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Lyons Bischöfe gegen Tod für Koma-Patienten

22. Juli 2015 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Vincent Lambert stehe nicht am Ende des Lebens, so die Bischöfe - Das Gebot «Du sollst nicht töten» zähle zu den wichtigsten Grundwerten der Gesellschaft und sei Grundlage des Zusammenlebens.


Lyon (kath.net/KNA) Die Bischöfe des Erzbistums Lyon haben sich gegen die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen für den Koma-Patienten Vincent Lambert ausgesprochen. Sie seien gegen eine medizinische Entscheidung, die vorsätzlich den Tod des Patienten herbeiführe, heißt es in einer am Dienstag auf der Website der Diözese veröffentlichten Erklärung. In der Region wohnen auch die Eltern Lamberts, sie selbst stehen offenbar der Piusbruderschaft nahe.

Kommenden Donnerstag will das Krankenhaus in Reims seine Entscheidung bekanntgeben, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen für den seit 2008 im Koma liegenden Lambert weiter fortgeführt werden oder nicht. Lamberts Ehefrau Rachel, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte haben sich für einen Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen ausgesprochen. Die Eltern sind dagegen.


Vincent Lambert stehe nicht am Ende des Lebens, so die Bischöfe. Auch die gesellschaftliche Debatte habe Vorbehalte gegen eine Beendigung eines fremden Lebens gezeigt. Das Gebot «Du sollst nicht töten» zähle zu den wichtigsten Grundwerten der Gesellschaft und sei Grundlage des Zusammenlebens. Die Bischöfe betonten zudem, mehrere auf Koma-Patienten spezialisierte Einrichtungen hätten die Bereitschaft gezeigt, Lambert aufzunehmen.

Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er eventuell auf Außenimpulse?


ZDF: 5 Jahre Wachkoma - Carola Thimm über ihren Kampf - ´Ich habe alles gehört und gesehen´ während des Komas


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 resistance 22. Juli 2015 
 

Arzt als Büttel: Lebensfaden kappen!

„Sind sich diese (Betreuer und Angehörig) einig über den mutmaßlichen Patientenwillen ..., muss der Arzt dem Patientenwillen Folge leisten und die künstliche Ernährung beenden.“
So die Rechtslage in der BRD (Quelle:
Einstellen einer künstlichen Ernährung bei schwerer Alzheimer-Demenz
Deutsches Ärzteblatt, Jg.112,Juli2015, S. 463).
Eine ganz entscheidende Frage ist, wer hier gesetzlich verpflichtet wird, den „roten Knopf“ umzulegen. Warum lassen sich Ärzte zum ausführenden Büttel degradieren? Warum ist nicht der Betreuer (oder eine von ihm ausgewählte Person) in der Pflicht, die Ernährungssonde mit scharfer Scher zu kappen: Lebensfaden ab!
Sollte der Betreuer dies als für ihn unzumutbar zurückweisen, so wäre auch seine Findung des Patientenwillens kaum glaubhaft.


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