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Ministerpräsidentin für Kopftuchverbot in Schule und Gericht

30. August 2016 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) ist für ein Kopftuchverbot von Lehrerinnen und Richterinnen - Sie rief dazu auf, selbstbewusst zu betonen, dass Deutschland ein christlich geprägtes Land sei


Freiburg (kath.net/KNA) Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ist für ein Kopftuchverbot von Lehrerinnen und Richterinnen. «In den Bereichen der Gesellschaft, die unsere Werte in besonderer Weise repräsentieren, das ist in der Schule und im Gericht der Fall, bin ich der Meinung, dass von Amtsträgern ein Kopftuch nicht getragen werden kann», sagte die CDU-Politikerin der in Freiburg erscheinenden «Herder Korrespondenz» (September). Das islamische Kopftuch sei ein «ambivalentes Symbol»: Es sei Ausdruck religiöser Tradition, stehe für viele aber auch für die Unterdrückung der Frau. Daher sende es etwa an Schülerinnen aus einem patriarchalen Elternhaus ein falsches Signal.


Kramp-Karrenbauer verteidigte zugleich das Aufhängen von Kreuzen in Gerichtssälen. «Das Kreuz verdeutlicht, dass der Mensch nicht das Maß aller Dinge ist.» Die NS-Justiz habe gezeigt, was es bedeute, wenn sich der Mensch zum absoluten Richter mache. «Deswegen hat es für mich keinen Sinn, das Kreuz generell aus Gerichtssälen zu verbannen», so die Ministerpräsidentin.

Sie würdigte das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland, das von Dialog und Kooperation geprägt sei. Wünschenswert sei es, auch mit den Muslimen zu Verträgen nach dem Vorbild der Staatsverträgen mit den Kirchen zu kommen. Zugleich rief sie dazu auf, selbstbewusst zu betonen, dass Deutschland ein christlich geprägtes Land sei. «Das hindert uns nicht daran, den Menschen, die zu uns kommen, auch das Recht einzuräumen, ihren Glauben zu leben.»

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer © CDU Saar


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Lesermeinungen

 Selene 1. September 2016 
 

@Gloria patri

Viele "Querulanten" können aber dazu führen, dass in deutschen Gerichtssälen weiterhin oder wieder schon rein äußerlich Neutralität einzieht.

Deutschland ist nach wie vor ein christlich geprägtes Land, eine westliche Demokratie und ein Rechtsstaat.

Und wem das so nicht passt, der hat im Staatsdienst nichts verloren.

Das Kopftuch ist ein Bekenntnis zum Islam und damit auch zur Scharia und gehörte nicht in europäische Gerichtssäle.


3
 
 Gloria Patri 1. September 2016 
 

@Selene

Sie können natürlich gerne versuchen, eine Richterin mit Kopftuch wegen Befangenheit abzulehnen. Nur wird man Ihnen nicht glauben (warum sollte jemand mit Kopftuch nicht über einen Kaufvertrag entscheiden können?) und zum anderen sind Sie dann beim Gericht als Querulant unten durch. Sie hätten sich also - bildlich gesprochen - ins eigene Knie geschossen.

Zwar ist ein Beamter als Repräsentant des Staates zur Neutralität verpflichtet, das macht ihn aber nicht zum Objekt. So hat das BVerfG ("Kopftuchurteil") entschieden, dass das Tragen religiöser Symbole gleich welcher Art nicht geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Beamten anzunehmen.

Sie dürfen natürlich gerne das Gegenteil behaupten - nur helfen wird es Ihnen vor Gericht nicht.


1
 
 Steve Acker 1. September 2016 
 

Gloria Patri.

"Und diese unsägliche Panikmache, das Grundgesetz werde demnächst durch die Scharia ersetzt, ist in meinen Augen eines Katholiken unwürdig"

Dass das Grundgesetz durch die Scharia ersetzt wird hat hier keiner behauptet.
Polemisierung von Ihnen.
Die Scharia ist schon sehr verbreitet und das ist schon schlimm genug und müsste vom Staat dringendst bekämpft werden.


