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| Weihbischof kritisiert Christenverfolgung unter Flüchtlingen28. November 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Heinrich äußerte die Hoffnung, dass dies Ausnahmen seien: «Aber gerade deshalb müssen diese Fälle offen und klar benannt werden.» Berlin (kath.net/KNA) Der Berliner Weihbischof Matthias Heinrich (Foto) hat religiöse Diskriminierung unter Asylsuchenden beklagt. In einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung «B.Z.» (Donnerstag) kritisierte er, «wenn Flüchtlinge, die wegen ihrer Religion verfolgt wurden, hier erneut verfolgt, beschimpft und beleidigt werden, weil sie Christen sind». Heinrich äußerte die Hoffnung, dass dies Ausnahmen seien: «Aber gerade deshalb müssen diese Fälle offen und klar benannt werden.» Es dürfe nicht sein, dass in Deutschland «die Kriege weitergeführt werden, die die Heimat vieler Flüchtlinge heimsuchen». Der Weihbischof wandte sich zugleich dagegen, jeden Muslim zu verdächtigen, «dem Islamischen Staat und seinem Terror Tür und Tor zu öffnen». Mit Blick auf die Wahrung religiöser Toleranz warnte Heinrich vor der Auffassung, «als wäre alles in Ordnung oder als gäbe es keine Probleme». Eine solche Haltung würde «den Anhängern von Pegida und Co. am Ende recht geben». Der Weihbischof verwies auf Juden, «die sich in unserer Stadt nicht trauen, mit der Kippa durch die Straßen zu gehen». Er führte christliche Schüler an, «die aufgefordert werden, das Kreuz abzunehmen, das sie um den Hals tragen». Zudem gebe es Menschen, «die wegen ihrer Weltanschauung oder Meinung verprügelt werden, von Fanatikern und Fundamentalisten jeder Couleur», so Heinrich. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuReligionsunterricht
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