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Linz: Dom-Anrainer klagt weiter, jetzt gegen kirchlichen Jugendtreff

29. Juni 2015 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Architekt fühlt sich nicht nur nachts vom Glockenschlag des Doms gestört, sondern auch tagsüber vom Spielen der Kinder in kirchlichem Jugendzentrum - Kurios: Er bewirbt Mietwohnung im selben Haus als "ruhig gelegen"


Linz (kath.net/KAP) Nach der Klage gegen die Linzer Dompfarre wegen des nächtlichen Glockenschlags des Doms hat der streitbare Architekt Wolfgang Lassy nun gegen einen weiteren Nachbarn geklagt: Das kirchliche Jugendzentrum STUWE in der Linzer Steingasse. Das Fußballspielen dort sei zu laut und immer wieder würden Bälle auf sein Grundstück fallen, so der Klagegrund laut einem Bericht der Kirchenzeitung der Diözese Linz.

Zwischen 11.30 und 19 Uhr können Jugendliche im Innenhof Fußball, Basketball oder Tischtennis spielen. Geht es nach Lassy, soll dieser Zeitraum stark eingeschränkt und ein Fußballkäfig errichtet werden. Für die bisher entstandene Lärmbelästigung will Lassy zusätzlich 15.000 Euro. STUWE-Leiterin Veronika Plasser: "Wo gibt es dann noch Platz für Jugendliche, wo sie sein dürfen, wie sie sind?" Der Zivilprozess beginnt im Herbst.

Kontakt mit dem Architekten hatte laut dem Bericht noch kaum jemand von den Jugendlichen. In der Regel würden die Beschwerden durch den Rechtsanwalt übermittelt. "Lassy sagt uns, er will nicht lästig sein und sich jedes Mal bei uns direkt beschweren", erklärte Plasser dazu. Diese zeitlich verzögerte Rückmeldung mache es aber schwierig, sinnvoll zu reagieren. "Den Jugendlichen kann ich nur konkret sagen, jetzt gerade wart ihr zu laut." Denn grundsätzlich wolle sie Rücksicht üben, meinte Plasser. Aus diesem Grund hat das STUWE bereits den Zaun um Fangnetze ergänzt. So fliegen keine Bälle mehr auf das Nachbargrundstück. Doch die Klage ziele auch auf Beseitigung dieses Zauns. Weil der laut Lassy auf der Grenzmauer errichtet wurde, die zu seinem Grundstück gehört.


Veronika Plasser hat nicht zuletzt deshalb den Eindruck, dem Nachbarn ist jede bisherige Maßnahme des STUWE unzureichend. Wenn die Klage durchgeht, sind nur noch maximal drei Stunden Fußballspielen am Tag erlaubt. Nach den Wünschen des Klägers soll zudem ein neuer Fußballkäfig entstehen. Die Kosten hätte das STUWE zu tragen. Hier gebe sich der Architekt aber großzügig und biete sich als Geldverleiher an. "Er klagt uns und da sollen wir uns von ihm Geld leihen", ärgerte sich Plasser.

In einem ersten mittlerweile geplatzten Vergleichsversuch hat das STUWE im Frühjahr Einschränkungen sogar ausprobiert. "Mit Bauchweh", wie Plasser betonte. Bis 14 Uhr mussten die Jugendlichen warten, bis sie spielen durften. Die Wartezeit hätten sie mit ihren Handys totgeschlagen. "Das passt sicher nicht zu unserem pädagogischen Konzept."

Glockenstreit: Auch hier noch keine Einigung

Auch im Streit um den nächtlichen Glockenschlag des Domes konnte bei der letzten Verhandlung am 19. Juni keine Einigung erzielt werden. Der auf Unterlassung klagende Anrainer hatte angeführt, seine Gesundheit sei durch das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr - insgesamt 222 Schläge - gefährdet. Er leide an Schlafstörungen und als Folge davon diversen Symptomen wie Panikreaktionen, Schweißausbrüchen, Erschöpfungs-sowie Ermattungszuständen. Der Kompromiss zwischen Kläger und Dompfarre, dass von 23 bis 5 Uhr kein Stundenschlag zu hören ist, war dem Anrainer zu wenig. Er will ein Abschalten aller Glocken in der Nacht erreichen. Der richterliche Entscheid steht noch aus.

Ein weiteres kurioses Detail zum Glockenstreit ist am Freitag bekannt geworden: Lassy habe eine Wohnung im selben Haus, die er vermieten wollte, mit "als ruhig gelegen" beworben. In einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (Freitag) verteidigte er sein Vorgehen: "Das ist der übliche Sprachgebrauch. Bis auf das Läuten ist das Viertel um den Dom eine ruhige Gegend."

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 H.v.KK 1. Juli 2015 
 

H.v.KK

Hier kann wohl nur ein Psychiater helfen.Da handelt es sich nicht um einen notorischen Querulant,es zeigt sich ,durch krankhafte Bösartigkeit ,gepaart mit triebhafter Geltungssucht vielmehr eine manifeste Geisteskrankheit.


0
 
 rappix 29. Juni 2015 

Den katholischen Jugendtreff und in eine Disco "umwandeln"

Sofern für diesen Baugrund eine gewerbliche Nutzung gestattet ist, oder eine Umwidmung möglich ist.

Das sich die Anwohner bei einer solchen Umwidmung verschaukelt vorkommen ist verständlich. Ein Architekt sollte für solche Umwidmungen Verständnis zeigen.

Wenn er Glück hat gewinnt er den Umnutzungs-Wettbewerb.


1
 
 marienkind 29. Juni 2015 
 

Finanzielle Interessen und purer Egoismus

Wer Lärm nicht verträgt darf nicht in der Nähe einer Autobahn, Flugschneise, Vielbefahrener Straße, in der Nähe von Gleisen, Bahnhöfen, etc. wohnen. Kirchenführern sind da wohl das Erträglichste von allen. Ich finde sie sogar beruhigend und wohlklingend. Das war auch schon so, als ich Agnostiker war.

Ich rate mal: Der Mann will seine Wohnungen teurer vermarkten. Sicher kauft er die Grundstücke günstig ein, (wegen dem "Lärm") und will jetzt seinen Gewinn auf Kosten anderer Menschen (der Kirchenangehörigen und Jugendlichen) maximieren.

Dem würde ich nichts anbieten. Der ist nicht auf Kompromisse aus, sondern auf die komplette Durchsetzung seiner Interessen ohne Rücksicht auf Andere.


7
 

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