Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  6. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  9. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  10. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  13. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  14. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Verwaltungsgericht Graubünden hebt Urteil gegen Bistum Chur auf

10. Dezember 2014 in Schweiz, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Verwaltungsgericht hat das Urteil der Rekurskommission der „Katholischen Landeskirche von Graubünden“ zum Fall „adebar“ aufgehoben, da diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.


Chur (kath.net) Durch die „Katholische Landeskirche von Graubünden“ wird das Bistum Chur seit mehreren Jahren gegen seinen Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie „adebar“ unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden das Urteil der Rekurskommission der „Katholischen Landeskirche von Graubünden“ zum Fall „adebar“ aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Rekurskommission mit ihrem Urteil vom 2. Oktober 2013 den in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 29, Abs. 2) garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Das Bistum Chur fühlt sich dadurch in seiner Haltung bestätigt. Dies gab das Bistum Chur bekannt.


Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Rekurskommission nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst, die Begründungspflicht verletzt und somit das rechtliche Gehör nicht gewährt. Deshalb wird das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Rekurskommission angewiesen, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden.

Bereits im Oktober 2013 hatte das Bistum festgehalten, dass die Rekurskommission im Fall „adebar“ eine rechtliche Klärung verunmöglicht habe (Beilage 1). Im Oktober 2014 hatte Generalvikar Martin Grichting auf weitere Verfahrensmängel hingewiesen (Beilage 2). Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, hofft nach wie vor auf eine rechtliche Klärung im Fall „adebar“.

Die „Familienberatungsstelle“ „adebar“ betrachtet entgegen der Lehre der katholischen Kirche Abtreibung als eine Option und propagiert diese Haltung etwa im Rahmen ihrer Beratungen zu Schwangerschaft, Prävention und Pränataldiagnostik. Die katholische Landeskirche Graubünden spendet dem Beratungszentrum Adebar gegen den Willen von Bischof Huonder jährlich 15.000 Franken.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 10. Dezember 2014 
 

@Suarez
Besser als Sie es tun, sind solche Umtriebe nicht zu beschreiben!


2
 
 Suarez 10. Dezember 2014 

Hätten wir doch mehr solche Bischöfe, wie Vitus Huonder!

Immer mehr Laiengruppen bemächtigen sich der Kirche, um sie in ihrem Sinn zu gebrauchen, ohne dass damit irgend katholischer Glaube vereinbar wäre. Die Anmaßung dieser Gruppen verschließt sich jedem Argument im Glauben. Im Gegenteil, die Lehre wird offen beiseite geschoben und durch Weltanschauung ersetzt. Am Ende soll die Kirche nur noch als leere Hülle existieren, der man sich bedient, um seine der Katholizität entgegenstehende Weltanschauung nur um so besser unter die Leute zu bringen. Es geht also um Tarnung, der sich ein guter Hirte, wie Bischof Vitus Huonder natürlich entgegenstellen muss.

Wie ideologisch aufgeheizt die gesellschaftliche Wirklichkeit schon ist, sieht man daran, dass heute in den Gerichten offen manipuliert wird, um die Lehre der Kirche zu unterlaufen.


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Chur

  1. Vatikan gibt Beschwerde gegen Statuten des Churer Priesterrates Recht
  2. Das Schweigen des Bistums Chur in der Causa Loppacher
  3. Schweizer Priester und Präventionsbeauftragter: ‚Ich stehe zu meiner Partnerin’
  4. Für die Lehre der Kirche
  5. Sendungsfeier im Bistum Chur und der Unterschied zwischen gemeinsamem und Weihepriestertum
  6. Priesterseminar Chur für alle Theologiestudenten geöffnet
  7. Gemeindeleiterin Schmid: ‚Ich habe Eucharistie gefeiert, weil ich einen Auftrag des Dekans hatte.’
  8. Bistum Chur: Positionen im Streit um Verhaltenskodex unverändert
  9. Daniel Krieg wird neuer Regens des Priesterseminars Chur
  10. Churer Priesterkreis an Bischof: Gilt im Bistum Chur weiterhin die Lehre der Kirche?







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  7. Der Teufel sitzt im Detail
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  10. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  11. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  12. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  13. Taylor sei mit Euch
  14. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  15. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz