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Die Menschenwürde – Quelle der Rechte. Das natürliche Sittengesetz

23. Juni 2016 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Benedikt XVI. – Licht des Glaubens: Bioethische Probleme, das natürliche Sittengesetz, die Fähigkeit zum Absoluten und die grundlegende anthropologische Frage. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Glaube und Vernunft – dieses Thema ist für Benedikt XVI. kein akademisch abzuhandelndes Randthema, das mit der Wirklichkeit und dem „konkreten Leben“ nichts zu tun hätte. Glaube und Vernunft – es ist dies ebenso wenig ein Vorzugsthema des „Theologenpapstes“ für „Intellektuelle“. Die Beziehung von Glaube und Vernunft rührt an den Grund des Christentums selbst und zeichnet es aus. Das Christentum ist im eigentlichen Sinne keine „Religion“, die mit anderen religiösen Wirklichkeiten verglichen werden könnte. Das Christentum ist kosmisches Gottesereignis. Mit der Menschwerdung Christi, im Kreuzesopfer und in der Auferstehung hat Gott sein endgültiges Wort gesprochen. Der Vorhang des alten Tempels ist zerrissen und das Geheimnis Gottes ist ohne Hüllen offenbar im Antlitz seines Sohnes, der Person gewordenen Wahrheit. Sehen, verstehen und glauben verwinden sich in einem nicht in Einzelteile aufzulösendes Gewebe.

Aus diesem Grund steht, wie Benedikt XVI. immer wieder betonte, der Mensch vor Fragen, „die das menschliche Leben in seiner ewigen Spannung zwischen Immanenz und Transzendenz so entscheidend betreffen und die für die Kultur der künftigen Generationen von großer Bedeutung sind“. Die Auseinandersetzung mit „Glaube und Vernunft“ wird so zu einem universalen „pädagogischen Gesamtentwurf“. Das natürliche Sittengesetz bildet dabei den Rahmen dieser Pädagogik, die den Menschen zu seiner wahren Freiheit führen will, indem er in die Lage versetzt wird, das absolut Gute zu erkennen und das absolut Böse zu entlarven und zu bekämpfen. Nicht relative Situationen und relative Situationsethiken sind es, die den Weg des Menschen bestimmen, indem sie die Grenzen verschwimmen lassen und die Sprache der weltlichen Denkart sprechen. Der Mensch ist dazu berufen, sich mit der Möglichkeit und Wirklichkeit der absoluten Prinzipien und deren Lebensgestalt auseinanderzusetzen, was im Bereich der Biothik eine besondere Dimension annimmt:

„Der wichtigste und entscheidende Bereich der kulturellen Auseinandersetzung zwischen dem Absolutheitsanspruch der Technik und der moralischen Verantwortung des Menschen ist heute die Bioethik, wo auf radikale Weise die Möglichkeit einer ganzheitlichen menschlichen Entwicklung selbst auf dem Spiel steht. Es handelt sich um einen äußerst heiklen und entscheidenden Bereich, in dem mit dramatischer Kraft die fundamentale Frage auftaucht, ob sich der Mensch selbst hervorgebracht hat oder ob er von Gott abhängt. Die wissenschaftlichen Entdeckungen auf diesem Gebiet und die Möglichkeiten technischer Eingriffe scheinen so weit vorangekommen zu sein, dass sie uns vor die Wahl zwischen den zwei Arten der Rationalität stellen: die auf Transzendenz hin offene Vernunft oder die in der Immanenz eingeschlossene Vernunft“ (Caritas in veritate,74).

Das natürliche Sittengesetz ist dabei keine katholische Sonderlehre, sondern Bedingung der Möglichkeit der Rede vom Menschen als Mensch:

„Ohne universale Prinzipien, die einen gemeinsamen Nenner für die ganze Menschheit feststellen lassen, darf die Gefahr eines relativistischen Abdriftens auf der Gesetzgebungsebene keinesfalls unterschätzt werden. Das natürliche Sittengesetz ermöglicht es kraft seines universalen Charakters, eine solche Gefahr abzuwehren“.

