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Umfrage: Die meisten Deutschen für Verschärfung des Sexualstrafrechts

16. Juni 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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«Der Grundsatz »Ein Nein ist ein Nein« wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden», sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Winkelmeier-Becker (CDU).


Köln (kath.net/KNA) Die große Mehrheit der Deutschen befürwortet laut einer Umfrage die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts. 86 Prozent der Befragten gaben im ARD-Deutschlandtrend an, ein eindeutiges «Nein» des Opfers bei einer Vergewaltigung solle ausreichen, um den Täter zu bestrafen. Zehn Prozent der Befragten finden die bisherige Gesetzeslage ausreichend. 90 Prozent der befragten Frauen begrüßten eine Änderung, bei den Männern 82 Prozent.

Laut einem Medienbericht haben sich Union und SPD auf eine entsprechende Verschärfung geeinigt. «Der Grundsatz »Ein Nein ist ein Nein« wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden», sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). SPD und Union seien sich «in allen grundsätzlichen Fragen einig», so Winkelmeier-Becker.


Demnach soll künftig ein Übergriff als Vergewaltigung eingestuft werden, «wenn ein eindeutiges 'Nein' bei der körperlichen Annäherung missachtet wird». «Der entgegenstehende Wille ist erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (zum Beispiel verbal) oder konludent (zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung) nach Außen zum Ausdruck bringt», zitieren die Zeitungen aus einem Eckpunktepapier.

Fälle, in denen das Opfer seinen Willen nicht erklären konnte, weil es schlief oder etwa durch K.O.-Tropfen betäubt wurde, oder weil es aus Angst zugestimmt hat, sollen demnach ebenfalls vom neu zu schaffenden Strafrechtsparagrafen erfasst werden.

Geeinigt haben sich die beiden Regierungsfraktionen laut Zeitung auch mit Blick auf sexuelle Belästigungen, etwa durch sogenannte Grapscher: Es werde ein neuer, gesonderter Straftatbestand «Sexuelle Belästigung» geschaffen, heißt es im Eckpunktepapier. Darüber hinaus konnten sich Union und SPD offenbar auf einen neuen Tatbestand verständigen, der sexuelle Straftaten aus Gruppen speziell ahndet.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in den Bundestag eingebracht. Darin war eine «Nein heißt Nein»-Regelung nicht vorgesehen. Bundesrat und Bundestag ging der Entwurf jedoch nicht weit genug. Die Länderkammer nannte den Vorschlag einen «begrüßenswerten ersten Schritt in die richtige Richtung».

Nach der grundsätzlichen Einigung mit der SPD geht Winkelmeier-Becker davon aus, dass der neue Entwurf noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 wandersmann 17. Juni 2016 
 

Generell stimme ich zu, aber ...

Und dann gibt es ja noch den ganzen Bereich, wo Aussage gegen Aussage steht.

Die Frau sagt, ich habe eindeutig Nein gesagt und der Mann sagt, dass er davon nichts gehört habe und dass der Sex einvernehmlich gewesen sei.

Was ist denn dann? Es kann nicht sein, dass der Mann verurteilt wird, nur weil ein Gericht der Frau mehr glaubt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-horst-arnold-anklage-fordert-haftstrafe-fuer-heidi-k-a-921275.html

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/matratzen-protest-zweifel-an-vergewaltigungsvorwurf-a-1035224.html

Selbst bei geringen Zweifeln muss doch der Angeklagte freigesprochen werden und ich bezweifel stark, dass unsere Justiz das auch so umsetzt.
Bei Kachelmann beispielsweise stand doch von Anfang an Aussage gegen Aussage. Da hätte man nicht so lange verhandeln müssen.

Natürlich werden dann die meisten Vergewaltigungen nicht bestraft, aber anders kann man nicht verhindern, dass Unschuldige ins Gefängnis kommen.


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