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Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren

12. Dezember 2015 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
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Päpstliche Vereinfachungen und Reformen sind mit einem Reskript gültig und ab sofort anwendbar.


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Offenbar als Reaktion auf innerkirchliche Widerstände gegen seine Vereinfachung von Ehenichtigkeitsverfahren hat Papst Franziskus bekräftigt, dass alle anderslautenden frühen Normen ungültig geworden sind. Dies gelte etwa für den Erlass «Qua cura» von Pius XI. (1922-1939) von 1938, der aus einer Zeit stamme, «die deutlich anders war als die heutige», heißt es in einem am Wochenende veröffentlichten Erlass des Papstes. Damit setzte Franziskus zugleich die bereits im September veröffentlichten neuen Bestimmungen zu Ehenichtigkeitsverfahren in Kraft. Auch deutsche Kirchenrechtler hatten Vorbehalte gegen die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren geübt.

Mit seinem sogenannten Reskript reagiere der Papst auf «verständliche Widerstände», wie sie bei «jedem Gesetz von epochaler Tragweite» aufträten, schreibt der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, Pio Vito Pinto im «Osservatore Romano» (Samstagsausgabe). Ähnliche Widerstände habe es 1983 auch gegen die Einführung des neuen Kirchenrechts durch Johannes Paul II. gegeben, so der Kirchenrechtler in einem Gastbeitrag für die päpstliche Zeitung. Franziskus bekräftige nun, «dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss». Pinto leitete die vom Papst eingesetzte Kommission zur Reform der Ehenichtigkeitsprozesse.


Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Vereinfachung der Prozessordnung vor allem «die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien» ausdrücken soll. «Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden.»

In seinem am Freitag publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch eine Spende für Bedürftige. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse.

Weiter ordnete der Papst etwa an, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeitsverfahren keine Berufung möglich ist. Zudem dürfe der Dekan der Rota «aus schwerwiegenden Gründen» vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diese Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 rappix 14. Dezember 2015 

Ehe-Nichtigkeit und Schlaumeier

@Fröhlich

Mir fällt eine Tochter aus dem guten Haus von Monaco ein.

Nach dem Fall der Berliner Mauer konnten sich die glücklichen Bewohner ehemaligen (im Wort ehemalig steckt auch des Wort EHE drin) von dieser sagen wir eine Art "Zwangsheirat" legal lösen.

Schon damals war die Staatsbürgerschaft gegen viele West-Mark zu erkaufen.

Daher mein Vergleich mit dem Fall der Berliner Mauer.


1
 
 Fröhlich 14. Dezember 2015 

Vorsicht, Ehenichtigkeit wird teils jetzt schon missbraucht

Ich kenne "schlaue Zeitgenossen", die sich mit dem Kirchenrecht sehr gut auskennen bzw. das Vitamin-B in Kirchenkreisen haben, und teils mehrmals von der Ehenichtigkeit Gebrauch machten. Wer von ihnen einen Grund finden will, findet ihn... und die Weste der Scheinheiligkeit ist bei ihnen weiß.


1
 
 rappix 14. Dezember 2015 

"Ab wann gilt diese Massnahme?"

oder ähnlich lautete einmal die Frage eines Journalisten an einen Verantwortlichen. Die Antwort, eher ein Gestotter:

"Ähhhhh, eigentlich ab sofort!"

Nachdem diese historischen Worte gesprochen wurden, gingen die Ostberliner im Westen Bananenkaufen.

Die Hüter von Grenzen und Mauern mussten diesem Bananenkaufen machtlos zuschauen.

Pardon für diesen Vergleich.

In vielen Katholiken könnte die Frage aufkommen:

"Warum sollen wir von diesem Freiheitsangebot nicht profitieren?"!


1
 
 Konrad Georg 14. Dezember 2015 
 

Wenn ich mich da in DE umschaue,

wird mir ganz anders.
Die DE-lutherisch geführten Diözesen tun doch jetzt schon nicht das, was Rom will.

Solch schwerwiegende Entscheidungen in einer Zeit der Verwahrlosung zu treffen, halte ich für fahrlässig.


5
 
 Stefan Fleischer 12. Dezember 2015 

Das Problem ist meines Erachtens,

dass gegen das neue Verfahren an sich nichts einzuwenden ist, ja dass es einige dringend notwendige Verbesserungen enthält, dass aber der Teufel, wie man so sagt, im Detail steckt, das heisst in der konkreten Umsetzung. Diese muss im Sinn und Geist unseres Heiligen Vaters erfolgen und darf nicht zum Spielball persönlicher Interpretationen werden.


12
 
 SCHLEGL 12. Dezember 2015 
 

Annullierungsverfahren

Die Praxis wird zeigen, wie das funktioniert. Vor allem ein kostenloser Zugang zum Kirchengericht ist ein gewaltiger Fortschritt! Sowohl die Glaubenskongregation, als auch die Signatura Apostolica, werden ein wachsames Auge darauf haben, dass Lehre und Praxis nicht auseinanderklaffen.
Übrigens musste Johannes Paul II, aber auch Benedikt XVI, Korrekturen am neuen Codex Iuris Canonici durchführen.Msgr. Franz Schlegl


16
 

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