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Burkas not welcome

26. August 2016 in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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Europäische Länder neigen zum Verbot der Vollverschleierung. Von Christoph Schmidt (KNA)


Bonn (kath.net/KNA) Noch ist nicht absehbar, welchen Verlauf die Debatte um ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland nimmt. Die Verbotsbefürworter können sich derweil auf andere europäische Länder berufen, die das Tragen der Burka oder des Nikab, der lediglich die Augen freilässt, ganz oder teilweise untersagen - oder es demnächst tun könnten.

Im laizistischen Frankreich gilt schon seit 2010 ein Gesetz, das die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet. Verstöße können mit bis zu 150 Euro Geldstrafe geahndet werden. Seither kam es jedes Jahr zu mehreren hundert solcher Verstöße. Die Klage einer Muslimin vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen Diskriminierung wurde abgewiesen: Damit steht auch ein komplettes Burkaverbot in der Öffentlichkeit nicht im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ein Sonderfall ist die französische Regelung, wonach auch Männer, die Frauen zur Vollverschleierung zwingen, hart bestraft werden können. Es drohen ein Jahr Gefängnis oder bis zu 30.000 Euro Geldstrafe. Damit können also auch Fälle geahndet werden, in denen Männer ihre Frauen zu Hause einsperren, weil sie draußen weder Burka noch Nikab tragen dürfen.


Auch in Belgien ist seit 2011 der gesamte öffentliche Raum für Vollverschleierte tabu. Mit fast 140 Euro fällt die Strafe bei Zuwiderhandlung ähnlich hoch aus. Bislang kam es zu mehreren Dutzend Verstößen. Das Brüsseler Verfassungsgericht bestätigte die Regelung. Sowohl in Frankreich wie in Belgien und Italien wird derzeit auch über ein Verbot des Ganzkörperbadeanzugs «Burkini» an Stränden und in Schwimmbädern diskutiert.

In den traditionell toleranten Niederlanden verabschiedete das Kabinett aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten 2015 ein Burka-Verbot in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Behörden. Es gilt jedoch nicht auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Musliminnen, die das Gesetz missachten, drohen saftige 405 Euro Buße.

Im Schweizer Kanton Tessin erbrachte 2013 eine Volksabstimmung eine große Mehrheit für ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Betroffen sind davon vor allem die Frauen reicher Araber, die gerne dort Urlaub machen. Laut einer Bilanz der Polizei kam es aber bislang kaum zu Problemen: Bei Ansprache durch die Beamten hätten die Betroffenen ihren Nikab meist ohne Zögern abgelegt.

In Spanien verhinderte das Parlament 2010 zwar einen Vorstoß des Senats, den Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu untersagen. Verbote gibt es aber auf kommunaler Ebene, vor allem in katalanischen Städten wie Barcelona.

Auch in Österreich sorgt die Debatte um ein Verschleierungsverbot für Zündstoff. Nicht nur die rechtspopulistische FPÖ, auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) setzt sich für einen Bann der Ganzkörperverhüllung in der Öffentlichkeit ein.

Das italienische Anti-Terror-Gesetz von 1975 verbietet die Vermummung im öffentlichen Raum; noch wird es aber nicht auf Musliminnen angewandt. Doch auch dort läuft eine entsprechende Diskussion, insbesondere im Norden des Landes mit seinen zahlreichen Migranten aus islamischen Ländern. Vereinzelt gibt es bereits Verbote auf kommunaler Ebene.

In Russland leben rund 20 Millionen Muslime. In öffentlichen Gebäuden, dazu zählen meist auch staatliche Schulen, sind nicht mal Kopftücher erlaubt. Besonders in den Kaukasus-Regionen kommt es zudem immer wieder zu Spannungen um die Vollverschleierung. Zwei Kaukasus-Regionen haben selbst das einfache Kopftuch, den Hijab, in der Öffentlichkeit verboten. Der Oberste Gerichtshof erklärte dies 2013 für rechtens.

In den besonders islamkritischen Gesellschaften Mittel- und Osteuropas spielen Burka-Debatten bisher keine große Rolle - wohl nur deshalb, weil der ultrakonservative Islam dort bislang kaum in Erscheinung tritt.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Herbert Klupp 27. August 2016 
 

Kriegsrecht light

Der Islamische Staat hat uns den Krieg erklärt. Burkas ( und der andere "Mist" ) wird nicht von liberalen Muslimen getragen, sondern von den Sympathisanten von Salafisten, Fundamentalisten, Wahhabiten uam. Daher müssen wir die Burka und das andere "Zeug" als Sympathiebekundung für den Feind betrachten und ganz anders reagieren als es unsere betriebsblinden gutmenschlichen Liberalen ( auch in Gerichten ) uns weismachen wollen. Es ist Krieg erklärt. Im Kriegsrecht muß das Allzuliberale - auch noch zugunsten feindlicher Propaganda - zurückstehen. Vielleicht brauchen wir angesichts der Andersartigkeit des Krieges so eine Art "Kriegsrecht light", worin all unsere sinnvollen Verbote der fundamentalistischen Islamzeichen gefaßt werden können.


2
 
 mirjamvonabelin 26. August 2016 
 

Burka/ Vollverschleierung

ist nicht Menschengemäß.
Da gibt es kein "miteinander".
Ich habe mir vorgenommen das nächste mal die Burkaträgerin anzusprechen und sie fragen ob sie mit anderen sprechen dürfe oder ich bitte sie um Hilfe oder....


1
 
 Chris2 26. August 2016 
 

Zwang bestrafen

"wonach auch Männer, die Frauen zur Vollverschleierung zwingen, hart bestraft werden können." Eine sehr gute Regelung, die so manche Frau "befreien" könnte. Im Übrigen erinnere ich mich, dass auch der "Amokläufer" von Graz (der mit dem Geländewagen als Waffe) sich u.a. deswegen von seiner Frau hatte fernhalten müssen, weil er sie zum Tragen des Kopftuchs gezwungen hatte. Was diese "Österreicher" (so die offizielle Stellungnahne der Stadt - man recherchiere ggf. selbst) so alles treiben...


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