Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  13. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  14. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  15. Der Teufel sitzt im Detail

Du sollst Vater und Mutter ehren!

22. Februar 2014 in Kommentar, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Christliche Unterhaltspflicht für treulose Eltern? Ein Kommentar von Mathias Kürschner (idea)


Potsdam (kath.net/idea) „Denn Mose hat gesagt: ‚Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren …‘, – Ihr aber lehrt: Wenn einer zu Vater oder Mutter sagt: Korban – das heißt: Opfergabe soll sein, was dir von mir zusteht –, so lasst ihr ihn nichts mehr tun für seinen Vater oder seine Mutter und hebt so Gottes Wort auf durch eure Satzungen.“ – Aus dem Evangelium des Markus 7,10–13

Das jüngste Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs hat die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern selbst für den Fall bekräftigt, dass zwischen einem Vater und seinem Sohn seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht und offensichtlich eine zerrüttete Beziehung vorliegt. Die Öffentlichkeit hat das Urteil verständlicherweise mit Bestürzung, Wut und Unverständnis aufgenommen. Wer hätte in diesem Fall nicht jedes Verständnis für jenen kleinen Finanztrick, den die jüdische Korbanpraxis den Zeitgenossen Jesu bot: Man vermachte seinen Besitz einfach einer Tempelstiftung, was aber erst mit dem eigenen Tode wirksam wurde.


Praktischerweise galt das Geld aber schon zu Lebzeiten des Erblassers als beschlagnahmt, so dass es für die elterliche Altersversorgung „leider“ nicht mehr zur Verfügung stand. Jesu Begeisterung für diesen finanziellen Winkelzug war dagegen eher gedämpft. Ja solches Gebaren versetzte ihn in Zorn. Denn das vierte Gebot, das ein Treue- und Verantwortungsverhältnis zwischen Eltern und Kindern regeln soll, ist hier elementar verletzt. Und dabei geht es nicht bloß, wie man beschwichtigend einwenden könnte, um einen schnöden Gesetzesbruch, sondern hier ist Gott selbst angetastet, der nun mal ein Gott der Treue ist und nicht ein Agent für windige Lebensabschnittspartnerschaften.

Der Vater hat sich seit ewigen Zeiten nicht gemeldet

„Von wegen Treue!“, möchte man jetzt einwenden. „Der Alte hat doch seit ewigen Zeiten nichts mehr von sich hören lassen!“ „Ja, das Problem hab ich mit den Menschen auch …“, antwortet Jesus und deutet aufs Kreuz: „Das war meine Initiative für zerrüttete Eltern-Kind-Beziehungen, mein Treue- und Friedensangebot, als ihr (im Sinne von Römer 5,10) noch Feinde wart. Könnte euch diese unverdiente Zuwendung Gottes Kraft und Willen zuwachsen lassen, sich den eigenen treulosen Eltern zuzuwenden?!“

Der Autor, Pfarrer Mathias Kürschner, ist evangelischer Hochschulseelsorger in Potsdam.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 chriseeb74 23. Februar 2014 
 

@mirjamvonabelin

Grundsätzlich haben Sie sicherlich Recht, aber m.E. gibt es Ausnahmen, die bereits Mons. Schlegl erwähnt hat.
Es gibt eben Fälle, da sind Kinder barbarisch von ihren Eltern gewalttätig und sexuell ausgebeutet worden, kann da ein wenig mitreden, da wir selbst 2 Pflegekinder in der Familie haben.
Diese Kinder sind dermaßen traumatisiert, dass eine derartige juristische Konstellation auch nach Jahrzehnten alte Wunden wieder aufreißen. Dieses Urteil ist m.E. nur auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden.
Kinder, die in ihrer Kindheit und Jugend dermaßen mißbraucht worden sind, dass von staatlicher Seite ein Umgangsverbot mit den leiblichen Eltern besteht, sollten m.E später nicht staatlicherseits wieder in die Verpflichtung genommen werden, dies ist in höchsten Maße kontraproduktiv!