„Die Fragen der Bioethik stellen häufig den Hinweis auf die Würde der menschlichen Person in den Vordergrund, ein grundlegendes Prinzip, das der Glaube an Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auferstandenen, immer verteidigt hat, vor allem wenn es gegenüber den geringsten und schutzlosesten Personen missachtet wird: Gott liebt jeden Menschen einzigartig und zutiefst.


Wie jede Disziplin benötigt auch die Bioethik Bezugspunkte, die eine konsequente Deutung der ethischen Fragen zu gewährleisten vermögen, die angesichts möglicher Interpretationskonflikte unvermeidlich auftauchen. In diesem Zusammenhang eröffnet sich der maßgebende Hinweis auf das natürliche Sittengesetz.

Die Anerkennung der menschlichen Würde als unveräußerliches Recht hat nämlich ihre erste Grundlage in jenem Gesetz, das nicht von Menschenhand niedergeschrieben, sondern vom Schöpfergott dem Menschen ins Herz eingeschrieben wurde, ein Gesetz, das von jeder Rechtsordnung als unverletzlich anzuerkennen ist und die jeder einzelne zu respektieren und zu fördern verpflichtet ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1954–1960). Ohne das begründende Prinzip der Menschenwürde wäre es schwierig, eine Quelle für die Rechte der menschlichen Person zu finden, und unmöglich, zu einem ethischen Urteil über die Errungenschaften der Wissenschaft zu gelangen, die direkt in das menschliche Leben eingreifen“.


kath.net veröffentlicht die Ansprache von Papst Benedikt XVI. an die „Akademie des Lebens“ vom 13. Februar 2010:

Liebe Mitbrüder im bischöflichen und im priesterlichen Dienst,
verehrte Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben,
sehr geehrte Damen und Herren!

Ich freue mich, euch anläßlich der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben zu empfangen und herzlich zu begrüßen. Diese Tagung wurde einberufen, um über Themen nachzudenken, die die Beziehung zwischen Bioethik und natürlichem Sittengesetz betreffen, denen gegenwärtig, wie es scheint, durch die ständige Weiterentwicklung in diesem Wissenschaftsbereich eine immer größere Bedeutung zukommt. Besonders begrüße ich Erzbischof Rino Fisichella, Präsident dieser Akademie, und danke ihm für die freundlichen Worte, die er im Namen der Anwesenden an mich gerichtet hat. Darüber hinaus möchte ich jedem von euch meinen persönlichen Dank aussprechen für den wertvollen und unersetzlichen Einsatz, den ihr in den verschiedenen Arbeitsbereichen zugunsten des Lebens vollbringt.

Die Problemstellungen rund um das Thema Bioethik erlauben uns zu untersuchen, inwieweit die hier zugrunde gelegten Fragen in erster Linie die anthropologische Frage in den Vordergrund rücken. In meiner letzten Enzyklika „Caritas in veritate“ habe ich angemerkt: »Der wichtigste und entscheidende Bereich der kulturellen Auseinandersetzung zwischen dem Absolutheitsanspruch der Technik und der moralischen Verantwortung des Menschen ist heute die Bioethik, wo auf radikale Weise die Möglichkeit einer ganzheitlichen menschlichen Entwicklung selbst auf dem Spiel steht.

