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Ich verteidige die Entscheidung des Kardinals

12. April 2012 in Kommentar, 95 Lesermeinungen
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In Verteidigung Kardinal Schönborns und seiner tadellosen Ernennung eines Homosexuellen - Ein KATH.NET-Gastkommentar von Rocco Buttiglione


Wien (kath.net)
In der kleinsten Pfarrgemeinde der Erzdiözese Wien ist ein junger Homosexueller in den Pfarrgemeinderat gewählt worden. Der Erzbischof von Wien, Kardinal Schönborn, wollte diesen jungen Menschen, der Florian Stangl heißt, kennenlernen. Nach einem langen Gespräch und nachdem sie gemeinsam gebetet hatten, hat er Stangl in seiner Funktion bestätigt.

Man kann sich leicht vorstellen, dass diese Entscheidung Gelegenheit für Polemiken und auch für Missverständnisse bietet. Gerade deshalb – und angesichts der Wichtigkeit der Frage – erscheint es mir angemessen, öffentlich Stellung zu nehmen.

Ich verteidige die Entscheidung des Kardinals und sage, dass sie mir eine intelligente pastorale Sicht der Position der Kirche über die Homosexuellen und die Homosexualität zu sein scheint. Um zu verstehen, müssen wir von der traditionellen Unterscheidung zwischen dem Irrenden und dem Irrtum ausgehen. Diese Unterscheidung gilt immer, für jeden Sünder, für die Homosexuellen wie für die anderen, für jeden von uns. Nach katholischer Lehre ist die Homosexualität objektiv schwerwiegend moralisch ungeordnet. Ich habe nicht den Eindruck, dass Kardinal Schönborn diese Wahrheit leugnet. Der Homosexuelle ist ein Mensch, den Gott retten will und für den Jesus Christus sein Blut vergossen hat.

Kann man zugleich Christ und Homosexueller sein? Wir sprechen hier nicht von Personen, die homosexuelle Tendenzen haben, aber keusch leben, sondern von denen, die eine homosexuelle Praxis haben. Kann so jemand gleichzeitig den Glauben haben, die Faszination der Gegenwart Christi spüren, Christ sein? Die Antwort ist offensichtlich ja. Die Sünde bewirkt nicht den Verlust des Glaubens, auch wenn sie das Verbleiben in diesem Geschenk Gottes bedroht. Jeder lebt seinen Glauben auch – schmerzlich - durch seine Sünde. Die Kirche ist „das heilige Volk Gottes“ (Lumen Gentium), sie umfasst Sünder in ihrem eigenen Schoße, sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und Erneuerung (Lumen Gentium). Die Heiligen (es genügt, ihre Lebensbeschreibungen zu lesen) sind nie ihrer selbst sicher, weil sie wissen, dass sie jederzeit schwer sündigen können. Und die Sünder dürfen niemals resignieren, weil auch sie berufen sind, am Ende des großartigen und schrecklichen Verlaufs des Lebens heilig zu werden. Kann ein Christ eine große Liebe in der Sünde leben und Christ bleiben? Gewiss kann er das, Gott will ihn trotz dieser Liebe retten , aber auch in dieser Liebe und durch diese Liebe. Die Akte, die diese Liebe begleiten, sind verfehlt, aber in sich ist die Liebe nicht verfehlt. Auch wenn es ständig notwendig ist, sich zu fragen „wie muss die Liebe gelebt werden, damit sie ihre menschliche und göttliche Verheißung ganz verwirklicht“ (Deus caritas est).


Hätte der Kardinal gesagt, dass die Homosexualität nicht schwerwiegend moralisch ungeordnet ist, würde er einen Fehler machen. Aber das sagt er nicht. Er sagt einfach, dass der Homosexuelle ein gläubiger Sünder ist, einer, der um den Glauben kämpft und den man in diesem Kampf mit dem freundschaftlichen und diskreten Dialog unterstützen muss. Es ist nicht möglich, ihn zu den Sakramenten zuzulassen, aber man muss ihn einladen, an den Gottesdiensten und am Leben der Pfarrgemeinde teilzunehmen. Kardinal Schönborn hat es gut gesagt: „Der gute Hirt sieht beide Momente: die Überzeugung, dass das Projekt Gottes gut für den Menschen ist und ihn glücklich macht, und den geduldigen und barmherzigen Weg, auf dem Jesus uns mit seiner Freundschaft führt. Es gibt nur einen Weg, den schon die Jünger Jesu erfahren haben: Jesus besser kennen lernen, in seiner Freundschaft wachsen“. Die Kirche ist - wie gesagt – keine Gemeinschaft von Vollkommenen. Der Homosexuelle wird in der Gemeinschaft als ein Sünder sein. Aber nicht als ein Isolierter. In der Tat, wer, der zur christlichen Gemeinschaft gehört, kann behaupten, kein Sünder zu sein?

Was wir über die Homosexuellen sagen, gilt noch mehr für die wiederverheirateten Geschiedenen oder für die unverheiratet Zusammenlebenden. Es ist nicht leicht, ein völlig dem Evangelium entsprechendes Leben zu führen und niemand darf aus dem Leben der christlichen Gemeinschaft wegen seiner moralischen Schwäche ausgeschlossen werden.

Vergessen wir nicht, dass es nicht nur die sexuellen Sünden gibt. Da sind jene, die mit dem übertriebenen Streben nach Besitz und Macht kämpfen, oder mit der Herzensträgheit oder der Feigheit…Einige dieser moralischen Übel sind gesellschaftlich mehr sichtbar, andere weniger. Wenn alle Sünder von der Teilnahme am Leben der Kirche ausgeschlossen werden müssten, würden die Kirchen leer bleiben. Vielleicht sogar sind die Kirche heute gerade deshalb in Gefahr, leer zu bleiben, weil sich die Idee ausbreitet, dass sie kein geeigneter Ort für die Sünder sind. Dies deshalb, weil die Sünde in einer juridischen Sichtweise einfach als Regelverletzung gesehen wird, während die Wirklichkeit der Sünde nur im Licht der Offenbarung geklärt werden kann.

Aus der kirchlichen Gemeinschaft sind nicht die Sünder ausgeschlossen, sondern die Häretiker. Der Häretiker ist jemand, der aus seiner eigenen Schwäche das Maß aller Dinge macht und sich daher nicht als Sünder bekennt. Er ist jemand, der sagt, dass die moralische Norm verfehlt sei, nicht jemand, der anerkennt, nicht fähig zu sein, die Norm voll zu erfüllen und der sich doch der Barmherzigkeit Gottes anvertraut.

Schönborn hat Florian nicht als moralisches Beispiel bezeichnet, er hat ihn einfach als Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft anerkannt, der in dieser einen bestimmten Dienst ausüben kann.

Wir brauchen alle eine Kirche, die unnachgiebig sagt, was gut und was böse ist. Aber sie ist zugleich barmherzig bei der unendlich geduldigen Begleitung des Schicksals eines jeden, weil am Ende nur Gott Richter ist – und von ihm wissen wir mit Sicherheit, dass er es liebt, zu verzeihen statt zu verurteilen.

Nur eine Sünde kann nicht verziehen werden und das ist der Hochmut, das heißt die Weigerung, auf die Knie zu sinken, sich als Sünder zu bekennen.

Eine Haltung der lehrmäßigen Unnachgiebigkeit im Hinblick auf die Homosexualität darf nicht von einer Haltung der menschlichen Ablehnung oder der Feindschaft gegenüber den Homosexuellen begleitet sein. Das scheint mir die Lektion zu sein, die in diesen Tagen aus Wien kommt.

Rocco Buttiglione ist ein christlicher Poliker der Unione di Centro (UdC) und einer von vier Vizepräsidenten der italienischen Abgeordnetenkammer. Der Gastkommentar erschien ursprünglich im italienischen Original in der Tageszeitung Il Foglio am 6. April 2012

KATH.NET: Rocco Buttiglione: Es ist falsch, schwul zu sein


Foto: (c) wikipedia


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Lesermeinungen

 Calimero 15. April 2012 
 

@ Hadrianus Antonius

Danke für die Antwort.

Zitat:
\"Es zeugt nicht von großer Demut und Bescheidenheit sofort eine Reaktion zu erwarten betr. ... PGR-Wahlen\"
Naja, wenn der Schaden für die Kirche tatäschlich so abgrundtief wäre wie von der Mehrheit der Poster angenommen, dann wäre unverzügliches Eingreifen schon von Nöten.

Bei Licht betrachtet erwarte ich eigentlich kein Eingreifen.
Allenfalls eine verklausulierte Unmutsäußerung ohne Schönborn oder Stützenhofen beim Namen zu nennen. Vielleicht in Frageform und ähnlich vage wie bie der PI. \"...in einem europäischen Land ... \"

Mehr nicht.
Nicht weil der Papst einverstanden wäre, sondern aufgrund der tatsächlichen Machtverhältnisse.

Warten wir es ab.


1
 
 Hadrianus Antonius 15. April 2012 
 

Calimero II

Ihr Abwarten einer Reaktion aus Rom ist zumindest ein bisschen einfach:
Rom ist verantwortlich für über eine Milliarde Katholiken, z.T. in schwerer Bedrängung oder in tödlicher Gefahr.
Es zeugt nicht von großer Demut und Bescheidenheit sofort eine Reaktion zu erwarten betr. einen 26-jährigen homosexuellen jungen Mann als PGR-Mitglied, betr. PGR-Wahlen in Österreich oder betr. den theologischen Sachverstand einer sehr kleinen Parochie im Weinviertel.
Hier ist zuerst der lokale Bischof gefragt.
Im übrigen möchte ich Ihnen die Ostergeschichte im Johannesevangelium ins Gedächtnis rufen:
zuerst kommen die Frauen, sehen das leere Grab und sind traurug und verängstigt; dann kommt Johannes, ganz schnell, sieht in das leere Grab und GLAUBT; und dann kommt Petrus, langsamer, geht hinein in das Grab und macht die Feststellungen.
Petrus-die Kirche-Rom brauchen Zeit; Johannes aber ist schnell und glaubt sofort.
Wir sollten alle mehr den Glauben von Johannes anstreben.


