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Urteil gegen Holocaustleugner Williamson rechtskräftig

14. April 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Früherer Bischof der Piusbruderschaft muss wegen Leugnung des Holocaust eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen - Williamson wurde 2012 aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen und versucht inzwischen auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen


Nürnberg (kath.net/KNA) Das Urteil wegen Volksverhetzung gegen den britischen ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson (Foto) ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Freitag mitteilte, wurde die von Williamson angestrengte Revision gegen seine Verurteilung verworfen. Damit muss er nun wegen Leugnung des Holocaust eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen (Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 2/14).

Der jahrelange Rechtsstreit ist damit aber noch nicht zwangsläufig zu Ende. Die Anwälte des 74-Jährigen hatten mehrfach angekündigt, alle Instanzen bis hin zu europäischen Gerichten ausschöpfen zu wollen. Der Verurteilte hat jetzt vier Wochen Zeit zu prüfen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegen will.


Das OLG verwarf mit seinem Beschluss vom 10. April Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23. September vergangenen Jahres. Damals hatte der Brite erfolglos eine Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar desselben Jahres angestrengt. Schon zuvor war der Brite zweimal in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.

Williamson hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den Holocaust geleugnet. So bezifferte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von Gaskammern in den Vernichtungslagern. Das Interview war am 1. November 2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus ihren Reihen aus. Seither versucht Williamson auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen, etwa über die auch im Internet präsente «St. Marcel Initiative».

Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Piusbrüder aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

Williamsons Anwälte argumentierten, ihr Mandant habe die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland nicht gewollt. Die Journalisten hätten ihn überrumpelt. Holocaustleugnung ist in Schweden nicht strafbar. Das OLG erkannte indes keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Scribus 16. April 2014 
 

Die Argumentation der Verteidigung ist allerdings auch stichhaltig. Bischof Williamson ist Brite, die Interviewer waren Schweden. Dass das Interview auf deutschem Boden stattfand, hatte einen taktischen Hintergrund, dass der Papst die Exkommommunikation aufhob und die Zeitgleichheit des Interviews Teil der Strategie war, den Papst in Verruf zu bringen. Die Zeitgleichheit war kein Zufall, sondern Teil der Intrige gegen den Papst.

Der Anwalt solle alle Instanzen durchfechten, damit Licht in die Hintergründe kommt. Jedenfalls ist glaubhaft, dass der Bischof nicht davon auszugehen hatte, dass das Interview in Deutschland veröffentlicht wird.

Das Interview habe ich nicht mehr so gut in Erinnerung. Nach der Erinnerung hat er nicht den Holocaust generell bestritten, sondern die Anzahl, wieviele Juden in Auschwitz ermordet wurden. Und da ist die Menge irrelevant, ob 1.000, 10.000, 1 Mio oder mehrere Mio - jeder ist einer zu viel.


1
 
 Tannhäuser 14. April 2014 
 

Für so arm halte ich die FSSPX nicht. Wer so viel Kirchen, Seminare und Schulen usw. unterhält, der kann nicht arm sein.


1
 
 Theodor69 14. April 2014 
 

@luzerner, Charlie_BN Es sind zwei Bischöfe und beide kamen mit dem Gesetz in Konflikt –

aber das ist auch das einzig gemeinsame. Sonst sind diese beiden Fälle nicht zu vergleichen und ich weiß auch nicht auf was man bei so einem Vergleich hinaus will?


1
 
 Kostadinov 14. April 2014 

Bärendienst

Williamson ist es zu "verdanken", daß gewisse Kreise konservativere oder traditionellere Katholiken schnell in die rechtsextreme Ecke schieben können. Auch wenn Holocaust-Leugnung auf den ersten Blick keine theologischen Grundsätze betrifft, so stellt sich schon die Frage, wie vernagelt so jemand ist, der dann für sich noch reklamiert, er hätte die Wahrheit gepachtet...


4
 
 SCHLEGL 14. April 2014 
 

Williamson

Wer dessen Aktionen beobachtet und dessen Äusserungen liest,erkennt ,dass es sich um eine schwer gestörte Persönlichkeit handelt!Sogar die Spaltergruppe FSSPX hat das erkannt! Msgr.Franz Schlegl


7
 
 Charlie_BN 14. April 2014 
 

Berechnung...

...erfolgt nach Tagessätzen, diese haben das Einkommen des zu zahlenden als Basis. Man kann also davon ausgehen, dass dieser Williamson weniger als TvE verdient - oder sich arm gerechnet hat...


0
 
 luzerner 14. April 2014 
 

Nur 1'800 Euro Busse?

im Gegensatz zu einem anderen Bischof (mit 20'000 Euro "bestraft") kommt dieser Bischof sehr "günstig" weg.

Auf jeden Fall weist der emeritierte Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, mehr Charakter auf als der Leugner Bischof Williamson.


5
 

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