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Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft

6. Juni 2013 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Erzbischof Zollitsch kritisiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung und "Eingetragene Lebenspartnerschaften": Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab.


Bonn (kath.net/pm)
Erzbischof Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat am Donnerstag am Nachmittag das vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss „Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig“ kritisiert. In einer Aussendung erklärt Zollitsch: "Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft." Zollitsch erinnerte auch daran, dass bereits 2002 das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen habe, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft ein ,aliud‘ zur Ehe und daher etwas anderes als die Ehe und keine ,Ehe unter falschem Etikett‘ sei. "Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft. Eine unterschiedliche Behandlung von eingetragenen Partnerschaften und der Ehe stellt deshalb keine Form der Diskriminierung dar, sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat.“, stellte der Freiburger Erzbischof fest.



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Lesermeinungen

 st.michael 7. Juni 2013 
 

@Herbert Klupp - Stimmt irgendwie!

Drei schwerwiegende Fälle zu Ihrem Beispiel fallen mir noch ein.
1.) Das BVG zementiert in der Abtreibungsfrage einen juristischen Widerspruch in sich, nämlich "Rechtswidrig aber straffrei"
2.) Das BVG legalisiert den rechtswidrigen Ankauf von sog. Steuer CDs aus der Schweiz und macht die Hehlerei rechtsgültig ! (Von allen bejubelt, aber Hehlerei auf niedriger Ebene bleibt strafbar, wieso?)
3.) Das BVG legalisiert die verfassungswidrige Schuldenpolitik des ESM nachträglich.
Die Politik hat sich hiermit eine Säule der Gewaltenteilung einverleibt und geht nach Gutdünken damit um.
Das ist sehr gefährlich und hat schon einmal zu einer Katastrophe in Deutschland geführt.
Wehret den Anfängen !


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 Herbert Klupp 7. Juni 2013 
 

Der Gärtner wurde zum Bock

Das BVG hat den Auftrag, das Grundgesetz zu schützen, also alle Gesetze, die beispielsweise den Vorrang der (klassischen) Ehe antasten, zu annullieren. Aber sie machen es UMGEKEHRT: sie betreiben aktiv Politik gegen das ihnen anvertraute Grundgesetz !
Nicht nur, daß niemand sie zur Rechenschaft zieht, nein, viel schlimmer: in der gesamten Medienlandschaft wird nicht einmal die Frage gestellt, ob das BVG sich nicht grundgesetzwidrig verhält !

Sind all diese Journalisten in diesem Fall geistig noch in einem Untertanenstaat beheimatet ?
Das BVG ist ein nicht kritisierbarer absolutistischer Herrscher ?
Man möchte diesen "Spitzenjournalisten" einfach nur zurufen: IHR PFLAUMEN !


1
 
 st.michael 7. Juni 2013 
 

Konsequent !

Das Gericht orientiert sich an der Gestzeslage und ist vor allem keine moralische Instanz.
Die Ehe ist eben und das ist auch politisch gewollt, NICHT mehr die Keimzelle des Lebens, sondern nur eine weiter Form menschlichen Zusammenlebens auf Zeit (Scheidungsrate !).
Dem will der Bischof ja auch Rechnung tragen, wenn er die Wiederzulassung der Geschiedenen zu den Skramenten(gegen die Lehre der Kirche) fordert.
Will heißen, die Kirche postuliert auf den Veranstaltungen wie zb. in Köln Grundsätzliches, was ehrenwert ist, aber versucht Spagate wider der Lehrmeinung herzustellen, um dem eben noch verurteilten Lebensmodell, dann doch noch Rechnung zu tragen.
Das trägt nicht unbedingt zur Glaubwürdigkeit bei, aber passt bestens in die heutige Zeit !


1
 
 Align 6. Juni 2013 
 

@Ester
Jeder sollte etwas für Kinder tun. Und dabei brauchen wir nicht unbedingt ins nächste Dorf laufen. Eine Straße weiter reicht völlig.
@
Zitat:
...Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht...

Gerechter Weise sollte man dann aber auch die steuerlichen Pflichten aus dieser Gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft streichen.

Zitat
... etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen...
Ich kenne nun nicht die Zahlen hier für Deutschland. Aber als Regel, das nach der Eheschließung eine Familie entsteht, würde ich es nicht mehr unbedingt bezeichen. Ich würde sagen: Es wäre wünschenswert. Man muss Menschen wieder zum Ja-sagen bringen. Ja zu unseren Kindern.


1
 
 Ester 6. Juni 2013 
 

Tja Ja dann soll er halt

mal was für die Familien tun, der Herr Erzbischof!


2
 
 willibald reichert 6. Juni 2013 
 

Kurti

Das ist die Saat, die die 68er vor Jahr-
zehnten ausgestreut haben. Die damalige
Salamitaktik ist voll aufgegangen, weil
man damit rechnen konnte, daß der Wider-
stand nur marginal sein werde. Auch wir
selber müssen uns an die Brust klopfen
und sagen, daß wir uns dem Ungeist nicht
mannhaft entgegengestemmt haben. J.D.
Unwin schreibt in "Sex and Culture":Wenn
eine Gesellschaft drei Generationen lang
völlige Freiheit gewährt, dann sinkt sie
auf das unterste Niveau!


1
 
 Kurti 6. Juni 2013 
 

In dem Falle hat der Bischof recht.

Leider wird unter dem Verfassungrichter Voßkuhle unser Grundgesetz immer mehr ausgehöhlt und dem Zeitgeist angepasst. Die Väter des Grundgesetzes hätten sich eine "Ehe" unter Gleichen niemals vorstellen können. Nur weil die Lobbys der Schwulen und Lesben jahrelange Propaganda für ihre Lebensweise gemacht haben, anerkennt jetzt auch das Verfassungsgericht diese Verbindungen als Ehen. Im echte Sinne sind das aber keine Ehen, denn zu Ehe gehört Mann und Frau und zur Familie auch Kinder. Unsere Politiker und Richter werden immer dekadenter und richten sich nach der Meinung von Randgruppen, die allerdings auch von den Systemmedien gefördert werden.


3
 
 Jean_Vianney 6. Juni 2013 

Entscheidung des BVfG

2001 war die eingetragene Lebenspartnerschaft noch ein "aliud", etwas anderes als die Ehe. 12 Jahre später hat sich wohl die Meinung geändert und es ist doch irgendwie dasselbe? Irgendwie verstehe ich das nicht. Würde das Aliud noch gelten, so dürfte man beides steuerlich noch unterschiedlich behandeln, nach dem Prinzip: Gleiches gleich, Ungleiches unglich.
Überdies muss ich mein Bedauern über diese Entscheidung des BVfG ausdrücken, da so die Ehe immer weiter ihren besonderen Schutz verliert und irgendwie niemand was dagegen tut/ tun kann/ tun will...


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