1
 
 Randolf 23. Februar 2014 
 

myschkin

Alles recht und gut. Myschkin verkennt aber, dass es keine Alternative zur BGH-Entscheidung geben kann. Sonst würde wieder die Allgemeinheit herangezogen werden und diese ist an dem Zwist wirklich nicht schuld. Ich nehme indes an, dass die Bundesregierung bald die Haftung der Kinder ganz abschafft, um Gutsituierte nicht zu verprellen. Deren wohl ist doch oberstes Ziel von Mutti und ihren Ministern. Das Papstwort wird gern zitiert und wohl selbst beschworen (allerdings mit Blitzableiter).


0
 
 Stefan Fleischer 23. Februar 2014 

Es zeigt sich immer wieder

dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Stiefel sind. Da ist es oft tröstlich zu wissen, dass Gott - was heute so wenig verkündet wird - auch ein gerechter Gott ist. "Die Urteile des Herrn sind wahr, / gerecht sind sie alle."(Ps 19,10) auch wenn wir sie oftmals jetzt noch nicht verstehen.


1
 
 pilgrim on the road 23. Februar 2014 
 

Jesus Worte

Jesus hat viele Worte gesprochen, auch solche die nicht gerne gehoert wurden und werden. Zum Beispiel Lukas 11,27-28. Und es gibt noch mehr davon. Seine Familie sind die Glaeubigen.


0
 
 mirjamvonabelin 23. Februar 2014 
 

Selbstverständlich

müssen die Kinder für ihre Eltern sorgen, wenn diese es nötig haben, egal wie die Eltern waren.
Das ist in allen Kulturen so.
Wieviel mehr muss das für uns Christen das selbstverständlich sein.
Damit meine ich aber nicht, das sich Kinder von ihren Elrern schikanieren lassen müssen und über ihre Möglichkeiten sich aufopfern müssen und zahlen das sie, womöglich für sich und ihre Kinder zu wenig haben.
Ich meine das Grundsätzlich.
Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.
Und was für einen Lohn haben wir zu erwarten, wenn wir nur die einladen die auch uns einladen, tun das nicht auch die Heiden? Und so weiter und so fort, im Evangelium gibt es viele Stellen dazu.
Für uns Christen nicht nur das 4. Gebot.


3
 
 mirjamvonabelin 23. Februar 2014 
 

Was für eine Frage,


1
 
 myschkin 22. Februar 2014 
 

Im konkreten Fall

hat sich der Vater - wenn ich richtig informiert bin - eine Kebse zugelegt, die er standesamtlich geheiratet hat. Überdies ist dieser Vater gegenüber seinem Sohn, wenn meine Informationen stimmen, in einer Weise tätlich geworden, die ihm vor Gericht eine Strafe wegen Körperverletzung eingetragen hätte. Ich finde, dass zunächst einmal die Nebenfrau zu zahlen gehabt hätte. Die hat ja geerbt. Der Sohn hingegen war auf den Pflichtteil verwiesen.
Der konkrete Fall hat m. E. mit dem 4. Gebot nicht viel zu tun. Der Vater sorgte vielmehr für verwahrloste und verworrene Familienverhältnisse, die die staatliche Gesetzgebung leider durch eine gesetzlich geförderte Scheidungseuphorie gutheißt. Allenfalls ein enorm selbstloser Akt der Nächsten- und Feindesliebe hätte diesen Sohn zu einer freiwilligen Kostenübernahme bewegen können. Eine staatliche Gesetzgebung, die Familienzerstörung fördert, kann das aber nicht verordnen.


6
 
 SCHLEGL 22. Februar 2014 
 

4. Gebot

Zunächst einmal schützt das 4. Gebot der Familie als Keimzelle der Gesellschaft und auch als "kleinste Form der Kirche = Hauskirche". Allerdings müsse sich Eltern auch diese "Ehre, den Respekt" verdienen, indem sie den Kindern ein gutes Vorbild sind und sie dementsprechend erziehen! Wo das in schwerer Form vernachlässigt wird, die Eltern ihre Kinder verwahrlosen lassen, alkoholabhängig oder kriminell sind, oder gewalttätig (Körperverletzung) gegen die Kinder sind, haben sie den Schutz des 4. göttlichen Gebotes einfach verwirkt! Sie waren eben KEINE Eltern, höchstens biologisch, aber weder geistlich, noch menschlich. Kinder, die unter solchen Umständen aufgewachsen sind und nicht auf die schiefe Bahn gekommen sind, kann man sicherlich zu nichts gegenüber diesen "Eltern "verpflichten. Msgr. Franz Schlegl


