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Emeritierter Bischof wurde geblitzt - drei Monate Führerscheinentzug

31. Jänner 2014 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
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Mit 160 Stundenkilometern war der 77-jährige emeritierte Bischof von Lugano, Pier Giacomo Grampa, auf der Autobahn geblitzt worden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen liegt bei 120 km/h


Lugano (kath.net) Mit drei Monaten Führerscheinentzug und einer Geldbuße wurde der emeritierte Bischof von Lugano, Pier Giacomo Grampa, belegt. Er war auf der A12 zwischen Bern und Freiburg i.Ü. mit rund 160 Stundenkilometern geblitzt worden. Darüber berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“ unter Bezug auf ein Interview des Bischofs mit dem Tessiner Fernsehsender RSI. Der 77-Jährige war nach eigenen Worten im September von einer Konferenz der Schweizer Bischöfe in Givisiez zurückgefahren. „Ich war in Gedanken und merkte nicht, dass ich deutlich schneller fuhr, als erlaubt war. Der Blitz des Radars holte mich in die Realität zurück.“


„Ich hoffte, dass die drei Monate ohne Auto noch vollständig in meine Amtszeit als Bischof fallen würden. Dann hätte ich über Sekretäre und Fahrer verfügt“, erläuterte Grampa weiter. Doch dann sei im Dezember der neue Bischof, Valerio Lazzeri, angetreten und er habe vorübergehend zu Fuß laufen müssen. Nun habe er sich ein neues Auto zugelegt, bei dem sich eine Höchstgeschwindigkeit einstellen lasse.

Auf Schweizer Autobahnen gilt nahezu 30 Jahren ein Tempolimit, im Höchstfall sind 120 Stundenkilometer erlaubt.


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 2. Februar 2014 
 

Uneinsichtig

Wir sind alle Menschen mit Fehlern und Gebrechen.
Die Sünden soll man bekennen in der Beichte, reuen und im Stillen Buße tun.
Die Hl. Kirche stand öffentlicher Flagellantismus immer abweisend gegenüber; Interviews an Gazetten über privaten Verfehlungen sind unnütz, eher noch schädlich.
Besonders dumm und zeugend von wenig Demut und Empathie ist jedoch der Verweis nach dem bischöflichen Fahrer und den den Sekretären am Ende: der Einzug des Führerscheins ist in der Tat eine empfindliche Strafe, für viele Leute nicht selten mit schweren finanziell-ökonomischen Konsequenzen einhergehend(Verlust des Arbeitsplatzes, Fahren mit dem Fahrrad, Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel,empfindliche Gehaltseinbuße); hier hoffen auf ein Hintertürchen um die Strafe zu bagatellisieren oder unwirksam zu machen, zeigt von sehr wenig Einsicht und Solidarität mit den Ärmeren und Nichtprivilegierten.


1
 
 Antigone 1. Februar 2014 
 

Unverständlich

Wer in der Schweiz regelmäßig Auto fährt, sollte eigentlich überhaupt nicht auf 160 kommen können, nicht mal in Gedanken.


2
 
 studiosus 31. Jänner 2014 

Dieser Bischof

Dieser Bischof bekam regelmäßig Tobsuchtsanfälle schlimmster Art (also wirkliche Ausfälle, nicht nur so ein wenig ärgern), beispielsweise wenn manche Gruppen Mundkommunion nahmen oder sich gar noch niederknieten beim Kommunionempfang... aber auch bei zig anderen Gelegenheiten... ein wenig Fußmarsch hat ihm sicher den nötigen Ausgleich gebracht ;)


1
 
 thomasunglaublich 31. Jänner 2014 
 

Respekt!

Respekt, Exzellenz!

Mir ist unverständlich, wie man an einer Stelle, an der man 160 km/h fahren kann, die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzen kann. ;-))))))))))))


2
 

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