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Rechtsexperte: Glaube muss nicht mit Grundgesetz vereinbar sein

24. April 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Keine der Weltreligionen könnte existieren, wenn sie ihre Inhalte an den jeweiligen Staatsverfassungen ausrichten müsste.


Frankfurt (kath.net/ KNA)
In der Debatte um einen Anti-Islam-Kurs der AfD weist der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Diese Frage sei müßig, schreibt er in einem Gastbeitrag in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Freitag). Mehrere AfD-Politiker hatten in den vergangenen Tagen betont, bestimmte muslimische beziehungsweise islamistische Positionen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dies verlange das Grundgesetz gar nicht, betont Grimm. Die Religionsfreiheit gewährleiste vielmehr, «dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an die Gläubigen selbst bestimmt.» Keine der Weltreligionen könnte existieren, wenn sie ihre Inhalte an den jeweiligen Staatsverfassungen ausrichten müsste: So wäre auch der Katholizismus nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, etwa durch das Heiratsverbot für Priester.


Davon zu unterscheiden sei die Frage, welche «Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche demokratische Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann», führt der Rechtswissenschaftler aus. Glaubensgemeinschaften könnten ihre Inhalte zwar frei bestimmen, aber nicht ungehindert verwirklichen. «Freiheit der Religion gibt es in multireligiösen Gesellschaften nur, wenn es keiner Religion gestattet ist, ihre Wahrheit allgemeinverbindlich zu machen.»

Auch die freiwillige Unterwerfung unter religiöse Vorschriften werde durch grundgesetzliche Prinzipien begrenzt, so Grimm, etwa durch die Menschenwürde. «Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.»

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 HeinzII 25. April 2016 
 

Kennt Herr Grimm den Islam?

Ehe er solche Gutachten abgibt, empfehle ich dem „früheren Verfassungsrichter Grimm“ dringend sich genauere Kenntnisse über den „Islam“ anzueignen.
Das Problem ist doch, daß der Islam nicht nur eine Religion ist, sondern der Islam ist ein „Gesamtsystem“ das Religion, Politik und Gesellschaft umfaßt.
Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz (kath.net/KNA 12.2015) über die in Deutschland ankommenden Muslime… „Diese wurzelten in einem theokratischen Religions- und Staatsverständnis des Islam. Dadurch drohten «Parallel- oder gar Kontragesellschaften, die den sozialen Frieden eminent gefährden»….“
Prof. Martin Rhonheimer (Rom) in „Die Tagespost“ weist auf folgendes hin:
„Der Islam ist nicht nur Religion, er umfasst ein politisch-religiöses Sozial-, Rechts- und Herrschaftssystem. Ebenso wenig ist eine Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt möglich,… Und damit können auf islamischer Grundlage auch keine allgemeinen Menschenrechte anerkannt werden. (Nur die Scharia!)


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 SierraVictor 25. April 2016 

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Darf eine Anschauung ihren Anhängern Rechte vorenthalten? Nein. Darf man sich freiwillig verpflichten, z.B. auf Ehe zu verzichten? Selbstverständlich. Darf man diesen Entschluss ändern? Vor dem Gesetz ebenso selbstverständlich. Darf man deswegen gekündigt werden? Das ist ein solcher Reibungspunkt. Darf man den Zugang zu einem Beruf auf ein Geschlecht beschränken? Ein weiterer Reibungspunkt.
Es ist gut, dass im Rahmen der Religionsfreiheit diese Punkte zugunsten der Kirchen und ihrer Regelungen ausgelegt werden. Selbstverständlich ist es nicht.
Eine Sache einfach einmal rechtlich zu betrachten heißt nicht, sie inhaltlich zu bewerten, auch wenn das immer wieder in einen Topf geworfen wird. Es ist im Gegenteil gut, es zu tun, damit man weiß, wie gute Gesetze sein müssen. Unsere sind in vielerlei Hinsicht hervorragend!


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 SierraVictor 25. April 2016 

1

Gesetze regeln das Tun, nicht das Denken. Verbrechen als Tat gibt es, Gedankenverbrechen gibt es nur in Orwells 1984. Denken und damit auch glauben darf bei uns jeder, was er will. Zudem darf er versuchen, andere davon zu überzeugen. Das ist Grundrecht. Genau das definiert unser Grundgesetz als erstes: den Raum, in dem Freiheit herrscht.
Denken und Glaube sind bei uns frei. Sie unterliegen keinerlei Regelungen; die Frage, ob sie es tun, ist bei uns schon falsch gestellt.
Verboten ist allerdings der Versuch, andere dazu zu verleiten, durch Handlungen Gesetze zu brechen, oder ihnen die Freiheit zu nehmen. Und da gibt es nun einmal Reibepunkte.


1
 
 Gloria Patri 25. April 2016 
 

@resistance

Wenn Sie das ernst meinen, sollten Sie sich dringend professionelle Hilfe holen. An welcher Stelle ist denn das Grundgesetz Makulatur? Mir fällt nichts ein. Das ist doch nur eine inhaltlose Floskel aus dem Bereich des Islam-Bashings und eines Christen fast schon unwürdig.

Und auch für Sie noch einmal: Der Islam muss nicht (!) mit dem Grundgesetz kompatibel sein.


1
 
 Gloria Patri 25. April 2016 
 

@Philippus02

Der entscheidene Unterschied ist, dass die Mitgliedschaft in einem Sportverein durch das Grundgesetz nur rudimentär über die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) geschützt ist, das Gründen einer Familie (Art. 6 GG) unter besonderem Schutz steht. Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen.

Zudem ist das Entrichten eines Beitrags nur Nebenfolge der Mitgliedschaft. Die Pflicht entsteht zudem erst mit dem Beitritt. Wer aber nicht zölibatär lebt (z.B. bereits verheiratet ist), der kann bereits objektiv nicht zum Priester geweiht werden. Die Hürde ist also deutlich höher (und in keiner Weise ist der Zölibat "freiwillig", sondern verpflichtend).

Und nochmals: Es kommt in keiner Weise darauf an, was im Islam über das Töten von Ungläubigen steht. Wenn Sie den Text aufmerksam gelesen haben, dann steht dort, dass eine religiöse Lehre nicht (!) am Grundgesetz zu messen ist. Punkt. Sonderregeln für den Islam sind nicht vorgesehen. Auch wenn Sie sich offenbar etwas anderes wünschen.


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 resistance 25. April 2016 
 

Blauäugig in den Untergang

Der Rechtsexperte ignoriert völlig das chimärenhafte Wesen des Islam. Dieser ist immer politisches Programm so wie auch Religion. Allein die unabdingbare Verpflichtung zur Scharia macht den Islam unvereinbar mit unserem Grundgesetz.

Ein Nazi kann glauben was er will. Wenn er aber zum politischen Kampf antritt greift die Rechtsordnung.

Im Übrigen ist das GG bereits Makulatur, wir wollen es nur nicht wahrhaben. Seine Ecksteine wie z.B. "Familie" oder "Volk" wurden völlig neu definiert. Wir haben eine Loseblattsammlung, nur der Pappdeckel scheint unverändert und jährlich werden nun neue Seiten mit Scharia drauf eingefügt.

Wir sind in allem im freien Fall. Wer nun meint, dass es uns doch gut gehe, der gleicht dem Mann der vom Trump-Tower sprang und noch nicht aufgeschlagen ist.
Unsere Welt geht unter, ratz fatz!
Dem unvermeidlichen Zusammenbruch der Währung folgt der Bürgerkrieg.


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 Philippus02 25. April 2016 

Die zehn Gebote und das Grundgesetz

In der Argumentation von Prof. Grimm findet die Tatsache keine Berücksichtigung, dasss sowohl das deutsche Grundgesetz als auch die Verfassungen zahlreicher anderer Nationen ihren Ursprung in den Zehn Gebote und dem Evangelium haben. Dadurch ist seine Argumentation zur Katholischen Kirche fragwürdig. Sein Argument mit dem Zölibat ist sachlich falsch. Er ist eine freiwillige Verpflichtung, die erst nach sorgfältiger, mehrjähriger Prüfung eingegangen werden darf. Nach Prof. Grimm, wären alle freiwillig zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen gegen das Gesetz, sogar jeder Vereinsbeitrag, da man selbst einem Sportclub nur dann als Mitglied beitreten darf, wenn man bereit ist den Jahresbeitrag und eventuell eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Der Islam verkündet im Gegensatz zum Evangelium im Koran und in den zahlreichen Hadithen Aufrufe zum Töten und Verstümmeln, was in prominenten Fatwas (zum Beispiel gegen Salman Rushdie) auch in unserer Kultur bekannt ist.


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 Gloria Patri 25. April 2016 
 

@Karlmaria

Rechtlich gesehen macht das gar keinen Unterschied. Auch wenn der Schutz des menschlichen Lebens unbestreitbar bedeutend ist, gilt auch hier, dass die Lehre einer Religion nicht durch die Verfassung beschränkt wird.

Selbst wenn man dies hypothetisch anders sähe, so wäre entgegen Ihrer Auffassung keine Differenzierung möglich. Der von Ihnen beschriebene Fall betrifft das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). Der von Prof. Grimm als Problem beschriebene Zölibat steht im Widerspruch zu Art. 6 Grundgesetz (Schutz der Familie), da eine Familie nicht begründet werden darf. Zudem führt eine Verletzung des Zölibats faktisch zu einem Berufsverbot, welches in Widerspruch zu Art. 12 Grundgesetz steht.

Das Verfassungsrecht kennt aber keine Unterscheidung zwischen wichtigen und weniger wichtigen Rechten. Hier gilt: Verstoß ist Verstoß.


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 Karlmaria 24. April 2016 

Das ist vielleicht nicht so richtig durchdacht

Es ist doch ein großer Unterschied ob eine Religion den Zölibat vorsieht und Pille und Abtreibung und Zuwiderverheiratung verbietet oder ob es Todesurteile für diejenigen gibt die den Islam verlassen und Christen werden. Genau dieser Punkt: dass es Todesurteile gibt für diejenigen die den Islam verlassen und Christen werden ist für mich der Grund dass der Islam und Deutschland überhaupt nicht zusammenpassen. Und das obwohl ich einige Jahre in muslimisch geprägten Ländern gelebt habe und dort gute Freunde gefunden habe. Aber das mit den Todesurteilen das geht zu weit. Da müssen auch unsere Verantwortlichen aufwachen und die christlichen Zuwanderer besser schützen!


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