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Vatikan präzisiert Vorschriften für Rücktritt von Bischöfen

6. November 2014 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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Das von Kardinalstaatssekretär Parolin verbreitete "Reskript" stellt klar, dass alle Bischöfe "gehalten sind", dem Papst zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Das gleiche gilt auch für die Kurienchefs im Kardinalsrang.


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat seine Vorschriften für den Rücktritt von Diözesanbischöfen und leitenden Kurienmitarbeitern präzisiert. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin verbreitete "Reskript" stellt klar, dass alle Bischöfe "gehalten sind", dem Papst zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Das gleiche gilt auch für die Kurienchefs im Kardinalsrang, von denen dieses Rücktrittsgesuch bislang nur "erbeten" wurde.


Weiter legt die Verfügung fest, dass Bischöfe, deren Rücktritt der Papst angenommen hat, auch ihre nationalen Ämter verlieren, soweit sie an die Bischofswürde gebunden sind. Schließlich verlieren künftig alle Kurienleiter, die nicht Kardinäle sind, sowie die Sekretäre der Kurienbehörden und die übrigen Kurienbischöfe mit Vollendung des 75. Lebensjahr automatisch ihre Ämter. Die neuen Regelungen treten am 5. November in Kraft.

Die sieben Artikel umfassende Regelung ist im wesentlichen eine verbindliche Festschreibung der Praxis der letzten Jahre. Artikel fünf ist jedoch insofern ein Novum, als darin die Möglichkeit unterstrichen wird, dass "in besonderen Fällen die zuständigen Autoritäten es für notwendig halten können, den Bischof um die Einreichung des Rücktritts zu bitten".

Artikel vier betont die auch im Kirchenrecht vorgesehene Möglichkeit eines Bischofs, "bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Motiven" bereits vor Erreichen der Altersgrenze seinen Rücktritt anzubieten. Die Gläubigen würden gebeten, dem Bischof mit Solidarität und Verständnis beizustehen und ihn nach den "Erfordernissen von Liebe und Gerechtigkeit" zu unterstützen.

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Ehrmann 7. November 2014 

Es war einmal..

Es war einmal, da waren es die Ältesten, die das größte Ansehen hatten, bei denen man Rat suchte -siehe auch das Bild des Ältesten in der Apokalypse. Heute mag es eine praktische Einführung sein, Bischöfe ohne größere Schwierigkeiten zu entlassen. Was es aber für da Ansehen des Alters bedeutet, ist in seiner Dimension nicht abzuschätzen. Bekanntlich ist der geistige Abbau in den meisten Fällen korrelierend mit der Reduktion der Anforderung, der Mensch, der nicht mehr gebraucht wird, verfällt rascher. Anderseits fehlt die Hilfe der Weisheit aus der Erfahrung der Alten füt die nachkommenden Gnerationen.Im weltlichen Leben versucht man bereits, erfahrene Menschen wieder in Betriebe zurückzuholen,weil man das erkannt hat.Sehen wir nicht, daß die Verachtung des alten Menschen vielfach in Richtung des Euthanasiewunsches geht - Wegwerfgesellschaft am Anfang und am Ende des Lebens? Sollen wir in der Kirche wirklich diesen Weg weitergehen?(wer kennt das Buch "Hüter der Erinnerungen"?)


1
 
 Richelius 6. November 2014 
 

75 ist doch kein Alter für eine Pension. Wenn früher die Bischöfe bis zum Tode im Amte waren, obgleich die gesundheitliche Versorgung deutlich schlechter war, dann kann man das auch von den heutigen erwarten.


2
 
 doda 6. November 2014 

@Wandersmann

Hier fehlt in der auszugsweisen Wiedergabe des Reskriptes ein wesentlicher Passus: der betroffene Bischof, so steht dort sinngemäß, muß vorher ausreichend Gehör finden.
Vor gut anderthalb Monaten hat Papst Franziskus einen Bischof entlassen, der dem Druck,ausgeübt von Papst Mitarbeitern in Rom, nicht nachzugeben bereit war.Warum wollte er seinen Rücktritt nicht anbieten?
Weil ihm bis heute nicht mitgeteilt wurde, was ihm vorgeworfen wird, ihm bis heute nicht das Ergebnis der Visitation seiner Diözese, bei der er selbst nicht gehört wurde, mitgeteilt wurde und er bis heute trotz mehrmaligen Bittens nicht vom Papst empfangen wurde. Er schrieb, daß zuvor auschließlich Druck auf ihn ausgeübt worden sei.
Wir wissen es von uns selbst, daß wir einen Stein finden, wenn wir ihn werfen wollen.
Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß in diesem Fall das Prozedere nicht korrekt war. Soll in Zukunft korrekt gehandelt werden? Der Reskript möge um der Gerechtigkeit willen kein Papiertieger sein!


3
 
 Kostadinov 6. November 2014 

@wandersmann

nachzufragen in Paraguay...


3
 
 wandersmann 6. November 2014 
 

Was passiert ...

Wenn der Bischof den Rücktritt einfach nicht anbietet?


2
 

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