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Im Namen der Menschenwürde nein zur Präimplantationsdiagnostik

26. April 2016 in Schweiz, 6 Lesermeinungen
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Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz


Freiburg (kath.net/SBK) Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.

Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen soll.

Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.

Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.


Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte hervor:

Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären gravierend: einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten „überzähligen Embryonen“. Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.

Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich.

Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. „Retterbaby“) zulassen wird.

Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.


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Lesermeinungen

 ottokar 2. Mai 2016 
 

Und unsere Diakone und Pfarrer?

Das Thema ist von grösster ethischer und moralischer Bedeutung und unsere Bischöfe haben diesmal endlich ein klärendes Wort zu dieser gesellschaftlich so relevanten Problematik gesprochen. Bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass unsere Pfarrer und Diakone dies als Auftrag verstehen in den bis zur Abstimmung verbleibenden Sonntagspredigen die Argumente der Bischöfe aufzugreifen und zu verteidigen, auch wenn das Thema für sie grundsätzlich nicht einfach ist.Da muss man sich einarbeiten, um darüber zu sprechen. Aber immerhin haben die Bischöfe sehr gut verständliche Vorarbeit geleistet, die das Verstehen leicht macht.Die Zeit ist da, diese Herausforderung anzunehmen. Bin, nebenbei bemerkt, sehr gespannt, ob wir und wenn ja, was wir von unseren predigenden Kathechetinnen darüber erzählt bekommen, wenn überhaupt?


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 mirjamvonabelin 26. April 2016 
 

Wer sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen möchte

@Antiklon
Ich glaube wir alle müssen uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Statt Medizin zur Heilung zu erforschen, ist die Forschung total auf Abwegen zu unser aller Schaden.
@Agnostikath
Ja da hab ich wirklich etwas verwechselt.
Wie mag es den Paaren wohl gehen die sich ein Kind um jeden Preis wünschen, sind sie wirklich informiert? Haben sie überhaupt die blasseste Ahnung was da auf sie zukommt?
Man hört nichts von den Paaren die es so versucht haben.


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 Agnostikath 26. April 2016 
 

Schwieriges Thema aber sehr unzureichende Antwort

@mirjamvonabelin: Ich denke, Sie verwechseln PI(mplantations)D und PN(atal)D. PID findet in der Petrischale an wenigen Zellen statt, BEVOR sie in die Gebärmutter transferiert werden. Da schmerzt nix und niemand wird verletzt.
@antony: Ich sehe das ähnlich. Denn was @resistance übersieht ist, dass für uns nicht-katholische/ -gläubige Bürger religiöse Vorstellungen sich hinter die Interessen des Rechts und der Bürgergesellschaft einordnen müssen.

Was mir hier zu kurz greift: Das Kernargument ist, dass man PID ausnahmslos verbieten will, weil ansonsten die ethischen Folgefragen schwierig werden. Das ist, als würde man das Töten ausnahmslos verbieten, also auch im Rahmen von Militär, Polizei oder der Notwehr.
Aber nur, weil Fragen schwierig sind ist doch kein Argument, sie irrelevant oder hypothetisch zu machen.
Es ist auch nur eine Scheinlösung: Schweizer (etc., etc.), die nur über genügend Finanzkraft verfügen machen es dann im Ausland und damit steht die ethische Frage weiter.


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 Antiklon 26. April 2016 
 

@mirjamvonabelin

Schmerzhaft für die Frau ist eine Überstimulation der Eierstöcke und allenfalls die Gewinnung der Eizellen. Das kann bei jeder In-vitro-Fertilisation mit oder ohne PID passieren. Die PID verletzt den Embryo, weil diesem im Achtzellstadium (3. Tag nach Befruchtung) meistens zwei Zellen d.h. 1/4 für die Analyse entnommen werden. Daher sind solche Embryonen oft nicht in der Lage in der Gebärmutter zu implantieren, selbst wenn sie die Zellenentnahme und die Diagnose überlebt haben. Erst seit wenigen Jahren wird PID im Blastozyststadium (5./6. Tag nach Befruchtung) durchgeführt. Dann werden ca. 10-15 Zellen entnommen und analysiert. Diese Methode schädigt anscheinend den Embryo weniger stark. Es gibt aber zu dieser Methode noch keine Studien mit grossen Fallzahlen und erst recht keine Langzeitstudien. Wer sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen möchte findet hier weitere Informationen: http://www.human-life.ch/fmedg-nein.pdf


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 mirjamvonabelin 26. April 2016 
 

Danke kath.net für diesen Beitrag

Man kann nicht genug die Menschen aufklären über solche Methoden.
Vielleicht gibt es einen Experten, der die Gefahr der PID-Untersuchung darlegt. Ich habe gehört, sie soll sehr schmerzhaft sein und kann das gesunde Kind verletzen. Stimmt das?
Ja und wie unmenschlich ist das, die Embryonen einzufrieren?


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 antony 26. April 2016 

@ resistance: Die schweizer Bischöfe müssen so argumentieren, dass es in einer säkularen...

... Gesellschaft verstanden wird.

Die Stellungnahme ist erfreulich und geeignet, den durchschnittlichen schweizer katholischen Wähler zum Nachdenken zu bringen.

Natürlich gibt es ein weiteres wichtiges Argument: Dass es der Wahrheit der Sexualität und Zeugung widerspricht, trennend dazwischen einzugreifen. Die Gründe gegen IVF sind damit die gleichen wie gegen Verhütungsmittel. Aber bei politischen Äußerungen würde man damit vermutlich wenig gewinnen.

An der richtigen Stelle die richtigen Argumente.


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