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Lehrerin verliert wegen Nacktfoto Job an katholischer Schule

22. Juni 2016 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Das künstlerische Foto war vor zwei Jahren im Magazin «Vice» veröffentlicht worden.


Bogota (kath.net/KNA) In Kolumbien hat eine US-Amerikanerin wegen eines älteren Nacktfotos ihre Stelle als Englischlehrerin an einer katholischen Schule verloren. Wie die Tageszeitung «El Tiempo» (Dienstag) berichtete, wurde der Vertrag mit Kelley Nicole Knapp im Colegio San Carlos in Bogota mit Verweis auf die Nacktaufnahme nicht verlängert. Das künstlerische Foto war vor zwei Jahren im Magazin «Vice» veröffentlicht worden.


Die 29-jährige Amerikanerin mit abgeschlossenem Studium in Theologie und Philosophie erklärte, die Veröffentlichung in dem Magazin im Februar 2014 sei der Schulleitung schon damals bekannt gewesen. Trotz des Arbeitsplatzverlustes wolle sie in Kolumbien bleiben. Sie hofft nun auf eine andere Anstellung, um die Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlieren: «Ich suche nach einer Lösung. Ich würde gerne in Bogota bleiben.»

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Weinberg 23. Juni 2016 
 

Eine derartig unchristliche Schule

wie dieses Colegio San Carlos sollten Eltern, Schüler und Lehrer zukünftig meiden und ächten. Auch eine katholische Schule befindet sich nicht in einem rechtsfreien Raum.Es gibt zwar viele Sonderregelungen im Kündigungsrecht kirchlicher Arbeitgeber, die hier aber nicht zum Tragen kommen. Denn der monierte kleine Lapsus (ein künstler Aktfoto) datiert zeitlich deutlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses und war zweitens dem Arbeitgeber bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt. Wenn ein geschiedener Arzt vor Unterzeichnung seines Arbeitsvertrags wahrheitsgemäß angegeben hat, dass er in zweiter Zivilehe lebt, kann dies auch nicht zwei Jahre später ein rückwirkender Kündigungsgrund sein. Insofern sollte die Lehrerin den Mut fassen, die Kündigung mit bester Prognose juristisch anzufechten. Eine Wiedereinstellung dürfte ihr zwar kaum noch zumutbar sein, aber ein angemessener finanzieller Schadensersatz sollte ihr zustehen. Der Ruf der Schule ist jeden Falles ruiniert.


3
 
 SCHLEGL 23. Juni 2016 
 

@ franz_J

Wenn Sie von Ihrer moralischen Lehrkanzel herunterkommen,erkläre ich Ihnen die Zusammenhänge.
Zunächst habe ich in meinem Posting NIEMAND verurteilt,sondern gesagt,nach der Praxis unserer Privatschulen erfolgte die Entlassung zurecht.Das ist kein Urteil!
Haben Sie unterrichtet?Kennen Sie sich in den Normen kath. Privatschulen aus? Was glauben Sie, was die Eltern aufführen,wenn die Kinder ihnen solche Darstellungen der Lehrerin zeigen? Genau deshalb habe ich den jungen Kolleginnen geraten,alle privaten Fotos aus den sozialen Medien herauszunehmen, auch wenn es sich nicht um Fotos vom Badestrand handelt.
Außerdem dürfte Ihnen der Unterschied zwischen BEURTEILEN und VERURTEILEN nicht klar sein.Wenn man in einer Konferenz mit eigener Stimme jenen Lehrern die Mehrheit verschafft, die befürworten, dass ein Schüler eine Klasse wiederholen muss,ist das keine Verurteilung,sondern eine Beurteilung. Das muss man den Staat und Kirche, Wirtschaft und Gesellschaft laufend machen!Msgr.F.Schlegl


3
 
 franz_J 23. Juni 2016 
 

RICHTET NICHT, AUF DASS AUCH IHR NICHT GERICHTET WERDET

(gilt AUCH fuer den verehrten Mons. Schlegl)


1
 
 resistance 22. Juni 2016 
 

Kulturelle Gegebenheiten sollte man beachten.
In Japan war es bis zum Ende des 2. Weltkrieges völlig normal, dass abends für alle das Bad nach der Arbeit auf der Straße erfolgte.
Als dann die gaffenden Amerikaner einzogen verloren die Japaner ihre Unschuld (und sie hüllten sich in Felle ...).

Das Nacktfoto war älteren Datums ... Wie verhält es sich mit dem christlichen Verzeihen im Jahr der Barmherzigkeit?


5
 
 SCHLEGL 22. Juni 2016 
 

FOTOS

Im Zuge meiner Tätigkeit im Erzbischöflichen Amt für Unterricht und Erziehung, konnte ich einige Male jemand eine Stelle als Kindergärtnerin/Nachmittagspädagogin/Lehrerin ermöglichen.
Nachdem unsere lieben Schülerinnen/Schüler sehr gerne im Internet auf Facebook herumsurfen, habe ich den betreffenden Personen dringend geraten,ihre privaten Fotos von Freizeit, oder Urlaub von dort herunterzunehmen.
Computerfachleute haben mir sogar erzählt, dass man solche Fotos manipulieren könne (zum Beispiel jemanden dazu stellt, der ursprünglich gar nicht drauf war)!
Die private Sphäre der Lehrer/Lehrerinnen muss im öffentlichen Interesse PRIVAT bleiben und hat in sozialen Medien, die jeder einsehen kann, nichts verloren! Die Entlassung der Lehrerin erfolgte daher zu Recht!Msgr. Franz Schlegl


5
 
 Liberius1961 22. Juni 2016 
 

Lächerlich,

das "Nackt"-foto lässt sich leicht ergooglen.
Wer da losschreit, ist wohl nicht ganz normal (Entschuldigung).
Ich finde, es ist nett, es ist Kunst. Bescheidene Kunst, versteht sich.
In der Sixtinischen Kapelle gibt es natürlich mehr Fleisch und viel mehr Kunst zu sehen! :-)


5
 
 Innozenz 22. Juni 2016 
 

Diese Lehrerin

ist eine ganz blöde Kuh!(Entschuldigung) Aber was erlauben sich eigentlich heutzutage Lehrende als Vorbilder? Die Nichtverlängerung ihres Vertrages ist vollkommen richtig.


5
 

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