3
 
 Selene 31. August 2016 
 

Staatsdienst

Wer bei uns im Staatsdienst (= öffentlcher Dienst, Schule, Gericht, Polizei) tätig ist, repräsentiert damit den deutschen Staat und seine Rechtsordnung.

Dies ist nichr vereinbar mit dem Tragen ISLAMISCHER Symbole wie Kopftuch u.ä. bei der Berufsausübung.

Ein Richter/in hat während der Gerichtsverhandlung NICHTS sichtbar zu tragen, was unseren Werten und der Neutralität, die er zu verkörpern hat, widerspricht.

Eine Richterin mit Kopftuch sollte JEDER, dem noch etwas an unserer Kultur und unseren Werten liegt, wegen Befangenheit ablehnen.

Selbstbewusst auftreten ist das Gebot der Stunde, auch und gerade die Möglichkeiten nutzen, die unser Rechtsstat uns bietet, die Muslime zeigen, wie man das machen muss.

Wir müssen uns nur getrauen, dagegen zu halten. Selbstverständlich nur mit rechtsstaatlichen Mitteln, keine wie auch immer geartete Selbstjustiz.

Dazu gehört auch, sich gründlich über den Islam zu informieren.


5
 
 myschkin 30. August 2016 
 

@Gloria Patri

Ich würde keinesfalls eine Richterin akzeptieren, die ihre islamische Gesinnung via Kopflappen in einem juristischen Verfahren bekundet.
Wir haben in Europa kein Schariat-Recht, sondern die Rechtsordnung, die im jeweiligen Land gilt. Wenn ein Richter bereits durch den Kleidungsstil das in Frage stellen sollte, ist er auf seinem hohen Stuhl fehl am Platz. RichterInnenroben haben durchaus einen Sinn.


5
 
 chiarajohanna 30. August 2016 
 

Das Ablegen des Kopftuches = Ausdruck von Höflichkeit

man stellt sich auf den Anderen ein!

In unserer Kultur war es üblich,
das der Mann, wenn er
eine Dame begrüßte,
den Hut zog!

Abgesehen von Tür aufhalten,
Stuhl ranrücken etc.

Das haben wir uns ERARBEITET,
das sind unsere WERTE!

Und keiner von diesen Werten,
ist einfach so vom Himmel gefallen!


3
 
 Triceratops 30. August 2016 
 

Also meinetwegen

sollen sich die Leute, egal ob Männer oder Frauen, mit Kleidung einpacken, so viel sie wollen. Hauptsache, das Gesicht ist zu sehen.
Besser, zu viel Kleidung anhaben als zu wenig.


3
 
 Gloria Patri 30. August 2016 
 

@Secundus

Warum sollte eine Richterin kein Kopftuch tragen? Das dürfte kaum ihre Fähigkeiten beeinträchtigen, über einen Kaufvertrag oder einen Nachbarschaftsstreit zu entscheiden. Und natürlich gibt es Richter/innen, die ein Kreuz tragen - meine Person eingeschlossen. Das ist nur aufgrund der Kombination aus Hemd und Robe bzw. Bluse, Halstuch und Robe regelmäßig nicht zu erkennen.

Und diese unsägliche Panikmache, das Grundgesetz werde demnächst durch die Scharia ersetzt, ist in meinen Augen eines Katholiken unwürdig (nur einmal am Rande).


3
 
 Stanley 30. August 2016 
 

@Germanium

@Ob jemand eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen oder als Modeaccessoire trägt, ist irrelevant.

Das hat petrafel geschrieben!


2
 
 Secundus 30. August 2016 

Unvorstellbar

Daß inzwischen über sowas diskutiert wird und wir uns erklären müssen, zeigt doch wie sehr sich unsere Gesellschaft schon verändert hat. Ich mag mir nicht vorstellen, vor einem Gericht in Deutschland zu sein, in dem die Richterin mit einem Kopftuch deutsches Recht spricht. Ab das scheint swohl nicht mehr ausgeschlossen. Wie lange dauert es noch, bis die Scharia ins Grundgesetz aufgenommen wird. Mir macht das Angst. Gibt es eigentlich Richter/innen, die ein Kreuz sichtbar umhängen haben? Ich denke nicht!


