Ein Drittel der Bürger hält Islam für nicht grundgesetzkonform29. April 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
forsa-Umfrage: Für ein Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen in Deutschland sprachen sich 34 Prozent aus. 59 Prozent waren gegen ein solches Verbot.
Hamburg (kath.net/KNA) Ein Drittel der Bundesbürger vertritt laut einer Umfrage die AfD-Position, dass der Islam als Religion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 32 Prozent stimmten in einer am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten forsa-Umfrage im Auftrag des Magazins «stern» mit dieser Ansicht überein. Darunter sind 59 Prozent AfD-Anhänger und 40 Prozent Ostdeutsche. 59 Prozent stimmten der Meinung nicht zu.
Bei der Befragung waren laut «stern» 1.004 Menschen ohne einen Hinweis auf die AfD gebeten worden, ihre Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren. Für ein Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen in Deutschland sprachen sich 34 Prozent aus. 59 Prozent waren gegen ein solches Verbot. Eine Mehrheit von 53 Prozent forderte zudem ein Gesetz zum Schutz der deutschen Sprache. Darin müsse etwa vorgeschrieben werden, dass alle englischsprachigen Hinweise in der Öffentlichkeit immer mit deutschen Begriffen zu ergänzen seien. 42 Prozent lehnen ein solches Gesetz ab. Für einen Austritt Deutschlands aus der Nato stimmten laut Statistik 10 Prozent; 81 Prozent seien dagegen, darunter 84 Prozent der AfD-Anhänger. 24 Prozent Zustimmung erhielt die Position, dass auch Schwangerschaftsabbrüche mit vorheriger Beratungspraxis strafbar sein sollten. Dagegen stimmten 68 Prozent, davon 72 Prozent der AfD-Anhänger. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | queenie 30. April 2016 | | | Ähnliche Debatten in China wegen der Anbringung von Kreuzen auf Dächern und Kontrolle des Inhalts der Predigten durch 'ausld. Kirchen'. | 1
| | | frajo 29. April 2016 | | | Islam nicht grundgesetzkonform? Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3.1). Lt. Koran ist es die Frau nicht; nicht vor Gericht, nicht lt. Erbrecht.
Art. 3.3: Niemand darf ... wegen des Glaubens benachteiligt werden. Im Koran gibt es andere Aussagen.
Die islam. Staaten anerkennen die allgem. Menschenrechtserklärung der UNO nicht und haben sich eigene Menschenrechtsbestimmungen geschaffen, die von der allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO abweichen. Die Koranschulen mit der verbindlichen Auslegung des Korans sind in diesen Ländern beheimatet und unterliegen der Gesetzgebung solcher islam. Staaten; damit ist auch der Koran/Islam davon betroffen. Damit sind wichtige teile des Grundgesetzes nicht Koran/Islam-kompatibel. Lt. Koran gibt es auch für bestimmte Vergehen die Todesstrafe! Im Koran/Islam gibt es die Mehrehe im Gegensatz zur Einehe. | 3
| | | Winrod 29. April 2016 | | | Informationspflicht Wer den Islam in politischer Hinsicht als "harmlos" empfindet, ist nicht richtig oder vermutlich gar nicht informiert. Man möge sich nur ein Wort des aktuellen türkischen Staatschefs Erdogan vor Augen halten, der einmal sagte: "Die Demokratie ist nur der Zug , auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind." Wir haben bezüglich des Islam eigentlich eine Informationspflicht, wenn uns die Demokratie und das Grundgesetz lieb und wert sind. | 10
| | | Marollein 29. April 2016 | | |
Der radikale Islam ist eine Gefahr
Wehret den Anfängen | 8
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