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Bistum leistet Zahlung an Missbrauchsopfer von Peter R.

21. Jänner 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Nach anhaltender Kritik am Vorgehen des Bistums räumte Bischof Norbert Trelle nachträglich Fehler ein. Zugleich wies er den Vorwurf des Vertuschens zurück – Ex-Pfarrer hat 2015 sexuellen Missbrauch einer 11-Jährigen im TV zugegeben


Hildesheim (kath.net/KNA) Nach Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer Peter R. will das Bistum Hildesheim einer betroffenen Frau nun doch eine Zahlung in Anerkennung des Leids zahlen. Damit wolle die Diözese ein Signal geben, dass sie das erlittene Unrecht außerordentlich bedauere und klar verurteilte, teilte sie am Mittwoch in Hildesheim mit.

Bislang hat die Frau, die zum Zeitpunkt des von ihr geschilderten Übergriffs durch den in Berlin lebenden Peter R. ein Kind war, keine Zahlung erhalten. Denn dies geschehe in der Regel nur, wenn der Täter nicht mehr belangt werden könnte, so das Bistum. Zur Zahlung habe es sich entschlossen, nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft Anfang Januar entschieden habe, den Fall nicht wieder aufzunehmen.


Eine konkrete Höhe der Zahlung wird vom Bistum nicht genannt. Die Bischofskonferenz hatte 5.000 Euro als durchschnittliche Zahlung vorgegeben.

Der Missbrauchsfall hatte Ende vergangenen Jahres für bundesweites Aufsehen gesorgt. In einem Fernsehbeitrag hatte der Geistliche eingeräumt, im Jahr 2006 in seiner Berliner Wohnung das damals elfjährige Mädchen aus Hildesheim sexuell bedrängt zu haben. Im März 2010 berichtete es dem Bistum Hildesheim den Vorfall. Die Verantwortlichen sahen damals aber keine Hinweise auf einen Missbrauch.

Erst im November 2010 gaben erneute Schilderungen des Mädchens nach Einschätzung der Diözese eindeutige Hinweise auf einen Missbrauch, woraufhin sie die Staatsanwaltschaft einschaltete. Diese stellte 2011 die Ermittlungen gegen die Zahlung einer Geldauflage durch den Täter ein. Die Staatsanwaltschaft warf in der TV-Dokumentation dem Bistum vor, die zentrale Rolle des Priesters bei den Missbrauchs-Fällen in den 70er und 80er Jahren am Berliner Canisius-Kolleg verschwiegen zu haben.

Nach anhaltender Kritik am Vorgehen des Bistums räumte dessen Bischof Norbert Trelle in dem Fall nachträglich Fehler ein. Zugleich wies er den Vorwurf des Vertuschens zurück.

Mit der Anerkennung sei kein Urteil im juristischen Sinne verbunden, so die Diözese. Neben der Zahlung biete sie der Frau an, sie bei der Bewältigung der seelischen Folgen des Missbrauchs zu unterstützen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 22. Jänner 2016 
 

Gemurkse

@DamianBLogos,
In der Primärprävention hat die Kirche in vielen westlichen Ländern ihre Hausaufgaben NICHT gemacht:
wir haben das Evangelium von Uns. Hr. Jesus Christus zu verkündigen und sollen diese Worte auch in Taten umsetzen.
Die Aussagen Unseres Herrn zu diesen Sexgreueln sind klipp und klar.
Klare Verkündigung der Lehre, tüchtiger Unterricht mit dem Katechismus stehen da -und wohl "primär"- an erster Stelle.
Knausern mit Geld, das vergebliche Versuchen die Würde zu wahren, Zaudern und erst mit Verspätung unter Druck reagieren, und dann stets wieder (B. DeKesel war hier Topspezialist) das Verweigern einer "Laisierung" (vs. "Suspendierung"): das ist doch alles Murks und vom unterirdischem Niveau.
Von der Sakramentalität dieser Herren ( es sind fast niemals Frauen) ist nie die Rede.


3
 
 DamianBLogos 21. Jänner 2016 
 

@georgzeitler

Als Nichtjurist verstehe ich die Sache soweit:
Strafverfolgung ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und nicht der Kirche. Strafverfahren erfolgen öffentlich, weil sie im öffentlichen Interesse sind. Opfer können im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten oder im Zivilverfahren Ansprüche geltend machen. Ansprüche der Öffentlichkeit und des Opfers gegenüber einem Täter werden also vor der staatlichen Gerichtsbarkeit verfolgt und so wurde es auch in diesem Fall gehandhabt. Die kirchliche Gerichtsbarkeit hat mit diesen Dingen überhaupt nichts zu tun.
In diesem konkreten Fall hat die Staatsanwaltschaft offenbar das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage (nicht Geldstrafe!) eingestellt.
Kirchliche Laisierungsverfahren erfolgen entweder auf Antrag des Betroffenen oder aus disziplinarischen Gründen. Solche Verfahren erfolgen - vergleichbar einer Entlassung aus dem staatlichen Beamtenstatus - wie auch im staatlichen Bereich nichtöffentlich.


3
 
 Ehrmann 21. Jänner 2016 

Sexuell bedrängt oder mißbraucht ?

Da dürfte es doch Unterschiede geben - zumindest in der Berichterstattung und der Bewertung durch die Justiz.


4
 
 georgzeitler 21. Jänner 2016 
 

dann frage ich schon noch...

@DamianBLogos
warum setzt sich dann die Kirche über das staatliche Gewaltmonopol und richtet nach einem internen geheimen Kirchengericht, wie das Beispiel im Bericht und der TV-Dokumentaion zum wiederholten Mal beweist:
Primärprävention ist nicht geschehn. Hausaufgaben wurden nicht richtig gemacht. Ja man hat vertuscht und verschwiegen. Die ernsthafte Kooperation mit den staatlichen Behörden hat nicht stattgefunden, man hat verschleppt. Von Bischof Trelle sind nach langer Empörung und fehlendem Unrechtsbewußtsein zwar doch Fehler eingeräumt worden. Die betroffene Frau wird aber abegespeist der geständige Pfarrer lebt weiter vom Salair der Kirche.
Wie verträgt sich das mit der Kindergärtnerin in zweiter Ehe, deren Dienstvertrag gekündigt wird? Aber es gibt ja auch noch einen TvE. wo man diese Frage genauso stellen muß!

@DamianBLogos:
Können Sie mir das mit dem staatlichen Gewaltmonopol in Hinsicht auf die Praxis der Kirche noch mal erklären? Und was meinen Sie mit Lynchjustiz?


0
 
 georgzeitler 21. Jänner 2016 
 

dann...

@DamianBLogs
... machen Sie einen anderen Vorschlag, wie man Kinderschänder zur Rechenschaft zieht. Das muß doch auch in der kath. Kirche möglich sein!


1
 
 DamianBLogos 21. Jänner 2016 
 

Wie ich schon am 18.1. hier (http://kath.net/news/53637) schrieb: Eine Laisierung nutzt für den Rückfallschutz überhaupt nichts.
Ein suspendierter, aber nicht laisierter Priester steht nämlich weiterhin unter der Aufsicht des Bischofs, und wird zu Lasten des Bistums in nichtpriesterlichen kinderfernen Tätigkeiten beschäftigt.
Ein laisierter Priester dagegen kann sich eine beliebige neue Tätigkeit suchen, ohne dass jemand noch einen Einfluss darauf hat, dass er Kontakt mit Minderjährigen bekommt. Solche Fälle sind bekannt.
Inso handelt es sich bei der gebetsmühlenartigen Forderung nach Laisierung von straffällig gewordenen Priestern um bloßen Populismus.


3
 
 Liberaler 21. Jänner 2016 
 

Täter ist weiter Priester etc...

An diesem Fall bleibt einiges bemerkenswert:

Es handelt sich um einen Haupttäter aus Berlin.

Im kirchenrechtlichen Verfahren wurde er nicht aus dem Priesterstand entlassen, sondern nur suspendiert.

Das Bistum hat bis zuletzt nicht pro-aktiv gehandelt. Die jetzt erfolgte Anerkennung wirft nach all den Pressekonferenz noch mehr Fragen auf. Denn wenn es wirklich das Statement des Täters im ARD Film war, hätte man die Möglichkeit der Entschädigung bereits in der ersten Pressekonferenz direkt ansprechen könnt.

Bischof Trelle und Weihbischof Bongartz haben durch Unterlassung und desaströse Kommunikation grossen Schaden angerichtet. Ihr Rückzug bleibt überfällig.


4
 
 elmar69 21. Jänner 2016 
 

Geringe Schuld des Täters

Das wurde 2011 von den Justizbehörden festgestellt - sonst gäbe es keine Einstellung gegen Geldauflage.

Anscheinend hielt man das vorgefallene bei der Staatsanwaltschaft nicht für schwerwiegend - wie auch immer das "sexuell bedrängt" ausgesehen hat.

Dass bislang keine eine Entschädigung gezahlt wird dürfte der Einschätzung der Handlungen durch die staatliche Justiz geschuldet sein.

Ob in der Zwischenzeit versucht wurde, vom Täter eine Entschädigung zu bekommen, geht aus der Berichterstattung nicht hervor. Ohne strafrechtlich bedeutsame Handlung dürfte es aber schwierig werden einen Schadenersatz zu bekommen - immerhin muss man dabei Nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist.


3
 
 SpatzInDerHand 21. Jänner 2016 

Missbrauch einer 11-Jährigen - Wieso passiert seitens

der Staatsanwaltschaft nicht mehr???
Und: Ja, ich frage mich auch, ob das Bistum die Sache verschleppt hat.
Und warum bekommt das Opfer erst jetzt eine Entschädigung? Wenn der Ex-Priester das Vergehen inzwischen sogar im TV gestanden hat, frage ich mich doch sehr, warum man die Vorwürfe des Opfers nicht auch vorher schon ernst genommen hat.
Ich will ja sehr hoffen, dass unsere Kirche Missbrauchstäter nicht schützen möchte...


4
 

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