4
 
 Randolf 22. Februar 2014 
 

noir 58

Das ist dicht neben dem Thema. Es wäre doch ein Aberwitz, wenn das Kind, das sich auf Streit mit den Eltern beruft, nicht zahlen müßte, während diejenigen, die nicht im streit leben, zur Kasse gebeten werden. Das Zerstreiten mit den eltern würde da ja regelrecht honoriert werden. Oder sollen am Ende Gerichte feststellen möglicherweise noch über drei Instanzen, ob die Eltern, die kinder oder beide am streit schuld sind. Die Unbeteiligten würden wieder über höhere Beiträge zur Kasse gebeten.


1
 
 Kimusi 22. Februar 2014 

Von Fall zu Fall verschieden

Ich hoffe, dass meine Kinder für ihren treulosen Vater keinen Unterhalt zahlen müssen. Dieser Mann hat sich die ganzen Jahre erfolgreich vor Unterhaltszahlungen für die Kinder gedrückt. Warum sollten sie dann für ihn zahlen? Kontakt haben sie auch schon seit einigen Jahren nur noch, wenn mein Ex meine Jüngste mal wieder beim Ausfüllen des Bafögantrages ärgern kann. Er verzögert es regelmäßig und braucht wohl immer erst eine Strafandrohung. Vater kann man diesen Mann wirklich nicht nennen und ich bin froh, dass meine Ehe annulliert wurde.


4
 
 noir58 22. Februar 2014 
 

@Rowamtree

Es gibt in Familien oft Streit, wenn es ums Erben geht. Sei es zwischen den Gechwistern oder auch zwischen dem hinterbliebenen alten Ehepartner und den Kindern + deren Ehegatten.

Als mein Vater starb, hatten alle Kinder eine Erklärung unterschrieben, dass wir auf das evtl. uns zustehende Erbe verzichten.

Es gibt andere Fälle, bei denen solche Sachen bis vor die Gerichte getragen werden. Ich denke da an ein Wort des Herrn im Korinther-Bief: "Geht nicht vor das Gericht der Ungläubigen! Wollt ihr nicht lieber das Unrecht ertragen?"

Wer ist nun im Recht? Sind es die Kinder, weil sie dem alten Vater nicht die Ehre geben? Dem alten Vater die Ehre geben, das fordert Gott von uns (Siehe AT, Bücher des Moses etc.) Oder sind die Eltern schuld, weil sie den Kindern das Wort Gottes nicht vermittelt haben?

Ich würde die Sache noch vor dem Sterben zum Guten führen wollen. Wie der Volksmund ja auch sagt: Der Klügere gibt nach!


2
 
 Randolf 22. Februar 2014 
 

Bern2

Danke, da habe ich irreführend formuliert. Das Zerrüttungsprinzip gibt es
ja schon seit vielen Jahren. In Unterhaltsfällen (nachehelich) gibt es allerdings die Möglichkeit, den Unterhalt auch bei Vorliegens eines Unterhaltsgrundes nicht zahlen zu müssen im Falle der Verwirkung. Nicht korrekt wird die Gegenseite dann als "schuldiger Teil" bezeichnet. Das hat mit der Scheidung als solcher nichts zu tun.
Die Auffassung, dass jemand für die Eltern nicht zahlen muss, wenn Streit herrscht, ist unpraktikabel. Dann wird eben noch ein Streit inszeniert. Das traurige ergebnis wäre, dass in Nichtstreitfällen dann quasi als Strafe gezahlt werden müßte. Wer das richtig durchdenkt, kann nur den Spruch des BHG für richtig finden.


0
 
 mphc 22. Februar 2014 

Pflichten eines Pflegekindes?

Wie schaut es mit den Pflichten eines Pflegekindes/Adoptivkindes gegenüber den leiblichen Eltern aus, die nicht von den Drogen loskommen?


