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Verwaltungsgericht Graubünden hebt Urteil gegen Bistum Chur auf10. Dezember 2014 in Schweiz, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Verwaltungsgericht hat das Urteil der Rekurskommission der Katholischen Landeskirche von Graubünden zum Fall adebar aufgehoben, da diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
Chur (kath.net) Durch die Katholische Landeskirche von Graubünden wird das Bistum Chur seit mehreren Jahren gegen seinen Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie adebar unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden das Urteil der Rekurskommission der Katholischen Landeskirche von Graubünden zum Fall adebar aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Rekurskommission mit ihrem Urteil vom 2. Oktober 2013 den in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 29, Abs. 2) garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Das Bistum Chur fühlt sich dadurch in seiner Haltung bestätigt. Dies gab das Bistum Chur bekannt.
Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Rekurskommission nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst, die Begründungspflicht verletzt und somit das rechtliche Gehör nicht gewährt. Deshalb wird das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Rekurskommission angewiesen, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden. Bereits im Oktober 2013 hatte das Bistum festgehalten, dass die Rekurskommission im Fall adebar eine rechtliche Klärung verunmöglicht habe (Beilage 1). Im Oktober 2014 hatte Generalvikar Martin Grichting auf weitere Verfahrensmängel hingewiesen (Beilage 2). Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, hofft nach wie vor auf eine rechtliche Klärung im Fall adebar. Die Familienberatungsstelle adebar betrachtet entgegen der Lehre der katholischen Kirche Abtreibung als eine Option und propagiert diese Haltung etwa im Rahmen ihrer Beratungen zu Schwangerschaft, Prävention und Pränataldiagnostik. Die katholische Landeskirche Graubünden spendet dem Beratungszentrum Adebar gegen den Willen von Bischof Huonder jährlich 15.000 Franken.
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Lesermeinungen | girsberg74 10. Dezember 2014 | | |
@Suarez
Besser als Sie es tun, sind solche Umtriebe nicht zu beschreiben! | 2
| | | Suarez 10. Dezember 2014 | | | Hätten wir doch mehr solche Bischöfe, wie Vitus Huonder! Immer mehr Laiengruppen bemächtigen sich der Kirche, um sie in ihrem Sinn zu gebrauchen, ohne dass damit irgend katholischer Glaube vereinbar wäre. Die Anmaßung dieser Gruppen verschließt sich jedem Argument im Glauben. Im Gegenteil, die Lehre wird offen beiseite geschoben und durch Weltanschauung ersetzt. Am Ende soll die Kirche nur noch als leere Hülle existieren, der man sich bedient, um seine der Katholizität entgegenstehende Weltanschauung nur um so besser unter die Leute zu bringen. Es geht also um Tarnung, der sich ein guter Hirte, wie Bischof Vitus Huonder natürlich entgegenstellen muss.
Wie ideologisch aufgeheizt die gesellschaftliche Wirklichkeit schon ist, sieht man daran, dass heute in den Gerichten offen manipuliert wird, um die Lehre der Kirche zu unterlaufen. | 9
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