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Warum ich gegen dieses 'grüne' Gesetz bin

3. Mai 2013 in Kommentar, 22 Lesermeinungen
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Wie ein Jurist das mögliche Verbot von Therapien für Homosexuelle bewertet. Von Ingo Friedrich (idea)


Frankfurt a.M. (kath.net/idea) Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den das Anbieten oder Durchführen von Therapien an Minderjährigen verboten werden soll, die das Ziel haben, deren sexuelle Orientierung zu verändern. Wer sie trotzdem anbietet, soll mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro bestraft werden.

Aufgrund eigener Recherchen habe ich Zweifel daran, dass es in Deutschland – zumindest im protestantischen Spektrum – überhaupt solche, umgangssprachlich auch „Umpolungstherapien“ genannte Angebote gibt. Ich halte von dem angestrebten Gesetz aus drei Gründen nichts:

Es gibt bisher keine Belege

1. Würden durch solche Therapien tatsächlich gesundheitliche Schäden ausgelöst, wäre eine Behandlung schon nach geltendem Recht als Gesundheitsschädigung strafbar. Laut der Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft mangelt es jedoch bisher an Studien, die belegen, ob solche Therapien nur unwirksam sind oder sogar schaden. Bevor es aber keine solchen Belege gibt, sollte man auch nichts unternehmen.


Was ist mit der Glaubensfreiheit?

2. Doch es geht noch um mehr! Inzwischen hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geprüft, ob ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dabei wurde allerdings (ich telefonierte mit einer Sachbearbeiterin) die Frage der Glaubensfreiheit nicht einbezogen. Dies hat mich verwundert. Denn ab dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder selbst darüber entscheiden, zu welchem religiösen Bekenntnis sie sich halten wollen. Wenn sie nun aufgrund ihres christlichen oder auch muslimischen Glaubens zu der Überzeugung gelangen, dass praktizierte Homosexualität ihrem Bekenntnis widerspricht, sollten sie auch die Freiheit (!) haben, eine eventuelle homosexuelle Orientierung versuchen zu ändern. Ich muss aber zugeben, dass noch genauer geprüft werden müsste, inwieweit sich Therapie und Glaubensfreiheit überschneiden.

Wider die Fundamentalisten-Keule

3. Von den Grünen wurde nun plastisch für den Gesetzentwurf mit den Worten geworben, dass „Homoheilungsangebote von religiösen Fundamentalisten“ für Jugendliche verboten werden sollen. Solche Formulierungen zeigen mir, dass es anscheinend nicht primär um einen wie immer gearteten Schutz von Minderjährigen geht, sondern um die ideologische Beeinflussung der Gesellschaft, nach der Homosexuelle über bestimmte Lebens- und Glaubensbereiche für andere bestimmen wollen. Wer anders denkt, wird mit der Keule „Fundamentalismus“ bekämpft. Das aber ist seinerseits Fundamentalismus, auch wenn es bedauerlicherweise immer mal wieder Christen gibt, die lieblos über Homosexuelle urteilen.

Unsere Rechtsordnung lebt davon, Meinungen, die der eigenen zuwiderlaufen, auszuhalten. Das aber gilt für beide Seiten im Ringen um Ehe, Familie und sexuelle Orientierung. Nur mit dem ernsthaften Willen, den anderen wirklich verstehen zu wollen, können die wohl wechselseitig verursachten Verletzungen ausheilen. Dies sollte jetzt angegangen werden.

Der Autor, Ingo Friedrich (Babenhausen bei Frankfurt am Main), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht


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