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Nach Nacktprotest im Dom: Kirche erwägt Anzeige gegen Medien

4. Jänner 2014 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Das Domkapitel hatte bereits kurz nach dem Ereignis die Vermutung geäußert, dass im Gottesdienst anwesende Fotografen und Kameraleute vorher von der Aktion gewusst hätten. Ihnen könnte nun ein Verfahren wegen Beihilfe drohen


Köln (kath.net/KNA) Das Kölner Domkapitel will möglicherweise einige Medienvertreter verklagen nach dem Nacktprotest einer Femen-Aktivistin im Weihnachtsgottesdienst mit Kardinal Joachim Meisner. Er hoffe in der übernächsten Woche konkrete Aussagen machen zu können, sagte Dompropst Norbert Feldhoff am Freitag in Köln. Die Sache müsse noch eingehend juristisch geprüft werden. Das Domkapitel hatte bereits kurz nach dem Ereignis die Vermutung geäußert, dass im Gottesdienst anwesende Fotografen und Kameraleute vorher von der Aktion gewusst hätten. Ihnen könnte nun ein Verfahren wegen Beihilfe drohen.


Bei der Aktion am Ersten Weihnachtstag war eine junge Hamburgerin auf den Altar im Dom gesprungen und hatte ihren Oberkörper entblößt, auf dem «I am God» («Ich bin Gott») geschrieben stand. Sie habe damit gegen eine sexistische und patriarchalische Haltung der katholischen Kirche demonstrieren wollen, sagte sie später.

Gegen die Femen-Aktivistin wurde bereits Anzeige wegen Störung der Religionsausübung erstattet. Darüber hinaus wurde auch ein Gottesdienstbesucher angezeigt, der die bereits von den Ordnern im Dom in Obhut genommene Frau geschlagen haben soll.

Video vom Kölner Domradio / EWTN über die geschmacklose Inszenierung der Femenaktivistin


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 JaCDesigns1 6. Jänner 2014 
 

Die Femen sind extremistisch und gehören verboten und empfindlich bestraft

genauso wie femenfreundliche Medien!


1
 
 Diasporakatholik 6. Jänner 2014 
 

Medien-Boykott statt indirekter Finanzierung solcher Aktionen durch die Medienkonsumenten

Logisch, dass hier Anzeige gegen die Femen-Aktivistin erstattet wird.

Was mich ärgert ist, dass diese die damit wahrscheinlich verbundene Geldstrafe locker aus der Medienvermarktung ersetzt bekommen wird.

Somit geht sie weitgehend ungeschoren aus ihrer dreisten Aktion hervor, mit der sie unzählige Gläubige in ihrer Andacht dreist gestört und frech verhöhnt hat...

Es liegt für jeden normal Denkenden auf der Hand, dass Medienvertreter vorher von der Aktion gewusst haben müssen und passgenau ihre Fotoapparate zückten, um mit den Bildern dann Kasse zu machen - ein widerliches Spiel.

Beste Antwort darauf: BOYKOTT betr. Medien!!!

Gut fand ich, dass zumindest "Die Tagespost" sich auf schriftliche Berichterstattung beschränkte und kein einschlägiges Bild brachte, wofür die Redaktion und letztlich die christlichen Leser auch noch Tantiemen bezahlt hätten.

Hoffentlich waren auch andere christliche Medien clever genug, derart perfide Abzocke zu vermeiden?


3
 
 Romika 6. Jänner 2014 
 

Anzeige

Anzeige kann im Grunde jeder erstatten. Sinnvoll ist es indes schon, wenn das die Betroffenen in erster Linie tun. Die Anzeige ist lediglich ein Hinweis auf eine Straftat, hat also nichts mit einem Strafantrag, der bei bestimmten delikten erforderlich ist, zu tun.


1
 
 Romika 6. Jänner 2014 
 

Nicht alles hinnehmen

Es ist völlig richtig, dass die Kirche gegen diese Straftaten vorgehen will. Man kann nicht immer alles hinnehmen. Die Medien haben hier wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt.


3
 
 Gipsy 4. Jänner 2014 

@ Toribo

Hier geht's um Altarschändung!
-------------------------------
erschwerend kommt hinzu, dass diese Schändung während einer religiösen Zeremonie stattfand .


8
 
 Siri 4. Jänner 2014 
 

Interviewaussage

Hendrik Zörner vom Journalistenverband sagt Unsinn im Interview mit dem domradio (http://www.domradio.de/nachrichten/2014-01-03/journalistenverband-zur-rolle-der-medien-beim-femen-vorfall-im-koelner-dom):

"wir reden ja hier nicht über eine Straftat, sondern über eine Störung des Religionsfriedens – das ist zwar eine strafbare Handlung, aber ganz weit entfernt von einem Kapitalverbrechen wie etwa Körperverletzung oder möglicherweise sogar Mord bzw. Diebstahl."