3
 
 Hadrianus Antonius 14. April 2012 
 

Calimero I

Geehrter Calimero,
Sie haben zurecht festgestellt daß die Argumente mehrfach ausgetauscht wurden.
Trotzdem möchte ich verweisen nach dem hervorragenden Kommentar von Michael Gurtner heute im kath.net;
und verknüpft damit an den letzten Satz von Michael Gurtners erklärenden Brief (05.03.2012 in kath.net) zum Fastenbrief von S.E. Bischof Vitus Huonder:
\" Das eigentliche Drama ist nicht das Begehen der Sünde sondern die Legitimierung derselben\".


3
 
 Calimero 14. April 2012 
 

@bobovac

\"Aber, dass akzeptierte Homosexualität mit Ende einer Zivilisation zu tun hat, ist schon mehrmals bewiesen ...\"

Hab mir schon gedacht, dass der Wind von dort weht.

Die Zivilisationen kommen und gehen, die einen mit und die anderen ohne akz. HS. Dem würde ich deswegen auch nicht soviel Gewicht beimessen.

Du kannst dich ja noch ein bisschen über Schönborn aufregen. Ich warte einfach ab ob es zu einer Korrektur kommt. Währenddessen kuriere ich meine virtuellen Krankheiten, die Du mir freundlicherweise angedichtet hast.


2
 
 kaiserin 13. April 2012 
 

@ Fido- Ich lache und umarme Sie :Pax!


0
 
 Fido 13. April 2012 
 

@Kaiserin Entschuldigung

Mein lettes Posting war Ihnen gegenüber nicht sehr nett und ich bitte Sie um Verzeihung dafür.


1
 
 Fido 13. April 2012 
 

@ Idemar Finden Sie wirklich, es nützt der Diskussion, jemandem Senilität vorzuwerfen?
@ Kaiserin
Wissen Sie eigentlich, daß \" Daumen nach unten\" in der Arena das Zeichen war jemanden umzubringen? haben Sie sich deshalb dieses Pseudonym ausgesucht?


3
 
 bobovac 13. April 2012 
 

FORTSETZUNG

Soll uns jetzt der Herr Buttiglione einreden, dass öffentliche Funktionen keinen Vorbildcharakter haben?


5
 
 Elija-Paul 13. April 2012 
 

Leider das Thema verfehlt!

Bei aller Wertschätzung des Schreibers: Es geht darum, daß ein in einer homosexuellen Verbindung lebender Mensch - gemäß den Regeln der Kirche - kein öffentliches Amt ausüben kann. Das ist nicht unbarmherzig, sondern eigentlich selbstverständlich!
Alle Gespräche müßten darauf hinauslaufen diese Situation klar zu machen, ohne Abwertung der Person. Alles andere bleibt verwirrend. Wir wissen nicht, was Kardinal Schönborn in jenem Gespräch gesagt hat. Jedenfalls hatte es keine öffentliche Erklärung gegeben auf die Praxis des homosexuellen Umgangs zu verzichten oder das Amt nicht mehr auszuüben. Wie mit homosexuellen Menschen im Sinne der Liebe Gottes umzugehen ist ein weites Feld, wo es sicher vieles zu entdecken gibt. Hier geht es aber nicht primär um ein persönliches Problem, sondern um eine Weichenstellung. Und diese führt - ohne Korrektur- in die Irre! Sorry Kardinal Schönborn, sorry Prof. Buttiglione! So ist es!


3
 
 Idemar 13. April 2012 
 

Sie fordern weitergehende Zensur?

@ fido
...\"würde mir aber wünschen nur Postings mit Argumenten zu sehen. Dieser abfällige Ton mit dem über Menschen hergezogen wird ist nicht zur Veröffentlichung geeignet.\" Sie verlangen Zensur durch die Administration auch außerhalb strafrechtlich relevanter Kommentare, auch solcher, die weder den guten Sitten widersprechen, noch dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen? Haben Sie nicht unten die Kommentarbedingungen gelesen? Was Sie fordern, geschieht im erforderlichem Maße.
Die Diskussion hier lebt von Sachlichkeit und Emotionen. Wo die Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. Das abfällige Wort aus dem \"Faust\"sollten wir von seiner guten Seite her sehen. Wollen Sie auf das ehrliche, und sei es emotional vorgetragene Wort zugunsten der reinen Begriffe verzichten, mit denen sich nicht selten das Verlogene, Hinterhältige tarnt?


4
 
 Rick 13. April 2012 

Selbstverständlich

ist für den Homosexuellen Platz in der Kirche, auch für den \"praktizierenden\" - den wir sind alle \"praktizierende\" Sünder. Aber reuelos in schwerer Sünde lebend ein offizielles Amt innezuhaben, das repräsentativ ist und auch Verkündigungscharakter hat - das ist bitte noch einmal etwas anderes!


4
 
 kaiserin 13. April 2012 
 

@ Fido

Für Sie: Mein Daumen nach unten!


3
 
 Bruder Konrad 13. April 2012 
 

@ Rainhardi - Stimme Buttiglione zu

Wer will denn Herrn Stangl aus der Kirche ausschließen ?


3
 
 Sensenbrenner 13. April 2012 
 

(Forts.)

Dass es so gemeint war, wie es Card. Ratzinger in der Broschüre der Glaubenskongregation zur \"Pastoral der wieder verheirateten Geschiedenen\" im Jahr darauf expliziert hat, ist natürlich gar nicht zu bestreiten. Ich gehe ja auch davon aus, dass das in Zukunft weiter geklärt und verdeutlicht wird und im Endeffekt eben darauf hinausläuft, dass \"öfftl. Sünder\" langfristig generell auch in D+Ö aus solchen Gremien verschwinden müssen (egal wie man das findet).
Diese Betonung des Zeugnischarakters im Sinne einer Art „öfftl. Sittsamkeit“ steht dem Anliegen, solche Leute in die Gemeindearbeit zu integrieren, natürlich im Wege.

Von einer klaren Rechtslage kann bei dem ganzen Durcheinander aber wirklich keine Rede sein, und von daher bleibt natürlich Raum für Übergangs- und Anpassungslösungen (und Polemiken aller Art, wie jetzt in Trier mit Pfr. Rodheudts PGR) und eben auch Einzelfallentscheidungen wie in Schönborns Fall.


2
 
 resistance 13. April 2012 
 

Das Gute am Bösen ist die Verpackung

Reiß dir die Hoden aus! Besser ohne im Himmel als mit in der Hölle – so Jesus zu einem Kinderschänder.
Was sagte ein Marzipan-Jesus? Er hat doch bereut! Wir alle sind Sünder!
Vertuschen, versetzen, weitermachen mit dem Anspruch auf ewige Barmherzigkeit.
Bloß kein Kreuz tragen!
Märtyrer sind in Europa nur noch arme Irre. Wenn mir jemand das Messer an die Kehle hielte, mir befähle ein Kreuz anzuspucken und dem großen Ullu zu huldigen, so hielte mein Beichtvater eine Weigerung für kirchlich verbotenen Selbstmord.
Die Axt ist an die Wurzel dieser Art von Kirche gelegt.
Jetzt wird wieder ein alter Vorschlag aufgewärmt: Den Drogenkartellen den Garaus machen durch Freigabe der Drogen! Danach stünden diese Mafiosi mit der Mütze in der Hand an der Straßenecke? Ganz abgesehen von der Tatsache, dass die Drogen dann wüteten wie die Cholera.
Drohbotschaft – ruhe sanft! Aber wie viel Frohbotschaft erträgt ein Volk bevor es im Wärmetod verdämmert?
Jürg Rückert


2
 
 Sensenbrenner 13. April 2012 
 

§Fußnoten (2)

Hier verlangt also Art. 5 §2 der Instruktion, die wählbaren Gläubigen müssten „den von den kanonischen Normen bestimmten Erfordernissen entsprechen“. In einer Fußnote wird dann neben der kanonischen Norm (die ihrerseits nur auf „die vom Diözesanbischof festgelegte Art und Weise“ und eben „festen Glauben, gute Sitten und Klugheit“ verweist) auf eine Nr. des Katechismus hingewiesen, wo gesagt ist, wvh. Gesch. könnten „gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben“.

Nun ist der KKK natürlich keine „kanonische Norm“. Und welche Aufgaben meint der KKK, wo doch im CIC gar nichts davon steht? Klar, die Instruktion schafft hier ein Bindeglied und man kann sich zusammenreimen, was gemeint ist (wenn man die Fußnote nicht übersieht), aber das ist sicher keine eindeutige Normgebung.
Da hat anscheinend jmd. in letzter Minute noch schnell die KKK-Nummer dazugeschrieben, weil er bemerkt hat, dass die wvh. Gesch. noch nicht vorkamen. Ob so eine Flickschusterei wirklich jmd. bindet?


0
 
 Sensenbrenner 13. April 2012 
 

§-Fußnoten

Dass die Würzburger Synode mit dieser Instruktion endgültig gekippt werden sollte, war nat. klar, das hat Müller ja durchgezogen. Der etwas spitzfindigen Ansicht, der CIC gelte für PGRs nicht, hat Ratzinger auch in der GK-Broschüre ausdrücklich widersprochen.

Man könnte evtl. annehmen, durch die Weiterbefolgung der dt. PGR-Regimes trotz CIC und Eccl. myst. habe sich eine neue Gewohnheit contra legem gebildet. Aber egal, das ist hier nicht die Frage.

Was die Wählbarkeit öfft. Sünder angeht, ist deren Ausschluss nämlich m.E. auch in der Instruktion nicht klar und deutlich geregelt.

Die Nennung von KKK 1650 in der Fußnote ist zwar sicher von der Absicht getragen, die Kard. Ratzinger ein Jahr später in der (ausschließlich auf Italienisch publizierten) vatikanischen Broschüre darlegt, aber Syntax und Rechtslogik sind hier doch alles andere als klar. Recht muss aber schon eindeutig ausformuliert sein, sonst zwingt es niemanden und kann schon gar nmd. beschweren.


