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Angela Merkel: Flüchtlinge schätzen an Deutschland Religionsfreiheit

15. September 2016 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Internationale Parlamentarierkonferenz berät über weltweite Religionsfreiheit - Merkel bekräftigte ferner ihre Kritik an der Vollverschleierung. Sie sei ein großes Hindernis bei der Integration und schränke das gegenseitige Kennenlernen ein


Berlin (kath.net/idea) Eine überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge schätzt an Deutschland die Toleranz und die Religionsfreiheit. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Internationalen Parlamentarierkonferenz am 14. September in Berlin. 100 Teilnehmer aus 60 Nationen tagen dort zum Thema „Schutz für ein gefährdetes Recht: Glaubens- und Gewissensfreiheit in der internationalen Zusammenarbeit“. Veranstalter ist die Internationale Parlamentariervereinigung für Religionsfreiheit. Merkel zufolge setzt sich die Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit ein und spricht dies im Dialog mit Ländern wie China, Iran und Pakistan regelmäßig an. Merkel bekräftigte ferner ihre Kritik an der Vollverschleierung. Sie sei ein großes Hindernis bei der Integration und schränke das gegenseitige Kennenlernen ein. Sie setze sich für „präzise Vorgaben“ für die Berufsfelder und Orte ein, an denen eine Vollverschleierung nicht erwünscht sei – etwa im Öffentlichen Dienst oder vor Gericht. Die Bundeskanzlerin sprach sich zudem für den konfessionellen Religionsunterricht aus. Je fundierter die eigene religiöse Bildung sei, desto besser gelinge auch der Dialog mit anderen Glaubensgemeinschaften.
Bundestags-Vizepräsident: Im Ausland zuerst Religionsführer besuchen
Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Johannes Singhammer (CSU), forderte die Parlamentarier auf, bei Auslandsreisen zuerst Religionsführer zu besuchen. Dadurch werde klar, welchen Wert man der Religionsfreiheit zumesse. Singhammer zufolge hat die Verfolgung von Christen auf allen Kontinenten zugenommen. Er verwies auf eine Erhebung der christlichen Hilfsorganisation „Open Doors“ (Kelkheim bei Frankfurt am Main). Danach sind im Vorjahr 7.100 Christen wegen ihres Glaubens ermordet und 2.406 Kirchen attackiert worden. Besonders schlimm sei die Gewalt gegen Christen und andere religiöse Minderheiten in Syrien und im Irak. Dort komme es zu Massenerschießungen, Verstümmelungen, Entführungen, Vergewaltigungen und Zwangsbekehrungen. Zwar seien Christen die Hauptopfer religiöser Verfolgung, aber auch Muslime litten darunter, beispielsweise in Myanmar oder Nordkorea. Ferner nehme die Gewalt gegenüber Juden stark zu, so Singhammer.
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender: Der Religionsfreiheit ist gefährdet wie nie zuvor
Der designierte UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, der Muslim Ahmed Shaheed (Genf), bezeichnete es als eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, die Religionsfreiheit zu schützen. So dürfe das Recht, die Religion zu wechseln, nicht aufgegeben werden, sagte der frühere Außenminister der Malediven. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, rief dazu auf, sich für Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen einzusetzen, wonach kein Mensch aufgrund seiner Religion verfolgt werden darf. Parlamentarier hätten mehr Freiheiten als Regierungen, darauf hinzuweisen, so Kauder. Gegenüber Journalisten erklärte Kauder, die Religionsfreiheit sei heute stärker gefährdet als zuvor. In der Vergangenheit sei dieses Grundrecht vor allem durch Regierungen beeinträchtigt worden. Heute sei die Religionsfreiheit vor allem dort eingeschränkt, wo staatliche Gewalt nicht mehr funktioniere.



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Lesermeinungen

 chiarajohanna 16. September 2016 
 

Helena_WW - Danke für alles, Sie haben sich soviel Mühe gemacht!

Es müsste eine Homepage geben,
mit einer Unterschriften-Aktion,
die direkt nach Berlin geht,
um die Regierung MIT PARAGRAPHEN
daran zu erinnert, das auch wir
als Einheimische Bürger ein Recht
auf ein geschütztes Leben haben!

Ich erinnere mich gerade an
öffentliche Einladungen per Internet,
zu Party und Geburtstagsfeiern.
Da kamen nicht nur Freunde,
sondern auch feindlich gesinnte.


2
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

zu Artikel 16 a

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. ...

Kann z.B Afgane der hier sein Islamverständnis auslebt, durch Gewalt/Sexuale Gewalt Übergriffe auf Mädchen und Frauen im öffentlichen Raum/Schule/Arbeit-Weg um sie aus diesen Lebensbereichen zu verdrängen
als pol.Verfolgt/Flüchtling gelten oder sind ehr die so bedrängten Kinder+Frauen asylbedürftig?


5
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

Artikel 6

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


4
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

Artikel 4 und 5

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


4
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

Artikel 2 und Artikel 3

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


4
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

Artikel 4 des Grundgesetzes ist nur im Einklang des gesamten GG

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
--------
Wo war ist das Sichergestellt, wenn vorgebliche "Flüchtlinge" mit Berufung auf ihr Islamverständnis und BK Merkel habe sie eingeladen Frauen und Kinder als Freiwild behandeln. Die staatliche Gewalt nicht schützt, wie es ihre Verpflichtung wäre, vielmehr versucht wird Vorfälle zu vertuschen.


