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| Obamas Verhütungsverordnung: Ausnahmen für religiöse Organisationen?12. April 2016 in Chronik, keine Lesermeinung Religiöse Organisationen haben dagegen geklagt, für ihre Mitarbeitern Krankenversicherungen abschließen zu müssen, die Verhütungsmittel umfassen. Der Oberste Gerichtshof lässt die Streitparteien nun nach einem Ausweg suchen. Washington D.C. (kath,net/LSN/jg) Diese haben allerdings die Möglichkeit, schriftlich auf die Deckung der in der Verhütungsverordnung umfassten Leistungen zu verzichten. Dann muss die Versicherung den Mitarbeitern die Leistungen ohne Prämie abdecken. Kirchliche Arbeitgeber haben dagegen geklagt, weil sie mit dieser Regelung automatisch an der Bereitstellung von Leistungen mitwirken müssen, die gegen ihre Moral verstoßen. Die Verordnung verstoße gegen den Religious Freedom Restoration Act aus dem Jahr 1993, der die Religionsfreiheit Der Fall ist mittlerweile vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Vergangene Woche haben die Höchstrichter beide Streitparteien des Falles Zubik v. Burwell aufgefordert zusätzliche Schriftsätze vorzulegen, die es Mitarbeitern religiöser Organisationen ermöglicht, ohne Mitwirkung ihres Arbeitgebers Deckung für Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung zu erhalten. Jede der beiden Seiten darf eine Woche später auf den Vorschlag der jeweils anderen Partei antworten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
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