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| Französischer Arzt darf nach Sterbehilfe nicht mehr praktizieren31. Dezember 2014 in Chronik, keine Lesermeinung Aktive Sterbehilfe in acht bis neun Fällen Ausschluss aus der Ärztekammer Frankreichs. Paris (kath.net/ KNA) Frankreichs Gesundheitsminister hatte den früheren Krankenhausarzt aus dem südwestfranzösischen Bayonne bereits im August 2011 wegen des Verdachts auf Tötungsdelikte suspendiert. Er soll in acht bis neun Fällen aktive Sterbehilfe geleistet haben. Der Fall hatte abermals die Debatte über aktive Sterbehilfe in Frankreich belebt. Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Eine Parlamentarierkommission empfahl Ende 2008, am Verbot von Sterbehilfe festzuhalten, aber sterbebegleitende Medizin auszubauen. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuFrankreich
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