4
 
 Chris2 15. September 2016 
 

Zum Kuckuck nochmal

Warum lassen wir uns (und allen friedlich und von der eigenen Hände Arbeit hier leben wollenden Zuwanderer und Flüchtlinge) dann von Islamisten und Kriminellen aus anderer Herren Länder immer noch auf der Nase herumtanzen? Ich fasse diesen ganzen Irrsinn nicht mehr...


11
 
 Selene 15. September 2016 
 

Die Religionsfreiheit

die die Muslime in Deutschland schätzen, ist ausschließlich die Freiheit, bei uns den Islam hemmungslos ausleben zu dürfen und erfolgreich immer neue Forderungen zu stellen, mit denen unsere Leitkultur immer mehr aus der Öffentlichkeit verdrängt wird.


12
 
 Germanium 15. September 2016 
 

Angela Merkel: Flüchtlinge schätzen an Deutschland Religionsfreiheit

Dazu passend:

Schönborn: Viele Muslime wünschen sich islamische Eroberung Europas
http://www.kath.net/news/56682


Da erübrigt sich jeder Kommenrtar!


11
 
 chiarajohanna 15. September 2016 
 

Frau Merkel - Haben Sie auch einen freien DURCH-BLICK ?

Frau Merkel!

Sie sind Politikerin
und regieren unser Land!

Wir sind IHNEN anvertraut!
Ich hoffe nur, das Sie
die politische Vergangenheit
nicht aus IHREM BLICKFELD
genommen haben, bevor diese Feststellung den öffentlichen Raum
erreichte.

Ohne Verantwortung
ist dieser Job als Politikerin
nicht zu verantworten!


9
 
 Helena_WW 15. September 2016 
 

Sachdienlicher Hinweis an BK Merkel u.a. bitte noch mal genau lesen was im Grundgesetz steht

-später mehr-


7
 
 waghäusler 15. September 2016 
 

Muslime schätzen Religionsfreiheit ?

Die Kanzlerin scheint sich immer mehr im Nirvana zu verirren.


13
 
 Wiederkunft 15. September 2016 
 

Wunschdenken

Die Kanzlerin unterliegt ihrer protestantischen liberalen Grundhaltung, wenn sie meint, dass die Religionsfreiheit bei uns aus Muslime, brave, unsere Gesetze achtende und dankbare Bürger macht. Natürlich sind sie froh, dass sie ihre Religion hier frei praktizieren können. Aber gerade dass fördert auch die Parallelgesellschaften! Merkl sieht leider keine Gefahr in der Islamisierung Europas durch die hohe Geburtenrate dieser Völker. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis wir Christen auch in unseren Ländern in die Defensive geraten. Noch dazu wenn unsere wohlstandsverwöhnten, lauen und schlafenden Christen auf einen gewaltbereiten, gnadenlosen Islam treffen. Liebe Frau Merkl, sie werden schon tot sein, um zu sehen was da noch alles kommen wird, was sie mir ihrer liberalen Haltung angerichtet haben. Wie viele muslimische Mädchen haben das Kopftuch schon abgelegt, wie viele junge Männer haben es schon kapiert, dass bei uns Frauen die gleichen Rechte haben? Religion ist für sie alles!!!!


12
 
 MarinaH 15. September 2016 
 

Malediven

wenn ein Muslim, noch dazu ein Außenminister der Malediven (mit einer konservativ islamistischen Regierung)davon redet, dass das Recht, die Religion zu wechseln, nicht aufgegeben werden dürfe,
so meint er damit ausschließlich, dass es jedem erlaubt werden muss, zum Islam zu konvertieren. Umgekehrt ist das für einen Muslim lt. Koran NIEMALS erlaubt.

Konvertiten mit muslimischem Hintergrund erfahren bei Weitem die stärkste Verfolgung, während sie offiziell im Land gar nicht existieren: Jeder Malediver muss ein Muslim sein – und jeder, der davon abweicht, verliert seine Staatsbürgerschaft.

https://www.opendoors.de/verfolgung/laenderprofile/malediven/


11
 
 Chris2 15. September 2016 
 

Aber wo liegen die Grenzen der Religionsfreiheit?

In D wirst Du als Christ von praktisch allen Seiten diffamiert, wenn du einfach nur christlich denkst oder dich gar für ungeborene Kinder oder für Familie und Ehe einsetzt, während radikale Muslime ungestört in den Innenstädten missionieren oder gar zum (Massen-) Mord aufrufen dürfen. Und unsere Eliten schweigen nicht nur, sie haben den Islam für Tabu erklärt und schieben ganz dreist selbst den ominösen "neuen Antisemitismus" den 'Eingeborenen' in die Schuhe. Und wo bleibt z.B. der Aufschrei gegen die Verstümmelung wehrloser kleiner Mädchen, was auch bei uns nicht wenige Kinder (bevorzugt während eines 'Heimaturlaubes') treffen soll? Alles Fehlanzeige...


15
 

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