Das ist völliger Unsinn. Natürlich handelt es sich bei der "Störung der Religionsausübung" um eine STRAFTAT, und zwar nach § 167 des Strafgesetzbuchs. Es gibt keinen Unterschied zwischen STRAFTATEN und STRAFBAREN HANDLUNGEN!


12
 
 Siri 4. Jänner 2014 
 

Jeder kann anzeigen

Selbstverständlich können Privatleute, die nicht dabei waren, gegen die beteiligten Medien Anzeige erstatten, ganz einfach indem sie der Staatsanwaltschaft Köln den Kath.net-Artikel vom 30. Dezember über die Medienbeteiligung (http://kath.net/news/44296) ausdrucken und an die Staatsanwaltschaft schicken mit dem Satz: "Ich bitte Sie, den Sachverhalt unter allen in Betracht kommenden strafrechtlichen Aspekten zu prüfen, insbesondere der Beihilfe zur Störung der Religionsausüngung".

Von einem Erzbistum, das höchstwahrscheinlich Topjuristen beschäftigt, erwartet man halt, dass dieses erstmal selbst die Strafbarkeit prüfen lässt, bevor es jemanden anzeigt. Von Nichtjuristien kann man das nicht erwarten. Also: Kurzes Schreiben mit der obigen Bitte an die Staatsanwaltschaft schicken und den kath-net-Artikel beifügen.


6
 
 Toribio 4. Jänner 2014 
 

Zur vorliegenden Frage ein Interview-Ausschnitt

Domradio: Wie sehen Sie das aus Pressesicht: Wenn ein Journalist im Vorfeld einer Straftat informiert wird, darf er diese trotzdem zulassen?
Zörner: Wenn es sich um eine wirkliche Straftat handelt im Sinne eines kriminellen Aktes: Nein. Da ist ein Journalist dann zuallererst einmal Staatsbürger und erst in zweiter Linie Berichterstatter. Aber wir reden ja hier nicht über eine Straftat, sondern über eine Störung des Religionsfriedens – das ist zwar eine strafbare Handlung, aber ganz weit entfernt von einem Kapitalverbrechen wie etwa Körperverletzung oder möglicherweise sogar Mord bzw. Diebstahl. Das sind Delikte, bei denen Journalisten einschreiten müssen, da dürfen sie sich nicht auf die Beobachterrolle zurückziehen. Im Fall Köln ... sieht das schon ein bisschen anders aus.

Zum Vergleich: Was würde bei uns mit Medienleuten passieren, die im Vorfeld über die Schändung eines jüd. Friedhofs informiert werden u. einfach nur über die Schändung berichten?
Hier geht's um Altarschändung!


11
 
 Toribio 4. Jänner 2014 
 

Oh, da ist mir jetzt kath.net zuvor gekommen...

Habe vorhin unter 44315 Ähnliches geschrieben u. möchte hier nur das Wichtigste wiederholen. Es geht darum, dass das Erzbistum nun rechtliche Schritte gegen die anwesenden Journalisten prüft.
Das Domkapitel hatte bereits kurz nach dem Ereignis die Vermutung geäußert, dass im Gottesdienst anwesende Fotografen u. Kameraleute vorher von der Aktion gewusst hätten. Ihnen könnte nun ein Verfahren wegen Beihilfe drohen.
Beihilfe wozu könnte man nun fragen. Und da kommt jetzt etwas ins Spiel, das schon M. Schneider-Flagmeyer kurz angeschnitten hat, als er nach dem Presserat rief, wofür ich damals nur ein Schmunzeln übrig hatte. Zu unrecht? Auf domradio.de gibt es heute vom Journalistenverband eine interessante Stellungnahme zur Rolle der Medien beim Femen-Vorfall im Kölner Dom. Diese Fragen sind entscheidend: Wenn ein Journalist im Vorfeld einer Straftat informiert wird, darf er diese trotzdem zulassen? Nein, wenn die Straftat ein krimineller Akt ist. Aber ab wann gilt etwas als kriminell?


8
 
 Johannes Evangelista 4. Jänner 2014 
 

Ein Versuch ist es wert ...

... hier die Fotografen zu belangen. Ob es Aussicht auf juristischen Erfolg hat, weiß ich nicht - das wird das Domkapitel in Erfahrung bringen. Vermutlich wird selbst im Falle einer Verurteilung die Geldstrafe gering sein im Vergleich zu den Einkünften aus den Bildrechten. Aber es hätte eine symbolische Bedeutung.


13
 
 AlbinoL 4. Jänner 2014 

Kann man als Privatmann der nicht dabei war

nicht auch Anzeige erstatten?
dann kann die Göre nicht auf "die große böse, rachsüchtige Kirche zieht mir das Geld(dass sie von homo-Verbänden gesponsort bekommt) aus der Tasche machen


14
 

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