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Erzbistum München legt erstmals Milliardenvermögen offen

20. Juni 2016 in Deutschland, 46 Lesermeinungen
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Nach Angaben des Erzbistums belief sich das Vermögen seiner sechs größten Rechtsträger Ende 2015 auf gut 5,52 Milliarden Euro. Das ist die höchste Summe, die ein deutsches katholisches Bistum bisher veröffentlicht hat.


München (kath.net/KNA) Das Erzbistum München und Freising hat am Montag erstmals umfassend Auskunft über seine Finanzsituation gegeben. Demnach belief sich das Vermögen seiner sechs größten Rechtsträger Ende 2015 auf gut 5,52 Milliarden Euro. Das ist die höchste Summe, die ein deutsches katholisches Bistum bisher veröffentlicht hat. Das Erzbistum Köln hat ein Vermögen von 3,42 Milliarden Euro (2014) ausgewiesen, die Erzdiözese Paderborn eines von rund 4 Milliarden Euro, wobei der Erzbischöfliche Stuhl und das Domkapitel noch nicht erfasst sind.

Für die Erzdiözese München und Freising, den Erzbischöflichen Stuhl, die drei wichtigsten Stiftungen des Erzbistums sowie den Pensionsfonds für die Geistlichen liegen nun getrennte und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testierte Bilanzen vor. Sie entsprechen nach den Worten von Generalvikar Peter Beer zum ersten Mal den Vorgaben des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften. Die detaillierten Berichte umfassen zusammen mehr als 230 Seiten. Noch keine Angaben gibt es zum Vermögen des Metropolitankapitels sowie einigen weiteren kleineren Stiftungen.


Große Teile des freien Vermögens des Erzbistums wurden laut Beer im vergangenen Jahr umgeschichtet und damit dem Zugriff der Bistumsleitung entzogen. An drei Stiftungen seien Werte in Höhe von 1,3 Milliarden Euro übertragen und damit an die jeweiligen Stiftungszwecke gebunden worden. Diese seien im Wesentlichen bestimmt durch die drei kirchlichen Grundaufträge Seelsorge, Wohlfahrtspflege sowie Glaubensweitergabe und Bildung. Über die Verwendung der damit erzielten Erlöse entscheide der Diözesansteuerausschuss.

Neu geordnet wurden nach Beers Angaben außerdem die Aufsichtsgremien. Demnach sind diese mehrheitlich mit erfahrenen und von der Kirche finanziell unabhängigen Wirtschaftsexperten besetzt. Die Zuständigkeiten bei der Erwirtschaftung, Bereitstellung und Verwendung von Mitteln seien getrennt worden. Das Prinzip lautet: Wer Geld ausgibt, soll es sich nicht selbst genehmigen können, wer über Ausgaben entscheidet, soll nicht an der Aufsicht darüber beteiligt sein.

2015 erhielt das Erzbistum 570 Millionen Euro aus der Kirchensteuer. Die Gesamterträge einschließlich staatlicher Zuwendungen und verschiedener Erlöse betrugen gut 781 Millionen Euro. Diese Mittel fließen laut Jahresbericht vor allem in Bauprojekte auf dem Freisinger Domberg, zwei neue Grundschulen und den Umbau von Kloster Beuerberg. Für das laufende Jahr rechnen die Finanzplaner des Erzbistums mit etwas geringeren Erträgen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 25. Juni 2016 
 

@landpfarrer

Wenn man den Kontext sieht, macht der Kommentar von @Alpenglühen Sinn, denn @Ambrosios verlangte ja quasi eine öffentliche, also mediale Beichte. Das aber ist ja gerade mit der Beichte nicht beabsichtigt.

Es ist mir auch einsichtig, dass der Beichtende nicht dem Beichtgeheimnis unterliegt, natürlich kann er seine Sünde öffentlich bekennen oder über seine Beichte sprechen, was sollte ihn hindern, wenn er es will. Anders beim Priester, der die Beichte abnimmt. Er gilt ja, wenn ich es richtig sehe, als Mittler zu Gott. Der Beichtende bringt also sein Sündenbekenntnis vor Gott. Der Priester erteilt nicht aus eigener Vollmcht sondern aus Vollmacht der Kirche und damit Gottes die Absolution. Die Beichte ist also kein sozialer Akt im Sinne einer sozialen Disziplinierung, wie es @Ambrosios zu verstehen scheint, sondern sie ist ein heilender Akt Gottes.

Der Priester hat also keine Verfügunsggewalt über das Gebeichtete, es ist ihm nur "treuhänderisch" übergeben.


2
 
 landpfarrer 25. Juni 2016 
 

@Alpenglühen

Die von Ihnen erwähnte Gefahr besteht durchaus. Wenn er Unwahrheiten verbreitet, sündigt er natürlich. Aufzeichnung mit technischen Geräten von Beichten ist streng verboten sei es durch de Pönitenten oder andere Personen Aber dennoch ist der Pönitent nicht zum Stilschweigen verpflichtet. Habe dies in mehreren Kommentaren zum Kirchenreicht so gefunden. Der Pönitent darf also nicht nur sagen, was er selber bekannt hat, sondern auch Aussagen über den Beichtvater machen (vor einiger Zeit wurde hier auf kath.net z.B. über Beichtpriesterdiskutiert, die im Beichtstuhl mit dem Smartphone hantieren oder Rätsel lösen. Keiner hat sich mit der Weitergabe der Information strafbar gemacht. Aber auch z.B. zu sagen, Pater Stephan frage nie nach während Pater Benedikt gerne peinliche Nachfragen stelle oder Pater Franz gebe auch bei schweren Sünden nie mehr als ein Gesätz vom Rosenkranz als Busse. all dies zu sagen ist nicht verboten.


1
 
 Alpenglühen 24. Juni 2016 

@Landpfarrer - Gibt es dafür eine schriftl. Quelle?

Zitat: „Er ist berechtigt, sowohl seine in der Beichte bekannten Sünden anderen mitzuteilen aber auch die Busse oder Ratschläge des Beichtvaters.“ Zitat Ende.
Selbst wenn dem so wäre, daß es für das ‚Beichtkind‘ nicht eine expliziete Schweigepflicht gibt. Wo ist dann jedoch der Respekt vor der Bereitschaft eines jeden Priesters, für die Wahrung des Beichtgeheimnisses eher zu sterben, als das Schweigen zu brechen - wenn ich selber nicht schweige? Wer schützt den Priester vor dem Vorwurf od. dem Verdacht, daß er das Siegel gebrochen hätte, obwohl das ‚Beichtkind‘ geredet hat? Durch Journalisten hat es schon oft genug Veröffentlichungen gegeben; in allen Einzelheiten u. teilweise mit massiven Verleumdungen, was gesagt worden sein soll. Ein solch betroffener Priester ist „verbrannt“ u. wird kaum noch in der Seelsorge, geschweige in der Beichtseelsorge wirken können. Es wird immer heißen „Da war doch mal was....“


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 Hans-Peter Badde 23. Juni 2016 
 

Kirchensteueramtliche Zwangsmaßnahmen

...und mir, als alleinverdienendem Vater einer 6-köpfigen Familie ließ das Kirchensteueramt München vor über 20 Jahren mein Bankgirokonto durch Pfändung sperren, obwohl ich weit über 1000 DM p.a. Kirchensteuer vom Arbeitgeber direkt abgezogen bekommen hatte und an selbiges überwiesen worden war. Und das, ohne vorheriger Rücksprache mit mir oder gar Vorwarnung, sodass die Hypothekenzinsen und Tilgung für unser Einfamilienhaus beim selben Geldinstitut storniert waren. Der Grund war meine Säumigkeit, rechtzeitig die (komplizierte) Einkommensteuererklärung beim FinA M I eingereicht zu haben. Schande über das zwangsverordnete Kirchensteuersystem aufgrund des Reichskonkordats von 1933 mit der Regierung des Nationalsozialistischen Reiches! "Entweltlichung" ist angesagt, gemäß der Rede von Papst Benedikt XVI in Freiburg: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/die-rede-von-papst-benedikt-xvi-im-freiburger-konzerthaus-im-wortlaut--49844396.html