0
 
 Sensenbrenner 13. April 2012 
 

§§

Vielen Dank für den Link, hatte schon fast damit gerechnet, dass mir da noch irgendein Puzzlestein fehlte.
Deiner rechtlichen Bewertung des Signatur-Urteils muss man (mit gewissen Einschränkungen) sicher zustimmen. Es ist natürlich keine Allgemeinverfügung und bindet zunächst nur die Regensburger Adressaten. Aber die Auffassung des Gerichts, wonach can. 34 §2 auf die Instruktion nicht anzuwenden sei, weil der Papst sie sich zu eigen gemacht hat, sodass die Abrogation entgegenstehender Partikulargesetze und Gewohnheiten unmittelbar (!) eintrete, ist tatsächlich „Sprengstoff“.
H.M. zu meiner Zeit war immer (auch in Pamplona), dass Instruktionen in jedem Fall erst umgesetzt werden müssen und auch dann nicht unmittelbar gelten, wenn sie aufgrund päpstlicher Approbation nicht mehr der gewöhnlichen Rechtskontrolle kurialer Entscheidungen unterliegen. Es brauchte immer noch ein Gesetz/Dekret, das die Umsetzung bzw. Außerkraftsetzung vollzieht.


1
 
 dumspirospero 13. April 2012 
 

selbstzerstörungsmechanismus

Ich halte die Ernennung für einen komplett falschen Weg. Ich bin selbst nicht frei von Sünde, sehr wahrscheinlich ist das keiner hier. Aber viele Leute gehen Sonntags in die Kirche weil sie Halt suchen, nach klaren moralischen maßstäben in einer Zeit, in der sich die Menschen selbst überlassen bleiben.
Wenn nun Homosexuelle kirchliche Ämter unter Billigung höchster Würdenträger übernehmen dürfen, so gibt das ein vollkommen verzerrendes und inakzeptables Bild ab, das mich persönlich abschreckt.
Homosexualität hat seinen krankhaften Charakter nicht dadurch verloren, dass es gewissermaßen modern oder \"in\" ist. Es ist richtig, diesen Menschen in Liebe zu begegnen, nicht jedoch ihre Lebensweise durch Verleihung eines Amtes zu honorieren. Hier gibt es gewiss andere wege.

Und homosexualität mit Besitzstreben oä, was in einer kapitalistischen welt nahezu unvermeidbar ist, gleichzusetzen, ist einfach jenseits von gut und böse, sorry


3
 
 SarahK 13. April 2012 
 

Also

bei uns im Bistum Aachen sitzen gesch./wiederverheiratete im GdG Rat, was der PGR auf Pfarreiengemeinschaft ist.....
Ich denke das ganze wird hier als Präzedenzfall publik gemacht um Kirche von unten/WsK etc. Raum zu verschaffen. Je länger es breit getreten wird, je mehr Erfolg ist dafür bescheinigt. PGR und GdG Rat vertreten doch in fast 70 % der Gemeinden überhaupt nicht mehr die Meinung der gläubigen Christen, die die Gottesdienste besuchen. Das sinnvollste was man hier tun kann ist für den Papst und für den Kardinal beten und hoffen, dass es einen Sinneswandel beim Kardinal oder meim neuen PGR Mitglied erwirkt.


1
 
 Idemar 13. April 2012 
 

PR in eigener Sache?

@ M.Schn-Fl
Sie meinen,Rocco Buttiglione sei ein unverdächtiger Kommentator. Ihre Begründung:
\"Wir wollen doch nicht vergessen,daß R. Buttiglione als EU-Kommissar abgelehnt wurde, WEIL er gegen die Homoehe Stellung bezogen hatte.\"
Genau deshalb wirft der Kommentar Fragen auf. Will RB als abgelehnter EU-Kandidat bei jenen punkten, die ihn abgelehnt haben, indem er sich im eigenen Interesse zur Sache erklärt und damit den Fall Kardinal Schönborn/stangl für sich instrumentalisiert?


4
 
 frajo 13. April 2012 

So viele Postings, da mußte ich

einfach hineinschauen.

Viele Meinungen liest man, jedoch eine Art Generalmeinung ist auch festzustellen. Der will ich mich anschließen.

Ich bin ein Freund der alte Propheten. Bei Ezechiel wird man zum vorliegenden Fall fündig 3,17ff. Dort liest man: \"Menschensohn, ich habe dich zum Wächter für das Haus Israel bestellt; hörst du ein Wort ... und du warnst ihn nicht ... so wird dieser Gottlose wegen seiner Sünde sterben, sein Blut werde ich aber von deiner Hand einfordern. ... Hast du den Gerechten aber davor gewarnt ... du aber hast dein Leben gerettet.\"

Ein ernstes Wort, an uns alle gerichtet! Ich wünschte eine Predigt des Hr. Kardinal zu diesem Wort, damit er sein Tun richtig einordnen kann.


1
 
 Victor 13. April 2012 
 

Alles schön und gut

Wir haben in D einen Bundespräsidenten, der verheiratet ist, aber dennoch mit einer anderen Frau zusammenlebt.
Und es gibt viele andere öffentliche \"Funktionsträger\", die ebenfalls in ähnlichen Verhältnissen leben oder gar wie unser Außenminister in Homo-\"Ehe\" lebt.
Soll das, was in Welt und Staat gang und gäbe ist, auch in der Kirche so sein?
Jeder prüfe sich, schreibt der Apostel Paulus. Ein Amt in der Kirche ist ein Amt in der Kirche. \"Viele sind berufen, aber nur wenige erwählt\", sagt der Herr.
Ein dauernd in Sünde lebender Christ ist nicht geeignet für ein Amt. Würde dieser Gott und die Kirche lieben, würde er nicht kandidieren. Im Staat oder in Korporationen kann er das ja sicherlich machen, aber nicht in der Kirche.
Herr Buttiglione spricht als Politiker.


3
 
 Rainhardi 13. April 2012 

Stimme Buttiglione zu

Wer bleibt übrig in der Kirche, wenn wir alle Sünder ausschließen; ob der junge Mann nun ein Unrechtsbewußtsein hat oder nicht, der Ausschluss von der Hl. Kommunion sollte ihm auf Dauer zu überlegen geben. Meine, durch meine eigene Sündigkeit gegebene Verletzlichkeit, macht es mir auf jeden Fall schwer seinen Ausschluss zu verlangen. Wann trifft es dann mich? Ich möchte mich mit meiner Sündhaftigkeit von der Kirche, von Gott angenommen fühlen. Auf der Welt gibt es in dieser Hinsicht immer weniger Barmherzigkeit.


6
 
 tünnes 13. April 2012 
 

Ich schätze Rocco Buttiglione sehr und was er schreibt ist m.E. richtig.
Allerdings muss ich den Bock zum Gärtner machen?
Das ist dann doch über das Ziel hinausgeschossen. Die Barmherzigkeit dient der möglichen Umkehr.
Hier aber steht die Frage auf, ob so jemanden, der so bleiben will wie er ist, in ein „Leitungsamt“ heben kann.


2
 
  13. April 2012 
 

Mein Senf

Also ich verteidige die Entscheidung des Kardinals in 0%.


4
 
 AngellNo 13. April 2012 
 

EINE BITTE AN DIE KATHOLIKEN IN ÖSTERREICH :

Bitte veröffentlicht einen Brief/Statement, etc., in dem IHR EUCH \"gegen\" das diesbezügliche und den Papst enorm schädigende Verhalten von Kardinal Schönborn stellt und Eure Liebe und Treue zu Papst Benedikt XVI. umso mehr verstärkt zum Ausdruck bringt.


5
 
 Anfaenger 13. April 2012 

Der Gehorsam

In unserem Mitlitärdienst wurde uns beigebracht: \"Wer nicht gehorchen kann, kann auch nicht führen.\" In unserem Fall zeigt sich noch ein weiterer Aspekt als nur der führungstechnische dieser alten Weisheit. In meinen Aphorismen habe ich dies so formuliert:

Der Ungehorsam des Vorgesetzten fällt als Ungehorsam seiner Untergebenen auf ihn zurück.


3
 
 Mattitjahu 13. April 2012 
 

Pfarrgemeinderatsordnung

Wer will, kann die Entscheidung des Kardinals Schönborn verteidigen, aber der Kardinal selbst muss die von sich selbst unterschriebene Pfarrgemeinderatsordnung (http://www.erzdioezese-wien.at/edw/dokumente/PGO.pdf) abschaffen und ein neues Werk herstellen. Ich schlage zwei Punkte vor: „1. Die einzige Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist das Bier für das jährliche Pfarrfest zu besorgen. 2. Jede Person, unabhängig von Weltanschauung und Religion, hat das unveräußerliche Recht zu einem Pfarrgemeinderat zu gehören, wenn sie bereit ist, den ersten Punkt zu erfüllen. Zugehörigkeit zum Pfarrgemeinderat ist also ein Menschenrecht, das nur vom Recht der anderen Personen begrenzt ist, ein kaltes Bier beim Pfarrfest zu trinken“. Einfach und konkret. Zum Wohl!


5
 
 ivanka 13. April 2012 
 

@ Klosterwiesinger

Darf ich Sie etwas fragen?
Es passt zwar nicht zum Thema aber es interessiert mich :)

Sie schreiben das Sie seit \"Weltbild Affare\" hier lesen. Also die negative Schlagzeile hat Sie bewogen nach kath. Internetseiten zu schauen.

Korrigieren Sie mich wenn ich es falsch verstehe aber Sie wollten eigentlich nach der Affare gucken was die katholische Kirche / katholischer Glaube ist/sagt/denkt.

Sind Sie nur bei Tages Nachrichten Seite kath.net geblieben (genauer gesagt - Katholische Webzeitung mit täglichen News zu kirchlichen und politischen Themen)
oder
haben Sie auch die Biographie von Jesus (Das Neue Testament) gelesen?

Wenn ja, wie finden Sie es?
Ich hoffe das es Sie nicht stort das ich das Frage, es interessiert mich nur.


2
 
 Mysterium Ineffabile 12. April 2012 

@M.Schn-Fl

Was hat diese ferne Erinnerung an einen politischen Gestus damit zu tun, dass dieser einem Freund gestiftete Kommentar völlig am Thema vorbei geht? Selbst wenn Buttiglione sich damals im Eu-Parlament richtig verhalten hätte, ist dieser Beitrag hier unannehmbar. Der Herr Professor verdient nichts anderes als ein \"wegen Themaverfehlung durchgefallen\".

Wieso ist das so schwer zu verstehen?


4
 
 Hadrianus Antonius 12. April 2012 
 

@Silas II

Soweit wie ich in den Postings lesen konnte, wird hier nicht von Häresie, Ketzerei o.ä. gesprochen.
Das Misstrauen gegenüber einigen Bischöfen ist leider in vielen Fällen allzu berechtigt und aus den Worten und Taten erklärbar; wir müssen hier nicht die schmutzige Wäsche waschen-aber es bleibt ein trauriger Fakt.
Daß vielen Postern hier (mit den emmausgängern) das Herz brennt, ist eine wunderbare Sache- auch dafür sei kath.net gedankt.
Ihre wortwahl sollten Sie überdenken: \"rechte \" und \"linke\" Katholiken, \"Zerreißen und beißen\" (da tun Sie einem Mechelner Schäferhund sehr Unrecht) und \"ewige Nörgler\" (paßt leider auf viele Reformheiligen, Ordensgründern und große Bischöfe in schweren Zeiten).
Was das Stehen betrifft: sehr viele Poster hier stehen zu ihrer Überzeugung, zu der Kirche, zum Hl.Vater und zum Glauben, geerbt von den Vorfahren und behütet für die Nachkommen.
Ich persönlich finde es eine sehr feine gute Truppe.


3
 
 myschkin 12. April 2012 
 

Darf eigentlich jemand,

der fortgesetzt Mietwucher betreibt, im Kirchengemeinderat sitzen, wenn er dorthin gewählt wurde? Darf jemand, der ein notorischer Prügler seiner Frau und seiner Kinder ist, im Kirchengemeinderat sitzen, wenn er dorthin gewählt wurde? Darf jemand, der notorisch üble Nachrede betreibt, im Kirchegemeinderat sitzen, wenn er dorthin gewählt wurde? Ich gehe davon aus, dass dem so ist.
Warum also im konkreten Fall ein solches Geschrei?


4
 
 coccus 12. April 2012 
 

Der bisher klügste Kommentar

Buttiglione scheint wirklich klug zu sein. Was in dem Text stark herauskommt ist die Tatsache, daß niemand wirklich Christ sein kann, ohne einen Weg zu gehen. Manche sind schon weiter, manche erst ganz am Anfang, Gott alleine ist Richter. Man kann eine Person auch nicht einfach nur mit einer Momentaufnahme für geeignet oder für nicht geeignet erklären. Freilich muß man einwenden, daß man an einen Pfarrgemeinderat gewisse \"Basisansprüche\" stellen wird müssen, da mit dem Amt ja auch versch. Pflichten gegenüber der Kirche verbunden sind. Darf man nicht hoffen, daß die betreffenden Personen schon entsprechende Grundanforderungen erfüllen? Dennoch: Ich kenne eine sog. \"stock-konservative\" Pfarre, in deren PGR durchaus Menschen mit einem noch \"weiten Weg\" fantastisch gedient haben...


3
 
 M.Schn-Fl 12. April 2012 
 

Zur Erinnerung

Buttiglione wurde vom EU-Parlament als Kommissar abgelehnt, weil er vor dem Parlament praktizierte Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte und sich gegen die Homoehe gewandt hatte.
Ihm jetzt zu unterstellen, er würde hier praktisch die Sünde sanktonieren ist höchst unangemessen und ein großes Missverständniss seines Gastkommentares hier.


3
 
 FJansen 12. April 2012 
 

Hebt sich positiv ab

Rocco Buttiglione hat die Sache auf den Punkt gebracht. Viele Beiträge hier nehmen ausschließlich Bezug auf die innere Logik des Katechismus bzw. des Kirchenrechts. Man kommt sich bisweilen vor wie in einem juristischen Seminar, wenn man diese Stellungnahmen liest.


3
 
 Kurti 12. April 2012 
 

Der einzige Satz

des Herrn Buttiglione, der aber in dem Fall des Herrn Stangl offenbar nicht zutrifft, solange er seine Lebensweise auch noch verteidigt, der in der Sache richtig ist, scheint mir folgender zu sein.
\"Nur eine Sünde kann nicht verziehen werden und das ist der Hochmut, das heißt die Weigerung, auf die Knie zu sinken, sich als Sünder zu bekennen.\"

Alles andere geht doch am Thema vorbei, Herr Buttiglione, auch wenn es an sich nicht falsch ist. Es geht hier lediglich um ein Amt in der Kirche und nicht um die Exkommunikation oder den Ausschluß von Kirchenbesuch eines Menschen.


4
 
 Hadrianus Antonius 12. April 2012 
 

@Silas I Der umgestoßene Leuchter

Geehrter Silas,
Passend zu den Tagen der Osteroktave und zu diesen unschönen Sachen ging mir die Bachkantate bwv 06 \"Ach , Bleibe hier, Herr, denn es wird dunkel....\" durch den Kopf und besonders das Rezitativo 4, wo es sehr düster klingt: \" Das Dunkle hat an manchen Orten überhand genommen...Du hast den Leuchter umgestoßen...\"
Die einseitige Beschränkung der Hl.Kirche auf eine \" Nur totale Liebe- alles kann, alles darf, alles geht\"-Ideologie führt in die Katastrophe (hervorragende Beispiele in West-Europa).


3
 
 Hadrianus Antonius 12. April 2012 
 

Utilitaristische Machbarkeitsmoral

Der Text von Rocco Buttiglione, und besonders die Konklusionen am Ende, sind inspiriert von von der hauptsächlich an der Universität Löwen propagierten sog. \"utilitaristischen Erreichbarkeitsmoral\"; diese wurde in der Enzyklika \"Veritatis splendor\" vom Sel.Papst Johann Paul II klar verworfen (sie führte auch zu einer schwersten Verlotterung in der Kirche in nord-Belgien).
R. Buttiglione überspringt, wie @Kathole und @Fels schon bemerkten, elegant den Knackpunkt:
Wenn man in einer festen eingetragenen Homo-Partnerschaft lebt, verkündet man doch faktisch auf diesem gebiet weiter sündigen zu wollen \"Bis der tod uns scheidet\": es gibt keine reue, kein Umkehr, keine Besserung.
Eine solche Haltung ist illoyal ggb. der Hl.Kirche und macht unfähig für den Pfarrgemeinderat.
Wieso jemand ausgestoßen ist wenn er kein öffentliches Kirchenamt ausüben kann resp. nicht in dem Pfarrgemeinderat sitzen kann, ist mir unklar.
Hier fehlt es an Demut (beim Gewählten), an Mut


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 inaasahan 12. April 2012 
 

@M.Schn-Fl

Schönborn hat genau das gesagt, indem er ihn als Pfarrgemeinderat bestätigt hat. Wenn ein \"gläubiger Sünder um seinen Glauben kämpft, worin man ihn unterstützen muß\" ist es dazu nicht nötig, daß er im Pfarrgemeinderat sitzt - vor allem, wenn der Wille zur Umkehr offensichtlich nicht gegeben ist.


8
 
 Surak 12. April 2012 
 

Ohne Worte, Teil 2

@Stephan Karl
Ja, ja, Jesus sagte auch vieles andere. Da mir gerade meine theologische Bildung abgebrochen wurde, versuch ich es mal in meiner bevorzugten Sprache für neutestamentliche Exegese: \"ἵνα πάντες ἐν ὦσιν καθὼς σύ, πατὴρ ἐν ἐμοὶ καγὼ ἐν σοί, ἵνα καὶ αὐτοὶ ἐν ἡμῖν ὦσιν, ἵνα ὁ κόσμος πιστεύῃ ὅτι σύ με ἀπέστειλας\"

Insofern sind die \"protestantischen Gemeinschaften\" - die da drüber, mit denen wir hier nichts zu tun haben wollen, irgendwie aber auch in Jesu Plan


0
 
 Surak 12. April 2012 
 

Ohne Worte

@harryfrank37
Ich empfinde Ihren Vorwurf höflich formuliert gewagt. Aber bitte, behalten Sie Ihre Meinung und tun Sie diese auch kund; ich habe ja gleiches getan. Gottes Segen!


0
 
 Nada 12. April 2012 
 

@Wuna

\"Haben wir über die Schwere der Sünden zu befinden\", fragen Sie an. Ich sage JA, insofern uns die Zehn Gebote die Rangfolge bekannt geben. Die Wurzelsünde \"Hochmut\", \"sein wie Gott\" ist schon die richtige Spur. Und bis Jesus wiederkommt, bleibt das Gottesvolk eine Herde von heilsbedürftigen Sündern. Unsere kanonisierten Heiligen waren bekanntermaßen eifrige Beichter.


4
 
 M.Schn-Fl 12. April 2012 
 

@inaasahan

Wo sagt denn Buttiglione, \"daß Umkehr nicht nötig ist und sich mit der Sünde arrangieren kann un daß man in der Sünde verharren darf\".
Bitte lesen Sie den Text noch einmal sorgfältig!


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 inaasahan 12. April 2012 
 

Wer mit einer Sünde wie....

... Homosexualität zu kämpfen hat, für den ist nicht die Frage, welches Amt er bekleiden soll, sondern wie er von der Sünde frei wird. Dazu soll er natürlich von der Kirche jede mögliche Hilfe bekommen. Wem das nicht sonnenklar ist, der hat sich längst mit dem Zeitgeist vermählt, statt mit dem Heiligen Geist.


5
 
 resistance 12. April 2012 
 

Staunende Verwirrung

Buttiglione empfiehlt einen Ritt auf der Rasierklinge. Den nicht rhetorisch-theologisch geschulten Gläubigen bleibt nur staunende Verwirrung. Warum soll ein Pfarrer dann nicht beim Weibe oder beim Manne liegen? Er geht beichten, gelegentlich, und alles ist wieder gut.
Wer beichtet, aber gar nicht umkehren will, dessen Beichte ist nichtig. Wer objektiv schuldig ist, kann nicht subjektiv unschuldig sein. Er darf nicht in der Kirche auf den vorderen Plätzen sitzen. Das schlechte Beispiel wird anderen zum Verderben gereichen.


