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Ehenichtigkeitsverfahren im Vatikan künftig gebührenfrei

13. Dezember 2015 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
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Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Ehenichtigkeitsverfahren vor dem vatikanischen Ehegericht sollen künftig gebührenfrei sein. Das ordnete Papst Franziskus in einem am Freitag veröffentlichten Erlass an. Die sogenannte Römische Rota beurteile die Fälle nach dem Prinzip der "evangeliumsgemäßen Unentgeltlichkeit", heißt es darin. Dies entbinde die betroffenen Paare jedoch nicht von der "moralischen Verpflichtung", eine Spende zugunsten Bedürftiger zu geben.


Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben. Der größte Teil der Kosten für ein solches Verfahren entfällt in der Regel jedoch auf das Anwaltshonorar.

Die Römische Rota ist die oberste Instanz für Ehenichtigkeitsverfahren. Papst Franziskus hatte diese Prozesse mit einem Motu Proprio, der im September publiziert wurde, erheblich vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Die neuen Regeln und der Unentgeltlichkeits-Erlass traten mit Beginn des Heiligen Jahrs der Barmherzigkeit am 8. Dezember in Kraft.

Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist, oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von eigenen Kindern zum Zeitpunkt der Heirat sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Steve Acker 18. Dezember 2015 
 

Es geht hier um Ehenichtigkeitsverfahren

und nicht um Verhütung.
Ich hab die große Sorge, dass mit den neuen Regelungen, die Anzahl Anullierungen sprunghaft ansteigen wird,
und die Unauflöslichkeit der Ehe ausgehölt wird.
Das Erlassen der Gebühr für die 3. Instanz in Rom (bisher 100 Euro) ist allerdings "peanuts".
Auf der Website des Bistum Mainz findet man übrigens noch die bisherigen Regularien für das Verfahren.
Ich finde nicht dass diese so unzumutbar
in puncto Länge oder Kosten waren.
Die weltliche Scheidung dauert wahrscheinlich länger und ist kostspieliger.


0
 
 Paddel 16. Dezember 2015 

@Antigone

Ich denke immer wieder darüber nach und komme zu dem Schluß, dass Ihre Einstellung zum Geschlechtsakt eine Tendenz zum tierisches Niveau hat, genauso wie diejenige den Geschlechtsakt tendenziell auf ein tierisches Niveau reduzieren, wenn verhüten. In beiden Fällen raubt es diesem Akt die Würde, denn ein Mann ist kein Zuchtbulle, eine Frau keine Gebärmaschine und beide sind kein Lustobjekte.
Es gibt Ehepaare, die die Empfängnis nicht regeln und sie völlig frei Gott überlassen, das ist in Ordnung, sofern sie nicht die Einstellung haben, er wäre nur zur Zeugung da. Das ist genauso verkehrt, wie Menschen die meinen er wäre primär zur Lustbefriedigung da. In keinem der Fälle geht es um die personale Würde der Ehepartner.


0
 
 Paddel 15. Dezember 2015 

@Antigone Ehevollzug

Der Geschlechtsakt ist eheliche Pflicht! Auch dann, wenn eine Schwangerschaft vermieden werden muss, weil z.B. das Leben der Frau in Gefahr wäre. Das Ehesakrament wird durch den Geschlechtsakt vollzogen, auch dann, wenn er in die unfruchtbaren Tage fällt, auch wenn dies bewusst so gelegt werden muss.
Das jedenfalls ist römisch-katholisch und ich bin froh, dass wir ein Lehramt haben, sonst bastelt sich jeder seine Kirche selbst zusammen.


0
 
 Hanswerner 15. Dezember 2015 
 

Tendenz

Vieles geht an der Sache vorbei. Die Tendenz ist es, Scheidungswillige zu fördern. Das ist der Punkt. Und Scheidung habe ich extra geschrieben, weil es darum geht.


1
 
 Theodor69 15. Dezember 2015 
 

@Antigone

Man dar sehr wohl! Bitte lesen Sie das Posting von "PadreWalter".


1
 
 PadreWalter 15. Dezember 2015 

Paul VI über verantwortungsbewußte Elternschaft

„Im Hinblick auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen. Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten.“ (Humanae vitae, 1968, Nr. 10)


1
 
 Antigone 15. Dezember 2015 
 

@Theodor69

Man "darf" wohl nicht, aber man tut es... (?) Meine Aussage sollte sein, dass man nicht sagen soll, die Praxis von NER oder NFP seien keine Verhütung.


1
 
 Antigone 15. Dezember 2015 
 

@Paddel

ok! :-)


0
 
 Paddel 15. Dezember 2015 

@Theodor69

Ich glaube auch gar nicht dass das funktioniert. Wer NER richtig lebt, der bekommt Kinder:) (es sei denn es liegt Unfruchtbarkeit vor) ansonsten ist NER völlig falsch verstanden und dann "funktioniert" sie auch nicht. Dann heißt es aber auch nicht NER sondern NFP. Da liegt dann eine völlig andere Grundeinstellung vor und sollte nicht als NER bezeichnet werden.


