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| Unionsparteien: Russland verstößt gegen Menschenrechte22. Juli 2016 in Weltkirche, keine Lesermeinung Kritik aus CDU/CSU: In neuen Gesetzen sind härtere Strafen für Aufrufe zu Terrorismus und Extremismus vorgesehen. Bestimmte Regelungen betreffen auch Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften. Berlin (kath.net/idea) Die neuen Anti-Terror-Gesetze in Russland verstoßen gegen die Menschenrechte und schränken die Religionsfreiheit ein. Diese Ansicht vertreten die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich in einer Pressemitteilung. Die Gesetze traten am 20. Juli in Kraft. Darin sind härtere Strafen für Aufrufe zu Terrorismus und Extremismus vorgesehen. Bestimmte Regelungen betreffen aber auch Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften. Mission ist außerhalb von Kirchengebäuden verboten. Gottesdienste dürfen nicht mehr in Wohnungen oder Büros gefeiert werden, sondern nur in religiösen Gebäuden. Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen, sollen ausgewiesen werden. Russen drohen Geldstrafen. Steinbach und Heinrich halten es für höchst bedenklich, wie die Religionsfreiheit ab sofort eingeschränkt werde: Die neuen Regelungen betreffen beispielsweise die Mitglieder evangelikaler Gemeinden, die sich bislang meist vergeblich um die Zuteilung von Grundstücken zum Bau von offiziellen Kirchen bemühen oder auch einen erheblichen Teil der Baptistengemeinden, die sich dazu entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken. Die beiden Unionspolitiker äußern die Hoffnung, dass das Gesetz vor dem Russischen Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuRussland
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