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Erzdiözese Wien dementiert 'Mobbing' gegen Religionslehrerin

18. März 2016 in Österreich, 5 Lesermeinungen
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Schulamtsleiterin Pinz weist in Medien vorgebrachte Anschuldigungen entschieden zurück


Wien (kath.net/KAP) Die Erzdiözese Wien hat am Mittwoch die von einer Religionslehrerin bzw. deren Anwältin erhobenen Vorwürfe des "Mobbings" zurückgewiesen. In den vergangenen Tagen hatten die Zeitungen "Österreich" und "Heute" die Meldung veröffentlicht, dass die Religionslehrerin Susanne Brandtner-Hafner von den Schulverantwortlichen der Erzdiözese aus ihrem Beruf gemobbt worden sei. Dieser Vorwurf sei eine Verleumdung und werde entschieden zurückgewiesen, heißt es in der Aussendung der Erzdiözese. Die Meldungen seien unüberprüft und ohne jeden Gegencheck veröffentlicht worden; sie würden nicht den Tatsachen entsprechen, erklärte Andrea Pinz, die Leiterin des Schulamtes der Erzdiözese Wien.

Fachinspektorinnen und -inspektoren besuchten alle Lehrer regelmäßig im Unterricht und führen mit den Pädagogen strukturierte Gespräche hinsichtlich ihrer pädagogischen und kommunikativen Kompetenz, so Pinz. Dies sei ein standardisierter Vorgang für alle Lehrkräfte, der die hohe Qualität des Unterrichts an öffentlichen und privaten Schulen sichere und die Pädagogen vor allem am Beginn ihrer Berufslaufbahn in ihrer Weiterentwicklung fördern soll.


Auch die betroffene Religionslehrerin habe im vergangenen Semester, ihrem zweiten Dienstjahr, eine Fachinspektion gehabt. Wie schon zwei Fachinspektionen im ersten Berufsjahr von Frau Brandtner-Hafner habe auch die letzte im November 2015 eine grundsätzlich positive Beurteilung erbracht, allerdings mit festgestellten deutlichen Schwächen in der Unterrichtsmethode. Der Lehrerin seien Fortbildungsmaßnahmen zur Professionalisierung ihres Unterrichts aufgetragen worden. Das Gespräch sei laut Auskunft der Fachinspektorin konstruktiv verlaufen, das Protokoll darüber sei von Frau Brandtner-Hafner unterschrieben worden.

Die Religionslehrerin sei allerdings am Tag nach der Fachinspektion überraschend in Krankenstand gegangen und nicht mehr zum Unterricht erschienen, bis das befristete Dienstverhältnis ausgelaufen war. Noch während ihres Krankenstandes habe sie sich per Anwaltsbrief an das Schulamt gewandt mit der Mitteilung, sie könne wegen der angeblich traumatischen Folgen der Fachinspektion ihre Tätigkeit als Lehrerin nicht weiter ausüben. Den Vorwurf des Mobbings habe die Religionslehrerin später zurückgezogen, dann aber auf Schmerzensgeld geklagt.

Weder Aussehen noch Zweitehe relevant

Als ein Grund für ein behauptetes Mobbing wurde in den Zeitungsartikeln genannt, dass die Lehrerin "zu schön" gewesen sei. Schulamtsleiterin Pinz dazu: "Dieser Vorwurf ist so absurd, dass er sich von selber richtet. Schönheit ist keine Voraussetzung dafür, eine gute Lehrerin zu sein, aber auch kein Hindernis."

Auch die Wiederverheiratung von Frau Brandtner-Hafner habe keinerlei Einfluss auf die stattgefundene Fachinspektion gehabt. Schon in der Verlobungszeit der Lehrerin habe es dazu ein klärendes Gespräch gegeben. Dieses habe das Ergebnis erbracht, dass in ihrem Fall kein Hindernis für eine Lehrtätigkeit im Auftrag der katholischen Kirche vorliege. Dies sei auch in einem Aktenvermerk festgehalten worden.

Pinz: "Wenn im Einzelfall so ein Hindernis vorliegen sollte, gibt es ein offenes Gespräch darüber, ob ein im Dienstrecht verankerter Entzug der kirchlichen Lehrbeauftragung erfolgt. Hinausmobben haben wir nicht nötig." Bis zum Erhalt des Anwaltbriefes sei die Erzdiözese im Fall Brandtner-Hafner von einer Weiterbeschäftigung ausgegangen.

Warum die Lehrerin in der Fachinspektion ein Mobbing sieht, ist für das Schulamt nicht nachvollziehbar. "Ich habe das Protokoll geprüft und eingehend mit der Inspektorin darüber gesprochen", so Schulamtsleiterin Pinz. "Wir haben keinen Anhaltspunkt gefunden, der das Verhalten der Lehrerin erklären könnte. Kritikfähigkeit müssen wir bei Pädagogen erwarten dürfen." Der Schmerzensgeldforderung habe das Schulamt daher auch nicht stattgeben können. Die Erzdiözese Wien sehe dem Verfahrensausgang gelassen und zuversichtlich entgegen.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Krisi 21. März 2016 
 

Im Zweifel für den Angeklagten!

Worte stehen gegen Worte. Weiß man nicht was und wie das Reflexiongespräch geführt wurde. Schwingt ja auch viel Zwischenmenschliches mit. Mich macht es stutzig, grundlos zieht eine Religionslehrerin nicht vor Gericht.
Vorallem, weil sie Religionslehrein ist und sicherlich nicht grundlos diesen Job machen wollte. Verkündigung ist eine positive Aufgabe und die meißten leben selbe danach. Diese Branche ist wirklich knallhart und manchmal habe ich den Eindruck die Lehrer dürfen vor lauter "Technik" keinen eigenen Charakter besitzen. Alles was menschlich ist darf nicht sein, z.B. Nervosität, Vergesslichkeit (wegen Prüfung)...


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 Helena_WW 19. März 2016 
 

Wenn Fortbildungsmaßnahmen anempfohlen werden ist das doch ein normaler und konstruktiver Umgang

"eine grundsätzlich positive Beurteilung erbracht, allerdings mit festgestellten deutlichen Schwächen in der Unterrichtsmethode. Der Lehrerin seien Fortbildungsmaßnahmen zur Professionalisierung ihres Unterrichts aufgetragen worden. "
Das ist normal und konstruktiv, zumal wie beschrieben wohl niemand wegen seiner Schwächen fertiggemacht wurde, sondern sich dem Betreffenden angenommen wurde und Möglichkeiten aufgezeigt wurden seine Defizite mit Fortbildungsmaßnahmen zu beheben. Wo soll da das Mobbing sein ?


1
 
 Ehrmann 18. März 2016 

Es wäre eine klare Auskunft gut , warum "in ihrem Fall die Wiederverheiratung kein Hindernis ist".

Denn meines Wissens ist es das schon, wenn die geschieden Erstehe kirchlicherseits gültig war - war sie es nicht? Dann bitte sagen!! Gerade diese Dinge haben eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung in der Bevölkerung und werden nicht verstanden - warum hier schon und dort nicht? Ein ganz wesentlicher Grund, warum unsere Kirche nicht mehr ernst genommen wird - auch hinsichtlich Austrittszahlen. Und die Zweitehe - wenn nicht kirchlich geschlossen, warum dann die Anstellung? Oder ist das - im kirchlichen Sinn bestehende Konkubinat - definitiv uninteressant (ebenfalls Vorbildwirkung einer Religionslehrerin!). Wollen wir jetzt endlich ernstmachen mit unserer Religion oder soll hier ein (falscher!) Barmherzigkeitsbesen eingesetzt werden (bleiben)? Was vermitteln wir den Kindern, die unter Scheidungen leiden wie niemand sonst! Lehrmethode hin oder her - das "exempla trahunt" steht heute wie immer noch im Vordergrund und sollte endlich berücksichtigt werden.


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 SCHLEGL 18. März 2016 
 

Mein Gott

Es macht mir Sorgen, wie zart besaitet manche Lehrer sind! Ich habe 40 Jahre Lehrtätigkeit hinter mir, hatte in Religion noch Klassen mit 38 Schülern (14 jährigen!).Damals ist der Inspektor UNANGEMELDET (heute sagt man es dem Lehrer einen Tag vorher) MITTEN in die Stunde hereingeplatzt.Alle Religionsinspektoren waren Priester. Natürlich hat es in den ersten Jahren, trotz guter Beurteilung, auch manchmal Ratschläge gegeben.
Diese Kollegin dürfte offensichtlich inhaltliche Defizite aufgewiesen haben. Natürlich empfiehlt der Inspektor (noch dazu bei einem befristeten Dienstverhältnis,-man nimmt doch an, dass die Lehrerin ein Unbefristetes haben will) dann eine entsprechende Weiterbildung. Ich verstehe auch den Rechtsbeistand der Lehrerin nicht, denn eine solche Argumentation ist so daneben, dass nur solche Wegwerfzeitungen sowas drucken.Manche junge Kollegen brauchen nach paar Jahren Unterricht bereits ein Sabbatjahr und sind viel öfter krank,als ältere Lehrer.Msgr Franz Schlegl


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 mirjamvonabelin 18. März 2016 
 

Man kanns ja versuchen,

im schlimmsten Fall geht die Lehrerin leer aus, Hauptsache sie hat versucht sich gegen die "böse, böse" Kirche zu wehren.
Und wir müssen/sollen verzeihen und für ihre Umkehr beten.


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