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Sterbehilfe: Ärzte als 'Tötungshelfer'

28. August 2014 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Massive Kritik am neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe üben die „Christdemokraten für das Leben“: Tod auf Bestellung statt „Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben“


Berlin (kath.net/CDL) Den jüngsten Gesetzentwurf zu weiteren Förderung der Sterbehilfe kritisiert die Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr:

„Wir kritisieren scharf den jetzt mit politischer Zustimmung vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Zulassung des assistierten Suizids. Der am 26. August 2014 von dem Schweizer Mediziner Gian Domenico Borasio (Lausanne), den beiden Medizinethikern Ralf Jox (München) und Urban Wiesing (Tübingen) sowie von dem Medizinrechtler Jochen Taupitz (Mannheim) vorgestellte Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids hat eindeutig das krasse Gegenteil dessen zum Ziel, was seine Überschrift ankündigt.

Ein solches Gesetz würde in der Praxis nicht etwa mehr „Selbstbestimmung im Sterben“ oder „Fürsorge zum Leben“ bewirken, sondern befördert das definitive Ende jeder Selbstbestimmung. Denn er fordert und fördert den Tod auf Bestellung auf dem Weg seiner umfassenden ausdrücklichen Erlaubnis der Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte und Angehörige. Während Angehörige oder „dem Betroffenen nahestehende Personen“, die nach Meinung der Autoren angeblich „in der Regel aus Mitgefühl“ handeln, in dem neuen § 217 StGB straffrei bleiben sollen, würden zukünftig Ärzte sogar ausdrücklich privilegiert.

Sie sollen demnach zukünftig rechtskonform handeln, wenn sie einer volljährigen und einwilligungsfähigen Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland auf deren ernsthaftes Verlangen hin Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Dies bedeutete eine fundamentale Abkehr vom Hippokratischen Eid und ein Bruch der geltenden Ärztlichen Musterordnung, die jede aktive Beihilfe aus guten Gründen bisher ausdrücklich untersagt. Mit einem solchen neuen Gesetz aber würden die Ärzte in Deutschland für ihre Patienten zu neuen, potentiellen Tötungshelfern. So wird Weiterleben oder schnelles, aktiv herbeigeführtes Sterben zur Wahlalternative, die mit Dritten entschiedenen und verhandelt werden muss.

Wie immer, wenn in Deutschland ein Gesetzesvorschlag gegen das Leben eingebracht wird, sollen dem Tötungsakt Beratungsgespräche vorausgehen, damit der Anschein der Seriosität und gewahrt werden kann. So soll der Arzt zu der „Überzeugung“ gelangen, „dass der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung“ leidet.

Wie weit und wie lange die im Gesetzesvorschlag genannten Grenzen (Volljährigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Wohnsitz in Deutschland, lebensbegrenzende Erkrankung, Aufklärung, Zweitmeinung, Frist, besondere ärztliche „Qualifikation“) halten würden, ist mehr als zweifelhaft und vermutlich für die Autoren nicht entscheidend. Das Ergebnis wäre in jedem Fall eine schon häufig zu beobachtende „Salamitaktik“, wie schon bei der Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs: von der vormals „engen“ Indikation geht es schrittweise bis zur heutigen flächendeckenden Versorgung mit „beratenen“ Abbrüchen und hin zur Standarddienstleistung „Abtreibung“.

Welches (schwer)kranke Leben würde künftig noch zumutbar sein? Wie kann es sein, dass zwei prominente Medizinethiker, einer davon sogar Medizinhistoriker, ohne jede weitere Begründung schlicht behaupten, das professionsbezogene Verbot einer Beihilfe zum Suizid für Ärzte sei berufsethisch nicht haltbar? Hier wird das seit rund 2400 Jahren respektierte basale Ethos des Hippokratischen Eides mit einem einzigen Satz abgeräumt. Das ist nicht nur moralisch abwegig, sondern tatsächlich auch lebensgefährlich für die vielen hilflosen und dauerhaft erkrankten, alten Menschen, denen so der ärztlich betreute, schnelle Tod als neue „Entscheidungsalternative“ professionell angeboten wird. Denn insbesondere die aktive Mitwirkung von Ärzten macht aus dem Suizid aus Verzweiflung eine anerkennenswerte, sozial akzeptierte Tat, wie sich in anderen Ländern erschreckend eindeutig erkennen läßt. Ein solcher Gesetzesvorstoß darf in Deutschland nicht zur neuen, lebensfeindlichen Wirklichkeit werden!“


Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine politische Lebensschutzinitiative mit bundesweit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.


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Lesermeinungen

 marienkind 29. August 2014 
 

Dreist

Wer will diese Euthanasie? Sie ist doch nicht vom Volk gewollt. Wer macht die Politik? Lobbies mittels gekaufter Politiker? Es ist dasselbe wie bei der Abtreibung. Sie Häuschen Einzelfälle auf, killen ein mit dem Wort Selbstbestimmung verschweigen aber, dass medizinische Leistungen zurückgehen werden deswegen, der seelische Druck auf die Menschen durch ihre Umwelt zunehmen wird, weil kranke Menschen finanziell belasten, dass die Beratung genauso wie bei der bekanntesten Abtreibungsberatung in zielgerichtet auf Tötung ausgerichtet ist. Wie viele Frauen treiben unter Druck ab und bereuen es hinterher. Wie viele Menschen würden sich wegen dem Druck ihrer Umwelt töten lassen?


2
 
  28. August 2014 
 

Ärzte sind für das Leben da und nicht um zu töten

Deutschland hat jeden Grund sich vor Medizinern zu schützen, bei denen eine Mengelegesinnung schlummert.
Ein Drittel aller Mediziner hat sich bereits vor Jahren zur 'Sterbehilfe' bereit erklärt, wenn nur der Gesetzgeber entsprechend Rückendeckung per Gesetz dazu gibt.
Die Auswüchse 'selstbestimmten' Sterbens stehen uns in ihrer Abartigkeit und Unmenschlichkeit in zahlreichen Nachbarländern vor Augen.
Wer dies nicht will und dies dürfte die Mehrheit sein, sollte zum Marsch für das Leben nach Berlin oder Zürich im September kommen.
Die Feinde des Lebens müssen gestoppt werden!
Der Gott des Lebens bewahre uns vor noch mehr Übel.


9
 

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