Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  2. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  3. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  4. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  5. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  6. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  9. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  10. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  11. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  12. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  13. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  14. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Schadet das Karlsruher Urteil den Familien?

31. Juli 2015 in Familie, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Pro und Kontra zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der bundesweit gewährte Zuschuss von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zu Hause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt.


Berlin (kath.net/idea) Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der bundesweit gewährte Zuschuss von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zu Hause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Die Begründung: Das Betreuungsgeld sei Ländersache, der Bund hätte es nicht einführen dürfen. Hat das oberste Gericht damit den Familien geschadet?

PRO
1. Ja, weil die nachhaltigste und zukunftsträchtigste Berufstätigkeit – nämlich die der Vollzeitmütter – weiter diskriminiert wird.

2. Ja, weil die unsinnige und nicht bewiesene Behauptung, familienferne Betreuung bringt mehr für die Bildung von Kleinkindern als die ununterbrochene Aufmerksamkeit der Eltern, weiter gebetsmühlenartig wiederholt wird.

3. Ja, weil nun selbst die kleinste Anerkennung der Mütter und Väter für die Entscheidung, ihr Kind in der ersten Lebensphase ganz selbst zu betreuen, entzogen wird.

4. Ja, weil die Wahlfreiheit für die Familien weiter eingeschränkt wird. Denn das staatliche Füllhorn wird nur über jenen ausgeschüttet, die sich für die außerfamiliäre Betreuung entscheiden: Subventionierung des Betreuungsplatzes, dadurch mögliches Erwerbseinkommen und spätere bessere Altersversorgung. Wer eine andere Wahl trifft, wird finanziell und sozialrechtlich benachteiligt. Wahlfreiheit sieht anders aus!


5. Ja, weil der Logik des Urteils folgend, dann auch die milliardenschwere einseitige Subventionierung der familienfremden Betreuung eingestellt werden müsste. Aber da es keinen Kläger gibt, machen die Richter die Augen zu. Sie hätten es ohne Zweifel mindestens anmerken müssen.

6. Ja, weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 weiter unbeachtet und unberücksichtigt bleibt, in dem gefordert wurde, die Erziehung der Kinder sei staatlich „in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“.

Warum eigentlich schert sich niemand darum, dieses Urteil endlich umzusetzen, wie übrigens viele andere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Familien noch immer auf ihre Umsetzung warten, zum Teil seit Jahrzehnten!

Der Autor, Hartmut Steeb (Stuttgart), ist Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vater von zehn Kindern.

KONTRA
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt – das begrüßenswerte Ende eines kontraproduktiven familienpolitischen Instruments!

Die nun frei werdenden Mittel müssen zügig in die Verbesserung des Angebots und der Qualität von Kitas hin zu flächendeckend hohen Standards investiert werden: Denn Eltern wünschen sich mehr Betreuungsplätze, ein verlässliches, flexibles, ihrem tatsächlichen zeitlichen Bedarf entsprechendes Angebot, das sich durch hohe Qualität auszeichnet und nicht – wie häufig immer noch – mittelmäßig ausgestaltet ist!

Investitionen in institutionelle Kinderbetreuung zahlen sich für alle Kinder aus – unabhängig von Herkunft und sozialem Status als wesentliche Unterstützung der Eltern bei Betreuung und Erziehung und als wichtiger Beitrag zur Bildung von Kindern: Ein adäquat ausgebautes Betreuungsangebot ermöglicht allen Eltern, auch mit kleinen Kindern einer Erwerbstätigkeit im gewünschten Umfang nachzukommen; wichtig insbesondere für viele Mütter, um sich durch eigenes Einkommen vor Armut zu schützen. Wahlfreiheit für alle ist nur dann hergestellt, wenn sie tatsächlich auf das gewünschte und benötigte Angebot zugreifen können.

Das Betreuungsgeld liegt nicht im öffentlichen Interesse

Bundesländer, die entgegen der Erkenntnisse aus Fachwelt und internationalen Vergleichsstudien am Betreuungsgeld weiter festhalten wollen, müssen dies nun aus eigenem Haushalt finanzieren – das Bundesverfassungsgericht und die Kritik ignorierend, dass ein Betreuungsgeld nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt.

Die Autorin, Sabine Mundolf (Berlin), ist Juristin und wissenschaftliche Referentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf), ein Kompetenzzentrum in der EKD.)


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Steve Acker 10. August 2015 
 

Nächster Kita-Streik ?

Das böse böse Betreuungsgeld hält die Kinder von den Segnungen der Krippe ab.

Und jetzt?
Der Kitastreik hat das ganze System ja schon ganz schön ins Wanken gebracht.
Und jetzt wurde der Schlichterspruch mit großer Mehrheit von den Gewerkschaftsmitgliedern abgelehnt.
Kommt der nächste Streik?

Die Kitas sind ja so toll.
Meine Kinder haben die tolle Förderung nicht genossen.Trotzdem haben sie Super-Noten in der Schule. Irgendwas haben wir wohl falsch gemacht.


0
 
 Steve Acker 31. Juli 2015 
 

Wer gute Nerven hat, kann sich mal die Website

der eaf anschauen. Das zieht einem die Schuhe aus. Alles ist Familie. Wichtig ist die Gleichberechtigung, nicht der Zusammenhalt."Stereotype" müssen abgebaut werden.
Und das ist "Kompetenzzentrum in der EKD".
Bestimmt also wesentlich die Haltung der EKD zur Familie mit!


4
 
 Steve Acker 31. Juli 2015 
 

wie verlogen die Argumentation der Dame ist ,

zeigt sich in diesem Satz.
"Die nun frei werdenden Mittel müssen zügig in die Verbesserung des Angebots und der Qualität von Kitas hin zu flächendeckend hohen Standards investiert werden"
Wesentliches Argument der Betreuungsgeldfeinde, war ja, dass es Kinder von den "Wohltaten" der Krippe abhält.Wenn nun auch nur ein Bruchteil der bisherigen Betreuungsgeldbezieher sich entschließt ihr Kind in die Krippe zu geben, dann werden die "freiwerdenden" Mittel dazu bei weitem nicht ausreichen, um dies aufzufangen.
Es wird also nichts mit dem qualitativ besseren Ausbau der Krippen, finanziert, mit dem Geld, das man den Familien weggenommen hat.
Für die bisherigen Krippennutzer wird sich nichts verbessern, sondern eher verschlechtern.


6
 
 Maulwurf 31. Juli 2015 

Wunschdenken

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die im Bundeshaushalt bisher eingestellten Mittel nun an die Länder verteilt werden könnten, im Sinne des Betreuungsgeldes, und zwar
- am Besten zweckgebunden, als Betreuungsgeld (für diejenigen Länder, die eine eigene gesetzliche Grundlage schaffen).
- oder zumindest zur freien Verfügung als Betreuungsgeld (für Länder mit eigener Gesetzesgrundlage, s.o., oder eben für den Kita-Ausbau, für die Länder die das wollen, und nicht weiter Betreuungsgeld zahlen wollen (das müssen die dann aber auch ihren jeweiligen eigenen Bürgern erklären).

Ohnehin sollte es doch so etwas wie Bestandsschutz geben?

Ich schätze, die Mittel für den Kita-Betrieb auszugeben würde dort wie ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein sein, und nicht ausreichen, die Qualität wirklich anzuheben. Das ist wohl eher Wunschdenken.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Familie

  1. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  2. US-Bundesstaat Oregon verweigert Adoption für christliche Mutter
  3. Texas: Adoptionen im letzten Jahr um 30 Prozent gestiegen
  4. US-Unternehmen führt Babybonus für Mitarbeiter ein
  5. Kroatien: Regierung will Sonntagsöffnung deutlich einschränken
  6. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  7. Lebenslänglich für zwei Menschen
  8. Warum Linke weniger glücklich sind als Konservative
  9. Menschen mit Kindern haben eher konservative Ansichten, sind für den Lebensschutz
  10. USA: Materielle Unterstützung für Familien wird ausgebaut







Top-15

meist-gelesen

  1. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  2. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  10. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  11. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  12. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Taylor sei mit Euch
  15. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz