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Vatikan prangert Diskriminierung katholischer Krankenschwestern an

26. September 2014 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Der Vatikan hat die Diskriminierung von Angestellten im Gesundheitswesen angeprangert, die sich aus Gewissensgründen weigern, an einer Abtreibung mitzuwirken.


Vatikanstadt/Dublin (kath.net/KNA) Der Vatikan hat eine Diskriminierung von Angestellten im Gesundheitswesen angeprangert, die sich aus Gewissensgründen weigern, an einer Abtreibung mitzuwirken. In einigen Ländern müssten Krankenschwestern und -Pfleger, die nicht an Programmen teilnehmen wollten, die eine Abtreibung begünstigten, um ihren Arbeitsplatz fürchten oder würden gar nicht erst eingestellt, sagte der Sekretär des päpstlichen Gesundheitsrates, Jean Marie Mupendawatu, in Dublin auf dem Weltkongress des «Internationalen katholischen Komitees der Krankenschwestern und Medizinisch-Sozialen Assistenten».


Zudem müssten die betreffenden Personen damit rechnen, nicht befördert zu werden, zitierte die vatikanische Tageszeitung «Osservatore Romano» (Freitagsausgabe) den Geistlichen. Zugleich forderte der vatikanische Vertreter demnach in Dublin am Mittwoch ein mutiges Eintreten für den Schutz des Lebens. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen müssten «Diener und Hüter des Lebens» sein.

Fotostrecke: Der ehemalige Abtreibungsarzt Dr. Antonio Oriente übergibt seine Abtreibungswerkzeuge an Papst Franziskus






(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Wild Yam 27. September 2014 
 

Diskriminierung von Wissenschaftlern

Auch Forscher , die es wagen z. B. gegen die embryonale Stammzellforschung in den USA zu opponieren, werden einfach kalt gestellt. Bei der Gewinnung von embryonalen Stammzellen werden menschliche Emrbyonen getoetet. Viele Wissenschaftler, die wirklich fundierte Einwände haben und kritisch gegenüber der Gen-Technik stehen, trauen sich nicht, etwas zu sagen.


2
 
 Selene 27. September 2014 
 

@marienkind

In England lehnen sogar muslimische Busfahrer es ab, Blinde mit Blindenhund zu befördern, weil Hunde angeblich unrein sind.

In einem Fall durfte sogar ein Blinder mit seinem Hund nicht einsteigen, nur weil eine Muslima im Bus saß, als Fahrgast.

Als die Abtreibung hier straffrei wurde, hieß es noch, dass Ärzte und Krankenschwestern nicht gezwungen werden dürfen, sich an Abtreibungen zu beteiligen.

Als besonders pervers finde ich, wenn die Beteiligung an Abtreibungen zur Ausbildung von Hebammen gehört.


2
 
 Chris2 27. September 2014 
 

Auch Hebammen

müssen sich mancherorts bereiterklären, an Abtreibungen mitzuwirken, teils schon an den Hebammenschulen, wie etwa um 1995 in Zürich, als dort das Kontingent für Frauen, die sich dem verweigerten, abgeschafft wurde. Ich finde, es gibt kaum etwas perverseres, als Frauen, die Kindern auf die Welt helfen wollen, zu zwingen, an deren Tötung mitzuwirken...


4
 
 marienkind 26. September 2014 
 

Diskrimierung

In Kanada dürfen Moslem-Taxifahrer Blinde mit Hund die Fahrt wegen ihres Glaubens (Hunde sind unrein) verweigern. Aber auf den Glauben von Christen muss man in so einem wichtigen Punkt, es geht um Menschenleben, nicht Rücksicht nehmen. Man darf sie sogar Diskriminieren.


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 Regensburger Kindl 26. September 2014 

Skandal

Es ist ein Skandal, wenn kath. Krankenschwestern deswegen diskriminiert werden, weil sie sich weigern an einem Mord mitzuwirken!!! Im "normalen" Leben, hieße die Anklage: Beihilfe zum Mord, was mit Sicherheit so um die 10 Jahre Knast gibt!!!! Rücksicht wird hingegen auf die Religion von Muslimen, Kopftuch in der Krankenpflege, das darf keiner verbieten, denn das wäre gleich wieder rassistisch etc. (außer in kirchl. Krankenhäusern, bei denen erst seit ein paar Tagen eine Kündigung ausgesprochen werden kann durch einen Richterspruch)Ich bin selbst Krankenschwester und würde auch nicht mitmachen, bei einem Mord, selbst wenn dies die Kündigung sein könnte!!!! Ich glaube auch nicht, dass das Urteil, wegen der Kopftuchfrage ein Bumerang wird! Wer sich in einem kath. Krankenhaus bewirbt, muss damit rechnen, dass die Klinik auch zu ihrem Träger steht, also quasi Hausrecht hat!


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