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Parlamentarier: Down-Syndrom-Test nicht zur Kassenleistung machen!

18. August 2016 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Parlamentarier aller Bundestagfraktionen kritisieren: Beratung mitten in der Sommerpause erwecke den Eindruck, «dass diese brisante Entscheidung möglichst unter dem Radar der Öffentlichkeit getroffen werden soll».


Berlin (kath.net/KNA) Parlamentarier aller Bundestagfraktionen haben davor gewarnt, den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu einer regulären Kassenleistung zu machen. In einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verwiesen sie darauf, dass der Bluttest ausschließlich dazu diene, nach einer Trisomie zu suchen und «keinerlei medizinischen Nutzen» habe.

Der G-BA will dem Vernehmen nach an diesem Donnerstag über die Einleitung eines sogenannten «regulären Methodenbewertungsverfahren» für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPT) entscheiden. «Das wäre noch eine Stufe näher an der Übernahme als reguläre Kassenleistung als die Erprobungsrichtlinie, die vor zwei Jahren im Gespräch war», heißt es in dem Schreiben, das die Abgeordneten Corinna Rüffer (Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Linke) unterzeichnet haben.


Trisomien erschienen als ein weiteres von vielen vermeidbaren «Risiken», warnen die Abgeordneten. «Bereits heute entscheidet sich die überwiegende Zahl der Schwangeren bei einem positiven Testergebnis für den Abbruch der Schwangerschaft.» Die Möglichkeit, sehr früh und «risikoarm» zu testen, könne zudem die Erwartung erzeugen, diese Angebote nutzen zu müssen. Damit erhöhe sich auch der Druck und die individuelle Verantwortung, ein «perfektes» Kind zu gebären. Eltern, die sich dann gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten immer mehr in Erklärungsnöte geraten, geben die Abgeordneten zu bedenken.

Sie weisen darauf hin, dass das entsprechende Methodenbewertungsverfahren lediglich vorsehe, den «diagnostischen und therapeutischen Nutzen der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit» zu prüfen. Zudem erwecke die Beratung mitten in der Sommerpause den Eindruck, «dass diese brisante Entscheidung möglichst unter dem Radar der Öffentlichkeit getroffen werden soll».

Die Parlamentarier bitten den G-BA deshalb «nachdrücklich», im weiteren die ethischen und gesellschaftlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. «Das sollte im Rahmen einer ernsthaften, intensiven und öffentlichen Debatte geschehen, bei der insbesondere auch Verbände und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden», so die Abgeordneten.

Vgl. dazu auch das kath.net-Interview: Mutter über ihr Trisomie 21-Kind: 'Ich bin so stolz auf ihn!'

´Dear future Mom´ - Menschen mit Downsyndrom erklären Eltern, was sie mit einem Down-Syndrom-Kind erwartet :) (engl.)



WOW - wer von uns kann auch nur halb so gut tanzen wie diese junge US-Amerikanerin mit Down-Syndrom?


Ein Leben mit Down-Syndrom


Ordensfrauen mit Downsyndrom - Eine besonders wertvolle Berufung in der Gemeinschaft der Kleinen Schwestern Jüngerinnen des Lammes (französisch)


(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Katholicus 18. August 2016 
 

Labortest Down Syndrom

Der Labortest kostet 500 € und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Allerdings empfempfehlen die Frauenärzte häufig bei Schwangerschaften von Frauen ab einem bestimmten Alter einen Test wenn Risiken bestehen. Dann wird die invasive Untersuchung des Fruchtwassers gemacht. Diese Untersuchung wird seit Jahrzehnten von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Und die Untersuchung des Fruchtwassers mit einer Entnahme mir einer Punktionsnadel ist mit mehr Risiken für Mutter und Kind verbunden als der Labortest. Eine der Testmethoden wird also bezahlt von der Kasse und die andere Testmethode nicht. Das kann man logisch nicht erklären.


2
 
 Chris2 18. August 2016 
 

Immerhin: Aus allen BT-Fraktionen,

selbst von Grünen und Linken, kommt Widerstand gegen dieses "Durchmogeln" eines todbringenden Gesetzes. Das ist doch zumindest ein kleiner Lichtblick in dieser traurigen Angelegenheit...


4
 

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