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Linz: Religionsstörung nach Porno-Dreh kommt vor Gericht

12. November 2014 in Österreich, 1 Lesermeinung
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Wegen Störung einer Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren drohen 29-Jähriger bis zu sechs Monate Haft - „Oberösterreichischen Nachrichten“: Es ging um „entblößte Brüste und Sex vor dem Allerheiligsten“.


Linz (kath.net/KAP/red) Nach einem Porno-Dreh in der Kirche von Hörsching (Oberösterreich) muss sich die Darstellerin nach der Anzeige durch die Pfarre nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft brachte Strafantrag wegen Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren in Verbindung mit dem Mediengesetz ein, berichtete das "Neue Volksblatt" am Dienstag. Das Verfahren soll am 11. Dezember am dem Landesgericht Linz stattfinden, der 29-jährigen geständigen Protagonistin drohen bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze Geldstrafe.

Die Pfarre Hörsching hatte Mitte Juni nach Berichten verschiedener Medien Anzeige erstattet. Die nun Angeklagte soll zwei pornografische Filme in der Kirche gedreht, danach ins Internet gestellt und auch beworben haben. Die Ermittler kamen der Frau unter anderem auf die Spur, indem sie die Aufnahmen "Insidern" vorspielten und fragten, ob ihnen die Darstellerin bekannt sei, berichtete die APA am Dienstag. Im August wurde sie geschnappt.


Nach Angaben der „Oberösterreichischen Nachrichten“ war es bei dem Vorfall um „entblößte Brüste und Sex vor dem Allerheiligsten“ gegangen. In zwei Videos werde die dieselbe Handlung sowohl in einer Langversion wie auch in einer Kurzversion dargestellt. Die Pornodarstellerin biete darin auch ihre Dienste an, so die OÖN weiters. Berichten zufolge beträte die Pornodarstellerin die Kirche, während in den ersten Sitzreihen noch Gläubige beten würden. Aufgeflogen sei die Blasphemie, als ein Lehrer darauf aufmerksam wurde, dass sich die Hörschinger Schüler regen Tauschhandel mit den auf Handys herunterladbaren Videos betrieben hätten. Ein anonym bleiben wollendes Mitglied des Pfarrgemeinderates sagte den OÖN: „Wir sind total schockiert“.

Das österreichische Strafgesetzbuch schützt die religiöse Sphäre der Bürger und kennt dafür die Tatbestände der "Herabwürdigung religiöser Lehren" (Paragraf 188 StGB) sowie die "Störung einer Religionsübung" (Paragraf 189 StGB). Die Diözese Linz hielt zum Fall fest, dass mit den pornografischen Handlungen in Kirchen die Kriterien für eine strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erfüllt seien.

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Quirinusdecem 12. November 2014 
 

Hirnatrophie

Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun......

Hier ist insbesondere und dringend der weiteren Hirnatrophie vorzubeugen...


9
 

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