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Pfarrer kritisiert Bundesamt für Migration: Kein Asyl für Konvertiten

18. Oktober 2016 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Evangelisch-lutherischer Pfarrer Martens übt scharfe Kritik: Hat das Bundesamt keine Kenntnis vom christlichen Glauben?


Berlin (kath.net/idea)Scharfe Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat der Berliner Pfarrer Gottfried Martens geübt. Er kümmert sich in der Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz – sie gehört zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) – intensiv um Flüchtlinge, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind. In letzter Zeit sind die Asylanträge vieler engagierter Gemeindeglieder laut Martens vom Bundesamt abgelehnt worden. Sie hatten als Grund für den Antrag ihren neuen Glauben angegeben. In ihren muslimisch geprägten Heimatländern müssen sie deswegen mit Nachteilen oder Verfolgung rechnen. Das Bundesamt hatte den Angaben des Pfarrers zufolge das Anliegen von zwei zum Christentum konvertierten Muslimen unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Glaube an die Sündenvergebung kein Grund sei, Christ zu werden. Damit offenbare das Bundesamt seine völlige Unkenntnis des christlichen Glaubens, schreibt Martens auf seiner Facebook-Seite. Das Vorgehen sei ein „massiver Angriff des Staates auf die Grundlagen des christlichen Glaubens“.


Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen

Wörtlich schrieb das Bundesamt laut Martens in seiner Begründung für die Ablehnung: „Auch gaben die Antragsteller an, sich für den christlichen Glauben entschieden zu haben, weil einem dort die Sünden vergeben werden. ... Vergebung durch die Gottheit ist allerdings in allen Religionen verankert. Auch die Priester aller übrigen Religionen dieser Welt behaupten, dass sie ähnliche Gnaden der Vergebung ihrer jeweiligen Gottheiten vermitteln könnten, wenn die Gläubigen nur entsprechende Zeichen der Reue erkennen ließen oder zumindest Gegenleistungen erbringen würden.“ Bisweilen gebe es, so das Bundesamt, ähnliche Erlösungstaten in außerchristlichen Mythologien – etwa den Tod des Osiris bei den alten Ägyptern und seine Auferstehung: „Die Predigt von der Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen. ... Der Vortrag der Antragsteller, dass sie zum Christentum konvertiert seien, um Vergebung der Sünden zu erhalten, kann demnach gerade nicht als Erklärung für eine Konversion herhalten.“

Martens: Aussage des Bundesamts ist „primitiv und dümmlich“

Was das Bundesamt schreibt ist laut Martens „primitiv und dümmlich“. Im christlichen Glauben werde die „Vergebung der Sünden eben gerade nicht von Gegenleistungen abhängig gemacht“. Es sei auch ein skandalöser Übergriff des Staates in Glaubensfragen, wenn er sich das Urteil anmaße, dass man den Opfertod Jesu am Kreuz mit außerchristlichen Mythologien gleichsetzen könne: „Der deutsche Staat in Gestalt des Bundesamtes erklärt öffentlich, dass der Glaube an den Kreuzestod Jesu zur Vergebung der Sünden kein Grund zur Konversion zum christlichen Glauben ist.“ Flüchtlingen, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertieren, werde es mit „zutiefst antichristlichen religiösen Argumenten“ unmöglich gemacht, ihren christlichen Glauben als Asylgrund anzugeben, so Martens.


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Lesermeinungen

 wedlerg 19. Oktober 2016 
 

@Jean_Meslier: Sie liegen falsch

Ich glaube nicht, dass Sie die rechtliche Situation beurteilen können. Ihre Einstufung von subsidiärem Schutz entspricht jedenfalls nicht der geltenden Rechtslage.

Christen werden durch Konversion aus dem Islam in ihrem Herkunftsstaat individuell mit dem Tod bedroht. Es spielt dabei keine Rolle, wann die Konversion stattgefunden hat. Das BAMF prüft lediglich, ob die Konversion glaubhaft gemacht ist. Ob dann GFK-Schutz oder Asyl gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. Jedenfalls sind solche Fälle keine von subsidiärem Schutz. Dieser wird dort gewährt, wo eine Rückkehr aus allgemeinen Gründen nicht möglich ist, z.B. weil noch Krieg herrscht.

Selbst Sunniten bekommen nach aktueller Rechtsprechung mindestens Schutz nach GFK, wenn sie in von Assad kontrollierte Gebiete zurückgeschickt werden müssten. Grund: DURCH DIE FLUCHT gelten sie als Kriegsdienstverweigerer und müssen mit Verfolgung rechnen.

Dass Sie Agnostiker sind merkt man schon an der aggressiven Sprache gegen Christen.


3
 
 chiarajohanna 19. Oktober 2016 
 

Jean_Meslier - Es ist Gott, der sich freut, wenn jemand zu IHM findet

Sie glauben nicht an Gott,
ist in Ordnung,
Sie werden Ihre Gründe haben!

Fakt ist aber,
das es außer Ihnen,
ich will Ihnen nicht zu nahe treten,
auch noch Andere Menschen gibt.

