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Homosexualität: Kritisches Gutachten blieb 20 Jahre unveröffentlicht

27. Jänner 2016 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Mainzer Professoren: Eine Störung der Schöpfungsordnung


Mainz/Darmstadt (kath.net/idea)20 Jahre lang blieb ein kritisches Gutachten des Fachbereichs Evangelische Theologie der Universität Mainz zum Thema Homosexualität unveröffentlicht. Es war von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Auftrag gegeben worden. Sie bat um eine Untersuchung „zur Beurteilung und Bewertung von Homosexualität, von Segenshandlungen an gleichgeschlechtlichen Paaren sowie von homosexuell lebenden und liebenden Menschen im Pfarramt“. Weil die Mainzer Professoren das achtseitige Papier zu spät vorgelegt hatten, wurde es nicht in einer Dokumentation über den innerkirchlichen Meinungsbildungsprozess berücksichtigt, teilte der Sprecher der Kirche, Volker Rahn (Darmstadt), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. In der Untersuchung, die idea vorliegt, kommen die Theologen 1996 zu einer anderen Einschätzung als die hessen-nassauische Kirche heute. So heißt es in der Ausarbeitung: „Homosexualität bildet eine Störung der von Gott gegebenen Schöpfungsordnung.“ Die Professoren kommen in dem achtseitigen Papier zu dem Urteil: „Eine Gleichwertigkeit der Homosexualität mit der sexuellen Begegnung von Mann und Frau ist nicht zu erweisen. Die Liebe kann nicht aus einem Fehlverhalten ein gutes Tun machen.“ Es sei kein sinnvoller Weg, „die Homosexualität als ethisch unproblematisch anzuerkennen“. Zur Frage, ob Homosexuelle im Pfarramt zusammenleben können, heißt es: „Homosexualität ist nicht von vornherein mit dem Dienst als Pfarrer unvereinbar.“


Theologieprofessoren: Eine Segnung homosexueller Paare ist nicht möglich

Wenn sie aber jemand durch sein Verhalten demonstriere, stehe dies im Widerspruch zum eindeutigen Gebot Gottes: „Dies kann schon deshalb nicht hingenommen werden, weil hier ein persönliches Problem andere, wichtige Fragen der Arbeit eines Pfarrers/einer Pfarrerin überlagert.“ Die Segnung homosexueller Paare lehnen die Gutachter ab: „Die Kirche kann nur den Segen weitergeben, der ihr anvertraut ist. Zu einer öffentlichen Segnung des Zusammenlebens von homosexuellen Paaren besitzt sie keine geistliche Autorität.“

Homosexuelle Lebensgemeinschaften werden getraut

Im Gegensatz zu dem Votum hat die hessen-nassauische Kirche 2002 die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingeführt. Seit 2013 sind entsprechende Gottesdienste mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt. Die Nachfrage danach ist gering: Unter den 3.729 Eheschließungen im Jahr 2014 waren 45 Segnungen eingetragener Lebensgemeinschaften.

Ein Gutachten der Universität Frankfurt ist dagegen für homosexuelle Segnungen

Rahn bestätigte gegenüber idea, dass die Kirchenleitung das Mainzer Gutachten angefordert habe – „zusammen mit über 200 Voten von Fakultäten bis zu Kirchengemeinden“. Die meisten Texte seien eingegangen in die Veröffentlichung „Schwule, Lesben… – Kirche. Homosexualität und kirchliches Handeln“ aus dem Jahr 1996. Das Mainzer Gutachten habe nicht berücksichtigt werden können, weil es erst vollständig eingetroffen sei, „als bereits die Drucklegung der Dokumentation erfolgte“. Rahn verweist nun auf ein aktuelles Universitätsgutachten der Goethe-Universität Frankfurt am Main aus dem Jahr 2014, das die Professorenschaft auf eigene Initiative erstellt hat. Darin kommen die Theologen zu einem anderen Ergebnis als ihre Mainzer Kollegen: „Nach unserer Auffassung spricht nichts gegen die Möglichkeit einer am Maßstab des biblischen Liebesgebotes gelebten Praxis homosexueller Beziehungen.“ Sie seien ethisch gleichwertig zu heterosexuellen Beziehungen. Ausdrücklich gehen die Autoren auch auf jene Bibelstellen (Römer 1,24ff, 3. Mose 18,22 und 20,13) ein, die Homosexualität verbieten. Wer dieser Auffassung sei, müsse „konsequenterweise nicht nur die Todesstrafe bei Homosexualität fordern, sondern auch bei heterosexuellem Ehebruch sowie für all jene, die Innereien und bluthaltige Lebensmittel essen“.


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Lesermeinungen

 Rolando 29. Jänner 2016 
 

georgzeitler

Wenn Sie wollen, lesen Sie bitte dieses Buch,
http://www.kath.net/news/53766


2
 
 matthieu 28. Jänner 2016 
 

@GeorgZeitler Unterschied

Das mit dem Essen hat Jesus ja erklärt: Man wird nicht unrein durch das, was durch den Mund in den Körper gelangt (Essen) sondern durch das, was aus dem Mund herauskommt (böse Worte, die von einem bösen Herzen rühren).
Verbot von Ehebruch hat er dagegen nicht aufgehoben (auch die Ehebrecherin soll nicht mehr sündigen), Homosexualität hat er auch nicht aufgehoben.


3
 
 georgzeitler 27. Jänner 2016 
 

warum ein Totschlagargument?

@girsberg74
Gründliches Nachdenken wäre auch in diesem ehrenwerten Forum durchaus mal wünschenwert. Gerade hier wird doch ganz besonders auf die konsequente Einhaltung der Gottesgebote entsprechend der Heiligen Schrift Wert gelegt.
Wir wissen alle, daß es nicht wenige Forderungen aus dem alten Testament gibt, die heute stillschweigend ihre Gültigkeit verloren haben. Im Bericht ist das Beispiel der Innereien und bluthaltigen Lebensmittel als Eßverbot genannt. Es gibt noch viele Beispiele solcherart. Wo ist hier plötzlich die so streng geforderte Konsequenz zur Einhaltung der Gottesgebote geblieben?
Dem Homosexuellen sagt man, Gott liebt den Sünder, aber er haßt die Sünde. Bin ich auch ein gehaßter Sünder weil ich liebend gerne Innereien und Blutwurst esse?
Ich versteh das nicht. Wer klärt mich auf?
Vielen Dank im Voraus!


1
 
 girsberg74 27. Jänner 2016 
 

Gründliches Nachdenken verboten. ein echtes Totschlagargument.

Zitat aus dem letzten Absatz:
„’Sie seien ethisch gleichwertig zu heterosexuellen Beziehungen. Ausdrücklich gehen die Autoren auch auf jene Bibelstellen (Römer 1,24ff, 3. Mose 18,22 und 20,13) ein, die Homosexualität verbieten. Wer dieser Auffassung sei, müsse „konsequenterweise nicht nur die Todesstrafe bei Homosexualität fordern, sondern auch bei heterosexuellem Ehebruch sowie für all jene, die Innereien und bluthaltige Lebensmittel essen’.“


7
 

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