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Ex-Vatikanbotschafter wehrt sich gegen Laisierung

27. August 2014 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Die Dominikanische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wesolowski seit September letzten Jahres wegen bezahlten sexuellen Dienstleistungen durch fünf männliche Jugendliche im Alter von 13-18 Jahren.


Vatikanstadt (kath.net/KNA/red) Der wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassene frühere Vatikandiplomat Erzbischof Jozef Wesolowski (Archivfoto) hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Antrag sei innerhalb der vorgeschriebenen Zweimonatsfrist eingegangen und werde voraussichtlich im Oktober von der Glaubenskongregation entschieden, teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am Montagabend mit. Er betonte, der frühere päpstliche Nuntius in der Dominikanischen Republik gehöre nicht mehr dem diplomatischen Dienst des Vatikan an und habe daher auch seine damit verbundene Immunität verloren. Nach Worten Lombardis dürfte auch die vatikanische Zivilgerichtsbarkeit den Fall untersuchen, sobald Wesolowskis Laisierung rechtskräftig ist.


Dem polnischen Erzbischof wird zur Last gelegt, als Nuntius in der Dominikanischen Republik sieben Kinder in kirchlichen Einrichtungen sexuell missbraucht zu haben. Die Dominikanische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wesolowski seit September letzten Jahres wegen bezahlten sexuellen Dienstleistungen durch fünf männliche Jugendliche im Alter von 13-18 Jahren, Medienberichten zufolge hatte er sich die einschlägigen Kontakte unter den jungen Schuhputzern gesucht.

Im September 2013 hatte Papst Franziskus den Geistlichen von seinem Posten in der Karibik abberufen. Ende Juni ordnete die Glaubenskongregation seine Entlassung aus dem Klerikerstand an. Derzeit befindet sich Wesolowski auf freiem Fuß.

Die Dominikanische Republik hatte keinen Auslieferungsantrag an den Vatikan gestellt. Dieser lehnte mit Verweis auf das internationale Diplomatenrecht zudem eine Auslieferung an Polen ab, dessen Justiz ebenfalls Ermittlungen eingeleitet hatte.

Lombardi wies am Montag den Vorwurf zurück, der Vatikan habe den Fall nicht energisch genug verfolgt. Die vatikanischen Stellen seien vielmehr «prompt und korrekt» vorgegangen. Papst Franziskus sei über die Affäre genauestens informiert und wünsche, dass Gerechtigkeit mit aller nötigen Strenge durchgesetzt werde.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 PPQR 28. August 2014 

@Faustyna-Maria

Auf die Unschuldsvermutung zu verweisen,
ist formale Beckmesserei.

Wesolowski wurde seines Amtes als Nuntius enthoben und die Glaubenskongregation hat die Laisierung verfügt, die, wie Theodor69 bereits ausgeführt hat, noch nicht rechtskräftig ist.

Die ausstehende Rechtskraft ist aber nicht der entscheidende Punkt, sondern die Gründe, die zur Amtsenthebung und Laisierung geführt haben.
Ein Urteil, mit dem die Glaubenskongregation die Höchststrafe verhängt, würde nicht gefällt, wenn es auch nur den geringsten Zweifel an der Schuld Wesolowskis gegeben hätte.
Oder?


1
 
 Faustyna-Maria 28. August 2014 
 

Unschuldsvermutung?

Die Dominikanische Republik, Polen und Vatikan - gleich drei Ermittlungsverfahren. Lassen wir die Leute ihre Arbeit machen und spielen wir nicht Richter.

Ins Gefängnis kann/darf er früh genug, so er denn schuldig ist.


0
 
 Theodor69 27. August 2014 
 

@sttn

Nachdem er noch nicht rechtskräftig verurteileilt ist, muss er auch noch nich ins Gefängnis. Untersuchungshaft ist nur dann erforderlich, wenn entweder Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht und offenbar wird keine dieser Gefahren gesehen.


3
 
 Rosario 27. August 2014 

Die Verantwortung liegt nun beim Vatikan.

Nun liegt die Verantwortung über den Unhold direkt beim Vatikan.
Die Welt schaut zu.


2
 
 sttn 27. August 2014 
 

Warum befindet der sich auf freien Fuß?

Das kann ich nicht nachvollziehen...


4
 

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