4
 
 Alpenglühen 22. Juni 2016 

@Ambrosios

Zitat: „Mir ist diese Wortmeldung nicht entgangen. Aber man kann sie beim besten Willen nicht ein Sündenbekenntnis nennen. Dazu hätte ja gehört, dass der Pönitent bekennt, dass er sich gegen Gott, die Kirche und die Menschen versündigt hat.“
Wer sind Sie, sich ein solches Urteil anzumaßen u. sich so über einen Nächsten zu überheben? Lk 6,41-42; Lk 18,9-14!
Bf. TvE hat sich öffentlich entschuldigt. Alles andere geht weder Sie noch uns etwas an! Sondern gehört nur in den Rahmen des „Forum Internum“ = ‚geheime‘ Beichte, als Sache zwischen dem einzelnen Menschen u. Christus. Wobei Christus sich eines Priesters sozusagen als Werkzeug bedient, bzw. sich mit der Gestalt des Priesters ‚umkleidet‘, um sich dem Menschen ‚in Persona‘ zuzuwenden. U. das Beichtgeheimnis gilt nicht nur für den Priester, sondern auch für den Beichtenden u. für Jeden!, der evtl. etwas von der Beichte hören sollte. Das öffentl.! Sündenbekenntnis ist aus gutem Grund seit dem 13. Jahrh. abgeschafft!


2
 
 Alpenglühen 22. Juni 2016 

@Philip - Wissen Sie wirklich nicht, daß der gesamte Gebäudekomplex als

Amts- u. Wohnsitz für „die Bischöfe“ des Bistums Limburg gedacht war? Außerd. als Schulungs-u. Fortbild.-stätte für Mitarb. u. Ehrenamtl. im Bistum? Bis dato gab es im ganzen Bistum keine solche Stätte!
Auszug: teilw. 43178 (kath.net) u. FAZ v. 15.10.2013: „Das Zentrum umfaßt Konferenz- u. Arb.-zimmer, Gesprächsräume, die Büros der Mitarbeiter des Bischofs, eine Hand- u. Arbeitsbibliothek, die Kapelle. Ferner: Gästezimmer, ein Veranstaltungsraum für die Begegnung mit Gruppen; Technik-, Archiv- u. Kellerräume. Es ist eine Außenstelle der Domsakristei untergebracht, die der Aufbewahrung wertvoller historischer Paramente dient. In einem kleineren Raum im UG ist eine Wand mit tiefen viereckigen Nischen, in denen in polierten Holzkästen Reliquien verwahrt werden, die zuvor in Keksdosen! in Magazinen verstaubten. Die Kapelle ist obligater Bestandteil jedes! bischöfl. Amtssitzes.“
Entgegen! der Intention – wurde der Name von „Diöz.-Zentrum St. Nikolaus“ wieder auf „Bischofshaus“ geändert.


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 Hausfrau und Mutter 22. Juni 2016 
 

eine bißchen Ruhe in der Diskussion wäre nicht überflüssig!!!

@Philip: Bernhard Josef braucht sicherlich nicht, dass ich, H&M, ihn verteidige... Dennoch denke ich, dass wenn man den Wort "Brauchtum" durch "Folklore" (andere sagen die Kirche sei nur noch Sakramentenspenderin) ersetzt, dass man vielleicht versteht, was BJ sagen wollte!

@Ambrosius + Bernhard Josef: das mit dem Bischof TvE haben wir alle noch nicht verarbeitet. Daher entsteht schnell eine Diskussion, die etwas unruhig wird. Den Bischof habe ich sehr häufig erlebt: er war stets dabei uns zu grüssen, wenn er uns mit unserem 100% Schwerbehinderten Kind gesehen hat: das Kind hat er jedes Mal gesegnet und unsere andere Kinder mit Vornamen (!!!!!!) angesprochen. Klar hat er sicherlich Fehler gemacht... auch ich mache welche, ich bin nur froh, dass ich sie in der Beichtstuhl los werde und nicht wie der Bischof immer wieder aufgetischt bekomme. Und nochmal: der mediale Krieg gegen ihn war nicht nur zum Teil unsachlich!

Gottes Segen

H&M


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