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Verfassungsgericht bestätigt Sex-Verbot mit Tieren

18. Februar 2016 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Verfassungsgericht: Um das Tierwohl zu schützen, dürfe der Gesetzgeber sexuelle Übergriffe durch Menschen verbieten – Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden


Karlsruhe (kath.net/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot bestätigt, Tiere für sexuelle Handlungen zu missbrauchen. Zwei Kläger hatten argumentiert, sie fühlten sich zu Tieren hingezogen, das Verbot verstoße daher gegen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ihre Verfassungsbeschwerde nahmen die Karlsruher Richter nun jedoch nicht zur Entscheidung an. Die Tierschutzbestimmungen verletzten keineswegs das Grundrecht der Kläger auf sexuelle Selbstbestimmung, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.


Um das Tierwohl zu schützen, dürfe der Gesetzgeber sexuelle Übergriffe durch Menschen verbieten, so das Verfassungsgericht. Nach dem Tierschutzgesetz können sexuelle Handlungen mit Tieren als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 katolikus2 19. Februar 2016 
 

Wie krank ist diese Gesellschaft?


2
 
 myschkin 19. Februar 2016 
 

@aschermittwoch

Vermutlich waren derlei Abartigkeiten in früheren Zeiten noch häufiger. In vorindustriellen Zeiten und agrarischen Gesellschaften wird man mit einigen Dingen konfrontiert worden sein, die man sich besser gar nicht erst vorstellt.


2
 
 hauch 18. Februar 2016 
 

@Rolando ja das Kindeswohls schützen, absolut! Aber stellen Sie Kinder und Tiere nicht gegeneinander! Beide sind wehrlos!


4
 
 wandersmann 18. Februar 2016 
 

Perverse Ansicht

"Um das Tierwohl zu schützen, dürfe der Gesetzgeber sexuelle Übergriffe durch Menschen verbieten, so das Verfassungsgericht."

Natürlich darf der Gesetzgeber das Tierwohl schützen.

Trotzdem scheint mir die Ansicht des Verfassungsgerichtes - so wie ich das hier lese - pervers zu sein.

Denn wenn man in Zukunft die Gehirnaktivität der Tiere beim Sex mit Menschen messen kann und dann beispielsweise feststellt, dass die Tiere beim Sex mit Menschen Freude, Lust oder dergleichen empfinden und auch "freiwillig" die sexuellen Handlungen gerne dulden und auch keine psychischen Störungen davontragen, was sagt das Verfassungsgericht denn dann?
Nur weil dann das Tierwohl nachweislich nicht gefährdet ist, ist der Sex mit Tieren erlaubt?

Solch eine Ansicht nenne ich pervers.

Das Verfassungsgericht hätte sagen sollen, dass solche perversen Dinge einfach nicht erlaubt sind, weil sie pervers sind.


8
 
 Rolando 18. Februar 2016 
 

Kindeswohl

Und jetzt bitte ebenso das Kindedwohl schützen, die Ungeborenen, stehen sie unter oder über den Tieren??


13
 

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