Und 2 von diesen anderen Menschen,
haben nun zum Glauben gefunden.
Ich, als Christ freue mich für sie.

Natürlich kann man den Übertritt
auch nur vorschieben, um zu bleiben.
Aber ich unterstelle Ehrlichkeit.
Und selbst wenn sie berechnend waren, so gehen die doch getauft und fortan
mit Gottes Segen durch ihr weiteres Leben.

Ist es nicht auch schön,
wenn man sich für den Anderen
freuen - mitfreuen kann?

Ich muß doch auch mal,
losgelöst von mir selber,
und damit - für einen Anderen empfinden können.

Wenn nicht, bedinge ich doch nur.
Das aber, wäre keine Liebe,
sondern nur weltliches Verhalten

Liebe Grüße


1
 
 Jean_Meslier 18. Oktober 2016 
 

@antonius25, @mikey

@antonius25, bevor Sie mir etwas unterstellen ("frei erfunden") bitte ich freundlich zu lesen, was ich schrieb, denn meine Aussage ist und bleibt richtig: Allein die Tatsache Christ zu sein (oder hier Christ geworden zu sein) und aus einem nicht christlich geprägten Land zu kommen/ einem Land, in dem Christen evt. benachteiligt sind, genügt doch nicht, um hier Asyl oder Schutz zu erhalten.

Und genau zwischen Abfall vom Islam IM Iran und NACH DER FLUCHT aus dem Iran verläuft die Grenze zwischen ASYL und SUBSIDIÄREM SCHUTZ. Denn es ist letztlich, wenn man auf Dauer in Deutschland bleiben will, leichter, dies über Asyl denn über subsidiärem Schutz zu erreichen.

@mikey: Mein Problem ist die Fixierung auf "Christen" und "Muslime" dabei. Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit kann sich nur bewähren, wenn man auch darüber hinaus schaut.
Und es tut mir leid aber: Ich bin kein Christ, ich bin Agnostiker.


0
 
 Jean_Meslier 18. Oktober 2016 
 

@mikey, @resistance

Lieber @mikey, Sie haben leider den für mich entscheidenden Teil meiner Aussage nicht beachtet, nämlich "vor unseren Gesetzen". Dass die Weltanschauungen/ Religionen, so wie sie sich heute in den Menschen manifestieren, unterschiedlich sind, ist auch mir klar.
Bei der zweiten Hälfte Ihrer Antwort tue ich mich aber gerade bez. Syrien schwer, denn der Schutz von Minderheitsreligionen relativiert doch nicht das Völkerrechtsverbrechen, andere Gruppen (zum Bsp. politische Opposition) gewaltsam zu unterdrücken.
@resistance, ich stimme dem was Sie schreiben durchaus zu. Weder Weltanschauung, noch Sexualität, noch Krankheit, etc. gehen grundsätzlich den Staat etwas an (s. u.a. Volkszählungsurteil). Aber wenn jemand daraus Ansprüche an den Staat/ die Gemeinschaft geltend machen will, dann darf der Staat nicht nur prüfen, sondern er muss es - nehmen Sie nur die Wehrdienstverweigerung als Beispiel.


0
 
  18. Oktober 2016 
 

@Jean_Meslier Vergelichbarkeit der Religionen

"...sind alle Weltanschauungen gleich und vergleichbar."

Dem ist nicht so. Die vielen Hinweise im Koran zur Verfolgung und gar Tötung von Ungläubigen widerspricht unseren Gesetzen fundamental. Jetzt könnte man natürlich auf die wenig rühmliche Geschichte der christlichen Religionen mit ihren Verfolgungen verweisen. Dafür gab es von Jesus jedoch keine schriftliche Legitimation.

Auch wenn dieser "radikal gelebte Islam" nach der Scharia in Deutschland relativ selten vorkommt (Dunkelziffer?!)- mit der Migration tendenziell steigend- ist er in den Herkunftsländern vor allem im Dreieck Iran-Saudi Arabien- Irak und natürlich im Bereich des IS Staatsgesetz.

Das hätten sich die USA und ihre europäischen " christlichen" Verbündeten überlegen sollen bevor sie die ach so schlimmen Diktatoren Hussein und Assad unter deren Herrschaft eine relative Religionsfreiheit und ethnische Minderheiten wie Christen, Jesiden, Kurden neben den islamischen Strömungen und Minderheiten Schutz fanden.


0
 
 resistance 18. Oktober 2016 
 

Der Staat hat den Übertritt zu einer Religion zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu hinterfragen.
Sollte allerdings der christliche Glaube als Fluchtgrund als einzige Variable anerkannt werden, werden wir eine Springflut an "Christen" erleben.


1
 
 antonius25 18. Oktober 2016 
 

@Jean Meslier:

"Und der Pfarrer übersieht, dass nicht der Glaube an sich Asylgrund ist, sondern eine tatsächliche Verfolgung wegen desselben."

Das haben Sie frei erfunden. Es geht ja darum, dass das BAMF mit abenteuerlicher Begründung behauptet, die betreffende Person würde nur vorspielen Christ zu sein.