8
 
 inaasahan 12. April 2012 
 

Es ist schlicht und einfach...

...eine Irrlehre, zu behaupten, daß man als Christ in der Sünde verharren darf. Jede Beichte ist ungültig, wenn die Bereitschaft zur Abkehr von der Sünde fehlt.
Daß wir alle gegen Sünde in irgendeinem Bereich kämpfen, ist keine Frage - aber wer sagt, daß Umkehr nicht nötig ist und man sich mit der Sünde arrangieren kann, bewegt sich nicht auf dem Boden des Evangeliums. ( Gal. 1, 8 - 10 ) - Sollte die Kirche eine solche Lehre verkünden, führt sie die Menschen in die Irre und verliert den Anspurch, wahre Kirche Jesu Christi zu sein.


7
 
 jean-louis 12. April 2012 
 

Der Heilige Vater ist nicht machtlos!

@AngellNo
Richtig, Kardinal Schönborn und seine Befürworter untergraben die Autorität des Papstes.Warum dieser aber nichts dagegen unternehmen könnte, versteh ich nicht. Er könnte zum Beispiel den couragierten und gelehrten wie glaubenstreuen Kardinal Raymond Burke zum Präfekten der Glaubenskongregation ernennen. In der Sache des kirchlichen Beratungssystems in Sachen Abtreibung hat Rom sich auch durchgesetzt, weil der Heilige Vater (Johannes Paul) es so wollte, und er von seinen engsten Mitarbeitern (u.a. Kadinal Ratzinger) dabei unterstützt wurde.


3
 
 140968 12. April 2012 

Fels analysiert treffend die beiden Brüche in der Logik von RB

Ansonsten sei aktuell auf die Botschaft von Papst Benedikt XVI. zur Fastenzeit 2012 verwiesen, insbesondere auf Punkt 1. „Lasst uns aufeinander achten“: die Verantwortung gegenüber den Brüdern und Schwestern

In der kirchlichen Tradition zählt „die Sünder zurechtweisen“ zu den geistlichen Werken der Barmherzigkeit. Es ist wichtig, sich wieder auf diese Dimension der christlichen Nächstenliebe zu besinnen. Vor dem Bösen darf man nicht schweigen. Ich denke hier an die Haltung jener Christen, die sich aus menschlichem Respekt oder einfach aus Bequemlichkeit lieber der vorherrschenden Mentalität anpassen, als ihre Brüder und Schwestern vor jenen Denk- und Handlungsweisen zu warnen, die der Wahrheit widersprechen und nicht dem Weg des Guten folgen.\"

\"In unserer vom Individualismus durchdrungenen Welt ist es notwendig, die Bedeutung der brüderlichen Zurechtweisung wiederzuentdecken, um gemeinsam den Weg zur Heiligkeit zu beschreiten.\"

Totus tuus


5
 
 Wuna 12. April 2012 
 

Zwei Sätze finde ich bemerkenswert in dem Gastbeitrag:
\'Vergessen wir nicht, dass es nicht nur die sexuellen Sünden gibt\' und \' Wenn alle Sünder von der Teilnahme am Leben der Kirche ausgeschlossen werden müssten, würden die Kirchen leer bleiben.\'
Vielleicht sollten sich das einige Diskutanten doch einmal zu Herzen nehmen. Sie mögen vielleicht ja nicht gegen das 6. Gebot sündigen, aber es gibt ja noch viele andere Möglichkeiten. Sie mögen ihre Sünden ja immer wieder beichten, aber wenn sie die gleiche Sünden immer wieder begehen (hochmütig sind, z. B.)?
Haben wir das Recht über die Schwere der Sünden zu befinden?


2
 
 ElCid 12. April 2012 

The proof is in the pudding

Man kann alles drehen und kehren wie mal will, man kann wohlfeile Worte finden, akademische Gedankenmodelle entwerfen und abstruse Leserbeiträge für sich schreiben lassen..aber eines besteht:
Entweder man steht zu dem was Kirchen- und Romhaltung ist oder man wird unglaubwürdig und zum Spielball der Kirchengegner. Kardinal Schönborn hat ein Authenizitätsproblem und wenn man sein zaghaftes und konfliktscheues Wesen kennt (Schüller´s Entlassungsbrief auf der Türmatte), dann sieht man im Umgang mit Stangl kein Handeln aus eigener Überzeugung sondern Konfliktvermeidung mit den Medien. Ich nehme S.E. sein Handeln nicht mehr ab. Sorry


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 Dottrina 12. April 2012 
 

Sehe ich was falsch?

Entweder, es gibt kan. Recht, dann haben sich alle (!) in der Weltkirche daran zu halten. Auch die dt. und österr. Bischöfe können sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Rom müßte einfach ein Exempel statuieren und durchgreifen. Wenn dies alles Schule macht, dann macht in Zukunft in jeder Pfarrei jedermann, was er will. Es geht nicht gegen die hier angesprochenen beteiligten Personen als Menschen - wir alle sind Sünder, es soll keiner diskriminiert und als gläubiger Mensch abgewertet werden, dazu hat niemand das Recht - aber das Kirchenrecht sollte eingehalten werden, sonst kann man es gleich einstampfen.


5
 
 Friedemann Bach 12. April 2012 
 

@silas: DANKE, Sie sprechen mir aus dem Herzen

Der Beitrag von Rocco Buttiglione, seine Unterscheidung von Sünder und sünde, seine Meditation über das Sündersein in der Kirche (\"Vielleicht sogar sind die Kirche heute gerade deshalb in Gefahr, leer zu bleiben, weil sich die Idee ausbreitet, dass sie kein geeigneter Ort für die Sünder sind.\") hat mich tief bewegt.

@kathole und @kaiserin: Hört doch bitte auf, eure Engherzigkeit auf den Hl. Vater oder gar auf Gott zu übertragen. Wie kann man nur ständig den CiC und Kirchengesetz zitieren, und dabei das Entscheidende die Herzensweite vergessen.


5
 
 Kathole 12. April 2012 
 

@Sensenbrenner: Korrektur falscher Jahreszahl in meinem letzten Post

\"(...) sie entzieht der schlitzohrigen taktischen Aussage Kardinal Lehmanns von 1997 jede Grundlage (...)\".

www.i-basis.de/dp/ansicht/kunden/generalvikariat/medien/anhaenge/k1_m5381.doc


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 kaiserin 12. April 2012 
 

Unmoral

und Sittenlosigkeit erreichen leider auch in Italien einen Aufschwung wie nie zuvor! Da treten heute manche falsche Lehrer auf( ...wie wir auch hier sehen!) und verführen das Kirchenvolk durch \"Sonder-lehren\"...Ich glaube,der arme Prof. Rocco Buttiglione solltte sich eigentlich NUR noch auf seinen Unversitätslehrstuhl beschränken und seine INKOMPETENZ in Glaubenssachen \"versteckt halten\"!...Übrigens,ich glaube, der gute Buttiglione ist schon so\"senil \" geworden,daß er nicht immer genau weiß, was er sagt!...Aber sprechen WILL ER leider immer wieder, auch über Dinge, worüber sein Wissen eigentlich sich nur \"begränzt \"zeigt !


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 Kathole 12. April 2012 
 

@Sensenbrenner: Fast alle deutschen PGR-Regelungen sind durch die römische Instruktion widerrufen

Das von mir eben zitierte Abschliessende Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur hat, im Zusammenspiel mit der vorgenannten Instruktion \"Ecclesiae de mysterio\", übrigens eine gewaltige rechtliche Sprengkraft, denn sie entzieht der schlitzohrigen taktischen Aussage Kardinal Lehmanns von 2007 jede Grundlage, wonach die Instruktion nicht auf die deutschen PGR\'s anzuwenden sei, da diese ja angeblich gar keine Pastoralräte und Vermögensverwaltungsräte nach Cann. 536, 537 seien.

Im Klartext bedeutet dies, daß fast alle PGO\'s in D, welche die PGR\'s regeln, in entscheidenden Punkten kirchenrechtlich nicht mehr rechtsgültig sind. Fast alle deutschen Bischöfe stecken diesbezüglich ihren Kopf aber einfach in den Sand und tun so, als ob es dieses Urteil nicht gäbe oder es sie nichts anginge.

Dankenswerterweise hat S.E. Kardinal Schönborn in der Wiener PGO wenigstens zweilfsfrei feststellen lassen, daß es sich beim PGR um die Räte nach Cann. 536, 537 hand

www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0596205.PDF


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 harryfrank37 12. April 2012 

@ surak

Wer hat welches Recht von einem Bruder im Glauben Rechenschaft über sein Leben zu fordern außer Gott allein? Zitat Ende
Mit diesem Satz beweisen Sie, dass nur jene Verse akzeptieren, die ihnen passen. Lesen Sie zuerst die unverkürzte und unverfälschte Bibel im Gesamtkontext. Lernen Sie Kirchengeschichte. Dieses Recht hat jeder Christ und vor allem die Seelsorger. Vgl. Mt 18,15 „Wenn dein Bruder sündigt, dann geht zu ihm und weise ihn zurecht“ und Vers 19 „Hört er aber auch auf die Gemeinde (= Kirche) nicht, so sei er für dich wie ein Heide oder Zöllner.“ Und das bedeutete zuerst befristeter Ausschluss (öffentliche Buße)und bei Wiederholung kompletter Ausschluss aus der Gemeinde. Das ist keine Rechenschaftsforderung sondern Aufforderung zur Umkehr. Bonhoeffer hat es so gesagt „Nichts kann grausamer sein, als jene Milde, die den anderen seiner Sünde überlässt, und nichts kann barmherziger sein als die harte Zurechtweisung, die den Bruder vom Weg der Sünde zurückruft.“


6
 
 silas 12. April 2012 

Früher stellten Bischöfe und Konzilen fest wer ein Häretiker ist

Heute meint jeder der sich für fromm und theologisch gebildet hält ein solches Urteil sprechen zu können. (verkehrte Welten!)

