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| Schadet das Karlsruher Urteil den Familien?31. Juli 2015 in Familie, 4 Lesermeinungen Pro und Kontra zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der bundesweit gewährte Zuschuss von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zu Hause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Berlin (kath.net/idea) Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der bundesweit gewährte Zuschuss von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zu Hause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Die Begründung: Das Betreuungsgeld sei Ländersache, der Bund hätte es nicht einführen dürfen. Hat das oberste Gericht damit den Familien geschadet? PRO 2. Ja, weil die unsinnige und nicht bewiesene Behauptung, familienferne Betreuung bringt mehr für die Bildung von Kleinkindern als die ununterbrochene Aufmerksamkeit der Eltern, weiter gebetsmühlenartig wiederholt wird. 3. Ja, weil nun selbst die kleinste Anerkennung der Mütter und Väter für die Entscheidung, ihr Kind in der ersten Lebensphase ganz selbst zu betreuen, entzogen wird. 4. Ja, weil die Wahlfreiheit für die Familien weiter eingeschränkt wird. Denn das staatliche Füllhorn wird nur über jenen ausgeschüttet, die sich für die außerfamiliäre Betreuung entscheiden: Subventionierung des Betreuungsplatzes, dadurch mögliches Erwerbseinkommen und spätere bessere Altersversorgung. Wer eine andere Wahl trifft, wird finanziell und sozialrechtlich benachteiligt. Wahlfreiheit sieht anders aus! 5. Ja, weil der Logik des Urteils folgend, dann auch die milliardenschwere einseitige Subventionierung der familienfremden Betreuung eingestellt werden müsste. Aber da es keinen Kläger gibt, machen die Richter die Augen zu. Sie hätten es ohne Zweifel mindestens anmerken müssen. 6. Ja, weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 weiter unbeachtet und unberücksichtigt bleibt, in dem gefordert wurde, die Erziehung der Kinder sei staatlich in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Warum eigentlich schert sich niemand darum, dieses Urteil endlich umzusetzen, wie übrigens viele andere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Familien noch immer auf ihre Umsetzung warten, zum Teil seit Jahrzehnten! Der Autor, Hartmut Steeb (Stuttgart), ist Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vater von zehn Kindern. KONTRA Die nun frei werdenden Mittel müssen zügig in die Verbesserung des Angebots und der Qualität von Kitas hin zu flächendeckend hohen Standards investiert werden: Denn Eltern wünschen sich mehr Betreuungsplätze, ein verlässliches, flexibles, ihrem tatsächlichen zeitlichen Bedarf entsprechendes Angebot, das sich durch hohe Qualität auszeichnet und nicht wie häufig immer noch mittelmäßig ausgestaltet ist! Investitionen in institutionelle Kinderbetreuung zahlen sich für alle Kinder aus unabhängig von Herkunft und sozialem Status als wesentliche Unterstützung der Eltern bei Betreuung und Erziehung und als wichtiger Beitrag zur Bildung von Kindern: Ein adäquat ausgebautes Betreuungsangebot ermöglicht allen Eltern, auch mit kleinen Kindern einer Erwerbstätigkeit im gewünschten Umfang nachzukommen; wichtig insbesondere für viele Mütter, um sich durch eigenes Einkommen vor Armut zu schützen. Wahlfreiheit für alle ist nur dann hergestellt, wenn sie tatsächlich auf das gewünschte und benötigte Angebot zugreifen können. Das Betreuungsgeld liegt nicht im öffentlichen Interesse Bundesländer, die entgegen der Erkenntnisse aus Fachwelt und internationalen Vergleichsstudien am Betreuungsgeld weiter festhalten wollen, müssen dies nun aus eigenem Haushalt finanzieren das Bundesverfassungsgericht und die Kritik ignorierend, dass ein Betreuungsgeld nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Die Autorin, Sabine Mundolf (Berlin), ist Juristin und wissenschaftliche Referentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf), ein Kompetenzzentrum in der EKD.) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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