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| Änderungen am Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht gefordert15. April 2014 in Deutschland, keine Lesermeinung Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie und sexuellem Missbrauch geht der Union nicht weit genug Journalistenverbände forderten eine klarere Sprache. Berlin (kath.net/KNA) Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie und sexuellem Missbrauch geht der Union nicht weit genug. Journalistenverbände forderten am Montag unterdessen eine klarere Sprache. Das Justizministerium hatte am Freitag einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt. Es reagiert damit auch auf den Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Die Rechtsexpertin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), verlangte ein erhöhtes Strafmaß für Täter, die gewerbs- oder bandenmäßig bloßstellende Bildaufnahmen vertreiben. Ferner solle bereits bestraft werden, wer Minderjährige gezielt im Internet anspreche, um sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten. Laut Entwurf soll das «Cybergrooming» aber nur strafbar sein, wenn auf ein Kind eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Positiv bewertete Winkelmeier-Becker, dass Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Erziehungsverhältnissen geschützt werden sollen sowie vor sexuellen Handlungen von mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, sagte, im Einzelfall werde es sicher Fragen zur Abgrenzung von strafbarem und nicht strafbarem Verhalten geben. Er sei aber zuversichtlich, dass am Ende ein besserer Schutz stehen werde. Auch der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig begrüßte die Gesetzesinitiative: «Dies ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern.» Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten Union (dju) verlangten hingegen eine genauere Formulierung des Begriffs «bloßstellende Bildaufnahme». Die Definition sei subjektiv und könne den Bildjournalismus beschädigen, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß warnte vor einem Eingriff in die Presse- und Kunstfreiheit. Laut Textentwurf soll mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer unbefugt eine «bloßstellende Bildaufnahme» von einer anderen Person herstellt oder überträgt. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuMissbrauch
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