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Erzbischof: Eucharistie für Homosexuelle und Wiederverheiratete

17. Dezember 2015 in Weltkirche, 28 Lesermeinungen
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Das persönliche Gewissen solle entscheiden, ob wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle würdig seien die Eucharistie zu empfangen. Die Betroffenen müssten die Lehre der Kirche kennen, ihr aber nicht unbedingt zustimmen, sagt Erzbischof Cupich


Chicago (kath.net/LSN/jg)
Blase Cupich, der Erzbischof von Chicago, hat in einem Interview mit dem Nachrichtensender ABC vorgeschlagen, den Kommunionempfang für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene und praktizierende Homosexuelle dem individuellen Gewissen überlassen. Die betroffenen Personen sollten für sich selbst entscheiden, ob sie die Eucharistie empfangen wollten oder nicht. Das sei nicht Aufgabe der Priester oder Bischöfe, sagt Cupich.

Ihre Situationen sollten im sogenannten „Forum Internum“, also beispielsweise im Beichtgespräch oder der geistlichen Begleitung mit einem Priester, erwogen werden. Wer im Gespräch mit einem geistlichen Begleiter zu einer Entscheidung komme, müsse seinem Gewissen folgen. Das sei Lehre der Kirche und gelte für wiederverheiratete Geschiedene ebenso wie für Homosexuelle, antwortet Cupich auf Frage des ABC-Reporters.


Diese müssten über ein „gebildetes Gewissen“ verfügen, die Lehre der Kirche verstehen und mit einem geistlichen Begleiter arbeiten, ergänzt Cupich. Die in diesem Prozess gewonnene Entscheidung sei zu respektieren. Niemand der die Kommunion spende könne beurteilen wer würdig und wer unwürdig sei, ergänzt Cupich.

Das geltende Kirchenrecht beurteilt die Zulassung zur Kommunion anders. „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“, heißt es wörtlich im Can. 915 des CIC von 1983.

Der Theologe George Weigel hat das „Interne Forum“ als einen von der „deutschen Fraktion“ in letzter Minute eingebrachten Versuch zur Gesichtswahrung bei der Familiensynode bezeichnet. Vorher waren bereits drei Vorschläge dieser Gruppe abgelehnt worden. Die Beurteilung im „Forum Internum“ sei eine Neuauflage des Arguments der persönlichen Gewissensentscheidung gewesen, schreibt Weigel. Erzbischof Cupich scheint das genau so zu verstehen, wenn er nur verlangt, die betroffen Person müsse die Lehre der Kirche verstehen, nicht aber ihr zustimmen. Im Abschlussdokument der Synode wurde schließlich noch ergänzt, dass das rechte Gewissen anhand der Lehre der Kirche gebildet ist.



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Lesermeinungen

 Tonika 19. Dezember 2015 
 

@frajo

"Jemand, der die Lehre der Kirche kennt und trotzdem sündigt trägt immer selber die Verantwortung. Zusätzlich derjenige (Hirte), der ihm Falsches sagt." Ganz so einfach ist das alles nicht! Katholiken in Deutschland sind des Lesens mächtig, können den Katechismus und die Bibel selbst lesen und daher können sie es vermeiden, dass ihr Gewissen falsch gebildet wird. Als mündige Katholiken haben sie es weitgehend selbst in der Hand ihr Gewissen richtig zu bilden. Katholiken in Deutschland können ihre Verantwortung somit nicht komplett auf die Priester abwälzen, (auch wenn die größerer Verantwortung bei den Priester liegt)da sie es besser wissen könnten. Was anderes gilt natürlich, wenn ungebildete Analphabeten aus Afrika ihr Gewissen durch Priester falsch bilden, die können es nicht besser wissen, denn sie sind nicht in der Lage den Katechismus oder die Bibel selbst zu lesen.


3
 
 Rolando 19. Dezember 2015 
 

Schott

@frajo hat auf mein "zum Nachdenken" eine klare Antwort gegeben, zu Ihrer Frage, Jesus wusste, das Judas nicht umkehrt, da spielt es keine Rolle mehr ob Kommunion oder nicht, z.B. schickte der Hl. P.Pio viele weg, sie kamen reumütig zurück, jeder hat die Möglichkeit der Umkehr, auch wenn er heute in schwerer Sünde die hl. Kommunion empfängt, kann er morgen schon bereuen und umkehren,(Beichte und Lebensänderung), denn die Umkehr ist eine Folge des wahren Sündenbewusstseins und der wahren Sündenerkenntnis und der Reue, beten wir darum, viele gehen zur Hl. Kommunion und begreifen nicht das sie näher bei Gott sind als Mose vor dem brennenden Dornenbusch.


1
 
 frajo 18. Dezember 2015 

Zu Judas,

der auch von Jesus sein Fleisch zu essen begkam. Dazu kam mir der Gedanke, daß er, Judas, die einzige unsterbliche Seele ist, von der die Kirche sagt, er sei in der Hölle gelandet. Auch Paulus sagt ähnliches wenn er feststellt: "Wer unwürdig ... ißt und trinkt sich das Gericht". Ich fürchte, daß vielen der "unwürdig Kommunizierenden davon niemand vorher etwas gesagt hat.


3
 
 Schott 18. Dezember 2015 
 

Gewissen

@Rolando - es würde mich sehr interessieren, was Sie damit meinten, bezüglich der Gewissensbildung solle man daran denken, dass Judas das Fleisch Jesu gegessen habe.
Genau dieses Argument wird nämlich bei den Befürwortern der Kommunion von Wiederverheirateten Geschiedenen benutzt nur andersrum: Jesus hat Judas, von dessen Verrat er ja schon vorab wusste, sein Fleisch zu essen gegeben. Könnten Sie das ausführen? Es würde mich sehr interessieren - danke.


1
 
 Nummer 10 17. Dezember 2015 

Widerspruch, danke an kath.net!

Danke für die sachliche Entkräftung der Behauptung des Erzbischofs. Das Gewissen kann nämlich nicht gegen die Kirchenlehre ausgespielt werden! Beten wir für die Priester!


9
 
 Ehrmann 17. Dezember 2015 

Distinguo

Das haben doch (hoffentlich) alle einmal gelernt:
Zur Schwere einer Sünde gehört
1) die Materie - und darüber - NUR DARÜBER entscheidet die Lehre der Kirche, der Bischof, der Papst - oder sie sollten es tun.
2) Das Wissen (des Einzenen) um diese Schwere -manchmal in Abwägung von Umständen, die anderen nicht bekannt sind (Nichtversorgen eines Verletzten, weil ein anderer die Hilfe nötiger hat - oft eine schwere Entscheidung) und
3) der freie Wille dieses Menschen.
Punkt 2 und 3 kann meist nur der Mensch vor Gott beurteilen-hier gilt, daß man keinen Menschen verurteilen darf (wohl aber eine Tat: Punkt 1)! Hier ist auch die Wirkung einer Tat (Kommunionempfang bei öffentlicher Sünde) des betroffenen Menschen vor der Allgemeinheit zu berücksichtigen - die Vorbildwirkung!!
Ihretwegen haben Märtyrer auch nur den Schein des Abfalles vermieden, um niemanden zu verführen (kein Ärgernis zu geben!).
Etwas Schlechtes allgemein zu erlauben ist eindeutig verantwortungslos - danke,@frajo etal.!


9
 
 Veritasvincit 17. Dezember 2015 

Widesprüchlicher Bischof

Wenn der sich im Gewissen Fragende mit dem geistlichen Berater besprochen hat, sollte er die Lehre der Kirche kennen. Erzbischof Cupich gesteht ihm trotzdem eine entgegenstehende persönliche Entscheidung zu. Cupich rät, sich nach dem geistlichen Berater zu richten, aber sich doch nicht daran zu halten.


6
 
 julifix 17. Dezember 2015 

Hier jetzt der direkte Link

zur Katechese von Pf. Kocher:

http://www.horeb.org/index.php?id=1277

Gesegnete Weihnacht

Kommentar s.w.u.


4
 
 FranzX 17. Dezember 2015 

Was bedeuted Handeln nach dem Gewissen?

Ich bin mir da nicht sicher, aber meines Erachtens nach geht es bei der Bindung an das Gewissens um Dinge, die man um es Gewissens willen tun *muss*, nicht um Dinge, die das Gewissen *erlaubt*.