Es spielt auch keine Rolle, ob die Konversion vor oder nach der (vermutlich illegalen) Einreise erfolgte. Denn wenn eine Person als Konvertit in ihrem Heimatland verfolgt ist, ist das eine individuelle Verfolgung aufgrund religiöser Überzeugung und ein Asylgrund. Im Gegensatz zur Herkunft aus einem Bürgerkriegsland - das ist kein Asylgrund und es wird höchstens subsidiärer Schutz zuerkannt. Die Fluchtursache oder Einreiseursache dagegen spielt keine Rolle, nur die Verfolgung oder Nichtverfolgung, sowie die eventuelle Einreise über ein sicheres Drittland.


5
 
 Jean_Meslier 18. Oktober 2016 
 

Wenn man das mal wieder vom Kopf auf die Füße stellt:

Wir reden hier von zwei unterschiedlichen Verfahren: Asylverfahren (bzw. Schutz aus hum. Gründen) und dem Abschiebeverfahren. Wer also erst nach seiner Flucht konvertiert, der kann sich nicht als Fluchtgrund auf eine (persönlich/ als Gruppe) religiöse Verfolgung berufen.
Dennoch ist es möglich, dass diese Person im zweiten Verfahren nicht abgeschoben sondern geduldet wird.

Man kann auch nicht erwarten, dass die Mitarbeiter des BAMF eine religions- oder sozialwissenschaftliche Arbeit als Begründung für jeden Antrag verfassen (lassen).

Und der vom Pfarrer attestierte "skandalöse Übergriff" ist eigentlich eine Verwechslung von Ursache und Wirkung. Der Staat (als BAMF) wird dazu gezwungen, diese religiösen Aussagen zu bewerten gerade weil der Petent diese geltend macht. Und der Pfarrer übersieht, dass nicht der Glaube an sich Asylgrund ist, sondern eine tatsächliche Verfolgung wegen desselben. Und ja, vor unseren Gesetzen sind alle Weltanschauungen gleich und vergleichbar.


3
 
 elmar69 18. Oktober 2016 
 

@SpatzInDerHand

Aus dem Artikel wird nicht klar, von wem die Äußerungen "des Bundesamtes" stammen.

Ich würde davon ausgehen, dass das nur von einem Fallbearbeiter stammt, der seinem persönlichen Frust freien Lauf gelassen hat.

Das ist keinesfalls eine offizielle Richtlinie im BAMF oder ein Statement eines hochrangigen Vertreters des BAMF - sonst wahre das erwähnt worden.

Nicht zu jedem Quatsch, den ein Fallbearbeiter von sich gibt, muss von hochrangigen Kirchenvertretern etwas kommentiert werden.


1
 
 SpatzInDerHand 18. Oktober 2016 

... und unsere katholischen Bischöfe halten vermutlich mal wieder die Klappe.

(Jetzt kann sich der Forist @Adson von Melk wieder darüber empören, dass hier katholische Bischöfe kritisiert werden ;) )


8
 
  18. Oktober 2016 
 

Grundgesetz

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen..." so fängt unser Grundgesetz an und kein Wort von Allah und schon erst recht kein Bezug zu den über 70 Hinweisen im Koran zur Tötung von Ungläubigen.

Sicher gibt es im Islam und vor allem im ersten Teil des Koran sehr viele Übereinstimmungen mit den christlichen Traditionen, Jesus Christus (nicht Mohammed) wird als derjenige beschrieben, der am jüngsten Tag in Damaskus und Jerusalem als Gegner des Antichristen erscheinen wird, wenn auch hier die Gemeinsamkeiten wieder enden.

Kurzum ein Christ gilt in den Augen von Muslimen als Ungläubiger, den er zum rechten Glauben bringen oder verfolgen muss. Wobei die Mehrheit der Muslime in der Regel den Inhalt des Koran nicht kennen, da er nicht in aktuellen Sprachen in der Moschee vorgelesen wird. Übersetzungen in moderne Sprachen haben schon manches Aha-Erlebnis bei Muslimen ausgelöst- sei es die Bedeutung Jesus und Maria aber auch der rigide Umgang mit Andersgläuigen.


5
 
 elmar69 18. Oktober 2016 
 

Wer auch immer

im BAMF sich zu einer solch dämlichen Begründung hat hinreißen lassen, die hat mit der Asyl-Entscheidung ehr nichts zu tun.

Inhaltlich dürfte die Ablehnung damit begründet sein, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Abwendung vom Islam und der Übertritt zum Christentum bereits im Heimatland stattgefunden hat.

In so einem Fall kann man halt nicht sagen, dass man wegen religiöser Verfolgung fliehen musste.

In Deutschland kann sich jeder der Religion zuwenden, die er für richtig hält.

Wer in Deutschland kein gesichertes Aufenthaltsrecht hat, kann dies zwar dennoch tun, muss sich aber der Konsequenzen bei Rückkehr in sein Heimatland bewusst sein.


4
 

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