1
 
 rowantree 22. Februar 2014 
 

Nicht vorschnell urteilen...

...sollte man hier, bitte!Wir wissen doch alle nicht,was genau diesem zerrütteten Verhältnis zugrunde liegt. Mein Mann(87)wurde 1994 von seinen Kindern,die er 38 Jahre lang liebevoll versorgt hatte,nach dem Krebstod seiner Frau SOFORT mit einem fiesen,von sehr gemeinen Worten getragenen Erbstreit überzogen,obwohl es gar nichts zu erben gab,denn die Frau hatte,wie in der Generation nicht unüblich,nicht aushäusig gearbeitet. Als der Streit nicht ganz so ausging,wie die "Kinder" sich das wünschten,brachen sie den Kontakt ab - vor 20 Jahren. Mein Mann machte einige Versuche zur Versöhnung, vergeblich.Dann, vor zwei Jahren, rief eines der Kinder hier an-und da hatte mein Mann,inzwischen natürlich gesundheitlich den Alter gemäß angeschlagen,weder Lust noch Kraft, diese alten Wunden wieder aufzureißen.Wer woran seit wann weswegen hier schuld ist,kann nicht einmal ich als zweite Ehefrau so wirklich beurteilen.Jeder meint, er selber sei unschuldig. Ich halte zu meinem Mann,klar!Ich LIEBE ihn.


3
 
 Bern2 22. Februar 2014 
 

@Randolf

im Prinzip richtig, allerdings gibt es heutzutage im Scheidungsrecht kein Verschuldungsprinzip mehr. "Schuldig" ist hier höchstens im moralischen Sinne zu verstehen.


1
 
 Bern2 22. Februar 2014 
 

Ich halte zwar...

... nicht viel davon, bei der Frage nach Unterhalt gleich wieder diese "auf Gedeih und Verderb"-Rhetorik herauszuholen und sogar noch auf Jesus am Kreuz zu verweisen. Es gibt Fälle, wo die Eltern ihrerseits ihren Verpflichtungen gegenüber den Kindern überhaupt nicht nachgekommen sind und so eine Reaktion wie "von wegen Treue" zumindest verständlich, wenn nicht gar gerechtfertigt ist.

Jedoch bin ich sehr wohl dafür, dass die Verpflichtung der Generationen und allgemein der Familienmitglieder füreinander aufrecht erhalten wird. Familiäre Bindungen sind die Grundlage jeder Gesellschaft. Und das betrifft eine umfassende Pflege der familiären Beziehungen, nicht nur Spezialbereiche wie den sexuellen Bereich oder die finanzielle Entlastung für Familien. Leider wird m.E. das 4. Gebot von der Kirche oft auf ein paar Einzelaspekte verengt.


4
 
 Randolf 22. Februar 2014 
 

Gute Darstellung

Diese gute Darstellung ist zu loben. Selbstverständlich ist für die Eltern aufzukommen. Da könnte ja jeder von "Zerrüttung" usw. sprechen und die Kosten hätte wieder einmal die Allgemeinheit. Für den schuldigen Ex-Ehepartner muss man ja auch aufkommen in der Regel.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Exorzismus

  1. Jüngster der neuen Kardinäle ist auch Exorzist
  2. Einfallstore für Dämonen, vollkommene Besessenheit und die Macht Gottes
  3. Ukrainisch-Katholischer Priester betet Exorzismus für Putin
  4. Franziskus und der Exorzismus
  5. Exorzismus-Seminar erstmals für nichtkatholische Christen zugänglich
  6. Papst sanktioniert süditalienischen Exorzismus-Priester
  7. US-Hexen verfluchen neuen US-Richter Kavanaugh
  8. Moslems bitten katholischen Priester um Exorzismus
  9. Wieder Exorzisten-Kurs an Päpstlicher Hochschule in Rom
  10. Italien: Große Nachfrage nach Exorzisten, doch zu wenig Angebot







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  6. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  7. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  8. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Der Teufel sitzt im Detail
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  13. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  14. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde
  15. ,Mach dir keine Sorgen, Mama – Gott wird mich heilen!‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz