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Kita-Skandal: Bistum Mainz akzeptiert Arbeitsgerichts-Urteil nicht

16. Oktober 2015 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Arbeitsgericht: Kündigungen der Kirchengemeinde aus formalen Gründen unwirksam – In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein


Mainz (kat.net/KNA) Gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts im Mainzer Kita-Skandal sollen nach Angaben des Bistums Rechtsmittel eingelegt werden. In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein. Der Entscheidung zufolge sind die gegen die Mitarbeiter der katholischen Kindertagesstätte «Maria Königin» in Mainz-Weisenau ausgesprochenen Kündigungen aus formalen Gründen unwirksam.

Die Kirchengemeinde als Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter werde zudem erneut arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern, kündigte das Bistum am Donnerstag in Mainz an. Dies geschehe auch im Hinblick auf die Kinder, die eventuell von einer Weiterbeschäftigung betroffen wären. Die Entscheidung des Gerichts war am Donnerstag bekanntgeworden.


«Die uns und der Kirchengemeinde vorliegenden Protokolle der Elterngespräche geben eindeutige Hinweise auf schwere und schwerste Verstöße gegen die Regeln eines sorgsamen Arbeitens mit den Kindern in einer Kindertagesstätte», so der Generalvikar des Bistums Mainz, Dietmar Giebelmann.

Das Bistum hatte nach eigener Darstellung zusammen mit der Kirchengemeinde, bei der die Mitarbeiter beschäftigt waren, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Juni alle Mitarbeiter um Kooperation bei der Aufklärung der Gesamtproblematik gebeten. Diese Mitarbeit sei verweigert worden. Die meisten Eltern der betreuten Kinder hätten auf deutliche und zum Teil sehr ernste Mängel hingewiesen.

Den Kita-Mitarbeitern wurde unter Hinweis auf schwerste Verletzungen ihrer Aufsichtspflicht gekündigt. Nach wie vor prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft, ob es tatsächlich zu einer strafbaren Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen ist.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Krisi 16. Oktober 2015 
 

Danke Helena...

Gott sei s gedankt, dass wenigstens eine Person nicht das wichtigste vergisst. "Unsere Kinder"...


3
 
 Helena_WW 16. Oktober 2015 
 

@Lämmchen : gegen diese Personen ist ein laufendes Verfahren im Gange

Es ist weder den bereits betroffenen Kindern, noch anderen Kindern oder deren Eltern zumutbar und vermittelbar, dass sie solche Erzieher massiv die Aufsichtspflicht verletzt haben, untergejubelt bekommen. Und für die Kirche ist es eine böse Falle, hat sie diese Mitarbeiter verständlicherweise fristlos entlassen gerät sie in Konflikt mit dem Arbeitsgricht, würde sie diese Mitarbeiter entgegen jeder Vernunft und Fürsorgepflicht gegenüber in ihren Institutionen anvertrauten Schutzbefohlenen weiterbeschäftigen, hieße es ja die Kirche mal wieder, beschäftigt solche Mitarbeiter ... . Ein Schelm, der hier nichts böses denkt.


6
 
 Lämmchen 16. Oktober 2015 
 

das ist

aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung vorm Arbeitsgericht, hier geht es um die Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung und sonst nichts.
Ein Gericht kann nicht, weil ein Arbeitgeber zu blöd ist, rechtswirksam zu kündigen,die Formvorschriften für diesen duppeligen Arbeitgeber ändern. Wo kommen wir da hin: genau, in die Willkür.


5
 
 Helena_WW 16. Oktober 2015 
 

Nein @Lämmchen hier wären die Formalitäten des Arbeitsgerichts, deutsche Rechssprechung kritisch

zu hinterfragen ob der Situation gerecht werden. Es handelt sich um eine massive Verletzung der Aufsichtspflicht durch Erzieher an ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen über einen längeren Zeitraum hinweg. Aus Präventionsgründen können solche Personen nicht weiter als Erzieher eingesetzt werden.


4
 
 Lämmchen 16. Oktober 2015 
 

Formfehler!!!!

Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen Formfehler begehen und die Kündigungen deswegen so nicht durchgehen werden vor Gericht. Auch Verantwortliche der Kirche müssen sich an Formen halten, wenn sie wirksam kündigen wollen und das haben sie nicht getan. Das Gericht hat in keiner Weise gesagt, dass eine formal korrekte Kündigung aufgelöst worden wäre. Das Gericht musste so handeln, denn es hat über den Arbeitsgerichtsprozess zu entscheiden und nicht über darüber, ob die Erzieher falsch gehandelt haben oder nicht.

Sorry Leute, aber da haben die Verantwortlichen bei der Kirche Mist gebaut, was ich öfter beobachte und das bei der gut ausgestatteten Personalabteilung in den Ordinariaten und der Möglichkeit der professionellen rechtlichen Beratung, wenn es die eigenen Leute (wieder) nicht hinbekommen.

Eine Erfahrung, die ich als Kirchengemeinderätin öfter machen musste.


4
 
 Chris2 16. Oktober 2015 
 

Auf der Website der Einrichtung war damals

ausdrücklich mit ihrer "Offenheit" geworben worden (ging in Richtung "Multikulti"). Würde mich nicht wundern, wenn auch hier die "Täter" kleine Kronprinzen mit einem buchstäblich traditionell gestörten Verhältnis zu Frauen (bzw.) Mädchen gewesen wären. Und welche Rolle spielten die Erzieher wirklich? Böse (also christliche) "Fundis" scheinen sie ja kaum gewesen zu sein, das hätten wir sicher aus allen Rohren um die Ohren geschossen bekommen. Aber (Selbst-) Zensur ist etwas wunderbares, um sich die Welt schönzubiegen. Und wenn man aufwacht, ist es vielleicht schon zu spät, um gegenzusteuern. Und das Jammern wird groß sein (und ganz bestimmt wieder die r-k Kirche schuld, was man mit Zitaten eines einzelnen Bischofskonferenzvorsitzenden belegen wird)...


6
 
 Helena_WW 16. Oktober 2015 
 

Gravierende Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Schutzbefohlenen nach dt. Arbeitsrecht kein

Kündigungsgrund ? Kein Grund für umfangreiche Ermittlungen und Massnahmen gegen diese Erzieher einzuleiten ? Wozu hat man dann überhaupt Erzieher, bildet sie aus, demnächst sogar akademisierte Ausbildung, wenn solche schlimmen Vorfälle und das auch noch über einen längeren Zeitraum in einer Kita überhaupt möglich sind, Kinder sehr zu Schaden kommen und die Aussichtspflicht habenden Erzieher das nicht mitbekommen. Das soll keine Kündigungsgrund sein, aus irgendwelchen formalen Gründen aushebelbar sein ? Hier verstehe ich die Welt nicht mehr.


9
 
 Ehrmann 16. Oktober 2015 

Wie ist das jetzt mit der Kirche und dem Arbeitsrecht in Deuutschland??

Ist nicht gerade diese Situation zu erwarten? Moralische Selbstverständlichkeiten gibt es auf rein menschlicher (säkularer) Ebene eben nicht. Gerechtigkeit als "auf- Gott (und seinen Willen) -Gerichtetsein"ist eben eine religiöse und keine säkularere Motivation.


6
 
 Aphrahat 16. Oktober 2015 
 

von Sinnen

Man kann formale rechtsstaatliche Normen auch zu Tode reiten: Summum ius - summa iniuria! Dies ist hier wohl der Fall.


4
 
 Krisi 16. Oktober 2015 
 

Es wird auch immer schlimmer!

Manchmal glaube ich, dass der Menschenverstand nachlässt.

Wer Kindern so etwas antut gehört für mich radikal ins Gefängnis.

Das hat nichts mit meinem Verständnis von christlichem Mitgefühl zu tun.

Schon einmal erlebt, dass ein Täter offen solche Dinge bekennen würde?

Nein Täter machen solche Dinger immer heimlich.

Übrigens habe ich festgestellt, dass viele Personen sich auf unschuldige Menschen stürzen und diese Verdächtigt werden wobei die tatsächlichen Täter Ihr Unwesen weiter machen.

Mir blutet wirklich das Herz.


6
 

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