12
 
 Germanium 30. August 2016 
 

@Stanley

@Ob jemand eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen oder als Modeaccessoire trägt, ist irrelevant.


Aber nicht wenn eine Kopfbedeckung zu politischen und gesellschafftlichen Auseinandersetzungen führt. Eine Christliche Tracht, gehört zum christlichen Abendland, sowie eine Berufsbekleidung zur Berufsbezeichnung.
Aber wofür steht das Kopftuch der Muslime? Denken Sie mal nach? Vielleicht kommen Sie selbst darauf?


13
 
 bergkristall 30. August 2016 
 

man kann nicht muslima mit kopftuch mit katholischen Ordensschwestern vergleichen! so ein schwachsinn.


16
 
 HerzMariens 30. August 2016 
 

Alle Achtung!

Hut ab vor dieser klaren Stellungnahme zu unseren christlichen Werten. Wir sollten wirklich selbstbewußt zu allem stehen, was uns als Christen wichtig ist und alle Menschenfurcht ablegen. In unserer Zeit ist ein kristallklares Zeugnis gefragt. Danke für das mutige Einstehen zu den Werten des Christentums. Suchen wir Christus niemals ohne das Kreuz (Johannes vom Kreuz)


15
 
 Waldi 30. August 2016 
 

Es fällt höchst angenehm auf,

dass die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU), eine der Wenigen zu sein scheint, die dem "C" der CDU jene ihm zukommende Bedeutung beimisst, wie es die Gründer-Väter der CDU im Grundgesetz verankert haben. Dass die Roten, die Gelben, die Grünen und die Linken dieses "C" immer schon feindselig bekämpft haben, wundert mich nicht. Aber dass die CDU - und zunehmend auch die CSU – im Bestreben sich den anderen Parteien anzugleichen, das "C" seiner Würde und Bedeutung immer mehr berauben, ist schon ein starkes Stück! Dadurch hat die CDU/CSU jene hohe Würde eingebüßt, die christliche und tief gläubige Politiker und das christliche Wahlvolk ihr zuerkannt und dieser großen Volkspartei nach dem Krieg über Jahrzehnte zur größten politischen Kraft verholfen haben!


12
 
 Stanley 30. August 2016 
 

Der ursprüngliche Sinn von Kreuzen im Gerichtssaal

lag in der Tatsache, dass wir die 10 Gebote Gottes vor Jahrtausenden vom göttlichen Logos empfangen haben und definitiv ausgelegt bekamen.
Die 10 Gebote Gottes wiederum bildeten sehr lange Zeit die Grundlage unserer Rechtssprechung.
Leider ist dieses Bewusstsein allgemein in Vergessenheit geraten, und leider bilden die 10 Gebote heute nicht mehr die Grundlage unserer Rechtssprechung, sondern die Menschenrechte.
Das ist nicht dasselbe!


12
 
 petrafel 30. August 2016 
 

Warum so kompliziert?

Ein Kopftuchverbot wird nicht zu halten sein, und das ist auch ok so. Jungs dürfen schon seit langem in der Schule im Unterricht eine Mütze auf dem Kopf tragen, katholische Schwestern tragen einen Schleier. Es ist nicht Sache des Staates - und es ist auch nicht möglich - zu beurteilen, aus welchen Gründen ein Kleidungsstück getragen wird. Und das kann auch nicht Gegenstand der Rechtssprechung sein. Ob jemand eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen oder als Modeaccessoire trägt, ist irrelevant. Niemand muss über seine Religion oder seinen Modegeschmack Auskunft geben. Wichtig wäre eine Minimum-Maximum-Regel für den öffentlichen Raum, FÜR ALLE, im Sinne von: "nicht nackt und Gesicht komplett frei".
Alles andere ist privat. Ausnahmen wären traditionelle Einzelveranstaltungen (z.B. Fasching), Arbeitsschutz u.ä.. Das ließe sich alles regeln. Und das hat auch nichts mit Kreuzen im Gerichtssaal zu tun, die in einem christlich geprägten Land dort natürlich hängen sollten.


6
 

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