0
 
 Ehrmann 14. Dezember 2015 

Ehenichtigkeit ist leider meist meist eine Sache der Beweisbarkeit der Argumente

Daher ist die Streichung der geringen Gerichtsgebühren wenig hilfreich, wenn die Honorare für Anwälte (Rota!!) und Sachverständige bleiben. Besonders die Gebühren für (Pflicht-!)Anwälte an der Rota machten bisher Berufungen nur für eine Schicht mit sehr hohen Einkommen möglich. Ich wüßte gerne, wie dies jetzt geregelt ist - Gebührenfreiheit ist sonst nur eine Scheinlösung. Aber wer bezahlt dann Gutachter und Anwälte?


1
 
 PadreWalter 14. Dezember 2015 

Unfruchtbarkeit macht Ehe nicht ungültig (@ bellis)

Das Kirchenrecht verlangt für eine gültige Eheschließung zwar die Fähigkeit, die Ehe auf natürliche Art vollziehen zu können (sog. Fähigkeit zum Beischlaf), Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung jedoch nicht ungültig (Codex Iuris Canonici bzw. Kodex des kanonischen Rechtes, can. 1084). Ist bei einer Frau also aus medizinischen Gründen die Gebärmutter entfernt worden, kann sie dennoch eine gültige katholische Ehe eingehen.


6
 
 Antigone 14. Dezember 2015 
 

@bellis

Was für ein Unsinn! Die Ehe ist zwar auch, aber nicht nur zum Kinderkriegen da.
Desweiteren möchte ich erneut meine Meinung zu NER zum Ausdruck bringen. Die Behauptung, dass NER keine Verhütung sei, ist reine Augenauswischerei. Entweder man nimmt die Kinder, die Gott einem geben möchte, oder man hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.


2
 
 Theodor69 14. Dezember 2015 
 

@bellis

Bin überzeugt davon, dass Ihre Aussage falsch ist! Das würde heißen, dass zwei alte Menschen nicht heiraten können. Ich kenne Menschen, wo beide über 60 waren und geheiratet haben. Man darf sich Kindern nicht grundsätzlich verschließen, aber wenn es biologisch klar ist, dass man keine Kinder bekommen kann, ist das kein Ehehinderungsgrund


7
 
 bellis 14. Dezember 2015 

Rolando

Eine Person, bei der völlig klar ist, dass sie keine Kinder bekommen kann, kann nach meiner Kenntnis nicht katholisch heiraten, das trifft für eine sterilisierte Person zu, aber auch und so einen Fall kenne ich, für junge Frauen, denen aus medizinischen Gründen die Gebärmutter entfernt werden musste.


0
 
 Theodor69 14. Dezember 2015 
 

@Paddel

Grundsätzlich sind wir einer Meinung. Einen Unterschied sehe ich allerdings bei der NER. Wenn man grundsätzlich immer nur die unfruchtbaren Tage ausnützt um ja keine Kinder zu bekommen, dann ist das für mich auch eine Verhütungsmentalität. Ich gebe aber zu, dass dies vermutlich in der Praxis ein selten der Fall sein wird.


4
 
 Rolando 14. Dezember 2015 
 

Paddel/ bellis

Durch Kinderausschluß gibt es heute viele ungültige Ehen, ein Frage an die Seelsorger, wie ist es, wenn unverheiratet zusammengelebt wird, Kindern das Leben geschenkt wurde, dann Sterilisation, Mann oder Frau, dann kirchliche Heirat, d.h. bewusst selbstgemacht unfruchtbar in die Ehe?


2
 
 Paddel 14. Dezember 2015 

@bellis womit wir wieder bei der Verhütung sind

Wird eine Ehe gültig geschlossen, wenn die Pille genommen wird?


3
 
 bellis 14. Dezember 2015 

Weiterleben in einer nicht zustande gekommenen Ehe?

Was, wenn einer der Ehepartner feststellt, dass seine Ehe nicht gültig sein kann, weil der Ehepartner bei der Eheschließung zwar gesagt hatte, dass er/sie die Kinder annimmt, die Gott ihnen schenkt, aber anderen gegenüber zum Zeitpunkt der Eheschließung überzeugend geäußert hat, dass er/sie keine Kinder will oder nur ein Kind? Gerade bei der weit verbreiteten Mischehe sind das keine Ausnahmen. Der nicht-katholische Partner hat meist wenig Kenntnisse von der katholischen Kirche und dem Sakrament. Ich kenne zwei Paare, bei denen ein Ehepartner von Anfang an auf keinen Fall mehr als ein Kind wollte, dies dem Partner aber nicht gesagt hatte, sondern nur anderen und Gegenteiliges bei der Eheschließung verbal versprochen hatte. Folge ist, dass keine Eheschließung zustande gekommen ist. Wie kann ein Katholik damit umgehen? Denn wenn weiter weitere Kinder abgelehnt werden, kann auch keine Eheschließung mehr stattfinden.


4
 

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