/einer Schwerkranken zu bemerken,dass er selten einem freien Willensentscheid entspringt, sondern vom Druckder Schmerzen, vom Gefühl der Sinn- und Aussichtslosigkeit oder von derRücksicht auf die Belastung der Angehörigen erzwungen ist. WissenschaftlicheUntersuchungen und die klinische Erfahrung zeigen, dass bei Patienten undPatientinnen der Tötungswunsch in den Hintergrund tritt, wenn ihre Schmerzengelindert sind, ihre Angst vor der Ungewissheit Ausdruck finden kann undihnen die Mitbestimmung bei der Behandlung zugestanden wird. Eine solcheumfassende Hilfe leistet die palliative Betreuung. Bei einer gutenpalliativen Behandlung, Pflege und Begleitung kann sich der Tötungswunschsehr wohl auflösen, auch wenn der/die Betroffene nach wie vor den Wunschbehält, "doch bald sterben zu können". Das Mitleid mit dem/der Leidendensoll deshalb nicht die Tötung ins Auge fassen, sondern die, allerdingsaufwendigere, palliative Pflege.

4.3 Zu den aufgeführten inneren Gründen für die Ablehnung der direktenaktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) kommen äussere Gründe hinzu. AufGrund der mangelnden Kontrollierbarkeit von Handlungen, die zwischen einemArzt (oder auch einem Freund bzw. Verwandten) und einem Sterbendenausgeführt werden, sind Missbräuche nicht auszuschliessen.

Darüber hinaus ist eine Ausweitung der von der Tötung betroffenen Gruppe zubefürchten. Von der Tötung auf Verlangen ist der Schritt zur Tötung ohneKenntnis des Patientenwillens (also zur nichtfreiwilligen aktivenSterbehilfe) nicht mehr weit, und auch nicht zu einer Tötungspraxis beiunheilbar psychisch Leidenden oder bei schwerstbehinderten Neugeborenen.Dass diese möglichen Missbräuche und Ausweitungen nicht blosse Vermutungenoder Schreckgespenster sind, zeigen die Erfahrungen in den Niederlanden seitnahezu zehn Jahren. Bei uns in der Schweiz sind die Euthanasiefälle vonLuzern noch in aller Erinnerung.

Auch die gesamtgesellschaftliche Relevanz einer Freigabe der Tötung aufVerlangen ist zu bedenken. Eine gesellschaftlich angenommene undgegebenenfalls ausgeweitete ärztliche Tötungspraxis untergräbt mit der Zeitdas grundlegende Vertrauen der Patienten in die behandelnden Ärzte und indas Pflegepersonal. Die Würde von behinderten oder unheilbar leidenden odersterbenden Menschen und ihre grossen inneren Werte und Leistungen werdennicht mehr wahrgenommen. Das Sterben wird seines Ernstes entkleidet und zueinem machbaren Vorgang degradiert. Man leistet einem Menschenbild Vorschub,das in erster Linie Funktionalität, Effizienz, Nutzen oder die individuelleGenussfähigkeit betont, während die gegenseitige Angewiesenheit aufeinander,die Solidarität und die Verletzlichkeit und Begrenztheit des menschlichenLebens weitgehend ausgeblendet bleiben.

4.3 Im Blick auf das Strafrecht können wir Bischöfe auf Grund dieserÜberlegungen niemals einer irgendwie gearteten Legalisierung der Tötung aufVerlangen zustimmen. Das gilt auch für eine allfällige Straffreiheit des/derTötenden, wenn Sterbende auf "deren ernsthaftes und eindringlichesVerlangen" getötet werden, "um sie von unerträglichen und nicht behebbarenLeiden zu erlösen".

5. Die Beihilfe zum Suizid

Die Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz heute die aktuellste undzugleich umstrittenste Form der sogenannten Sterbehilfe. Eine veralteteStrafgesetzgebung erklärt in Art. 115 StGB die Beihilfe zum Selbstmord alsstraffrei, sofern keine "selbstsüchtigen Beweggründe" im Spiel sind. Damitöffnet sich bereits heute eine Möglichkeit der Straffreiheit bei Tötung aufVerlangen.

5.1 Der Unterschied zwischen der Beihilfe zum Suizid, wie sie von densogenannten Sterbehilfe-Organisationen praktiziert wird, und der Tötung aufVerlangen besteht in der Praxis vor allem darin, dass die entscheidendefinale Handlung, die Einnahme eines todbringenden Mittels oder das Öffneneines Infusionsschlauches, von dem/der Sterbewilligen selbst vorgenommenwird. Alle vorbereitenden Handlungen werden dagegen von einem Sterbehelfervorgenommen oder organisiert. Es ist schwierig, in diesem kleinenUnterschied mehr als eine juristische Spitzfindigkeit zu sehen.

Ein weiterer Unterschied ist wesentlich schwerwiegender. Während die Tötungauf Verlangen nur als ultima ratio in einer unerträglichen finalenLeidenssituation in Frage kommt, wird der Suizid mit Beihilfe alsHandlungsvariante oft lange vor einem finalen Sterbeprozess gewählt -beispielsweise als Reaktion auf eine schlechte Prognose oder Diagnose,namentlich im Zusammenhang mit schwer belastenden oder gesellschaftlichstigmatisierten Krankheiten wie Krebs oder Aids oder bei Erwartung einerlangen Leidenszeit und zunehmenden Zerfalls.

5.2 Auch hier treten zu den inneren Gründen, die gleicherweise gegen dieTötung auf Verlangen wie gegen den selbstgewählten Freitod sprechen (vgl.oben IV.4.1 und II.4.3) gewichtige äussere Gründe hinzu. Vor allem sind diesozialethischen Konsequenzen zu bedenken, die eine verbreitete Suizidpraxisnach sich ziehen kann. Wir erinnern an den Nachahmungseffekt und an diemöglichen Folgen der Publikation von Freitod-Anleitungen. Eine verbreiteteSuizidpraxis trägt auch zur Banalisierung des Todes bei. Sie leistet einerirrigen Ideologie menschlicher Selbstbestimmung Vorschub (vgl. oben III.1)und zeugt von einer oberflächlichen Lebensauffasung, die auftretendengrösseren Schwierigkeiten durch Beendung des Lebens aus dem Weg gehen will.Schwer behinderte Menschen sehen sich vor die Frage gestellt, ob sie sichnicht lieber umbringen sollten, statt wie bisher grosse Mittel einsetzen zulassen, um ihr Weiterleben einigermassen zu erleichtern.

Die Erfahrung in den Niederlanden zeigt auch, dass es immer wieder zuProblemen bei der Durchführung der ärztlichen Suizidhilfe kommt. In etwaeinem Fünftel der Fälle sterben die Patienten nicht und müssen durch einetodbringende Injektion getötet werden, damit es nicht zu unerwünschten unddramatischen Vorgängen kommt.

Schwer belastend ist schliesslich auch die Praxis, für die Straffreiheitder Beihilfe zum Selbstmord das Zeugnis einer Drittperson zu verlangen.Diese soll bezeugen, dass der Tötungswunsch in geistiger Klarheit und infreier Selbstbestimmung geäussert wurde. Dieses Zeugnis, das in erster Liniedem Pflegepersonal oder auch Angehörigen abverlangt wird, kann in schwereGewissensnöte führen.

5.3 Wegen ihrer Nähe zur Tötung auf Verlangen lehnen wir Bischöfe deshalbdie Beihilfe zum Suizid kategorisch ab. Auch die Schweizerische Akademie derMedizinischen Wissenschaften schliesst in ihren ethischen Richtlinien dieärztliche Suizidbeihilfe aus dem ärztlichen Handlungsbereich aus.

Im Schweizerischen Strafrecht besteht zur Zeit bezüglich der Beihilfe zumSuizid eine bedauerliche und möglichst bald zu behebende Lücke. DieSuizidbeihilfe bei psychisch kranken Menschen und die gewerbsmässigbetriebene Suizidbeihilfe werden überhaupt nicht in Betracht gezogen. Wirbetrachten jedoch beide als gesellschaftlich untragbar. Wir halten nach wievor dafür, dass hier ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarfbesteht, und dass der Art. 115 StGB modifiziert und konkreter gefasst werdenmuss.

V. Die Begleitung sterbender Menschen

Die gegenwärtige Diskussion über die Sterbehilfe weist auf einen gewissenNachholbedarf auf dem Gebiet der Sorge für die Sterbenden hin. Statt dasSterben durch die Tötung schwerkranker Menschen zu verdrängen, müssen dieSterbenden menschlich und sachgemäss umsorgt und begleitet werden.

Diese Sterbebegleitung muss sich an den vier Grundbedürfnissen Sterbenderorientieren: im Sterben nicht allein gelassen zu werden, nicht unter starkenSchmerzen leiden zu müssen, die letzten Dinge regeln zu können und die Fragenach dem "Danach", nach einer über den Tod hinausgehenden Hoffnung stellenzu können. Dankbar anerkennen wir, dass in dieser Hinsicht schon manchesgetan wird. Vieles bleibt aber noch zu tun. Wir können das hier nurandeuten.

1. Die umfassende Sterbebegleitung: Palliative Betreuung

Seit einigen Jahren hat sich ein neuer Zweig des medizinischen Wissensetabliert, die Palliativmedizin ("palliative care" ). Wo eine Krankheitnicht mehr zu heilen ist, sollen wenigstens ihre quälenden Auswirkungen aufden Patienten eingedämmt werden.

1.1 Im Vordergrund steht dabei die Schmerztherapie, bei der nachMöglichkeit das Bewusstsein des Patienten erhalten werden soll. Mitverminderten oder ausgeschalteten Schmerzen kann ein Mensch besser über sichselbst verfügen und dem Sterben gefasster entgegengehen.

So weit wie möglich soll der Patient, die Patientin bei der Schmerztherapiemitreden und mitbestimmen können. Eine gute medizinische Kommunikationstärkt das Vertrauen in Ärzte und Pflegepersonal, wenn z.B. der Sinn und dieTragweite therapeutischer oder palliativer Massnahmen erläutert werden, undwenn andererseits keine mögliche Besserung vorgespiegelt wird, während derPatient oder die Patientin das herannahende Sterben schon erahnt. Wo keineausdrückliche Mitbestimmung mehr möglich ist, muss auf eine vorgängigePatientenverfügung Rücksicht genommen werden.

1.2 Die palliative Betreuung besteht jedoch nicht nur aus medizinischenMassnahmen. Sie umfasst auch eine aufmerksame Körperpflege und einepsychosoziale und spirituelle Begleitung, damit auf jede Weise die Würde dessterbenden Menschen gewahrt und gefördert wird. Auch die Angehörigen sind indiese Betreuung einzubeziehen - vor dem Tod und auch nachher. Infolge derKomplexiät der palliativen Betreuung müssen dabei die Kompetenzenverschiedener Berufsgruppen in einem Betreuungsteam gut zusammenwirken.

1.3 Am sachgerechtesten erfolgt die palliative Betreuung unter Einbezug derFamilie. Wo ein Sterben in der Familie nicht möglich ist, kann ein Hospizals spezialisierte Klinik schwerkranke und sterbende Menschen in familiärerAtmosphäre in stationäre Behandlung und Pflege nehmen. Wegen hoherBetriebskosten und mangelnder Kostendeckung durch die Versicherungen sindHospize in der Schweiz leider noch selten. Auch die emotionale Belastung,die die Verlegung in ein Hospiz für einen Patienten bedeuten kann, ist inRechnung zu setzen.

Mehr und mehr wird heute auch wieder der Wunsch nach dem Sterben zu Hause,in vertrauter Umgebung laut. Die Betreuung wird dann, in Fortführung derKrankenpflege zu Hause, von den Angehörigen mit Unterstützung durch Spitexgeleistet. Hier wäre einerseits der Einsatz von mobilenPalliativpflege-Teams zu wünschen, andererseits die Gewährung einerSterbebeurlaubung zur Pflege naher Angehöriger, wie sie mancherorts schonerwogen wird.

In den Spitälern sollte eine gute Kenntnis der palliativen Betreuung aufallen Stationen selbstverständlich sein und eine spezialisierte Station voneinem Palliative Care Team geführt oder zumindest unterstützt werden. Dasgilt auch für die Kranken- und Pflegeheime.