Ein Beispiel: Wenn ich das Verbot der künstlichen Befruchtung nicht verstehe und annehmen kann, und durch mein Gewissen glaube, dass ich meinem Ehepartner seinen starken Wunsch nach einem Kind nicht verweigern darf, dann bin ich vermutlich durch mein Gewissen gebunden.

Wenn ich allerdings lediglich denke, dass nach meinem Gewissen eigentlich nichts gegen künstliche Befruchtung steht, ich das ruhig tun darf, dann bin ich durch mein Gewissen nicht gezwungen, gegen die kirchliche Lehre zu handeln.

Ein anderes Beispiel wäre die Überzeugung im Gewissen, dass ich einen Anderen durch meine Zeugenaussage nicht belasten darf und von daher die Aussage verweigere. Vom Gesetz wäre ich dazu verpflichtet, aber mein Gewissen legt mich auf anderes fest.

Schätze ich das richtig ein?

Grüße
FranzX


2
 
 frajo 17. Dezember 2015 

Wenn ich das

von S.E. Cupich Gesagte genau anhöre, dann muß ich ihm recht geben. Wenn ihm, dem Fragenden, der Beichtpriester oder sein geistlicher Begleiter erklärt und sein Gewissen so bildet, dann kann der Beichtende/Fragende seinem Gewissen folgen. Wenn er glaubt, das Mitgeteilte sei, soferne er es nicht trotzdem besser weiß, Lehre der Kirche, dann ist er frei zur Kommunion zu gehen. Wehe aber demjenigen, der dessen Gewissen falsch gebildet hat. Viele Hirten und Oberhirten scheinen sich ihrer Verantwortung nicht bewußt zu sein (sh. dazu auch Ez 3). Da gibt es auch ein Wort vom "Mühlstein" um den Hals. Gnade denen, die 'eines von meinen Kleinen zur Sünde verführen'.
Jemand, der die Lehre der Kirche kennt und trotzdem sündigt trägt immer selber die Verantwortung. Zusätzlich derjenige (Hirte), der ihm Falsches sagt.
Leben und Tod lege ich Dir vor, Segen und Fluch. Wähle das Leben, damit du lebst, ...


7
 
 Maulwurf 17. Dezember 2015 

Ist der Vorschlag wirklich so schelcht?

Ich bin mir da in Bezug auf wvG nicht (mehr) so sicher.
Die Frage ist doch, ob immer und in jedem Fall (völlig unabhängig z.B. von der Schuldfrage) die Wiederheirat automatisch und dauerhaft eine schwere Sünde sein muss (dafür gibt´s jetzt wohl nur wenige "likes" :-) )
Das kann man m.E. - auch vor dem Hintergrund der Evangelien - zumindest in Frage stellen. In dem Sinne, ob Christus mit seinem "wer seine Frau aus der Ehe entlässt .... begeht Ehebruch" wirklich gemeint hat - immer und in jedem Fall, in jeder Situation?
Ich möchte nur daran erinnern, dass wir auch aufgefordert sind, uns z.B. das Auge auszureißen, wenn wir mit diesem (vielleicht immer wieder?) sündigen, damit es uns nicht in den Abgrund führt. Ich gehe davon aus, dass das keiner hier im Forum tut, und nicht alle einäugig herumlaufen oder einarmig.
Wenn nun Personen, die wvG sind, es nach reiflicher, ernsthafter Prüfung mit geistl. Begleiter für sich entscheiden, wäre das so schlimm?


4
 
 Rolando 17. Dezember 2015 
 

Zum Nachdenken

über die Gewissensentscheidung, Judas bekam von Jesus sein Fleisch.


3
 
 ottokar 17. Dezember 2015 
 

Was ist Gewissen

Das Gewissen eines jeden Menschens ist das Produkt aus seiner sozialen und religiösen Erziehung. Was daher für den gläubigen Katholiken eine Sünde ist kann für einen Nichtkatholiken oder Ungläubigen ein ethisch problemloses Verhalten sein,da ihm ja der Begriff "Sünde" fremd ist.Gewissen und Gewissen ist somit individuell etwas ganz Unterschiedliches. Vor einigen Wochen hat Papst Franziskus beim Besuch der evangelischen Kirche in Rom auf die Frage einer Katholikin, die mit einem Protestanten verheiratet ist und um Zustimmung für den gemeinsamen Kommunionempfang bat, geantwortet, als Papst werde er hierfür niemals die Erlaubnis geben, als Mensche empfehle er das Gewissen entscheiden zu lassen.Wenn aber für bestimmte ,wichtige Fragestellungen ein katholisch ausgerichtetes Gewissen fehlt und offensichtlich auch nicht erforderlich ist, wird dann nicht die ganze Ordnung aus den Angeln gehoben? Cupich und Franziskus liegen da nahe beieinander, was m.E. das Problem noch grösser macht.


4
 
 marybe 17. Dezember 2015 

Wortwörtlich zuhören

Der Link zum Interview ist hier: http://abc7chicago.com/news/newsviews-archbishop-blase-cupich/1111810/
(part2)

Erzbischof Cupich sagt, dass er diesen Vorschlag bei der Synode vorgebracht habe. Ob das nun richtig sei oder nicht, sei dahingestellt. Wohl eher nicht.

In einer Sache dürfte er aber wohl recht haben: ein Priester kann niemanden wegschicken, der nach vorne kommt, um die Kommunion zu empfangen.

Was nicht heißt, dass die RICHTIGE Unterweisung nicht zu erfolgen braucht.

Mal eine andere Frage: was bringt "Bischof-Bashing"?


0
 
 Palüm 17. Dezember 2015 
 

Und die Päpste?

So weit wie Papst Franziskus geht Cupich nicht. Bei einer sonntäglichen Abendandacht in der evangelisch-lutherischen Christuskirche in Rom im vergangenen Monat wurde der Papst ziemlich deutlich.

Und wie war das im April 2012, als Benedikt XVI dem wiederverheirateten, geschiedenen Horst Seehofer die Kommunion spendete? Gilt für bayerische Ministerpräsidenten das Kirchenrecht nicht?

Zitat Radio Vatikan: "Beim jüngsten Gericht werde der Herr nicht fragen, ob jemand zur Messe gegangen sei oder eine gute Katechese gehalten habe, sondern ob er gedient habe.(...) Franziskus beantwortete zu Beginn auch einige Fragen von Pfarreimitgliedern, darunter auch diejenige nach der Teilnahme am Abendmahl der anderen Konfession in konfessionsverbindenden Ehen. Der Papst riet den Betreffenden, zu prüfen, wie das Abendmahl für sie persönlich eine Stärkung auf dem gemeinsamen Glaubensweg sein könne. „Sprecht mit dem Herrn und geht weiter“, sagte er. Die gemeinsame Basis sei die eine Taufe."


2
 
 Mysterium Ineffabile 17. Dezember 2015 

Nun,

hat sich jemand was anderes von diesem ultraliberalen Cupich erwartet?


12
 
 DamianBLogos 17. Dezember 2015 
 

Erzbischof Cupich

Die Entscheidung, S. E. Cupich, einen der progressivsten Außenseiter des US-Episkopats, mit dem - traditionell mit der Kardinalswürde versehenen - Bischofssitz von Chicago zu betrauen, wurde im September 2014 von Papst Franziskus persönlich getroffen, ohne Beratung mit der Bischofskongregation. Ebenso war Cupich vom Papst persönlich zum Synodalen der Bischofssynode zur Familie ernannt worden. John L. Allen, Vatikanist des progressiven National Catholic Reporter (NCR), sah 2014 in der Ernennung von Cupich zum Erzbischof Chicago das Signal, daß die „Revolution Franziskus definitiv“ in den USA angekommen sei.


14
 
 Stefan Fleischer 17. Dezember 2015 

Forum Internum

o.K. Das könnte ein Weg sein, wenn sichergestellt ist, dass die Menschen dann nicht einfach "sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln" (vgl. sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln."(vgl. 2 Tim 4,3)Diese Gefahr kannte schon Paulus. Er würde wohl auch diesem neuen Vorschlag eine Absage erteilen.


6
 
 julifix 17. Dezember 2015 

Barmherzigkeit...

ist das eine, aber es gibt auch Gottes Gerechtigkeit und der unterliegt, wer die Hl.Kommunion nicht im Stand der Gnade nimmt.
Dazu bitte dringende Empfehlung, folgende Katechese von Pf. Richard Kocher auf Radio Horeb anzuhören www.horeb.org und etwas runterscrollen.
(Leider noch kein direkter Link möglich)

Gesegnete und frohe Weihnachtszeit


6
 
 nemrod 17. Dezember 2015 
 

Na prima - dann kann ich wohl auch- immer mein Gewissen als Maßstab - zuhause im Wohnzimmer Eucharistie feiern - wozu dann noch ne Weihe...also allmählich frag ich mich wirklich welche - sorry - Flachpfeifen inzwischen Mitra tragen.....


12
 
 bellis 17. Dezember 2015 

Das geltende Kirchenrecht beurteilt die Zulassung zur Kommunion "anders?". „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden,die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“, heißt es wörtlich im Can. 915 des CIC von 1983. Was ist daran anders? Ehebrecher verharren in einer schweren Sünde.
Jemand, der über ein „gebildetes Gewissen“ verfügt, die Lehre der Kirche versteht würde im Ehebruch lebend niemals zur Hl. Kommunion hinzutreten, davon könnte ihn auch kein "Bischof" abbringen.
Ihr Bischöfe seid endlich wieder Hirten und nicht Verführer!


10
 
 AlbinoL 17. Dezember 2015 

Naja man sollte diese Menschen die Konsequenzen klar machen

und davon ausgehen dass sie in der Lage sind, dies zu verstehen und nach der kirchlichen Lehre zu handeln.
Man kann aber im Forum Internum nicht festlegen oder dazu ermuntern gegen die Kirche zu handeln.


5
 
 Dismas 17. Dezember 2015 

Das ist eine krude wiedersinnige Haltung

dem realtivistischen Mainstream angepasst."Gebildetes Gewissen" wer hat dies wirklich? Eigentlich nur ein heiligmäßiger Mensch. Aber wenn die Lehre der Kirche vom Hl.Geist geleitet wird und diese "Gewissen" dagegen zu handeln rät, dann ist es m.E. ein "ein-gebildetes Gewissen".
HERR erbarme Dich!


15
 
 Stefan Fleischer 17. Dezember 2015 

Was nützt es dem Menschen,

wenn er zwar die Lehre der Kirche kennt, ihr aber nicht zustimmt? Da könnte man genau so gut argumentieren, der Mensch müsse zwar die Gebote Gottes kennen, aber ihnen nicht zustimmen. Das ist Relativismus in Reinkultur.


16
 
 katolikus 17. Dezember 2015 
 

Zerstörung der katholischen Kirche - Gotteslästerung

Don Gobbi beschreibt im "Blauen Buch" in welchem Sumpf sich die Hirten befinden. Die Freimaurer haben seit 1962 "gute Arbeit" geleistet, die kath. Kirche von innen zerstört, es sind nur noch wenige echte Hirten geblieben und die werden verfolgt. Wir Katholiken müssen bald im Untergrund unseren Glauben leben, wir sind längst auch in Europa verfolgt, es soll nur nicht nach Verfolgung aussehen.
Die hl. Eucharistie ist die geheimnisvolle Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers Jesu Christi auf Golgotha. Die Begründung für die Ablehnung der homosexuellen Handlungen stützt sich auf die Heilige Schrift (Gen 1,26: "Als Ebenbild Gottes schuf er sie, als Mann und Frau schuf er sie") und auf die Definition einer vollkommenen Liebe durch Bereitschaft zur Weitergabe des Lebens, sowie eine Ergänzungsfähigkeit.
Die Forderung des Bischofs ist Gotteslästerung! Die Quittung dafür bekommen wir bald, schätze ich.
Wir müssen BETEN, viel BETEN.


12
 
 Tadeusz 17. Dezember 2015 

Cupich ist in den USA..

für sein Homo-Lobbying bekannt.

Unglaublich vie wiele homosexuelle "Bischöfe" vorgeben katholisch zu sein.


14
 
 dalet 17. Dezember 2015 

Neue Vorschläge

Zwei Gedanken dazu:

Dürfen dann Protestanten auch die Eucharistie empfangen, wenn sie nur die Lehre der Kirche kennen, aber ihr nicht zustimmen müssen?

Muss der Priester sein eigenes Gewissen zurück stellen, wenn er die Kommunion austeilt?


11
 
 Amanda1975 17. Dezember 2015 
 

Herr, erbarme dich deiner Kirche!

Das Krebsgeschwür greift weiter um sich.
Beten wir ab heute mit den O-Antiphonen, dass der Heiland recht bald wiederkommen möge.


15
 

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