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| Christ in Pakistan zum Tod verurteilt29. März 2014 in Weltkirche, keine Lesermeinung Ein Anwalt des Verurteilten kündigte Berufung an. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ermittlungsfehler der Polizei bemängelt. Lahore (kath.net/KNA) Wegen Blasphemie ist ein Christ in Pakistan zum Tod verurteilt worden. Ein Gericht in Lahore befand Sawan Masih am Donnerstag für schuldig, im März vergangenen Jahres während eines Disputs mit einem Muslim den Propheten Mohammed geschmäht zu haben, wie die Zeitung «Pakistan Today» (Onlineausgabe) meldete. Der Vorfall löste damals Krawalle in der christlichen Siedlung Joseph Colony aus. Aufgebrachte Muslime zündeten nach Medienberichten 178 Häuser und zwei Kirchen an. Ein Anwalt Masihs, Naeem Shakir, kündigte Berufung an. Der zuständige Richter Chaudhry Ghulam Murtaza sei «von seinem religiösen Eifer mitgerissen» worden, sagte Shakir der Zeitung. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ermittlungsfehler der Polizei bemängelt. Ursprüngliche Zeugenaussagen seien im Sinne der Anklage nachgebessert worden, so der Anwalt. Ein Prozess gegen Beteiligte an den Ausschreitungen war im April 2013 ohne Verurteilung ausgegangen. Ein Gericht in Lahore setzte 35 Verdächtige gegen Kaution auf freien Fuß; sie waren beschuldigt worden, an den Brandanschlägen gegen Christen mitgewirkt zu haben. Ein Sprecher einer katholischen Stelle für Rechtshilfe in Pakistan warf der Justiz vor, sie mache «gemeinsame Sache mit den Verdächtigen». Die Menschenrechtskommission der Pakistanischen Bischofskonferenz hatte den Behörden eine Mitschuld an den Ausschreitungen gegeben. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuPakistan
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