Nur weiter so! /(Ironie)

Bischöfen wird misstraut.
Der Papst muss für alles herhalten, was man in seinem theologischen Kleingarten als richtig befunden hat.
Rechte und linke Katholiken wollen einen Keil zwischen Kardinälen / Bischöfen und Papst treiben.

- Nur der Heilige Vater ist viel zu klug, als dass er auf das \"Zerren und Beißen\" der \"ewigen Nögler\" eingehen wird.

Papst Benedikt steht zu Kardinal Sch. und umgekehrt. Darum ist vom Heiligen Vater keine Maßregelung zu erwarten, auch wenn viele in seiner Gründonnerstagsansprach dies vermuten wollen...


2
 
 Klosterwiesinger 12. April 2012 
 

Vielleicht kam ich letzes Mal zu schroff rüber

- bin weder schwul noch Muslim
nicht einmal Atheist und auch kein \"Kirchenhasser\"

- bloß ein \"ganz normaler Agnostiker\"

Seit der \"Weltbild-Affäre\" lese ich hier von Zeit zu Zeit rein - und ehrlich gesagt schreckt mich das sehr !
Der HASS und Vernichtungswillen , der da anderen Lebensentwürfen entgegengebracht wird,
steht andersgläubigen \"Religioban\" in nichts nach
egal, ob schwul, andersgläubig oder bloß \"zuwenig heiligmäßig\"
den Teufel rufen, \"damit er DE alle holt\"
- aber der WKR-Ball, d
er den Nazi-Anwalt Schaller hochlobende Unterberger etc pp wird von den Kommentatoren hochgelobt

Sorry, ich habe wirklich das Gefühl, der Draht zu Gott fehlt komplett !


4
 
 jgbkubon 12. April 2012 
 

Man kann nicht zwei Herren dienen

Herrn Buttiglionex fehlt es offensichtlich an theologischer Bildung. Selbstverständlich geht es nicht darum, den Sünder zu richten. Aber wenn dieser sein sündhaftes Verhalten selbstgerecht als ihm zustehend deklariert, dann ist das sein gutes Recht, aber in der Kirche kann er dann eben kein Amt ausüben. Das Problem heute ist doch, dass kirchliche Amtsträger nicht mehr den Mut haben, den Menschen Entscheidungen abzuverlangen. Hinzu komme, dass alle diejenigen, die homosexuell veranlagt sind, aber sich nach dem Gebot Gottes um ein keusches Leben bemühen, von durch die Entscheidung von Kardinal Schönborn quasi als Idioten abgestempelt werden.


4
 
 Stephan Karl 12. April 2012 

@Surak

@Ein guter Artikel
\"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet\" - Seit geraumer Zeit beobachtete ich diese Debatte mit Schrecken: Es heißt an anderer Stelle in der Schrift: \"Wer ohne Sünde ist...\"

Es gibt sicher sehr viele (obwohl auch da nicht alle!) protestantische Gemeinschaften, wo man da sehr viel offener ist, und niemand richtet alles für machbar hält und sich nach Flowerpowerart nur liebhat. Da passen solche Leute wie Stangl viel besser hin.
Bitte bedenken Sie: Jesus Christus sagte auch:\"Gehe hin und sündige nicht mehr!\" Warum führen sie das nicht an!!! Paßen sie eventuell auch besser nach solchen protestantischen Gemeinschaften?


4
 
 Kathole 12. April 2012 
 

@Sensenbrenner: Eine «in forma specifica» approbierte Instruktion hat volle Rechtskraft

ZITAT: \"(...) anders als @Kathole behauptet nicht mit direkter Gesetzeskraft ausgestattete (...)\" ZITAT-Ende. Da irren Sie sich. Das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur hat in seinem Abschliessenden Dekret vom 28. Januar 2008 erklärt:

\"Es ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Instruktion handelt, die vom Papst in forma specifica approbiert wurde, welche deshalb keineswegs von der Vorschrift des can. 34 § 2 bestimmt wird, wonach eine Instruktion Gesetze nicht aufhebt; denn durch die Approbation in forma specifica hat sich der Papst diese Instruktion zu Eigen gemacht. Deshalb erfreut sich jene Schlussklausel voller Rechtskraft, wonach „Partikulargesetze und geltende Verordnungen*, die diesen Normen entgegenstehen, sowie etwaige Befugnisse, die der Heilige Stuhl oder irgendeine andere ihm untergebene Autorität »ad experimentum« gewährt hat, widerrufen sind“.

www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0596205.PDF


6
 
 Alter Fuchs 12. April 2012 
 

Diese Ausführungen Buttigliones können dazu führen,

\"dass das Verständnis der Menschen für einige sittliche Grundwerte verdunkelt und die eheliche Institution entwertet würde.\"

Zitat aus einem Text der \"KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE\".


6
 
 Stephan Karl 12. April 2012 

Auf kann man auf diese Art noch alle anderen \"gläubigen Sünder in die Kirche \"integrieren\". Beicht der \"junge Mann\" sein sündhaftes Handeln?! Ist er gewillt seine sodomistischen Neigungen und Triebe unter Kontrolle zu bekommen?! Oder lebt er nicht viel mehr nach dem Grundsatz: \"Ich bin schwul und das ist auch gut so!\" Menschen die so handeln können, so meine ich auch keine kirchlichen Ehrenämter besetzen. Ich kann den Pfarrer der Gemeinde verstehen, daß er gehen will. Ich würde sogar, wäre ich dort Gemeindemitglied, lieber 100km und mehr fahren, als dort noch zur Kirche zu gehen. Diese Gemeinde, wo so jemand überhaupt aufgestellt und gewählt wird, die ist doch ohnehin schon tot und verlassen. Sie weiß er nur noch nicht oder will es nicht wahrhaben. So etwas wäre in der ganzen 2000jährigen Kirchengeschichte sonst nicht geduldet worden.


2
 
 AngellNo 12. April 2012 
 

Kardinal Schönborn und seine Befürworter untergraben die Autorität des Papstes bzw. stellen sie in Frage.
Und der Heilige Vater kann nicht mal etwas dagegen unternehmen.
Teuflischer geht es schon nicht mehr.


6
 
 Surak 12. April 2012 
 

Ein guter Artikel

\"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet\" - Seit geraumer Zeit beobachtete ich diese Debatte mit Schrecken: Es heißt an anderer Stelle in der Schrift: \"Wer ohne Sünde ist...\" Und wer kann das von sich behauptet, die allerseligste Jungfrau Maria einmal ausgenommen? Wer hat welches Recht von einem Bruder im Glauben Rechenschaft über sein Leben zu fordern außer Gott allein?


3
 
 Dismas 12. April 2012 

Da kann ich Herrn Buttiglione absolut nicht folgen

Wenn jemand schon ich \"Laienräten\" mitarbeiten will, aus welchem Grund ist oft nicht gleich ersichtlich, so sollte er sich schon an die sittlichen Normen der Kirche halten. Praktizierte Homosexualität ist eine sehr schwere Sünde. Wenn er der Praxis entsagt, keusch lebt, am besten noch medizinische Hilfe sucht um von dieser \"Orientierung\" los zu kommen, dann wäre die Sachlage ganz anders. Aber wenn er unverändert in dieser schweren Sünde weiterlebt, so ist eine Teilnahme an der Arbeit in Gremien der Kirche auszuschließen.
Abgesehen davon: Ich halte nicht viel von den \"Pfarrgemeinderäten\" die sich oft hochmütig über den Pfarrer erheben und sich als \"Kirchenparlament\" gebärden. Aber das ist ein anderes Problem.
Der Kardinal ist entschieden zu weit gegangen. Aber- gerade die Kirchenfürsten verraten den HERRN am meisten...... Judasse haufenweise!!


6
 
 kaiserin 12. April 2012 
 

Ich muss sagen!

\"Bis heute\" habe ich Herrn Prof. Rocco Buttiglione für einen klügen, fairen Christen und italienischen Politiker gehalten, nun aber zerreißt er das Velum aus meiner Seele und pustet mir durch diese Aussage die Schuppen von den Augen...Ich bin einfach über ihn und über Schönborn entsetzt ! Die Kirche, die italienische Politik und die Universität könnten GUT auf Buttiglione verzichten!


8
 
 Guiseppe 12. April 2012 
 

Sünder und Sünde

Ist Florian Stangl bereit, enthaltsam zu leben, gegen die Sünde (homosexuelle Praxis) anzukämpfen, oder will er an der homosexuellen Praxis nichts ändern? Sieht er selbst die Auslebung der homosexuellen Neigung (auch öffentlich) als Sünde, oder sagt er selbst ja zu dieser Praxis und erkennt sie womöglich nicht einmal mehr als Sünde an? Das sind Fragen, die sich stellen, um über den Glauben und die Glaubwürdigkeit Stangls urteilen zu können.
.
Hält es Herr Buttiglione auch für gerechtfertigt, wie Kardinal Schönborn den Pfarrer aus Stangls Pfarrei behandelt, ja, öffentlich vorgeführt hat?
.
Alles in allem sind Buttigliones Ausführungen sehr generalisierend, eine Aneinanderreihung von christlichen Binsenweisheiten und wenig überzeugend, wo sie das Vorgehen Schönborns gutheißen.
.
Weder kann ein Gläubiger (zumal er öffentlich als ein Vertreter seiner Gemeinde fungiert) innerlich zur Sünde ja sagen, noch kann er sagen, sie sei keine Sünde. Wie sieht das Florian Stangl?


4
 
 Sensenbrenner 12. April 2012 
 

§§2

Ich denke immer noch, dass sich diese Auslegung durchsetzen dürfte. Fakt ist trotzdem, dass die Rechtslage noch im Fluss und beides vertretbar ist.

PGRs sind ja noch „neu“, die Endform der Besetzungs- und Kompetenzregeln ergibt sich mit der Zeit im Widerstreit der Meinungen, und manches ist eben Änderungen und Präzisierungen unterworfen. Das ist ganz normal und dieser Prozess ist nicht abgeschlossen.