Es handelt sich um einen äußerst heiklen und entscheidenden Bereich, in dem mit dramatischer Kraft die fundamentale Frage auftaucht, ob sich der Mensch selbst hervorgebracht hat oder ob er von Gott abhängt. Die wissenschaftlichen Entdeckungen auf diesem Gebiet und die Möglichkeiten technischer Eingriffe scheinen so weit vorangekommen zu sein, daß sie uns vor die Wahl zwischen den zwei Arten der Rationalität stellen: die auf Transzendenz hin offene Vernunft oder die in der Immanenz eingeschlossene Vernunft« (Nr. 74). Angesichts solcher Fragen, die das menschliche Leben in seiner ewigen Spannung zwischen Immanenz und Transzendenz so entscheidend betreffen und die für die Kultur der künftigen Generationen von großer Bedeutung sind, ist es notwendig, einen pädagogischen Gesamtentwurf zu verwirklichen, der es ermöglicht, sich in einer positiven, ausgewogenen und konstruktiven Sicht vor allem in der Beziehung zwischen Glaube und Vernunft mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Die Fragen der Bioethik stellen häufig den Hinweis auf die Würde der menschlichen Person in den Vordergrund, ein grundlegendes Prinzip, das der Glaube an Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auferstandenen, immer verteidigt hat, vor allem wenn es gegenüber den geringsten und schutzlosesten Personen mißachtet wird: Gott liebt jeden Menschen einzigartig und zutiefst. Wie jede Disziplin benötigt auch die Bioethik Bezugspunkte, die eine konsequente Deutung der ethischen Fragen zu gewährleisten vermögen, die angesichts möglicher Interpretationskonflikte unvermeidlich auftauchen. In diesem Zusammenhang eröffnet sich der maßgebende Hinweis auf das natürliche Sittengesetz. Die Anerkennung der menschlichen Würde als unveräußerliches Recht hat nämlich ihre erste Grundlage in jenem Gesetz, das nicht von Menschenhand niedergeschrieben, sondern vom Schöpfergott dem Menschen ins Herz eingeschrieben wurde, ein Gesetz, das von jeder Rechtsordnung als unverletzlich anzuerkennen ist und die jeder einzelne zu respektieren und zu fördern verpflichtet ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1954–1960).

Ohne das begründende Prinzip der Menschenwürde wäre es schwierig, eine Quelle für die Rechte der menschlichen Person zu finden, und unmöglich, zu einem ethischen Urteil über die Errungenschaften der Wissenschaft zu gelangen, die direkt in das menschliche Leben eingreifen. Es ist daher notwendig, standhaft zu wiederholen, daß es kein Verständnis der Menschenwürde gibt, das nur an äußere Elemente gebunden ist, wie den Fortschritt der Wissenschaft, die stufenweise Entwicklung des menschlichen Lebens oder das oberflächliche Mitleid in Grenzsituationen. Wenn man Respekt für die Würde der menschlichen Person fordert, geht es grundlegend um den vollen, vollständigen und uneingeschränkten Respekt, nämlich zu erkennen, daß man es immer mit einem Menschenleben zu tun hat. Gewiß hat das menschliche Leben seine eigene Entwicklung, und der Forschungshorizont der Wissenschaft und der Bioethik ist offen; es muß aber betont werden, daß die Wissenschaftler, wenn es um Bereiche geht, die den Menschen betreffen, niemals annehmen dürfen, daß sie nur unbelebte und manipulierbare Materie in den Händen halten. Denn vom ersten Augenblick an ist das Leben des Menschen dadurch gekennzeichnet, daß es menschliches Leben und deshalb immer, überall und trotz allem Träger eigener Würde ist (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas personae über einige Fragen der Bioethik, 5). Andernfalls stünden wir immer vor der Gefahr einer Instrumentalisierung der Wissenschaft mit der unvermeidlichen Konsequenz, leicht in Willkür, in die Diskriminierung und in das wirtschaftliche Interesse des Stärkeren zu verfallen.

