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| Gemeinde-Kassenwart stiehlt 38.000 Euro - zwei Jahre Haft12. Dezember 2014 in Chronik, keine Lesermeinung Als besonders verwerflich wertete das britische Gericht, dass er Menschen bestohlen habe, die inmitten der sozialen Brennpunktgemeinde mit hoher Kriminalitätsrate auf seine Ehrlichkeit vertraut hätten. London (kath.net/KNA) Ein Gemeinde-Kassenwart, der aus dem Vermögen einer englischen Pfarrei mehrere zehntausend Euro entwendet hat, ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Wie die Tageszeitung «Daily Mail» (Donnerstag) berichtete, stahl der 61-jährige David Barras als Finanzverwalter der anglikanischen St-James-Gemeinde im nordenglischen Bradford umgerechnet rund 38.000 Euro, die aus dem Testament des verstorbenen Organisten und aus Spendeneinnahmen stammten. Der Pfarrer kam dem Übeltäter nach Bekanntwerden größerer Barabhebungen vom Gemeindekonto auf die Schliche. Barras war bereits 1992 zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er 10.000 Pfund (heute umgerechnet rund 12.600 Euro) aus einem Bürgerbüro unterschlagen hatte. Die Kirchengemeinde in Bradford habe ihm nach seiner Vorstrafe eine zweite Chance geben wollen, hieß es in dem Bericht. Das nun entwendete Geld habe er zur Abtragung von Schulden und für ein neues Auto ausgegeben, gestand Barris. Als besonders verwerflich wertete das Gericht in Bradford, dass er Menschen bestohlen habe, die inmitten der sozialen Brennpunktgemeinde mit hoher Kriminalitätsrate auf seine Ehrlichkeit vertraut hätten. Die gestohlene Summe sei ein Vielfaches dessen, was die meisten Gemeindemitglieder im Jahr verdienten. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGroßbritannien
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