Außerdem kann der Bf. in Einzelfallentscheidungen (gerade bei so vielen Unklarheiten) durchaus auch aufgrund besonderer Umstände von der allg. Vorgabe abweichen.

Der Innsbrucker Kirchenrechtler Konrad Breitsching meinte dazu im Gespräch mit der Wiener Zeitung: »„Wenn das Urteil im Sinne einer höheren Gerechtigkeit ist, kann man das machen.“ Schließlich sei es nicht möglich, im Kirchenrecht jeden Einzelfall normativ zu berücksichtigen. Weswegen der Bischof berechtigt sei, unter Berufung auf die so genannte \"Aequitas Canonica\" vereinzelt Ausnahmen von der Regel zuzu


2
 
 FranciscoL 12. April 2012 

Naja,Herr Buttiglione

Sie schrieben:
\"Der Häretiker ist jemand, der aus seiner eigenen Schwäche das Maß aller Dinge macht und sich daher nicht als Sünder bekennt. Er ist jemand, der sagt, dass die moralische Norm verfehlt sei, nicht jemand, der anerkennt, nicht fähig zu sein, die Norm voll zu erfüllen und der sich doch der Barmherzigkeit Gottes anvertraut.

Herr Stangl aber sagte:
„Die Stellungnahme des Kardinals lässt doch ein bisschen auf eine Öffnung für, sagen wir alternative Lebensweisen, schließen. Ich hoffe, dass es in diese Richtung geht.“

Dass das so verstanden wird,nicht nur durch Herrn Stangl,sondern ganz allgemein in der Öffentlichkeit,hätte dem Kardinal und Ihnen klar sein müssen.


6
 
 Einsiedlerin 12. April 2012 
 

Sünde und Sakrament

Hat sich Herr Stangl irgendwann irgendwo dazu geäußert, ob er seine eingetragene Partnerschaft keusch lebt? Hat ihn der Kardinal wohl extra darauf hingewiesen, dass es mit der Kommunion nix is? Akzeptiert Herr Stangl das, so wie viele andere in Sünde lebende Gläubige das auch akzeptieren? Mir geht es hauptsächlich darum, dass die Sünder ihre Sünden erkennen und die Konsequenzen akzeptieren. Es ist klar, dass in der Kirche unseres Herrn Jesus Christus die Sünder willkommen sind (wir sind ja alle Sünder), sie brauchen den Arzt/Heiland besonders. Ich würde mir mehr Katechese zum Sakrament der Versöhnung wünschen, aber die meisten Predigten in Pfarren handeln von irgendwelchen Blabla-Themen und laufen nach dem Schema erstens, zweitens, drittens ab...


5
 
 harryfrank37 12. April 2012 

@ louisms

In der Mehrheit der heutigen Wissenschaft wird Homosexualität als eine Möglichkeit jedes Menschen gesehen, die mehr oder weniger stark ausgeprägt ist Zitat-Ende
Und wenn Sie tausendmal die Phrasen der Homo-Lobby wiederholen, sie werden nicht wahrer. Als Spätberufener, der im seinerzeitigen Zivilberuf ein psychologisches Studium absolvieren musste, kenne ich mindestens ein Dutzend Studien, die HS als psychische Fehlentwicklung, vor allem durch die Erziehung, beweisen und die natürlich von der Homo-Lobby sofort weggewischt werden. Meine diesbezüglichen Erfahrungen in Beruf und dann in der Seelsorge haben mir gezeigt, dass diese Studien richtig sind. Da ich vorher verheiratet gewesen war, weiß ich, dass weder ich noch meine Freunde/Bekannte irgendwelche HS-Gedanken jemals gehabt noch gefühlt haben, denn wir hatten eine normale Erziehung und Entwicklung. Wenn Sie „Mehrheit der Wissenschaft“ durch gefällige Wissenschaftler der Homos ersetzen, kommen Sie der Wahrheit näher.


5
 
 LG 12. April 2012 

Rocco Buttiglione

Herr Rocco Buttiglione übersah, dass Herr Stangl öffentlich die Lehre der Kirche verachtet.


7
 
 Anita-Therese 12. April 2012 
 

Wetterhahn???

Was ist bloß mit Rocco Buttiglione passiert?
Er verwechselt den reumütigen Sünder, der sich um Gottes Gnade bemüht, mit dem bekennenden Todsünder, der sich der heiligmachenden Gande beraubt hat.
Sojemand kann sich zwar um den Glauben bemühen, aber angesichts der \"einzementierten\" Haltung der Todsünde ist das Resultat zweifelhaft, auf jeden Fall nicht beispielhaft - folglich als ein Pfarrgemeinderat ungeeignet.


6
 
 Fels 12. April 2012 

\"Der Häretiker ist jemand, der aus seiner eigenen Schwäche das Maß aller Dinge macht und sich daher nicht als Sünder bekennt. Er ist jemand, der sagt, dass die moralische Norm verfehlt sei, nicht jemand, der anerkennt, nicht fähig zu sein, die Norm voll zu erfüllen und der sich doch der Barmherzigkeit Gottes anvertraut. \"

Genau das ist Herr F. Stangl und das:

\"Nur eine Sünde kann nicht verziehen werden und das ist der Hochmut, das heißt die Weigerung, auf die Knie zu sinken, sich als Sünder zu bekennen.\"

Ansonsten hätte Hr. Stangl nämlich auf sein PGR-Mandat verzichtet.


6
 
 Kathole 12. April 2012 
 

Gegenfrage an Rocco Buttiglione

Würden Sie als Ministerpräsident einen in amtlicher \"Partnerschaft\" lebenden HS als Familienminister in Ihrem Kabinett haben wollen?


6
 
 Kathole 12. April 2012 
 

@clemens

Die von mir bereits zitierte höchst-autoritative \"Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester\" hat über die Fußnote 85 den Can. 512 CIC explizit auf die Ämter des pfarrlichen »Pastoralrates« (nach Can. 536) sowie des pfarrlichen »Vermögensverwaltungsrates« (nach Can. 537) angewandt:

\"Für solche Aufgaben können nur jene Gläubigen gewählt werden, die den von den kanonischen Normen bestimmten Erfordernissen entsprechen.(85)\"

Da die Instruktion «in forma specifica» approbiert wurde, hat sie unmittelbare Gesetzeswirkung. Nehmen Sie das bitte einfach zur Kenntnis, auch wenn es Ihnen nicht gefällen sollte.

www.clerus.org/bibliaclerusonline/de/f55.htm


6
 
 Kathole 12. April 2012 
 

@M.Schn-Fl

Es hätte ein sehr guter Kommentar sein können, wenn er nicht ganz darauf hingeordnet wäre, die Fragestellung im Fall \"Florian Stangl\" so grottenfalsch darzustellen, als ob es hier um dessen zunächst drohenden und nun dank S.E. abgewendeten Auschluß aus der Kirchengemeinschaft (Exkommunikation) gegangen wäre und ginge.

Es geht aber um kirchliche Ämter, an die die Weltkirche letztlich dieselben Bedingungen wie für den Sakramentenempfang stellt (KKK 1650), und nicht um Kirchenzugehörigkeit.

Was einen so außerordentlich klugen katholischen Professor und hochkarätigen Politiker dazu veranlassen kann, schon bei der Fragestellung so sehr danebenzugreifen, ist mir ein Rätsel, das ich mir nur mit einer besonderen Freundschaft erklären kann, die in diesem Fall seinen brillianten Verstand leider etwas vernebelt hat.


8
 
 Evalyne 12. April 2012 
 

Darum geht es doch gar nicht,

ob der Sünder ist oder nicht. Es geht darum, dass er in seiner Sünde nun \"anerkannt\' wird u. darin beharren darf.
\"er hat ihn einfach als Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft anerkannt, der in dieser einen bestimmten Dienst ausüben kann.\": möchte mir lieber nicht ausmalen, welchen Dienst, was der da nun vorantreiben wird.


5
 
 clemens 12. April 2012 
 

Thema verfehlt, Kathole!

Zitat: \"Hier gibt das Kirchenrecht (Can. 512 CIC § 3) ganz eindeutig die richtige Antwort auf die richtige Frage: NEIN!.\"
Nur bezieht sich der Can. 512 nur auf den Pastoralrat der Diözese, der den Bischof berät, nicht auf den in der Pfarre, der das weit weniger wichtige Gremium ist. Dazu sagt der Codex lediglich: \"Der Pastoralrat (der Pfarre, Anm.) hat nur beratendes Stimmrecht und wird durch die vom Diözesanbischof festgesetzten Normen geregelt.\" (Can. 536 §2)


5
 
 jean-louis 12. April 2012 
 

Ist das denn so shwer zu verstehen?

Die Analyse von Chriseeb74 trifft doch den Kern der Sache. Mir tut der Heilige Vater leid, der sich mit all diesen modernen Schriftgelehrten herumplagen muss, die für alles und jedes eine höchst sophistisierte Erklärung und Rechtfertigung finden. Sie tragen zur allgemeinen Verwirrung bei, auch der von mir ansonsten geschätzte Herr Buttiglione. In diesem Falle hätte er besser geschwiegen.


6
 
 Kathole 12. April 2012 
 

Roma locuta, causa finita - Das gilt für Eminenzen wie für ehrenwerte Politiker gleichermaßen.

Die vorgenannte Instruktion verweist für die PGR-Ämter (ED Wien) des »Pastoralrates« sowie des pfarrlichen »Vermögensverwaltungsrates« auf den KKK 1650. Dort ist ausgeführt:

\"Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.\"

Was für die zivil wiederverheirateten Geschiedenen gilt, gilt natürlich umso mehr auch für die die widernatürliche HS Praktizierenden: \"... können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben\". Roma locuta, causa finita.

stjosef.at/index.htm?kkk/index.html~mainFrame


8
 
 Hoferin 12. April 2012 
 

Himmelschreiende Sünde

Es geht nicht um die Sünde an sich - natürlich darf und soll jeder Sünder an den Gnadenströmen der Kirche Anteil haben dürfen: gerade der Sünder braucht die Vergebung der Hl. Beichte und die danach folgende Gnade der Hl. Eucharistie. Das setzt aber den festen Vorsatz voraus, in Zukunft nicht mehr sündigen zu wollen. Eine eingetragene Partnerschaft zwischen Homosexuellen ist dagegen der geradezu beurkundete Wille das Sündigen demonstrativ fortzusetzen zu wollen. Und dazu hat der Kardinal jetzt auch noch öffentlich ja gesagt und dies geradezu belohnt. Dies ist und bleibt ein Skandal. Möge Rom endlich handeln.


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 M.Schn-Fl 12. April 2012 
 

@bernhard_k

Prof. Buttiglione hat ausddrücklich darauf hingewiesen, daß \"selbstverständlich\" Menschen, die in ungeordneten Verhältnissen leben, von den Sakramenten ausgeschlossen bleiben.


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 a.t.m 12. April 2012 

In dieser Kausa,

Erhoffe und erwarte ich kein Politkerwort, sondern ein Wort aus den Vatikan, entweder direkt von seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI oder einen hochrangigen Mitglied der Heiligen Kurie. Denn an wenn soll sich nun der Laie orientieren, am Zeitgeist oder am santanischen Gender Mainstream oder an Gott dem Herrn???

Gott zum Gruße


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 M.Schn-Fl 12. April 2012 
 

Rocco Buttiglione ein unverdächtiger Kommentator.

Wir wollen doch nicht vergessen,daß R. Buttiglione als EU-Kommissar abgelehnt wurde, WEIL er gegen die Homoehe Stellung bezogen hatte.
Ich würde diese tief geistliche Betrachtung nicht als \"politisches Gefälligkeitsgutachten des Kardinals\" bezeichnen.
Vielleicht hat ja kath.net Prof. Buttiglione dankenswerterweise um einen Gastkommentar gebeten.
Ich haben selten eine so differenzierte und tief spirituelle Betrachtung über Homosexualität und Sünde und den Rest von uns Sündern gelesen.
Unter vielen Kommentaren hier auf kath.net ist dieser sicher ein besonderes Glanzlicht und sollte manchen \"Gesetzeslehrer\" hier nachdenklich machen, womit ich mich gerne einschliesse.


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 Gambrinus 12. April 2012 
 

Unsinn, Herr Buttiglione!

Mit allem gebührenden Respekt: der obige Kommentar scheint an einer gewissen Unkenntnis sowohl des Sachverhalts wie auch der hier zu beurteilenden moralischen Frage zu leiden.

Nach allem, was der Kardinal in den letzten Tagen gesagt und getan hat, ist wohl kaum anzunehmen, dass Herr Stangl die Sündhaftigkeit seines homosexuellen Konkubinats einsieht und sich von den Sakramenten fernhält. Wie sollte er auch? Der Kardinal hat ihm ja öffentlich das Zeugnis ausgestellt, ein vorbildlicher Christ zu sein!!!

Es geht in dieser ganzen Affäre vor allem um die Frage, wie die Kirche zwischen dem Sünder und der Sünde differenzieren kann, ohne den Eindruck zu erwecken, nunmehr die Sünde zu akzeptieren. Dass homosexuelle Betätigung sündhaft ist, hat die Kirche schon seit Anbeginn gelehrt - welche wissenschaftliche Entdeckung ist in der Zwischenzeit gemacht worden, die uns veranlassen könnte, dieses Urteil zu revidieren?


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 Bonna 12. April 2012 
 

Man fragt sich...

...wie ein solcher Kommentar zustande kommt. Sitzt Herrn Buttiglione noch der Schreck seines Scheiterns als EU-Kommissarskandidat im Nacken? Oder wollte er einfach nur Kard. Schönporn einen Gefallen tun? Der Text geht derart offenkundig am Kernproblem und den ebenfalls problematischen Begleitumständen vorbei, dass er letztlich ohne jeden Aussagewert ist.


9
 
 Kathole 12. April 2012 
 

Erfordernisse für Wählbarkeit von Gläubigen in »Pastoralrat« und »Vermögensverwaltungsrat«

Aus der \"Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester\":

\"Artikel 5.
Organe der Mitarbeit in der Teilkirche
(...)
§ 2. Der diözesane und der pfarrliche »Pastoralrat«(83) sowie der pfarrliche »Vermögensverwaltungsrat«,(84) denen auch Laien angehören, haben nur beratendes Stimmrecht; sie können in keiner Weise zu Entscheidungsorganen werden. Für solche Aufgaben können nur jene Gläubigen gewählt werden, die den von den kanonischen Normen bestimmten Erfordernissen entsprechen.(85)

§ 3. Der Vorsitz der pfarrlichen Räte steht dem Pfarrer zu. Daher sind Entscheidungen, die von einem nicht unter dem Vorsitz des Pfarrers oder gegen ihn versammelten Rat gefällt wurden, ungültig und deshalb als nichtig zu betrachten.(86)

(83) Vgl. C.I.C., cann. 514 und 536.
(84) Vgl. ebd., can. 537.
(85) Vgl. ebd., can. 512, §§ 1 und 3; KKK 1650.
(86) Vgl. C.I.C., can. 536.\"

www.clerus.org/bibliaclerusonline/de/f55.htm


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 chriseeb74 12. April 2012 
 

Ich verstehe Herrn Buttiglione nicht...

Natürlich sind wir alle Sünder, natürlich begehen wir immer wieder Sünden (u.U. sogar die gleichen Sünden), aber ein reuevoller Mensch geht dann irgendwann zur Beichte und versucht umzukehren. Dies ist für mich der entscheidende Punkt, die Umkehr, die Reue und damit die ERKENNTNIS der Sünde. Wenn diese Annahme auch für Herrn Stangl gilt, dann hat der Kardinal richtig entschieden. Wenn Herr Stangl diese Erkenntnis nicht hat bzw. nicht einsehen will, dass er in Sünde lebt, dann hat der Kardinal einen \"Kardinalsfehler\" begangen, der nur sehr schwer wieder zu revidieren ist. Ich prophezeie, dass diese Entscheidung erheblichen Einfluss auf die Sexualmoral in der Kirche haben wird, wenn Rom hier nicht eindeutig und unzweifelhaft Klartext redet!!


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 AlbinoL 12. April 2012 

Großer Text

Danke an Herrn Buttiglione für diesen Text. Er trifft den Nagel auf den Kopf und sollte verbreitet werden. Aus einer Ablehnung der Sünde entwickelte sich in den letzten Jahren in vielen vor allem Konservativen Pfarreien eine Ablehnung der Sünder(und leider nur bestimmter Sünder sonst könnte ja niemand mehr kommen)
Während dessen entwickelte sich in liberealen Pfarreien eine Anerkennung der Sünder.
Beides eine Fehlentwicklung für die nicht oft auch der jeweilige Pfarrer die Veranwortung trägt


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 Kathole 12. April 2012 
 

Thema verfehlt, Herr Buttiglione!

Der ansonsten von mir sehr geschätzte Rocco Buttiglione beantwortet hier sehr ausgiebig eine Frage, die im Fall des gewählten Stützenhofener PGR Florian Stangl aber gar nicht im Raum steht.

In Stützenhofen geht es ja nicht um die Frage, ob man gleichzeitig immer noch gläubiger Katholik sein und sich dennoch bewußt und willentlich in der schweren Sünde praktizierter HS installieren kann, sondern darum, ob man unter diesen Umständen noch einem Pastoralrat (Can. 536 CIC) und Vermögensverwaltungsrat (Can. 537 CIC) auf Pfarreieebene angehören kann. Hier gibt das Kirchenrecht (Can. 512 CIC § 3) ganz eindeutig die richtige Antwort auf die richtige Frage: NEIN!.

Auch für den Politiker Rocco Buttiglione gilt also: \"Schuster, bleib bei Deinem Leisten\". Traurig, daß ein Kardinal jetzt schon die Männerfreundschaft eines guten christlichen Polikers in Anspruch nehmen muß, um für eine rein kirchenrechtliche Fragestellung ein politisches Gefälligkeitsgutachten einzuholen.

www.codex-iuris-canonici.de/buch2.htm


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 Bankster 12. April 2012 

alles nicht so einfach

Ich bin froh, daß Prof. Buttiglione hier einiges klargestellt hat. Dennoch bleibt vieles unklar. Warum brauchen wir überhaupt einen Pfarrgemeinderat? Wer entscheidet, wer dort hineingewählt werden darf und wer nicht und was sind eigentlich dessen Aufgaben? Eigentlich sollte er nämlich den Pfarrer nur bei den finanziellen Angelegenheiten unterstützen aber heute gibt es Liturgiebeauftragte und dergleichen mehr. Hat der Pfarrer geschlafen, als ihm die Kandidatenliste vorgelegt wurde oder kennt er seine Schäfchen nicht? Was ist mit anderen Sündern: dürfen Wiederverheiratete Geschiedene dort sitzen, oder bekannte Ehebrecher, oder Diebe...
Was ist der Unterschied zwischen einem Sünder, wie dem Pfarrer der Gemeinde, der ev. einmal eine Geliebte hatte, sich dann aber bekehrt und die Dame, samt der Pfarre aufgegeben und neu angefangen hat und Hr. Stangl, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und offensichtlich gar nicht daran denkt, an seiner sündhaften Situation etwas zu ändern...?


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 bernhard_k 12. April 2012 
 

Nicht so einfach

\"Der Häretiker ist jemand, der aus seiner eigenen Schwäche das Maß aller Dinge macht und sich daher nicht als Sünder bekennt. Er ist jemand, der sagt, dass die moralische Norm verfehlt sei, nicht jemand, der anerkennt, nicht fähig zu sein, die Norm voll zu erfüllen und der sich doch der Barmherzigkeit Gottes anvertraut.\" (Zitatende)

Was wäre nun, wenn ein homosexuelles PGR-Mitglied seine Sünde gar nicht anerkennen will und meint, die Kirche solle sich diesbezüglich (endlich) öffnen? Dann, und das gilt es zu beachten, wäre dieser Mensch vom obigen Zitat betroffen!

Es ist also nicht so einfach.


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