Die Verbindung von Bioethik und natürlichem Sittengesetz erlaubt es, den notwendigen und unausweichlichen Rückbezug auf die Würde, die das menschliche Leben von seinem ersten Augenblick bis zu seinem natürlichen Ende besitzt, bestmöglich zu vollziehen. In der heutigen Situation, wo zwar mit immer größerem Nachdruck der berechtigte Hinweis auf die Rechte, die die Würde der menschlichen Person garantieren, auftaucht, stellt man allerdings fest, daß diese Rechte dem menschlichen Leben in seiner natürlichen Entwicklung und in seinen schwächsten Stadien nicht immer zuerkannt werden. Ein solcher Widerspruch macht den Einsatz evident, der in den verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen ergriffen werden muß, damit daß menschliche Leben immer als unveräußerliches Rechtssubjekt anerkannt wird und niemals als Objekt gilt, das dem Willen des Stärksten unterworfen ist.

Die Geschichte hat gezeigt, wie gefährlich und schädlich ein Staat sein kann, der fortlaufend Gesetze über Fragen erläßt, die die Person und die Gesellschaft berühren, wobei er vorgibt, selbst Quelle und Prinzip der Ethik zu sein. Ohne universale Prinzipien, die einen gemeinsamen Nenner für die ganze Menschheit feststellen lassen, darf die Gefahr eines relativistischen Abdriftens auf der Gesetzgebungsebene keinesfalls unterschätzt werden (vgl. KKK 1959). Das natürliche Sittengesetz ermöglicht es kraft seines universalen Charakters, eine solche Gefahr abzuwehren, und bietet vor allem dem Gesetzgeber die Garantie für eine echte Achtung sowohl der menschlichen Person als auch der gesamten Schöpfungsordnung.

Es ist gleichsam eine katalysierende Quelle des Einvernehmens zwischen Personen verschiedener Kulturen und Religionen und erlaubt, über die Unterschiede hinauszugehen, weil es das Vorhandensein einer vom Schöpfer der Natur eingeschriebenen und als Instanz eines wahren ethischen Vernunfturteils anerkannten Ordnung bestätigt, um das Gute zu tun und das Böse zu vermeiden. Das natürliche Sittengesetz »gehört zum großen Erbe der menschlichen Weisheit, welche die göttliche Offenbarung mit ihrem Licht noch zusätzlich gereinigt und entfaltet hat« (vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre, 6. Februar 2004, in O.R. dt., Nr. 9 vom 27.2.2004, S. 7, 5).

Geschätzte Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben, in der gegenwärtigen Situation erscheint euer Bemühen immer heikler und schwieriger, aber die wachsende Sensibilität gegenüber dem menschlichen Leben ermutigt dazu, mit immer größerem Engagement und mutig diesen wichtigen Dienst am Leben und an der Erziehung der künftigen Generationen zu den Werten des Evangeliums weiter voranzutreiben. Ich wünsche euch allen die Weiterführung des Studiums und der Forschung, damit der tätige Einsatz zur Förderung und Verteidigung des Lebens immer wirksamer und fruchtbarer werde. Ich begleite euch mit dem Apostolischen Segen, in den ich gern alle einschließe, die mit euch dieses tägliche Engagement teilen.

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Lesermeinungen

 Mysterium Ineffabile 23. Juni 2016 

Texte wie diese

gehören zu den Grundtexten der staatlichen Ordnung und Europas, das nicht nur EU sein will


1
 
 Elster 23. Juni 2016 

danke für diesen Artikel!


0
 
 montreal 23. Juni 2016 
 

und es geht weiter so

"Die Geschichte hat gezeigt, wie gefährlich und schädlich ein Staat sein kann, der fortlaufend Gesetze über Fragen erläßt, die die Person und die Gesellschaft berühren, wobei er vorgibt, selbst Quelle und Prinzip der Ethik zu sein. Ohne universale Prinzipien, die einen gemeinsamen Nenner für die ganze Menschheit feststellen lassen, darf die Gefahr eines relativistischen Abdriftens auf der Gesetzgebungsebene keinesfalls unterschätzt werden (vgl. KKK 1959)."

Leider wird es so weitergehen, mit der auf die Immanenz verschlossenen Vernunft.


2
 

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