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Kukacka: Adoptionsrechts-Urteil 'höchst anzweifelbare Wertung'

21. Jänner 2015 in Österreich, 8 Lesermeinungen
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AKV-Präsident: Unverständlich, dass der Verfassungsgerichtshof dem faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern für das Kindeswohl keine rechtliche Bedeutung mehr zumisst.


Wien (kath.net/KAP) Als "schwer nachvollziehbar" hat die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Adoptionsrecht für homosexuelle und lesbische Paare bezeichnet. Es gehe beim Adoptionsrecht um das Wohl und möglichst optimale familiäre Voraussetzungen für das Adoptivkind, nicht um die Befriedigung individuelle Elternwünsche, betonte AKV-Präsident Helmut Kukacka am Dienstag in einer Aussendung.

Für das Aufwachsen von Jungen und Mädchen sei wichtig, sowohl männliche als auch weibliche Rollenbilder zu erleben, so der AKV mit Berufung auf führende Kinderpsychologen. In der nun geschaffenen Situation müsse ein Adoptivkind jedoch von vornherein dauerhaft mit zwei Frauen oder zwei Männern als Eltern leben, womit ihm ein Elternteil von Rechts wegen entzogen werde. Ob diese Vorgangsweise sachlich gerechtfertigt und auch fair gegenüber dem betroffenen Kind sei, habe der VfGH nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Kukacka.


Das Höchstgericht habe auch dem Umstand rechtlich keine Bedeutung gegeben, dass die Verbindung zweier Männer bzw. Frauen nicht dasselbe ist wie jene von Mann und Frau, was "eine höchst anzweifelbare politische Wertung" sei. Es sei "unverständlich, dass der VfGH dem faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern für das Kindeswohl keine rechtliche Bedeutung mehr zumisst". Besonders treffe dies zu, da die zuständigen Jugendämter stets die besten Adoptionseltern für die Kinder suchen müssten und der VfGH selbst festgestellt habe, dass eine Adoption dem Kindeswohl entsprechen und eine "dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung" hergestellt werden solle.

Dem AKV-Präsident und früheren Staatssekretär zufolge stelle die Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und besondere Rechtsstellung der Familie in Frage. Letztlich sei die Gemeinschaft von Mann und Frau "einzigartig", da in ihr neues menschliches Leben entstehen könne und da Kinder in einer dauerhaften Gemeinschaft von Vater und Mutter die "günstigsten Bedingungen für ihr Heranwachsen" finden würden, was "Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft" sei.

Begrüßt wurde in der Aussendung die Klarstellung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, dass die ÖVP am "traditionellen Rechtsinstitut Rechtsinstitut der Ehe zwischen Mann und Frau" festhalte, zumal es zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft "sachlich gerechtfertigte Differenzen" gebe.

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Chris2 22. Jänner 2015 
 

"Fortpflanzungsmedizingesetz"

Gestern wurde in Österreich auch das neue "Fortpflanzungsmedizingesetz" durchgewunken (was @Wiederkunft meint), das u.a. die Samensprende für lesbische Paare erlaubt. Jetzt fürchtet man, daß Homosexuelle wegen "Diskriminierung" vor Gericht gehen werden (die Beklagte dürfte dann Mutter Natur sein?). Erschütternd auch, in der ZIB einen sichtlich schwerbehinderten Abgeordneten der ÖVP zu sehen, der wegen der vorgesehenen Selektion von Embryonen gegen das Gesetz plädierte und stimmte ("Für mich gilt die Menschenwürde auch für Menschen, die scheinbar nicht perfekt sind"). @Vergil Das mit der Anzahl der Partner wird spätestens in Houellebecqs Zukunftsvision umgesetzt werden (Vielweiberei). Dann wird allerdings auch das Adoptionsrecht für Homosexuelle (und in manchen Fällen auch sie selbst) Geschichte sein. Aber von maßgeblichen Zeitgenossen zu erwarten, so weit zu denken, ist vermutlich zu viel verlangt. "Denn das hat ja alles nichts mit dem Islam zu tun"...


1
 
 Wiederkunft 21. Jänner 2015 
 

Heuchelei

Die ÖVP verkommt zu einer Heuchelei-Partei! Landwirtschaftsminister, Familienministerin um nur die Spitze des Eisberges in der ÖVP zu erwähnen, forderten schon lange die Gleichstellung im Adoptionsrecht. Es ist beschämend wie gerade der Justizminister heute in der Parlamentsdebatte erklärte, das die sozialen Eltern wichtiger seien, als die biologischen Eltern! Und sich dann hinzustellen und zu sagen, wir stehen zur traditionellen Ehe, ist pure Heuchelei. Übrigens haben nur 4 ÖVP Abgeordnete gegen das Adoptionsrecht gestimmt!


4
 
 marienkind 21. Jänner 2015 
 

Abstrakte Welt, politisch durchgesetzt

Sex ist zum Vergnügen und die sexuellen Richtungen und Möglichkeiten sind Grenzenlos. Sex ist weder an Wertschätzung, Fortpflanzung, Partnerschaft gebunden, sondern nur noch an der persönlichen, egoistischen Lust. Kinder werden zum Konsumgut, sie kann man sich teuer bestellen und von armen weiblichen Gebärmaschinen austragen lassen. Die sind ja froh, dass sie so bequem und natürlich völlig freiwillig Geld verdienen können. Ich rate allen Alleinerziehenden, alten Menschen und Wohngemeinschaften einen Antrag auf die Adoption eines Kindes zu stellen und sobald der Ablehnungsbescheid da ist, wegen Diskriminierung den Staat zu verklagen. Denn schließlich haben alle Menschen das gleiche Recht auf Güter! (Ironieende)


4
 
 nilpf 21. Jänner 2015 

Volksbegehren (Tippfehler-Korrektur)

Wegen eines sinnstörenden Tippfehlers nochmals:

Und da frage ich mich, wann und ob die Kirche (Bischofskonferenz) ein Volksbegehren startet. Mit dem Ziel ein entsprechendes Gesetz in den Verfassungsrang zu heben.
Wenn nicht jetzt, in dieser Sache, wann dann?!!!
Der Erfolg wäre uns bei diesem Thema sicher.


2
 
 Vergil 21. Jänner 2015 

Homosexuelle Eltern sind nicht körperlich genug

Es ist gefährlich, vom Erfolg seiner Entwicklung her zu argumentieren, ob ein Kind durch Homosexuelle adopiert werden soll oder nicht. Man müsste ja zunächst einmal erklären, wie man Erfolg misst. Aber angenommen, eine Studie würde beweisen, dass sich Kinder bei homosexuellen „Eltern“ vorteilhafter entwickeln, wäre es dann in Ordnung? Nein, es bliebe falsch. Warum? Weil Homosexuelle, obwohl sie ihre Identität rein sexuell definieren, gerade die LEIBLICHE Dimension des Kindes nicht ernst nehmen. Ihre Beziehung zum Kind bleibt geistiges Konstrukt, während reale Eltern sein eigenes Fleisch und Blut verkörpern: den unverbrüchlichen Ursprung, der im Sein, in der Materie (mater!) gründet und eben nicht im verfügenden menschlichen Willen zum Kind. Es kann sich hier SEINSHAFT als Gabe und Freude für andere verstehen. Homosexuelle Adoptiveltern sind für ein Kind - paradoxerweise - nicht körperlich genug; heterosexuelle auch nicht, aber sie versinnbilden komplementär seinen leiblichen Ursprung.


2
 
 Vergil 21. Jänner 2015 

Der moderne Staat ist (noch) inkonsequent

Wenn wir die herkömmliche Struktur der Familie (Vater, Mutter, Kind, oder - in der christlichen Hierarchie: - Kind, Mutter, Vater), wie sie die bisherigen Adoptionseltern (als Mann und Frau) analog abbilden und verkörpern mussten, verlassen, dann müssen wir uns auch der Frage stellen, weshalb wir eigentlich am Konzept des PAARES festhalten.
Ein Staat, der die Ehe- oder Adoptionsrechte von der ihn allein erhaltenden, weil einzig reproduktiven Verbindung von Mann und Frau losgelöst hat, kommt früher oder später in Erklärungsnot.
Warum soll ein Staat, der die Ehe in Bezug auf die GESCHLECHTER neu definieren kann, sie nicht auch in Bezug auf die ANZAHL Partner umdefinieren können? Wenn dieser Staat schon innovativ sein will, warum dann nicht konsequent? ... und heute schon verwirklichen, was morgen sowieso zum Problem wird: Abschaffung der Ehe und Familie und rechtliche Gleichstellung ALLER irgendwie ausdenkbaren Lebensformen.


7
 
 Vergil 21. Jänner 2015 

Bleibende Diskriminierung

Bleibt die Diskriminierung, dass Homosexuelle zusammen kein Kind machen können; es herrscht weiter eine ewig diskriminierende Natur, die ihnen offenbar nicht alles vergönnt: Frauen können nicht zeugen und Männer nicht gebären.
Homosexuelle können nie ein natürliches Recht auf eine Familie geltend machen, weil sie physiologisch keine gründen können. Um sich WIE eine Familie mit einem Kind einrichten zu können, "brauchen" sie die Frucht aus einer Mann-Frau-Beziehung.
Ab "heute" gilt, dass die Herkunft des Kindes aus EINEM Vater und EINER Mutter, dass diese Form der Herkunft gar nichts für die Form seiner Zukunft, seiner kommenden Lebensjahre zu bedeuten hat. - Jene, die sich sosehr für eine tolerante Geschlechterpolitik engagierten, übergehen dabei paradoxerweise gerade diese LEIBLICHE Dimension des Kindes und seiner Eltern, erklären sie als völlig unwesentlich und als nicht konstitutiv für seine Existenz, für die Definition von Familie. Tun wir einfach so, als ob es wirklich so wäre…


9
 
 nilpf 21. Jänner 2015 

Volksbegehren

Und da frage ich mich, warum die Kirche (Bischofskonferenz) ein Volksbegehren startet. Mit dem Ziel ein entsprechendes Gesetz in den Verfassungsrang zu heben.
Wenn nicht jetzt, in dieser Sache, wann dann?!!!
Der Erfolg wäre uns bei diesem Thema sicher.


2
 

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