Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Australien: Missbrauchsskandal heizt Leihmutterschafts-Debatte an19. Mai 2016 in Familie, 2 Lesermeinungen Bioethikerin Kummer: "Leihmutterschaft impliziert immer Kinderhandel, da sie Kinder zum Gegenstand von Warenverträgen macht und mit ihnen handelt" - Neues Liberalisierungspapier derzeit im Europarats-Sozialausschuss in Vorbereitung Wien (kath.net/KAP) In Australien ist die Diskussion über Leihmutterschaft neu entfacht. Der Ist-Stand dieser Praxis, die in Australien nur in kommerzialisierter Form verboten ist, soll bis Ende Juni auf Anordnung von Generalstaatsanwalt George Brandis erhoben werden. Auslöser der aktuellen Debatte war ein erschreckender Fall von Pädophilie, deren Täter auch wegen Kinderhandel verurteilt wurde. "Leihmutterschaft impliziert immer Kinderhandel, da sie Kinder zum Gegenstand von Warenverträgen macht und mit ihnen handelt", nahm dazu Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Wiener Bioethikinstituts IMABE, gegenüber "Kathpress" Stellung. Konkret geht es um einen 49-Jährigen, der 2012 über Leihmutterschaft und Eizellenspende ohne Wissen seiner Ehefrau ein Kind in Übersee in Auftrag gegeben hatte, um es sexuell zu missbrauchen. Zwei Zwillinge, die von einer ukrainischen Mutter abstammten, wurden daraufhin in Asien geboren. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann bereits seine beiden Nichten missbraucht. Der Australier wurde vom Gericht Ende April wegen Kinderpornografie sowie wegen Kinderhandels verurteilt. Es war dies die zweite Verurteilung wegen Kinderhandel in der Geschichte Australien, sowie die erste im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Für Aufsehen gesorgt hatte in Australien zuletzt der Leihmutterschafts-Fall "Gammy"; das Auftraggeberpaar hatte dabei eines der beiden Zwillingsbabys bei der thailändischen Mutter nicht abgeholt, weil das Kind Down-Syndrom hatte. Auch hier war der biologische Vater ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Spätere Forderungen der Leihmutter, das nach Australien gebrachte Mädchen aus diesem Grund zurückzubekommen, wurden vom zuständigen Gericht Mitte April abgewiesen. Die enge Verknüpfung von Leihmutterschaft und Kinderhandel sollten angesichts der florierenden "Rent-a-Womb"-Industrie auch andere Länder begreifen und in ihrer Rechtssprechung berücksichtigen, so die Hoffnung von IMABE-Geschäftsführerin Kummer. Das Ausgangsmotiv, aus dem jemand ein Kind bestellt, sei dabei irrelevant: "Die Würde der Person - in dem Fall des Kindes - darf niemals davon abhängig gemacht werden, ob Wünsche der Auftraggeber hehr oder kriminell seien." In Europa war ein Vorschlag zur Legalisierung der Leihmutterschaft am 15. März dieses Jahres vom Sozialausschuss des Europarates mit hauchdünner Mehrheit abgelehnt worden. Eine Vorlage des umstrittenen Entschließungsantrags soll nun offenbar dennoch erneut eingebracht werden - unter Federführung der belgischen Grünen-Abgeordneten Petra de Sutter. Die Transsexuelle De Sutter, selbst Reproduktionsmedizinerin und in Geschäfte mit Leihmutterschaft involviert, war zuvor im Ausschuss trotz des offenkundigen Interessenskonfliktes als Berichterstatterin bestätigt worden. Die Stimmen für ein internationales Verbot von Leihmutterschaft werden dennoch immer lauter. Drei Initiativen - Collectif pour le Respect de la Personne (CoRP), StopSurrogacyNow und NoMaternitiyTraffic - verfolgen dieses Anliegen. In Österreich hat die "Aktion Leben" ein Informationsportal "Nein zur Leihmutterschaft" (Link) eingerichtet. Australische Eltern lassen Baby ´Gammy´ wegen Downsyndrom bei Leihmutter zurück und nehmen nur die gesunde Zwillingsschwester (engl.) Wie tief können biologische Eltern eigentlich sinken?? Weiteres Drama um Baby Gammy, Downsyndromkind aus Leihmutterschaft Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuLeihmutterschaft
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |