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Oberverwaltungsgericht: Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

25. März 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Die Richter wiesen darauf hin, dass Beschneidungsfeiern im islamischen Kulturkreis nicht an einen Kalendertag gebunden seien und deshalb nicht gerade am Karfreitag stattfinden müssten.


Münster (kath.net/KNA) Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag in Köln untersagt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln und eine Verfügung der Stadt Köln.

Die in Köln geplante Feier mit mindestens 400 Gästen in einer Gaststätte sehe neben Koranlesungen Musik, Tanz und Festessen vor und habe damit auch unterhaltenden Charakter, heißt es im am Dienstag in Münster veröffentlichten OVG-Beschluss. Deshalb sei die Feier nach dem NRW-Feiertagsgesetz nicht zulässig; es schütze den christlichen Karfreitag als stillen Feiertag und Tag der Trauer.


Wie schon das Verwaltungsgericht verneinte auch das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob sich in dem Fall ein Konflikt mit der Freiheit der Religionsausübung stelle. Die Richter wiesen darauf hin, dass Beschneidungsfeiern im islamischen Kulturkreis nicht an einen Kalendertag gebunden seien und deshalb nicht gerade am Karfreitag stattfinden müssten. Überdies erfolge die eigentliche Beschneidung oft vor dem Fest. Die Vermietung der Gaststätte erfolge aus gewerblichen und nicht aus religiösen Gründen. Der Beschluss des 4. Senats des OVG ist nach den Angaben unanfechtbar.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 queenie 26. März 2015 
 

Nicht religiös motiviert

sondern begründet mit dem Verbot von Feiern mit Musik etc. am Karfreitag.
Somit auch kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Und kein Grund zur Freude für Islamgegner. Eine sachlich faire Entscheidung.


1
 
 gegenstrom 26. März 2015 
 

@Regensburger Kindl

Es handelt sich um einen türkischen Gaststättenbetreiber.


0
 
 Regensburger Kindl 25. März 2015 

RICHTIG

GOTT SEI DANK, es gibt wirklich noch jemand, der die christl. Feiertage in einem christlich-jüdische geprägten Land achtet und schützt!!! Sollte es tatsächlich die Klage des Wirtes gewesen sein, kann ich es nicht verstehen, es ist zwar ein anderer Tag aber, es ist doch nur aufgeschoben, nicht aufgehoben! Oder!!! Er muss sich eben mit der Familie und Islam. Anhang zusammensetzen um einen neuen Tag zu finden!!! Also, Karfreitag, ist wirklich ein absolutes NO GO!!!! Eigentlich müsste man sagen, von Gründonnerstagabend bis Samstagabend, bzw. Sonntagfrüh (je nachdem, wann eine Gemeinde die Osternacht feiert) Übrigens, ich glaube nicht, dass es ein deutscher Wirt war, denn ein Deutscher weiß, wie solche Feiertage in Deutschland fallen und was er kann/darf, denn diese Tradition ist ja nicht seit Neuesten, sondern schon seit Tausend Jahren bzw. wahrscheinlich noch länger!!!!


1
 
 marienkind 25. März 2015 
 

In islamischen Ländern

Soll man auch nicht tagsüber mit Essen öffentlich rumlaufen, selbst wenn man kein Moslem ist. Warum soll in einem christlichen Land keine Rücksicht auf die grundlegende Religion genommen werden?


1
 
 Rumplhanni 25. März 2015 
 

Wer das Buch „Die Wüstenblume“ des Nomadenmädchens Waris Dirie

kennt, wird für Europa weder weibliche noch männliche Ausnahmeregelungen der Beschneidung, egal welcher Religion, rechtfertigen können. Dirie setzt sich heute für Frauen mit gleichem Schicksal ein.

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist eines der höchsten Rechte Europas. Gerade für Kinder/Jugendliche jeder Religion sollte es bindend sein. Wer das als Diskriminierung bezeichnet, hat auch den restlichen Schutz der humanen Gesetze, den die Länder Europas bieten können, nicht verdient. Wer es zur Ausübung seiner Religion „benötigt“,sollte es leben, wo es leider noch üblich ist.

Wer Petitionen für Menschenrechte beobachtet (übrigens auch für Tierrechte!!!),kann erkennen, dass manch altertümliche Religions-Praktik im Europa des 21. Jhd keine Gültigkeit haben dürfte.

Die, die es„tolerant“ zulassen, beschimpfen die katholische Kirche oft für Kleinigkeiten als rückständig. Mutig laut oft aus selber „toleranter“ Richtung? „ Je suis Charlie?“ Äh!Für Was?Für Wen?

Eine seltsame Ethik!


0
 
 Herbstlicht 25. März 2015 
 

@Egon47

Soweit ich informiert bin, war es der Wirt, der geklagt und jetzt auch verloren hat.
Da ist ihm eine erkleckliche Einnahme-Summe durch die Lappen gegangen.
Ob der Wirt aber Moslem ist oder nicht weiß ich nicht.


5
 
 Egon47 25. März 2015 
 

friedvoller Islam

wenn den muslimischen Veranstaltern am Dialog gelegen wäre und eine wirklich friedvolle Feier veranstalten wollten, hätten sie einen anderen Zeitpunkt gewählt, schon gar nicht geklagt; denn spätestens mit der Begründung der ersten Ablehnung durch das Verwaltungsgericht haben sie wissen müssen, dass sie mit ihrer eigenen Veranstaltung einen christlichen Feiertag stören. - offensichtlich haben sie das billigend in Kauf genommen -


8
 
 Herbstlicht 25. März 2015 
 

Ist es tatsächlich möglich, dass noch nicht alles

christliche Empfinden in den Herzen der Entscheidungsträger getilgt ist?

Die grundlegende Bedeutung des Karfreitag rangiert vor den Belangen des Islam...?
Ich kann kaum glauben, was ich da lese. Es ist einfach zu ungewohnt.
Und dazu noch ist diese Entscheidung des OVG unanfechtbar.
Ein kleines, hoffnungsvolles Zeichen, dass es doch noch so etwas wie einen feinen Sinn für die Bedeutung christlicher Feiertage zu geben scheint.
Wäre nicht Fasten- und Bußzeit, würde ich jetzt ganz laut "Halleluja!" rufen.


11
 

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