1.3 Gemäss einer landesweiten Erhebung ist der Zugang zu palliativerBetreuung in der Schweiz derzeit noch lückenhaft. In der Versorgung bestehenerhebliche kantonale Unterschiede, und die gesundheitspolitische Verankerungfehlt. Deshalb ist:

- in den Medizinischen Fakultäten wie in den Berufsschulen für Krankenpflegedie palliative Betreuung als obligatorisches Fach einzuführen;

- der Zugang zu palliativer Betreuung ohne finanzielle Zusatzleistungen füralle Menschen mit chronischen, unheilbaren Erkrankungen zu gewährleisten.Die palliative Betreuung zu Hause muss in den Leistungskatalog derKrankenversicherungen aufgenommen werden.

- seitens der Kantone die Umwandlung bestehender stationärer und ambulanterStrukturen in Einheiten für palliative Betreuung zu ermöglichen und zufördern.

2. Die menschliche Zuwendung

Ein Grundbedürfnis sterbender Menschen ist es, nicht allein gelassen zuwerden. Über die pflegerische Betreuung hinaus und zusätzlich zu ihr mussden Sterbenden Gegenwart vermittelt werden. Kleine Helferdienste müssenihnen geleistet werden und, wenn gewünscht, soll man ihnen Gelegenheit zueinem Gespräch oder Anregung zu einem Gebet geben.

2.1 Das Pflegepersonal hat normalerweise nicht genügend Zeit, sich in Ruhediesen menschlichen Liebesdiensten zu widmen. Weil diese Dienste jedochweder eine pflegerische noch eine seelsorgerliche Fachausbildungvoraussetzen, können sie weitgehend durch freiwillige Sterbebegleiter undbegleiterinnen geleistet werden. Dankbar stellen wir fest, dass sich nichtwenige Frauen und Männer aus unseren Pfarreien für diese Dienste zurVerfügung stellen und sie oft jahrelang treu versehen. Tatsächlich istdieser Sterbebeistand eines der wichtigsten Werke der Barmherzigkeit, dasgläubige Menschen ihren Mitmenschen leisten können.

2.2 Ein so anspruchs- und verantwortungsvoller Dienst verlangt allerdingsauch eine entsprechende Auswahl und Ausbildung, und eine Weiterbildung derBegleitenden. Es gehört zweifellos zu den Aufgaben der Kirche, Menschen fürdie Begleitung Sterbender auszubilden, und dabei immer wieder auf denchristlichen Sinn des Sterbens und auf die spirituelle Dimension derSterbebegleitung hinzuweisen. Die bestehenden Kurse, wie sie beispielsweisevon der Caritas Schweiz angeboten werden, sollen deshalb weiter gefördertund vervielfacht werden.

2.3 Die Frage stellt sich, wie weit die Angehörigen des/der Sterbendendiese menschliche Begleitung übernehmen können und sollen. Grundsätzlichsind sie die ersten, denen diese Aufgabe zukommt. In vielen Fällen fehltihnen jedoch nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Feinfühligkeit fürdiese heikle Aufgabe. Oft sind sie selbst durch das bevorstehende Sterben soaufgewühlt, dass sie ihrerseits Betreuung und Trost brauchen. Auch dieseBetreuung gehört zu den Aufgaben der freiwilligen SterbebegleiterInnen,namentlich der tröstende Beistand unmittelbar nach dem Hinscheiden. Je nachSituation kann ein religiöser Gedanke oder ein gemeinsames Gebet Hoffnungund Kraft geben.

2.4 Lücken bestehen heute noch in der Vermittlung zwischen Sterbenden undfreiwilligen Sterbebegleitern oder -begleiterinnen. Nicht wenige müssendeshalb ohne ausreichende menschliche Begleitung sterben. Hier liegt eineAufgabe für die pfarreilichen Sozialdienste. Namentlich die Heime sind fürzusätzliche Hilfe oft dankbar.

... 3.3 Was wir als katholische Kirche den sterbenden Menschen in besondererWeise anzubieten haben, sind die Sterbesakramente und die Sterbeliturgie.Beide sind, nicht zuletzt durch die schwindenden Priesterzahlen, etwas inden Hintergrund getreten. Sie sollten in der Sterbendenseelsorge wiedervermehrt eingesetzt werden.

Die Krankensalbung ist, wie schon ihr Name sagt, nicht ein Sterbesakrament,sondern eine Stärkung für Schwerkranke. Durch das Gebet der Kirche verbindetsie die Kranken mit dem leidenden Christus. Auch bei Sterbenskranken bewirktsie normalerweise eine Erleichterung in der Krankheit. Weil mit diesemSakrament auch die Sünden vergeben werden, kann die Krankensalbung nur voneinem Priester gespendet werden. Diakone und Laien können statt dessenandere Segnungsrituale vornehmen (Kreuzzeichen, Weihwasser), jedoch keineSalbung, Segens- und Dankgebete sprechen und guten, nach Möglichkeitbiblischen Zuspruch geben.

Das Sakrament der Versöhnung, die Beichte, ist besonders für jene Menschenhilfreich, die vor dem Sterben etwas aus ihrer Vergangenheit aufzuarbeitenhaben. Oft haben sie schon bei einem Laienseelsorger oder bei einerfreiwilligen Sterbebegleiterin eine "Lebensbeichte" abgelegt. Die alteTradition der Laienbeichte lebt darin wieder auf. Doch erst der Priesterkann mit der sakramentalen Lossprechung die Sicherheit vermitteln, dass Gottdie Schuld wirklich vergeben hat.

Das eigentliche Sterbesakrament ist die "Wegzehrung", der Empfang derletzten Kommunion. Sie verbindet den sterbenden Menschen und seinenleidenden Leib mit dem Leib Jesu Christi, der für uns gestorben undauferstanden ist. So begleitet sie ihn auf dem Weg ins Jenseits. DieSterbekommunion kann auch von Laien gespendet werden, und zwar zu jederTages- und Nachtzeit. Wo sie physisch noch möglich ist, sollte sie in derseelsorgerischen Begleitung Sterbender nicht vernachlässigt werden.

Schliesslich sieht die Sterbeliturgie Gebete und Lesungen vor, die denSterbenden begleiten sollen. Der/die Begleitende wird die Angemessenheitsolcher Gebete abschätzen und sie den Umständen anpassen. Jedenfalls sollman die Sterbenden nicht mit Gebeten "eindecken". Dagegen ist ein kurzesGebet unmittelbar vor und nach dem Hinscheiden angebracht. Dieses Gebet kannauch für die Umstehenden ein Hoffnungszeichen sein. Sie sollten sich auch ingeeigneter Form an der Verabschiedung beteiligen können.

...Schlusswort

Wir haben versucht darzulegen, was das Sterben für uns als Menschen und alsChristen bedeutet. Dabei haben wir die Würde der sterbenden Menschenhervorgehoben und ihren Wert in den Augen von uns Christen. Jesus Christushat sich in besonderer Weise den Kranken zugewandt und den Armen dasGottesreich versprochen. In seiner Nachfolge sehen wir uns zu besondererSorge für die Kranken und die Armen verpflichtet. In dieser Sorge setzen wiruns ein für die Würde der sterbenden Menschen. Kein Mensch ist ärmer als einSterbender. Er muss nicht nur all seine irdischen Güter aufgeben, sondernauch sein leibliches Leben. Und doch können gerade diese Armen viele reichmachen. Wer sie bei ihrem Abschiednehmen begleitet und sieht, wie sie denTod entgegennehmen, kann von den sterbenden Menschen vieles lernen, wassein/ihr eigenes Leben wahrhaftiger, gottbezogener und reicher macht.

Wenn sich der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft an ihrem Verhalten zummenschlichen Sterben ablesen lässt, dann ist es mit unserer modernen Weltnicht zum Besten bestellt. Es gibt keine grausamere Verletzung der Würde dessterbenden Menschen als seine voreilige Tötung. Darum haben wir uns gegendie direkte aktive Sterbehilfe gewandt und gegen die Beihilfe zum Suizid undstatt dessen eine intensive Betreuung und Begleitung der Sterbendengefordert. ...



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  2. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz
  3. Niederlande heben Altersgrenze für assistierten Suizid durch Einstellen der Ernährung auf
  4. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Erzbischof Paglia
  5. US-Gericht stellt fest: Christliche Ärzte müssen nicht an assistiertem Suizid mitwirken
  6. Euthanasie bei todkranken Neugeborenen in Belgien
  7. Irland: Justizausschuss des Parlaments lehnt Euthanasiegesetz ab
  8. Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung
  9. Schweizer Kanton will Pflegeheime zu Sterbehilfe verpflichten
  10. Englisches Krankenhaus beendet künstliche Ernährung: Komatöser Patient tot






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  9. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  14. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  15. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz